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2. Rotlichtverstoß in der Probezeit

Mich hat's vor ein paar Tagen zum zweiten Mal in der Probezeit erwischt.

Bei Gelb bin ich noch rübergefahren, der Herr Wachtmeister war aber natürlich der Meinung, das sei schon Rot gewesen.

Nach meinem ersten Verstoß (schon fast 3 Jahre her, PZ logischerweise verlängert) musste ich zum Aufbauseminar, was kommt dieses Mal neben dem Bußgeld auf mich zu?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi


Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, dann würde ich es drauf ankommen lassen => Aussage gegen Aussage

"aussage gegen aussage" gibt es im deutschen rechtssystem NICHT! 😰

dem richter steht lediglich zur wahl, wem er mehr glaubt...

das wäre der te, der zum wiederholten male auffällt und zum anderen lügen darf - um sich selbst zu schützen...und auf der anderen seite drei polizisten, die durch eine verurteilung des te's weder vor- noch nachteile haben und zur wahrheitsgemäßen aussage verpflichtet sind...

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Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


"aussage gegen aussage" gibt es im deutschen rechtssystem NICHT! 😰

Gähn... das hatten wir schon vor einigen Monaten. "Aussage gegen Aussage" ist ein

Sachverhalt

, den das deutsche Rechtssystem genauso wenig ignorieren kann wie jedes andere. Es ist also Blödsinn zu behaupten, sowas gäbe es nicht. Das ist so, als wenn Du behauptest, Pizzas würden nicht existieren, weil Du keine Pizza magst.

Was es im deutschen Rechtssystem nicht gibt ist ein Automatismus, demzufolge sich gegensätzliche Aussagen zu Null addieren. Insofern ist der zweite Teil Deiner Aussage richtig: In der Situation "Aussage gegen Aussage" steht es dem Richter frei zu entscheiden, wem er glaubt. Er kann also auch in dieser Situation auf "schuldig" plädieren (bzw. im Zivilverfahren zugunsten einer Seite entscheiden). Aber: gerade in Strafverfahren gilt das Prinzip "Im Zweifel für den Angeklagten". Der Richter darf also nur gegen Dich entscheiden, wenn er sich sicher (!) ist, dass Du schuldig bist. In einer Situation, in der Aussage gegen Aussage steht, bedeutet das, dass er felsenfest davon überzeugt sein muss, dass Du lügst. Und dafür braucht es schon gewichtige Gründe.

Wobei drei Polizisten, die kein Privatinteresse an einer Verurteilung Deinerseits haben, solch gewichtigen Grund durchaus darstellen können. Das ist natürlich Pech. Oder hochverdient...

Blablabla *huhuhu* Die anderen sind so böse... 🙄

Wenn du es nicht schaffst, dich während der Probezeit anständig an die Verkehrsregeln zu halten und nicht einmal aus dem ersten Fall gelernt hast, bist du selbst Schuld und musst eben mit den Konsequenzen leben. Auch bei einer "gelben" Ampel hast du nicht mehr drüberzubügeln, aber es hätte dir bestimmt das Genick gebrochen, einmal eine Minute anzuhalten.

Auch ich habe bereits für zahlreiche Anonymverfügungen wegen überhöhter Geschwindigkeit löhnen dürfen und einmal eine rote Ampel "geschnupft" und ordentlich dafür bezahlt. Nur der Unterschied ist, dass ich es mir einerseits leisten kann und andererseits hier nicht deswegen rumheule. Gut, wobei sich das "Rumgeheule" bei dir dankenswerterweise in Grenzen hält. Hatten aber hier auch schon ganz andere Fälle.

Ich halte die möglichen Konsequenzen gegen dich jedenfalls für mehr als sinnvoll. Sieh es nicht als Strafe, weil die anderen so böse sind und es nur auf dich abgesehen haben, sieh es lieber als Möglichkeit, einmal deine Einstellung zum Straßenverkehr ein wenig zu überdenken.

Mit deinen wiederholten Verstößen hast du dich jedenfalls während deiner Probezeit für die Teilnahme am Straßenverkehr keinesfalls "erprobt". 😉

Im vorliegenden Fall kommt die Behörde dem Fahrer ja sogar noch entgegen und bietet ihm die Möglichkeit, nicht verstandenen oder verinnerlichten Lernstoff nachzuholen und zu vertiefen. Mehr Glück kann der TE ja kaum haben.

Zitat:

Original geschrieben von Kruegerl


Blablabla *huhuhu* Die anderen sind so böse... 🙄

Wenn du es nicht schaffst, dich während der Probezeit anständig an die Verkehrsregeln zu halten und nicht einmal aus dem ersten Fall gelernt hast, bist du selbst Schuld und musst eben mit den Konsequenzen leben. Auch bei einer "gelben" Ampel hast du nicht mehr drüberzubügeln, aber es hätte dir bestimmt das Genick gebrochen, einmal eine Minute anzuhalten.

