2 m Baustellendurchfahrt mit E Klasse verboten?
Tja... die E Klasse hat inkl. Aussenspiegel 2.071 mm.
Somit ist doch klar eine Baustellendurchfahrt mit 2 m Breite oder einfach ausgedrückt die Nutzung der linken Spur nicht möglich?
Und nun?
Bleibt ja nur noch immer rechts auf der LKW Spur zu fahren.
Kann das wirklich sein? Gibt es da keine Tolleranzwerte?
Beste Antwort im Thema
"
OLG BRANDENBURG vom 13.03.2008, 12 U 145/07
Haftungsquote bei Abkommen von der Fahrspur und Kollision mit einem
auf der Nachbarspur fahrenden, zu breiten Fahrzeug
Streift ein Lkw einen auf der Nachbarspur fahrenden verbotswidrig
zu breiten Pkw, beträgt die Haftungsquote für den Lkw 75% und für
den Pkw 25%. (Aus den Gründen: ...Dem Kläger ist demgegenüber ein
Verstoss des Zeugen St. gegen § 41 II Nr.6 Zeichen 264 StVO anzu-
lasten. Der vom Zeugen St. befahrene Fahrstreifen war an der Un-
fallstelle lediglich für Fahrzeuge mit einer Breite von maximal
zwei Metern frei gegeben. Die Gesamtbreite des Fahrzeugs des Kl.
betrug einschliesslich der Aussenspiegel 2,204 Meter, auch wenn die
im Fahrzeugschein eingetragene Breite über alles mit 1,904 Meter
angegeben ist. Die Verwaltungsvorschrift zu den Zeichens 264 und
265 sieht vor, dass bei Festlegung der entsprechenden Masse für
Breite bzw. Durchfahrtshöhe ein ausreichender Sicherheitsabstand zu
berücksichtigen ist. Eines Sicherheitsabstandes bedarf es, weil an-
sonsten immer die Gefahr besteht, dass zwei nebeneinander fahrende
Fahrzeuge sich berühren...).
"
Tja...
"
So hatte gerade mit einem Dienstststellenleiter der nächstgelegenen Autobahnpolizei telefoniert.
Von dort kam folgende Auskunft:
Für die schmale Fahrbahn bei Autobahnbaustellen ist die im KFZ-Schein eingetragene Breite maßgebend. Ein Q7 oder vergleichbare Fahrzeuge dürfen auf der linken Spur fahren solange die im Schein eingetragene Breite unter 2 Meter liegt, selbst wenn durch die Spiegel das Fahrzeug breiter ist. Die Fahrbahnbreite auf der linken Spur beträgt normalerweise 2,20 bis 2,25 Meter und mit den 20 bis 25 Zentimeter mehr wird den Spiegeln Rechnung getragen.
LG
"
Einmal so einmal so...ich kenne auch einen andere Meinung einer Dienststelle...
101 Antworten
Nix Sommerloch, dass ist die Realität.
Ich kenne derzeit genau so einen Fall inkl. Fahrerfluchtermittlung was ja nicht so nett ist.
An dem PKW ist kein Schaden.
Da gab es auch anscheinend keine Berührung.
Der Fahrer des PKW sagte aus da war nichts was komisch war.
Der angebliche Unfallgegener hat aber seinen LKW leicht an die Leitplanke gesetzt (Kratzer) und sagt nun die E Klasse hätte das verursacht?!
Polizei sagt E Klasse zu breit für die Durchfahrt.
Zeugen sagen Widersprüchliches somit schwierig und ich denke auch Aussage gegen Aussage, aber die Polizei ist fest in ihrer Meinung.
Tja...ich sehe das inzwische so wie vorher geschrieben.
Es zählt die in der Zulassungsbescheinigung integrierte Breite + rechter Aussenspiegel, da der linke Aussenspiel auch durchaus über eine Leitplanke hinausragen kann und somit keine Begrenzung darstellt.
Somit wäre die E Klasse nicht zu breit und das Verfahren kann nur eingestellt werden.
Aber wie gesagt ist meine Meinung, wie das ein Richter sieht kann ich nicht sagen.
Jedoch würde das, wenn die Breite wirklich inkl. beider Spiegel den Ausschlag geben, mehr als nur einen Prozess nach sich ziehen. Dann wäre es ja ein leichtes seine Fahrfehler "ersetzt" zu bekommen.
Man sucht sich einfach einen MB auf der linken Spur.
Alles ab A Klasse ist möglich...
Hallo,
und weil die Autos immer breiter werden und Fahrfehler in Autobahnbaustellen an Häufigkeit zunehmen, kommen demnächst Schilder: "Versetzt fahren". Man sieht 2 Spuren, wobei auf der linken 2 Meter Spur immer dann ein Fahrzeug aufgemalt ist, wenn rechts eine Lücke ist.
