2 Strafzettel innerhalb kurzer Zeit...?

Hallo,

eine Frage: Ich habe meine Parkscheibe auf 9 Uhr stehen gehabt. Bis 11 dürtfte ich Parken ( 2 Stunden ).

Um 11:09 habe ich ein Ticket bekommen, und um 11:34 ein weiteres. Ist das so in Ordnung? Oder muss ich nur 1 zahlen.

Bevor eine Diskussion auftritt: Ich wohne in einem Haus, wo es den Anwohnern nur möglich ist auf eben diesen Parkplätzen zu parken, da schafft man es nicht alle 2 Stunden runter. Habe schon ein Sammelsurium an Strafzetteln, aber sowas ist noch nie passiert.

Vielen Dank für eure Antworten

😉

Beste Antwort im Thema

geile parkmöglichkeit.....muss da dann das ganze jahr alle 2h jemand runterrennen und die parkuhr umstellen ?? 😁😁😁 

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Oh interressant!
In der Stadt wohnen und es gibt nur einen Parkplatz - und da muss man immer die Uhr vordrehen!
Abgesehen davon dass das nicht erlaubt ist, mache ich mir schon gedanken - wenn du um 11 schon "früher" aufstehen must.. -grins!

Vielleicht gibt es ja doch eine Möglichkeit - und du musst halt ein Stückchen gehen!

Jeder will zurück in die Stadt und dort am Besten mit nem Auto sein - aber Parkplätze - die sollen alle bis vor die Haustüre gehen und kostenlos sein - hab ich bei mir in der Arbeit auch!!!

Alex

Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Also der Richter hat dieses im Rahmen meiner letzten Fortbildung durchgekaut ( wir schweiften ein wenig ab im Rahmen der Z.286/3 Min Regel ).

Sein Argument sollte jedem einleuchten:

http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/parken.html

Im Bussgeldkatalog sind die Vergehen klar aufgelistet.
Je länger man dort falsch Parkt, bzw. die gültige Parkzeit überschreitet, je teurer wird es.

Formal kommt es nun auf die jeweilige Anweisung der Kontrolleure an, ob nun Einzeltickets geschrieben werden, oder das vorherige entfernt wird und ein höheres geschrieben wird.

Da hat der gute Richter wohl was falsch erklärt.

Aus einem nicht bezahlten Verwarngeld wird ein Bußgeldverfahren. Dann kommt

§ 46 OWIG

zum tragen:

Zitat:

(1) Für das Bußgeldverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, sinngemäß die Vorschriften der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes.

Und jetzt wechseln wir zum

Grundgesetz § 103

:

Zitat:

(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.

Das ganze nennt sich "Strafklageverbrauch" (ne bis in idem) und wird bei

Wiki

ganz gut erklärt.

Die tat ist nicht die Selbe!
einmal ist Parken bis 30 Min - 1O Euro
dann ab 30 minuten - nochmal 35!- inwieweit der erste noch zum tragen kommt ist was anderes....
das man aber nicht Narrenfreiheit hat und dann zum beispiel 2 Wochen dort parken darf sollte jedem klar sein!

Ja, wir verdammten Schichtarbeiter. Unterste Schublade.
Leider haben wir Anwohner keine andere Möglichkeit, es gab mal 7 freie Parkplätze, diese mussten aber einem Einkaufszentrum weichen. Aber vielen Dank für deinen Beitrag.

Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V


Oh interressant!
In der Stadt wohnen und es gibt nur einen Parkplatz - und da muss man immer die Uhr vordrehen!
Abgesehen davon dass das nicht erlaubt ist, mache ich mir schon gedanken - wenn du um 11 schon "früher" aufstehen must.. -grins!

Vielleicht gibt es ja doch eine Möglichkeit - und du musst halt ein Stückchen gehen!

Jeder will zurück in die Stadt und dort am Besten mit nem Auto sein - aber Parkplätze - die sollen alle bis vor die Haustüre gehen und kostenlos sein - hab ich bei mir in der Arbeit auch!!!

