2 Strafzettel innerhalb kurzer Zeit...?
Hallo,
eine Frage: Ich habe meine Parkscheibe auf 9 Uhr stehen gehabt. Bis 11 dürtfte ich Parken ( 2 Stunden ).
Um 11:09 habe ich ein Ticket bekommen, und um 11:34 ein weiteres. Ist das so in Ordnung? Oder muss ich nur 1 zahlen.
Bevor eine Diskussion auftritt: Ich wohne in einem Haus, wo es den Anwohnern nur möglich ist auf eben diesen Parkplätzen zu parken, da schafft man es nicht alle 2 Stunden runter. Habe schon ein Sammelsurium an Strafzetteln, aber sowas ist noch nie passiert.
Vielen Dank für eure Antworten
😉
Beste Antwort im Thema
geile parkmöglichkeit.....muss da dann das ganze jahr alle 2h jemand runterrennen und die parkuhr umstellen ?? 😁😁😁
57 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von creel
Nicht streiten ihr Lieben, es geht doch nur um 20€. Wollte nur schauen ob ich da irgendwie eine Chance habe!!!
Keine Sorge - es geht nur darum, herauszufinden, was stimmt.
Zitat:
Original geschrieben von eugain
und wie ist es deiner ansicht nach ca. 3h später ? ist es dann immer noch die gleiche tat ?Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Keine Ahnung hast Du aber reichlich. 😠
Es ist ein beiden Fällen eine einzige Tat, die auch nur einmal geahndet werden darf.
Jepp - siehe den Link in meinem Beitrag weiter oben.
Sprich: Ich zahle den ersten Verstoß, gegen den zweiten lege ich, auf den ersten Verstoße hinweisend widerspruch ein?
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Jepp - siehe den Link in meinem Beitrag weiter oben.Zitat:
Original geschrieben von eugain
und wie ist es deiner ansicht nach ca. 3h später ? ist es dann immer noch die gleiche tat ?
Fast. Du zahlst das erste Ticket. Da es sich um Verwarngeldangebote handelt, kannst Du keinen Widerspruch oder sonst was einlegen. Ich würde nach der Zahlung anrufen und das ganze so erklären. Wenn der Mitarbeiter der Bußgeldstelle nicht mit dem Klammerbeutel gepudert ist, hat sich die Sache damit erledigt. Wenn doch ein Bußgeldbescheid kommen sollte, geht es in die nächste Runde.
(Edith hat einen Gedankenfehler gefunden und die Antwort neu geschrieben.)
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Ich hatte einen Knoten in den Gehirnwindungen und habe meinen Beitrag bearbeitet (lies bitte nochmal nach) - im Ergebnis ändert sich für Dich aber nichts.
Die Tickets kamen per Post, dort habe ich einen Anhörungsbogen mit dabei, auf diesem kann ich doch meinen Widerspruch niederschreiben.
lg creel
Dann geht das auch so. Ich würde das erste Ticket (was ja berechtigt war) bezahlen und den Bogen des zweiten Tickets mit den entsprechenden Hinweisen (Aktenzeichen etc.) zurückschicken. Damit sollte der Fall erledigt sein.
Neunjährige, ein 8 Jahre alten Bericht zu zitieren bedeuten nun nicht das dieses heute noch gilt. Ein Richter äußerte sich dieses Jahr in eine andere Richtung ....aber ggf, findet ihr ja noch paar Rechtsprechungen aus Aktueller Rechtsprechung.
Wenn sich ein Richter dieses Jahr abweichend geäußert hat, hast Du sicher auch eine Quelle dafür? 🙄 Ich habe ein OLG-Urteil verlinkt - eine abweichende Sicht sollte beim BGH gelandet sein oder zumindest zur Entscheidung anstehen.
Ansonsten ist es nicht ungewöhnlich, dass Urteile über Jahrzehnte Bestand haben. Ich denke da nur an die 20-Sekunden-Regel auf der Autobahn. 😉
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Jepp - siehe den Link in meinem Beitrag weiter oben.Zitat:
Original geschrieben von eugain
und wie ist es deiner ansicht nach ca. 3h später ? ist es dann immer noch die gleiche tat ?
richtig ist, dass olg-urteile richtlinien darstellen, aber nicht für alle anderen olgs automatisch auch verbindlich sind. ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, dass der knöllchen-dauerdelikttatbestand in stein gemeißelt ist und für alle fälle gelten kann.
stell dir mal den extremfall vor, montag früh erhält er ein ticket und bis freitag abend hat er 20 stück. er zahlt den ersten und legt gegen die 19 anderen widerspruch ein, ist das dann ein dauerdelikt und mit 10€ oder 20€ getan ?
sicher nicht.......was ich damit sagen will, das zitieren eine olg-urteils ist noch keine finale rechtsauskunft.
aber das weisst du ja schon zur genüge.
Ich kann und darf keine Rechtsberatung geben. Mein Kenntnisstand ist, dass dem von mir verlinkte Urteil auf Bundesebene keine entgegengesetzten Entscheidungen entgegenstehen. Wenn jemand was findet - immer her damit. Ich bin nur ein lernfähiger Laie.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Ich kann und darf keine Rechtsberatung geben. Mein Kenntnisstand ist, dass dem von mir verlinkte Urteil auf Bundesebene keine entgegengesetzten Entscheidungen entgegenstehen. Wenn jemand was findet - immer her damit. Ich bin nur ein lernfähiger Laie.
stimmt, zumindest der erste teil des textes.... 🙂
denk mal drüber nach, ob das alleinige zitieren eines olg-urteils ohne fachliche beratung einem talker hier was nutzt oder ob es ihn nicht vielleicht doch irritiert und eher dazu verleitet zu denken " na ja, da gibt es ja ein urteil, dass meine parktickets als dauerdelikte definiert, also park ich weiter und lege kräftig widersprüche ein".
alles klar ?
Ich bin auch noch in dem einen oder einem anderen Forum unterwegs. Das der Fall nicht als Dauerdelikt aufgefasst wird, wäre schon aufgefallen. Meine private Auffassung bleibt bestehen. 😉
Also der Richter hat dieses im Rahmen meiner letzten Fortbildung durchgekaut ( wir schweiften ein wenig ab im Rahmen der Z.286/3 Min Regel ).
Sein Argument sollte jedem einleuchten:
http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/parken.html
Im Bussgeldkatalog sind die Vergehen klar aufgelistet.
Je länger man dort falsch Parkt, bzw. die gültige Parkzeit überschreitet, je teurer wird es.
Formal kommt es nun auf die jeweilige Anweisung der Kontrolleure an, ob nun Einzeltickets geschrieben werden, oder das vorherige entfernt wird und ein höheres geschrieben wird.
Da in diesem Fall eh Vorsatz vorliegt, würde ich diesen speziellen Fall auch anders beleuchten.
Auf bestimmten Flächen wird auch gleich abgeschleppt, evtl. auch bald beim TE, da er sich uneinsichtig zeigt und trotz Tickets sich immer wieder dort hinstellt.
Evtl. wollten die ihm mit dieser Maßnahme mal einen Wink mit dem Zaunpfahl geben....
Aber es gibt natürlich 1000 und 3 Möglichkeiten. Ggf. kommt er mit einem Einspruch durch oder lässt das Ding mal vor Gericht bis zum BGH komplett durchverhandeln 🙂