Auch ich habe bereits für zahlreiche Anonymverfügungen wegen überhöhter Geschwindigkeit löhnen dürfen und einmal eine rote Ampel "geschnupft" und ordentlich dafür bezahlt. Nur der Unterschied ist, dass ich es mir einerseits leisten kann und andererseits hier nicht deswegen rumheule. Gut, wobei sich das "Rumgeheule" bei dir dankenswerterweise in Grenzen hält. Hatten aber hier auch schon ganz andere Fälle.

Ich halte die möglichen Konsequenzen gegen dich jedenfalls für mehr als sinnvoll. Sieh es nicht als Strafe, weil die anderen so böse sind und es nur auf dich abgesehen haben, sieh es lieber als Möglichkeit, einmal deine Einstellung zum Straßenverkehr ein wenig zu überdenken.

Mit deinen wiederholten Verstößen hast du dich jedenfalls während deiner Probezeit für die Teilnahme am Straßenverkehr keinesfalls "erprobt". 😉

Dass eine gelbe Ampel für mich nicht heißt "jetzt aber drauftreten" hab ich inzwischen durchaus verstanden. Mein Post in diesem Forum ist auch nicht dem Rumheulen gewidmet, wie man durchaus meinem Ausgangspost entnehmen kann, frage ich einfach nur nach,

womit

ich überhaupt zu rechnen habe. Nachvollziehbar?

Dass ich einen kapitalen Fehler gemacht habe, streite ich keinesfalls ab, ich finde es nur ein wenig ekelhaft, hier lesen zu dürfen, wie andere (offenbar vollkommen unfehlbare Menschen) meinen, mich ohne weiteres Wissen zum Vorfall aufgrund besagten Fehlers verurteilen zu müssen.

Vielen Dank an alle, die hier konstruktive Hinweise und Meinungen zum Thema eingebracht haben.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von antaqas


Dass ich einen kapitalen Fehler gemacht habe, streite ich keinesfalls ab, ich finde es nur ein wenig ekelhaft, hier lesen zu dürfen, wie andere (offenbar vollkommen unfehlbare Menschen) meinen, mich ohne weiteres Wissen zum Vorfall aufgrund besagten Fehlers verurteilen zu müssen.

Vielen Dank an alle, die hier konstruktive Hinweise und Meinungen zum Thema eingebracht haben.

Sehe ich exakt genauso! Das Moralapostel-Gehabe zu Gunsten kontingenter Normen ist hier öfter zu finden und einfach unerträglich.

Wie bereits gesagt wird das wohl auf ein weiteres Aufbauseminar hinauslaufen bzw. verkehrspsychologische Schulung. Füllt die Staatskasse, der Nutzen ist zumindest strittig. Ein Lernprozess, der eine dauerhafte Änderung des Verhaltens und Erlebens zur Folge haben soll (ob diese in diesem Fall nötig ist, lasse ich mal offen), benötigt mehr als einen Nachmittag ein Seminar zu besuchen.

Wenn du rechtsschutzversichert bist, geh zum Anwalt. Wäre interessant, was der dazu sagt. Ich als Laie beurteile deine Chancen aber eher schlecht. Gegen das uniformierte Gesindel die freundlichen Herrschaften von der Polizei kommt man nicht an. Die werden schon dafür sorgen, dass sie das "Richtige" aussagen, und damit hat sich die Sache. Alles schon erlebt!

Zitat:

Original geschrieben von PureVernunft


Gegen das uniformierte Gesindel die freundlichen Herrschaften von der Polizei kommt man nicht an.

Mal nicht so dramatisch, selbst wenn die Streifenbeamten den TE nicht mögen und aus bloser Langeweile einen reinwürgen wollen.

uniformiertes Gesindel

sieht anders aus:

klick

@PureVernunft

Dein "angedachtes" > uniformierte Gesindel < deutet auf ein eher gestörtes Verhältnis zur Polizei hin! Aus dem Gedanken der Fairness heraus möchte ich dazu bemerken, dass es unter den Autofahrern genug Gesindel ohne Uniform gibt😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von PureVernunft


Wie bereits gesagt wird das wohl auf ein weiteres Aufbauseminar hinauslaufen bzw. verkehrspsychologische Schulung. Füllt die Staatskasse, der Nutzen ist zumindest strittig. Ein Lernprozess, der eine dauerhafte Änderung des Verhaltens und Erlebens zur Folge haben soll (ob diese in diesem Fall nötig ist, lasse ich mal offen), benötigt mehr als einen Nachmittag ein Seminar zu besuchen.

Wenn du rechtsschutzversichert bist, geh zum Anwalt. Wäre interessant, was der dazu sagt. Ich als Laie beurteile deine Chancen aber eher schlecht. Gegen das uniformierte Gesindel die freundlichen Herrschaften von der Polizei kommt man nicht an. Die werden schon dafür sorgen, dass sie das "Richtige" aussagen, und damit hat sich die Sache. Alles schon erlebt!

