2. Rotlichtverstoß in der Probezeit

Mich hat's vor ein paar Tagen zum zweiten Mal in der Probezeit erwischt.

Bei Gelb bin ich noch rübergefahren, der Herr Wachtmeister war aber natürlich der Meinung, das sei schon Rot gewesen.

Nach meinem ersten Verstoß (schon fast 3 Jahre her, PZ logischerweise verlängert) musste ich zum Aufbauseminar, was kommt dieses Mal neben dem Bußgeld auf mich zu?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi


Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, dann würde ich es drauf ankommen lassen => Aussage gegen Aussage

"aussage gegen aussage" gibt es im deutschen rechtssystem NICHT! 😰

dem richter steht lediglich zur wahl, wem er mehr glaubt...

das wäre der te, der zum wiederholten male auffällt und zum anderen lügen darf - um sich selbst zu schützen...und auf der anderen seite drei polizisten, die durch eine verurteilung des te's weder vor- noch nachteile haben und zur wahrheitsgemäßen aussage verpflichtet sind...

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Vielleicht solltest du beim nächsten mal aufpassen, das keiner Guckt! 😛

Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel



Zitat:

Original geschrieben von antaqas



Ich hatte die Ampel die ganze Zeit im Blick, sie war Gelb, bis ich dran vorbei war. Laut Polizist sei sie umgesprungen als ich 5m vor der Haltelinie war.

Diese 5 m können bei 40 km/h eine halbe sec Rot sein  oder bei bei 20km/h eine sec   Rotphase bedeuten.

Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, dann würde ich es drauf ankommen lassen => Aussage gegen Aussage
Und da es kein Beweisfoto gibt, würde ich mal sagen, daß Du gute Karten hast.
... außer natürlich der Richter stuft dich als Wiederholungstäter ein 😁

Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi


Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, dann würde ich es drauf ankommen lassen => Aussage gegen Aussage

"aussage gegen aussage" gibt es im deutschen rechtssystem NICHT! 😰

dem richter steht lediglich zur wahl, wem er mehr glaubt...

das wäre der te, der zum wiederholten male auffällt und zum anderen lügen darf - um sich selbst zu schützen...und auf der anderen seite drei polizisten, die durch eine verurteilung des te's weder vor- noch nachteile haben und zur wahrheitsgemäßen aussage verpflichtet sind...

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Jo, ein Anwalt kostet dich letztlich Geld und wird sicher nicht für Eindruck sorgen, sondern eher dafür, dass du als nicht lernbereit eingestuft wirst. Die Sache ist bei 3 Polizisten glasklar.

Fahr einfach in Zukunft bewusster. Die Gelbphase ist keine extra Zeit zum Gas geben, sondern eine "wenn möglich Bremsen"-Phase und ich habe noch nie erlebt, dass ich einen Rotlichverstoss begangen habe und selbst danach der Meinung war, dass ich nicht anhalten konnte. Erwischt wurde ich nie, man sollte es aber auch nicht drauf ankommen lassen, weil eine hohe Gefährdung für andere einher geht.

Zitat:

Original geschrieben von TaifunMch


Fahr einfach in Zukunft bewusster. Die Gelbphase ist keine extra Zeit zum Gas geben, sondern eine "wenn möglich Bremsen"-Phase

Hab ich definitiv kapiert, danke 🙂

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



<span id="fck_dom_range_temp_1329231506656_736">dem richter steht lediglich zur wahl, wem er mehr glaubt...</span>

das wäre der te, der zum wiederholten male auffällt und zum anderen lügen darf - um sich selbst zu schützen...und auf der anderen seite drei polizisten, die durch eine verurteilung des te's weder vor- noch nachteile haben und zur wahrheitsgemäßen aussage verpflichtet sind...

und die durch die Ablegung eines Diensteides sich verpflichtet haben, das Recht zu achten und zu verteidigen.

O.

Zitat:

Original geschrieben von TaifunMch


Jo, ein Anwalt kostet dich letztlich Geld und wird sicher nicht für Eindruck sorgen, sondern eher dafür, dass du als nicht lernbereit eingestuft wirst.

Ja, diese Gefahr besteht durchaus. Und das Ganze nutzt auch nichts, wenn man aus dem Vorfall nichts lernt.

Leute mit zwei Rotlichverstössen in der Probezeit sollten erst mal 5 Jahre den Schein abgeben, da sie offensichtlich nicht geeignet sind gefahrlos im Verkehr unterwegs zu sein.

So hart urteilt der Gesetzgeber bei uns nicht, sondern bietet stattdessen das Aufbauseminar als Chance an.

Wer hier dann allerdings nur die Kosten sieht und nicht den Nutzen, der hat das Dilemma nicht erkannt, in dem er steckt.

Zitat:

Original geschrieben von antaqas



Zitat:

Original geschrieben von TaifunMch


Fahr einfach in Zukunft bewusster. Die Gelbphase ist keine extra Zeit zum Gas geben, sondern eine "wenn möglich Bremsen"-Phase
Hab ich definitiv kapiert, danke 🙂

Was Du Dir auch klar machen solltest:

Kommt da nun im Querverkehr ein Vertreter der Fraktion: "Oh, die Ampel springt gleich auf grün, da heize ich durch" mit 70 km/h, vom stehenden Linksabbiegern verdeckt von rechts daher, dann gibt es ein ungemütliches Treffen mitten auf der Kreuzung.
Und glaube mir: So ein Seitenaufprall mit 70 ist nicht Lustig.

Und: Das passiert in D. zigmal im Jahr! Nicht alle VT verhalten sich vorschriftsmässig, also rechne auch Du nicht damit.

Ich glaub, da können wir uns dranhalten, der sieht's sowieso nicht ein... 🙄😁

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle


Was denn für ein Rotlichtverstoß? Qualifiziert oder nicht qualifiziert?

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle



Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel


Nochmal das Selbe? Soll auch Menschen mit 40 Lenzen geben, die es schaffen immer noch in der Probezeit zu sein! 😉
Das war doch überhaupt nicht die Frage 🙄

Was ist der Unterschied zwischen qualifiziert u. nicht qualifiziert?

Ein qualifizierter Verstoß liegt vor, wenn die Rotphase zum Zeitpunkt des Verstoßes eine Sekunde oder mehr andauert.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Ein qualifizierter Verstoß liegt vor, wenn die Rotphase zum Zeitpunkt des Verstoßes eine Sekunde oder mehr andauert.

Hallo bits1011,

danke für die Antwort.

Viele Grüße

quali

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