2022 Unfall, Versicherungswechsel wegen PKW Verkauf, nun Rückstufung
Guten Mittag zusammen,
folgender Sachverhalt.
Ich hab meinen Führerschein seit Dezember 2022 und seitdem auch ein Auto. Leider hatte ich 3 Tage nach dem Kauf direkt Mist gebaut und den über meine damalige Versicherung, die HUK, regeln lassen. Eingestuft wurde ich mit Klasse 0, und im Januar diesen Jahres bin ich auch in 0 geblieben.
Leider musste ich aus versch. Gründen mein altes Auto verkaufen, habe dann auch bei der HUK gekündigt und hab mir ein neues Auto gekauft und über die CosmosDirekt versichern lassen seit Mitte Juli. Mit Klasse 0, so hatte ich sie ja zuletzt.
Die Cosmos hat sich heute gemeldet, dass die HUK ihr nun alle Daten gemeldet hätte und ich nun zurückgestuft werde in die Klasse M. Laut einigen Recherchen online haben die den Beitrag aufgrund des Unfalls letzten Jahres wohl neu berechnet und das ist ja auch verständlich, wenn auch ärgerlich (statt 1900 Euro jährlich für Vollkasko 2550 Euro - aua. Und nein, ich kann diesen Beitrag nicht senken - familiär sieht es schwierig aus).
Meine blöde Frage ist jetzt, ob ich ab Januar bei weiterhin anhaltender Unfallfreiheit, dennoch mit einer besseren Einstufung, also in SF 0, rechnen kann? Denn die SF Klasse habe ich ja quasi seit Dezember letzten Jahres und zum 01.01. wird ja immer neu berechnet. Vielleicht hat hier dazu jemand eine Erfahrung.
33 Antworten
Ah ja Prima. Vielen Dank für die Erläuterung.
Ich war so fixiert darauf dass der Ablauf bei der HUK automatisch immer der 1.1. wäre, weil die HUK und HUK24 das eigentlich schon seit immer und ewig so gehandhabt hatten.
Dabei habe ich die Threads zu dem Thema durchaus schon gesehen und gelesen…
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. September 2023 um 13:20:08 Uhr:
Das hätte dir die SF M erspart.
Hätte es nicht.
Die Versicherungen sind nicht blöd und haben diese Lücke schon vor Jahren geschlossen.
https://www.asscompact.de/.../versicherer-starten-neue-auskunftei
Da ist aber nur von der Absicht und viel „soll“ in der Zukunft die Rede.
Wurde das denn auch tatsächlich umgesetzt?
I.Ü. seit wann laufen denn alle Verträge unter der gleichen SF und seit wann darf man denn keinen Vertrag aus Null ohne Falschangaben starten? Frage für einen Freund. 😰
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Die SF M hat für ihn jetzt den Vorteil, daß er am 01.01.24 in SF 1 kommt. Hätte er mit SF 0 neu am 18.07. bei der Cosmos begonnen, hätte er ja auf den 01.07. zurück datieren müssen, um zum 01.01.24 bei der Cosmos in SF 1/2 zu kommen.
Der Beitragssatz von SF0 ist i.d.R. 90%, der von SF M 100%. Das Zurückdatieren hätte den Vorteil schon aufgefressen
So wie er es geschrieben hat, beginnt seine aktuelle Versicherung am 18.7.23. Die 6 Monate zum 1.1.24 .... da muss er mal fragen ob es noch rückwirkend anfangen darf.
Müsste er nur wenn er mit SF0 neu angefangen hätte
Hab mal nachgeschaut. In den AKB der Cosmos direkt ist es in I.6.3.2.a. im Folgejahr so geregelt, dass eine Besserstufung einen schadenfreien Verlauf im Jahr der Übernahme erfordert und die Versicherung bei der Cosmos in diesem Jahr der Übernahme mindestens 6 Monate bestanden haben muss. In 1.3.4. knüpft die Besserstufung aus M in die 1 an ein schadenfreies volles Versicherungsjahr an. Der Abstand von M auf 0 ist bei denen 28% des Beitrags. Die M hätte man demnach defacto bis zu zwei Zeitjahre an der Backe, wenn eine Unterbrechung (z.B. Verkauf) von >6 Monaten im Übernahmejahr vorliegt. Dazu müsste der TE nochmal was sagen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. September 2023 um 21:25:17 Uhr:
Hab mal nachgeschaut. In den AKB der Cosmos direkt ist es in I.6.3.2.a. im Folgejahr so geregelt, dass eine Besserstufung einen schadenfreien Verlauf im Jahr der Übernahme erfordert und die Versicherung bei der Cosmos in diesem Jahr der Übernahme mindestens 6 Monate bestanden haben muss. In 1.3.4. knüpft die Besserstufung aus M in die 1 an ein schadenfreies volles Versicherungsjahr an. Der Abstand von M auf 0 ist bei denen 28% des Beitrags. Die M hätte man demnach defacto bis zu zwei Zeitjahre an der Backe, wenn eine Unterbrechung (z.B. Verkauf) von >6 Monaten im Übernahmejahr vorliegt. Dazu müsste der TE nochmal was sagen.