Alex

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und du erzählts mir dass du auf einem Berg mitten in der Stadt wohnst und in 500m Entfernung kein Parkplatz ist?
OH MEIN GOTT!- was machst du wenn du in URlaub fährst oder Krank wirst - wird dann dein Auto abgeschleppt?

OHJE... (bitte gern geschehen) - nur für DOOF lass ich mich nicht anschauen....

shcönen TAG noch !

Alex

PS ich dachte immer Häuser dürfen nur gebaut werden, wenn auch ein Stellplatz nachgewiesen werden kann!

Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V


Die tat ist nicht die Selbe!
einmal ist Parken bis 30 Min - 1O Euro
dann ab 30 minuten - nochmal 35!- inwieweit der erste noch zum tragen kommt ist was anderes....
das man aber nicht Narrenfreiheit hat und dann zum beispiel 2 Wochen dort parken darf sollte jedem klar sein!

Doch - es ist dieselbe Tat: Parken ohne richtig eingestellte Parkscheibe. Dass es später teurer wird, spielt keine Rolle.

Wie kann man nur so leben🙄 Den Wecker alle zwei Stunden klingeln lassen, damit man die Parkscheibe wieder für 2 Std. vorrückt🙄 Der TE muss sich ja vorkommen wie die Rennmaus in ihrem Käfig😁 Wie weit ist es denn von einem problemlosen Parkplatz zur Wohnung - jatzt mal Butter bei die Fische!
Einen ähnlich gelagerten Fall gab es bei mir im Ort. Der Chefe eines Friseursalons hatte vor dem Laden einen Parkstreifen für drei Autos berechnet - mit Parkscheibe 2 Std. erlaubt, reicht in der Regel sogar bei Damen für Waschen/Schneiden/Färben/Fönen. Chefe war ein gehfauler Hund und hat tagsüber einen der Parkplätze unter ständigem Nachstellen der Parkscheibe für sich in Anspruch genommen. Über die Knöllchen verteilende Politesse hat er in seinem Laden geschimpft wie ein Rohrspatz unter Verwendung der ordinärsten Ausdrücke. Das ging solange gut, bis ihm die Dame als Wiederholungstäter und total uneinsichtigem Autofahrer ihm drohte, Anzeige zu erstatten  und die Möglichkeit einer daraus folgenden MPU in Aussicht gestellt hat. Dann hat er es kapiert😉

Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Da hast du einen Denkfehler. Es ist ja Minute zu Minute ein weiteres Vergehen.

....ja, nee is klar. Und da ich als Schandi mit meinem Nachbarn Probleme habe, stelle ich mich hin und schreibe ihm jede Minute die er im HV steht eine Verwarnung raus. So komme ich locker auf 900 € Verwarnungsgeld pro Stunde.

Wie kommst du eigentlich darauf, daß es jede Minute eine weitere Owi ist und nicht alle 30 Sekunden oder alle 15 Minuten?

ICHTYOS hat hier mit seinen Ausführungen recht, es handelt sich um einen einzigen Verstoß. Dieser Verstoß kann aber laut Bußgeldkatalog in folgenden Intervallen (bis 30 Min; über 30 Min; über 1 Std; über 2 Std; über 3 Std) erhöht werden. Anhand des Ventilstandes wird dokumentiert, dass das Fahrzeug zwischenzeitlich nicht bewegt wurde. Wäre dies der Fall, dann läge natürlich Tatmehrheit vor und dann wäre auch eine neue Verwarnung gerechtfertigt.

N.T.

Zitat:

Original geschrieben von creel


Hallo,

eine Frage: Ich habe meine Parkscheibe auf 9 Uhr stehen gehabt. Bis 11 dürtfte ich Parken ( 2 Stunden ).

Um 11:09 habe ich ein Ticket bekommen, und um 11:34 ein weiteres. Ist das so in Ordnung? Oder muss ich nur 1 zahlen.