Oh je...da ist aber einer wirklich unterschwellig getroffen. Schlechte Erfahrungen mit der Staatsmacht? 😉

1. Der erste Zitierte Absatz Deiner Aussage hätte durchaus auch jene Konsequenz als logische Folge, den Umfang der Seminare drastisch zu erhöhen, um den Lerneffekt zu erzielen. 😁

2. Polizisten sind Menschen. Wer hätte das gedacht. Aussagen vor Gericht werden sicherlich vom Inhalt her den Tatsachen entsprechen, aber in der Art und Weise der Artikulation je nach emotionaler Beteiligung an der Geschichte variieren. Man kann als Zeuge ein und dieselbe Geschichte ohne Verfälschung des Inhaltes eher mildernd oder schärfend für den "Täter" schildern.

Wenn man es mit einem "Krawallbruder" als Gegenüber zu tun hat, wird trotz aller Professionalität was passieren? Man drückt seine emotionale Ablehnung auch in der Aussage aus. Das kann man nicht verhindern.

Es soll nicht heißen, man muss sich als Beschuldigter/Angeklagter alles gefallen lassen. Das wäre töricht. Man muss aber einfach damit rechnen, dass das eigene Verhalten Reaktionen mit sich bringt. Es war schon immer das Beste ruhig und sachlich zu agieren. Auf beiden Seiten.

Ein guter Anwalt wäre dann schon der erste Schritt, denn der kennt die Spielchen.

Dem Richter obliegt es dann, nur den objektiven Tatbestand zu erkennen.

Ja....und?!?! Dafür ist ja wohl die Probezeit da. Wenns mal nicht klappt....gehe nicht über LOS, ziehe nicht 4000 Mark ein. Ganz einfach. Wessen Schuld isses denn??? Der Führerscheinneuling muß sich doch erst die ´Sporen´ verdienen. Will sagen Erfahrungen sammeln. Er wußte ja auf was er sich einläßt. Wo ist jetzt das Problem?!?!?
Und wenn er bei hellrot/dunkelgelb über die Ampel fährt....?...?..Selbst Schuld. Hätte ja bremsen können. In der Probezeit kann man nicht so fahren wie alle anderen. Die haben ihren Lappen schon seit Jahren. Die dürfen das. 😉 Oder wird diese Farbenlehre nicht mehr in Fahrschulen gelehrt?????

Naja, ein Rotlichtverstoß wird nicht besser dadurch, das man eine längere Fahrpraxis hat.
Ich schließe mich da sicher selbst nicht aus, meine Rückleuchten sind auch schon desöfteren über rot gefahren... 😉

Zitat:

Original geschrieben von Daemonarch


Naja, ein Rotlichtverstoß wird nicht besser dadurch, das man eine längere Fahrpraxis hat.

Stimmt. Man kommt auf Grund seiner Fahrpraxis dann allenfalls

seltener

in eine solche Situation.

Um die Geschichte hier mal aufzuklären,beim 2. Mal passiert nichts außer einem Fahrverbot und Geldbuße. Die Verkehrspsychologische Beratung ist eine Empfehlung, die du nicht wahrnehmen mußt.

Erst beim dritten Mal passiert wieder was und dies ist der Entzug mit entsprechender Sperre.

Nachzulesen in §2a StVG.

PS.: Die Probezeit kann max um 2 Jahre verlängert werden, also insgesamt 4 Jahre und niemals mehr.

Für den Fall eines Entzuges wird dir die noch verbleibende Probezeit aus dem Altführerschein angerechnet, außerdem ist bei Neuerteilung dein Punktekonto auf Null.

Also lass dir keinen schwerwiegenden oder 2 minderschwerwiegende Verstöße mehr auf dein Konto schreiben und gut ist.

LG

Nach gut einem halben Jahr nun endlich die richtige Anwort.
Der TE wirds aber sicher schon mitbekommen haben. 🙂

Besser spät als nie. Bei em Gefasel wollte ich eben mal eine qulifizierte Aussage treffen.

Zitat:

Original geschrieben von antaqas



Vielen Dank an alle, die hier konstruktive Hinweise und Meinungen zum Thema eingebracht haben.

Ich stimme Dir vollkommen zu. Scheinbar darf man keine Fehler machen.

Du hast hier eingeräumt Mist gebaut zu haben und dabei sollte man es auch belassen. Keiner war dabei und konnte sehen was genau geschehen ist. Es ist ja gottseidank keiner zu Schaden gekommen.

Suche Dir die sinnvollsten Antworten heraus und mach das Beste daraus.

Hier auch ein vielleicht hilfreicher Link: http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/.../verlaengerung-probezeit.php

Gruß Rolf

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