Die Unterbrechung der Versicherungszeiten beläuft sich auf 2 Tage.
Hatte mich zusammen mit meinem Partner auch nochmal durch die AGBs gewühlt und dabei das hier gefunden:
"Zusätzliche Regelung für den Wechsel des Versicherers nach I.6.1.4
I.6.2.5 Haben Sie den Versicherer gewechselt, so werden Dauer und
Schadenfreiheit des bisherigen Versicherungsvertrags sowie die Anzahl
der Schäden berücksichtigt, wenn dieser durch eine Bescheinigung des
bisherigen Versicherers nachgewiesen werden. Sie werden bei der
Festsetzung des Beitrags so behandelt, als wären Sie während der Vorversicherungszeit bereits bei der Cosmos Versicherung AG versichert
gewesen. Sondereinstufungen anderer Versicherer können nicht berücksichtigt werden."
So, wie ich das verstehe, werde ich also doch zum 1.1.24 wieder besser eingestuft - so wurde es ja auch schonmal gesagt. Aktuell warte ich aber noch auf eine Rückmeldung meiner Versicherung.
Dann sollte das nach I.6.3.2.a. als volles Versicherungsjahr für die Besserstufung im Folgejahr passen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. September 2023 um 22:39:57 Uhr:
Dann sollte das nach I.6.3.2.a. als volles Versicherungsjahr für die Besserstufung im Folgejahr passen.
So haben wir das jetzt auch verstanden. Sobald ich eine Antwort von denen bekomme, werde ich das hier nochmal aktualisieren!
Danke schonmal an Alle für die Hilfe!
Die Cosmos hat sich jetzt gemeldet:
Wenn ich dieses Jahr weiterhin unfallfrei fahre, werde ich ab dem 01.01.2024 in wieder in die SF-Klasse 0 eingestuft (was ja auch Sinn macht, da ich unter 25 Jahre bin und mein Führerschein diesen Dezember erst ein Jahr habe).
Dann würde ich zum 01.01. kündigen und wieder zur HUk wechseln, dort kommst du mit deinem Schadensverlauf ab 01.01.24 in SF1.
Eine Runterstuftung von SFM in SF0 gibt es eigentlich nicht
Zitat:
@celica1992 schrieb am 20. September 2023 um 16:08:57 Uhr:
Dann würde ich zum 01.01. kündigen und wieder zur HUk wechseln, dort kommst du mit deinem Schadensverlauf ab 01.01.24 in SF1.
Eine Runterstuftung von SFM in SF0 gibt es eigentlich nicht
Gut zu wissen! Ich werde mich dann nochmal umschauen und ggf. vorher die HUK anrufen. Danke für die Hilfe!
Zitat:
@celica1992 schrieb am 20. September 2023 um 16:08:57 Uhr:
Dann würde ich zum 01.01. kündigen und wieder zur HUk wechseln, dort kommst du mit deinem Schadensverlauf ab 01.01.24 in SF1.
Eine Runterstuftung von SFM in SF0 gibt es eigentlich nicht
Weil mich das Ganze jetzt doch irritiert hat, habe ich mich nochmals durch die AGB gelesen. Bis man da mal was findet...
Jedenfalls scheint die Einstufung seitens der Cosmos wohl lt. ihren AGBs wirklich richtig zu sein, da der Versicherungsschutz für den Corsa seit weniger als 6 Monaten dieses Jahr besteht bis Ende des Jahres.
Fraglich ist halt, wie ich das mit ggf. neuen Versicherern abkläre, da ich ja jetzt Klasse M habe und mich so wahrscheinlich nicht jeder mit Kusshand nimmt.