Wie sieht es dann eigentlich mit der Geschwindigkeit aus? Angenommen: 80 erlaubt. Rechts wird 65 gedonnert. Darf man dann links auch höchstens die 65 fahren? - Alles sehr ominös-, wie ich finde
Schönen Abend
das ist der ausnahmefall. wenn nur versetzt gefahren werden darf, ist in der tat die mindestbreite für zwei fahrbahnen nicht gegeben. somit ist überholverbot. egal wie schmal oder breit das individuelle fahrzeug ist.
Da mußt Du wohl die Spiegel anklappen 😁
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Moin,
also mir hat man in der Fahrschule erzählt, dass sich Zahlen in Verkehrszeichen mit rotem Ring immer auf das tatsächliche Gewicht oder die tatsächliche Breite beziehen und Symbole auf (gesamt-) zulässige Werte.
Wenn irgendwo 1,8t steht, muss ich wissen, was mein Auto in dem Moment wiegt und nicht was im Fahrzeugschein steht.
Gruß
FilderSLK
Zitat:
Original geschrieben von FilderSLK
Moin,also mir hat man in der Fahrschule erzählt, dass sich Zahlen in Verkehrszeichen mit rotem Ring immer auf das tatsächliche Gewicht oder die tatsächliche Breite beziehen und Symbole auf (gesamt-) zulässige Werte.
Wenn irgendwo 1,8t steht, muss ich wissen, was mein Auto in dem Moment wiegt und nicht was im Fahrzeugschein steht.
Gruß
FilderSLK
Und die tatsächliche Breite in diesem Augenblick ist da die linke Seite der Leitplanke unter dem Spiegel ist eben Gesamtbreite laut Fahrzeugschein plus rechter Aussenspiegel.
Alles andere wäre ja unlogisch, da der linke Aussenspiegel nicht relevant ist.
Nur wie das jetzt ausgelegt wird, dass ist die Frage.
Zitat:
Original geschrieben von -audi-55-max-
Hallo,
und weil die Autos immer breiter werden und Fahrfehler in Autobahnbaustellen an Häufigkeit zunehmen, kommen demnächst Schilder: "Versetzt fahren". Man sieht 2 Spuren, wobei auf der linken 2 Meter Spur immer dann ein Fahrzeug aufgemalt ist, wenn rechts eine Lücke ist.
Wie sieht es dann eigentlich mit der Geschwindigkeit aus? Angenommen: 80 erlaubt. Rechts wird 65 gedonnert. Darf man dann links auch höchstens die 65 fahren? - Alles sehr ominös-, wie ich findeSchönen Abend
Hallo,
Also das Überholen in einer Baustelle zählt nicht als Überholen ansich, sondern wird als Kollonenfahren bezeichnet. Dadurch ist es möglich, trotz Überholverbot für PKW, die linke Spur zu nutzen. Als Richtwert wird hier eine nicht höhere Geschwindigkeitsdifferenz von 20Km/h empfohlen. Also extra rechts fahren, nur weil die Polizei hinter einem fährt, ist somit nicht nötig.
Zum eigentlichen Thema. Bin vor paar wochen mit dem S212 durch ein Baustelle (Leipzig-Halle A14) gefahren. Ausgewiesen waren die üblichen 2m, was anfänglich kein Problem darstellte. Denn die Baustellenbreite einer Fahrspur liegt eher deutlich über diesen 2m (ca.2.20m). Problematisch ist dann, wenn die Baustelle sich plötzlich auf wirkliche 2m verengt. So geschehen vor paar Wochen. Ich links - LKW rechts. Es wurde dann derartig knapp, dass der LKW schon hupte und ich mir anschließend die Hände waschen musste, da diese Schweiß gebadet waren. Da waren effektiv nur Millimeter zwischen Leitblanke-S212 und LKW. Somit kann ich nur empfehlen im Zweifel rechts zu fahren und die paar Minuten mehr in Kauf zu nehmen. Eine neue lackierung wird wohl mehr kosten als die verlorene Zeit.
mep
Zitat:
Original geschrieben von Mephisto735
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von -audi-55-max-
Hallo,
und weil die Autos immer breiter werden und Fahrfehler in Autobahnbaustellen an Häufigkeit zunehmen, kommen demnächst Schilder: "Versetzt fahren". Man sieht 2 Spuren, wobei auf der linken 2 Meter Spur immer dann ein Fahrzeug aufgemalt ist, wenn rechts eine Lücke ist.