😉

...stellt sich die Frage ob das zweite Ticket nur die Strafverschärfung ist, ab 30 Minuten wird' s nämlich teurer. Schau mal was draufsteht, insbesondere bei TB-Konkretisierung. Hier sollte ein Verweis auf die bereits vorhandene Verwarnung eingetragen sein.

N.T.

Selbst wenn. Sobald unser TE das erste (günstigere) Ticket bezahlt hat, ist das Thema durch. Er hat das Verwarngeldangebot angenommen.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Selbst wenn. Sobald unser TE das erste (günstigere) Ticket bezahlt hat, ist das Thema durch. Er hat das Verwarngeldangebot angenommen.

Verstehe jetzt nicht ganz was du meinst, aber Überschreitung der Parkzeit bis 30 Minuten kostet 10 €, über 30 Minuten bis 1 Std kostet 15 €. Der TE hätte laut Parkuhr bis 11:00 h parken dürfen. Erste Verwarnung kam um 11:09 h, also 10 € für unter 30 Minuten. Die nächste Verwarnung kam um 11:34 h, 15 € für über 30 Minuten!.

In der Praxis wird normalerweise die erste Verwarnung entfernt und nur die "Verschärfung mit 15 €" etc. am Fahrzeug angebracht. Möglicherweise hat aber derjenige, der die Verwarnung um 11:34 h ausgestellt hat, die "alte" Verwarnung am Fahrzeug gelassen.

Zitat:

113280 10 0 0 Sie überschritten bei Zeichen <314/315> mit Zusatzzeichendie zulässige Höchstparkdauer.
113281 15 0 0 Sie überschritten bei Zeichen <314/315> mit Zusatzzeichendie zulässige Höchstparkdauer- länger als 30 Minuten.
113282 20 0 0 Sie überschritten bei Zeichen <314/315> mit Zusatzzeichendie zulässige Höchstparkdauer- länger als 1 Stunde.
113283 25 0 0 Sie überschritten bei Zeichen <314/315> mit Zusatzzeichendie zulässige Höchstparkdauer- länger als 2 Stunden.
113284 30 0 0 Sie überschritten bei Zeichen <314/315> mit Zusatzzeichendie zulässige Höchstparkdauer- länger als 3 Stunden.

Der TE ist nicht durch wenn er die "günstigere" VMZ zahlt. Er muss die 15 € zahlen, da er die Parkzeit um 30 Minuten überschritten hat. Die erste VMZ, mit 10 €, kann er wegwerfen, die muß er nicht zusätzlich auch noch zahlen.

N.T.

Das sehe ich aufgrund des von mir schon mal Verlinkten anders. Da unseren TE das erste Verwarngeldangebot erreichte, kann er es bezahlen und gegen das zweite angehen, so es denn weiter verfolgt wird.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Das sehe ich aufgrund des von mir schon mal Verlinkten anders. Da unseren TE das erste Verwarngeldangebot erreichte, kann er es bezahlen und gegen das zweite angehen, so es denn weiter verfolgt wird.

Bei deinem verlinktem Urteil geht es darum, dass ein Fahrzeugführer für einen Parkverstoß

zweimal

verwarnt wurde. Dies ist nicht zulässig - richtig.

Hat aber mit meiner Schilderung hier nichts zu tun. Hier geht es darum, dass auf Grund der Länge des Verstoßes (über 30 Minuten) eine Strafverschärfung (Erhöhung der Verwarnung von 10 auf 15 €) eintritt, was nichts mit einer doppelten Bestrafung für ein und denselben Owi-Verstoß zu tun hat.

N.T.

Ich denke mal, wir können friedlich unsere unterschiedlichen Ansichten austauschen - ob wir einen Konsens finden, wird sich zeigen.

In dem verlinkten Urteil lese ich:

Zitat:

Mehrere ununterbrochene örtlich identische Parkverstöße stellen ein Dauerdelikt dar. Zwischen ihnen besteht keine Tatmehrheit. Ergehen deswegen zwei Bußgeldbescheide, so ist der zweite von vornherein unwirksam.

Dass der erste Satz auch hier passt, ist wohl unstreitig. Wir haben hier noch keine Bußgeldbescheide, sondern nur Verwarngeldangebote. Das sollte aber imho keinen Unterschied machen.

Wenn unser TE das kleinere Knöllchen löhnt, ist der Fall - wir haben hier ja nur einen Parkverstoß - aus meiner Sicht erledigt.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Ich denke mal, wir können friedlich unsere unterschiedlichen Ansichten austauschen - ob wir einen Konsens finden, wird sich zeigen.

In dem verlinkten Urteil lese ich:

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Mehrere ununterbrochene örtlich identische Parkverstöße stellen ein Dauerdelikt dar. Zwischen ihnen besteht keine Tatmehrheit. Ergehen deswegen zwei Bußgeldbescheide, so ist der zweite von vornherein unwirksam.

Dass der erste Satz auch hier passt, ist wohl unstreitig. Wir haben hier noch keine Bußgeldbescheide, sondern nur Verwarngeldangebote. Das sollte aber imho keinen Unterschied machen.

Wenn unser TE das kleinere Knöllchen löhnt, ist der Fall - wir haben hier ja nur einen Parkverstoß - aus meiner Sicht erledigt.

...es stimmt ja vollkommen. Sollten zwei Bußgeldbescheide verschickt werden ist dies nicht rechtens. Hier sind wir uns mal einig. Der TE muss auch nicht beide Verwarnungsgelder zahlen, auch klar. Er muß nur eines zahlen und zwar das teurere. Ich versuch´s mal den regulären Ablauf aus der praktischen Sicht zu erklären:

Wachtmeister Poli geht Fußstreife und kontrolliert in der Sonnenstraße die Parkscheiben. Hier stellt er um 11:34 h den BMW vom TE fest dessen Parkscheibe um 11:00 h abgelaufen ist.
An der Windschutzscheibe ist bereits eine Verwarnung, Nr. 0815, über 10 € von Wachtmeisterin Zei, BKZ 113280, da er die Höchstparkdauer überschritten hat.
Mittlerweile ist die Höchstparkdauer aber schon um über 30 Minuten überschritten. Aus diesem Grund tritt BKZ 113281 in Kraft, Verwarnungsgeld 15 €. Wachtmeister Poli schreibt seine Verwarnung, Nr. 4711, aus und heftet diese an den Scheibenwischer des Pkw vom TE.
Auf dem Durchschlag seiner Verwarnung notiert er die Verwarnungsnummer 0815 der Wachtmeisterin Zei damit in der ZBS die beiden Verwarnungen zusammengeführt werden können.
Normalerweise nimmt Wachtmeister Poli dann noch die Verwarnung der Wachtmeisterin Zei vom Fahrzeug des TE herunter um entsprechende Verwirrung zu vermeiden. Da er aber den TE ärgern will lässt er die VMZ von Wachtmeisterin Zei ebenfalls am Auto kleben.

Wachtmeisterin Zei und Wachtmeister Poli schicken dann die Durchschläge der ausgestellten VMZ an die Bußgeldstelle. Auf Grund des Verweises auf dem Durchschlag von Wachtmeister Poli werden die beiden Verwarnungen in der Bußgeldstelle zusammengeführt und die VMZ von Wachtmeisterin Zei fällt unter den Tisch. Je nach Zahlungseingang wird dann ein Bußgeldbescheid über 15 € erlassen. Werden nur die 10 € von Wachtmeisterin Zei überwiesen, werden die 5 € von Wachtmeister Poli nachgefordert.

Diese Praxis der Erhöhung des Bußgeldes bei längerdauernden Parkverstößen ist ganz normal, in jedem Bußgeldkatalog aufgeführt und bedarf eigentlich keiner großén Diskussion über die Rechtmäßigkeit derselben.

N.T.

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