Wie sieht es dann eigentlich mit der Geschwindigkeit aus? Angenommen: 80 erlaubt. Rechts wird 65 gedonnert. Darf man dann links auch höchstens die 65 fahren? - Alles sehr ominös-, wie ich findeSchönen Abend
Also das Überholen in einer Baustelle zählt nicht als Überholen ansich, sondern wird als Kollonenfahren bezeichnet. Dadurch ist es möglich, trotz Überholverbot für PKW, die linke Spur zu nutzen. Als Richtwert wird hier eine nicht höhere Geschwindigkeitsdifferenz von 20Km/h empfohlen. Also extra rechts fahren, nur weil die Polizei hinter einem fährt, ist somit nicht nötig.Zum eigentlichen Thema. Bin vor paar wochen mit dem S212 durch ein Baustelle (Leipzig-Halle A14) gefahren. Ausgewiesen waren die üblichen 2m, was anfänglich kein Problem darstellte. Denn die Baustellenbreite einer Fahrspur liegt eher deutlich über diesen 2m (ca.2.20m). Problematisch ist dann, wenn die Baustelle sich plötzlich auf wirkliche 2m verengt. So geschehen vor paar Wochen. Ich links - LKW rechts. Es wurde dann derartig knapp, dass der LKW schon hupte und ich mir anschließend die Hände waschen musste, da diese Schweiß gebadet waren. Da waren effektiv nur Millimeter zwischen Leitblanke-S212 und LKW. Somit kann ich nur empfehlen im Zweifel rechts zu fahren und die paar Minuten mehr in Kauf zu nehmen. Eine neue lackierung wird wohl mehr kosten als die verlorene Zeit.
mep
Genau wegen solchen Möglichkeiten, überhole ich erst einen LKW im Baustellenbereich wenn ich die Fahrbahn vor diesem Erkennen kann und somit evtl. Verengungen wahrnehmen kann. Dann überhohle ich zügig den kompletten LKW, den parralel mit einem LKW fahren muß echt nicht sein. Deswegen kann es leider auch sein das ich erstmal warte bis die Linke Spur soweit frei ist das ich in einem Schwung vorbeifahren kann.
dann hoffe ich mal, das eure deutschlandfahnen immer senkrecht im wind stehen...stellt euch nur vor, das ding knickt um und ragt noch über die spiegel drüber weg....😰
Was bedeutet nun das 2-Meter-Schild definitv. Überholverbot für Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 2 Meter über beide Außenspiegel kann mE nicht sein, denn fast jedes Auto ist in dieser Hinsicht breiter als 2 Meter. Wir haben hier auf Grund eines dreispurigen BAB-Ausbaus die nächsten 3-4 Jahre eine fast 50 Km lange Baustelle, die abschnittsweise bearbeitet wird und mit eben solchen 2-Meter-Schildern ausgestattet ist. Trotz Sommerloch wäre es schön zu wissen was nun definitv Sache ist. Ist bei MT kein Verkehrsrechtler unterwegs.
Es kommt wohl auf die Breite inkl. beider Spiegel an, da dies die tatsächliche Breite ist.
Nach meinem Verständnis kann nur die tatsächliche Breite gemeint sein. Die Spiegel sind nun einmal vorhanden und brauchen den Platz. Bei limitierter Durchfahrtshöhe müsste man anderenfalls fragen, ob mit, oder ohne Dachantenne? Wenn jemand einen Spargel auf dem Dach hat, wird er den mitrechnen müssen, sonst ist er wech.
Gruß, Norman
Zitat:
Original geschrieben von norman44
Nach meinem Verständnis kann nur die tatsächliche Breite gemeint sein. Die Spiegel sind nun einmal vorhanden und brauchen den Platz. Bei limitierter Durchfahrtshöhe müsste man anderenfalls fragen, ob mit, oder ohne Dachantenne? Wenn jemand einen Spargel auf dem Dach hat, wird er den mitrechnen müssen, sonst ist er wech.Gruß, Norman
Norman dein Vergleich hinkt, weil eine Baustelle andere limitierende Faktoren für die Nutzung beinhaltet.
Was ist den die tatsächliche Breite oder besser formuliert was limitiert die tatsächliche Breite bei einer BAB Baustellendurchfahrt?
Meiner Meinung nach links die Karosserie (da die Leitplanke niedriger ist als der linke Aussenspiegel) und rechts der Aussenspiegel.
Im Verkehrsrecht wird aber anscheinend mit beiden Aussenspiegeln gerechnet was bedeutet, dass eine A Klasse mit 2.004 mm zu breit wäre.
Würde man so rechnen wie ich es erklärt habe wäre die Nutzung der linken Spur für 90 % der Fahrzeuge möglich, wenn es weiter so gehandhabt wird wie von den Verkehrsrichtern interpretiert können geschätze 70 - 80 % der Fahrzeuge (also die Mehrheit) auf der BAB die linke Spur nicht mehr nutzen (was gelinde gesagt deren Nutzen in Frage stellen würde)!?
Zitat:
Original geschrieben von NIUBEE
Meiner Meinung nach links die Karosserie (da die Leitplanke niedriger ist als der linke Aussenspiegel) und rechts der Aussenspiegel.
In einem Baustellenbereich könnten ja durchaus auch auf der Leitplankenseite mal Begrenzungen, etc. stehen, die höher als die Leitplanke sind und dann hängt der Spiegel an der Tür.
Im Verkehrsrecht geht's doch im Zweifel ohnehin selten um Praktikabelität, oder gar Logik, sondern um die wortgetreue Umsetzung von Bestimmungen. Wenn da 2m steht, ist das auch so gemeint und nicht 2m + X. Das entspricht jedenfalls meinen Erfahrungen mit unseren Vorschriften.
Gruß, Norman