2 m Baustellendurchfahrt mit E Klasse verboten?

Mercedes E-Klasse W212

Tja... die E Klasse hat inkl. Aussenspiegel 2.071 mm.

Somit ist doch klar eine Baustellendurchfahrt mit 2 m Breite oder einfach ausgedrückt die Nutzung der linken Spur nicht möglich?

Und nun?

Bleibt ja nur noch immer rechts auf der LKW Spur zu fahren.

Kann das wirklich sein? Gibt es da keine Tolleranzwerte?

Beste Antwort im Thema

"

OLG BRANDENBURG vom 13.03.2008, 12 U 145/07
Haftungsquote bei Abkommen von der Fahrspur und Kollision mit einem
auf der Nachbarspur fahrenden, zu breiten Fahrzeug

Streift ein Lkw einen auf der Nachbarspur fahrenden verbotswidrig
zu breiten Pkw, beträgt die Haftungsquote für den Lkw 75% und für
den Pkw 25%. (Aus den Gründen: ...Dem Kläger ist demgegenüber ein
Verstoss des Zeugen St. gegen § 41 II Nr.6 Zeichen 264 StVO anzu-
lasten. Der vom Zeugen St. befahrene Fahrstreifen war an der Un-
fallstelle lediglich für Fahrzeuge mit einer Breite von maximal
zwei Metern frei gegeben. Die Gesamtbreite des Fahrzeugs des Kl.
betrug einschliesslich der Aussenspiegel 2,204 Meter, auch wenn die
im Fahrzeugschein eingetragene Breite über alles mit 1,904 Meter
angegeben ist. Die Verwaltungsvorschrift zu den Zeichens 264 und
265 sieht vor, dass bei Festlegung der entsprechenden Masse für
Breite bzw. Durchfahrtshöhe ein ausreichender Sicherheitsabstand zu
berücksichtigen ist. Eines Sicherheitsabstandes bedarf es, weil an-
sonsten immer die Gefahr besteht, dass zwei nebeneinander fahrende
Fahrzeuge sich berühren...).

"

Tja...

"

So hatte gerade mit einem Dienstststellenleiter der nächstgelegenen Autobahnpolizei telefoniert.

Von dort kam folgende Auskunft:

Für die schmale Fahrbahn bei Autobahnbaustellen ist die im KFZ-Schein eingetragene Breite maßgebend. Ein Q7 oder vergleichbare Fahrzeuge dürfen auf der linken Spur fahren solange die im Schein eingetragene Breite unter 2 Meter liegt, selbst wenn durch die Spiegel das Fahrzeug breiter ist. Die Fahrbahnbreite auf der linken Spur beträgt normalerweise 2,20 bis 2,25 Meter und mit den 20 bis 25 Zentimeter mehr wird den Spiegeln Rechnung getragen.

LG

"

Einmal so einmal so...ich kenne auch einen andere Meinung einer Dienststelle...

101 weitere Antworten
101 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von JWck


Dann stellt sich mir jetzt die Frage, warum dann auch in Autozeitschriften (bsp. ams) die Fahrzeugbreite immer ohne die Spiegel angeben wird, was auch irreführend ist, wenn die Spiegel zur Gesamtbreite zählen.
So ist ein BMW 5er F 10 dann eben wirklich " nur " 1,86m breit, eine E-Klasse 1,85m und zack sind sie linke-Spur-kompatibel.

Ja darüber gibt es anscheinend auch in den anderen Forum ziemlichen Diskussionsbedarf.

Anscheinend ist fast schon ein Corsa mit 1.944 mm zu breit?!

Mal bei BMW gucken:
1er 1.934 mm
3er 1.989 mm

Alles andere zu breit.

Mercedes:
Nichts...alles zu breit. A Klasse 2.040 mm, C Klasse 2.009 mm, etc...

Bei Audi ab 4 alles zu breit.

Das kann es doch nicht sein? Die Regelung ist doch Schwachsinnig weil nur Klein- und Kompaktwagen (und auch nicht mehr alle Hersteller) gerade noch die Regelung erfüllen könnten wenn das so ausgelegt werden würde?!

Also ich hab noch keine Absperrung / Mauer gesehen, die links von der Höhe her meine Spiegel überragt. Die Betonmauern sind zudem unten angeschrägt, da berühren die Räder zuerst den Beton... Daher zählt nur der rechte Außenspiegel. 😎

Zitat:

Original geschrieben von Mr. J


Also ich hab noch keine Absperrung / Mauer gesehen, die links von der Höhe her meine Spiegel überragt. Die Betonmauern sind zudem unten angeschrägt, da berühren die Räder zuerst den Beton... Daher zählt nur der rechte Außenspiegel. 😎

Heureka!

Dann würde es reichen: 1.962,5 mm und somit ist der PKW UNTER 2.000,0 mm.

Mal abgesehen davon muss ich als Fahrzeugführer keine technische Zeichnung kennen. Hol ich mir nen Mietwagen, hab ich auch nur die Zulassung. Was dort drin steht gilt.

Vielleicht erbarmt sich ja jemand und misst mal die linke Baustellenspur aus? 😛 Vermutlich wird sich bestätigen, dass diese nicht 2m breit, sondern deutlich breiter ist. Das merkt man ja auch, wenn man mal an nem etwas breiteren LKW vorbei fährt - das passt nämlich. Das unterstreicht auch, dass die Eintragung in den Papieren für die Breite heranzuziehen ist.

Zu den Gerichtsurteilen: Sicher gibt es Urteile, bei denen trotzdem Teilschuld gegeben wird. Aber das sagt nicht, unter welchen Umständen es dazu gekommen ist und wie der Fahrer sich verhalten hat. (Geschwindigkeit, Fahrverhalten, Auftreten vor Gericht, Laune des Richters, ...)

Ähnliche Themen

Achso, das soll jetzt nicht heißen, dass ihr alle links fahren sollt, weil es in den Papieren steht. Wer nicht vorbei kommt, fährt natürlich rechts. 🙂 Letzten Endes liegt es ja an jedem selbst - seine Fahrfertigkeiten sollte man nicht überschätzen.

Folgende Situation:

Baustellendurchfahrt 2m linke Spur, E Klasse links LKW rechts.
Der LKW Fahrer fährt mit seinem LKW rechts an die Leitplanke.
Gibt an die E Klasse habe ihn in der zu engen Baustelle abgedrängt.
Die Polizei stellt fest, klar E Klasse zu breit abdrängen nicht nachweisbar.

So nun nehmen wir noch an der LKW Fahrer hatte einen Beifahrer. Auch der sagt Baustelle zu eng, E Klasse zu breit für linke Spur, deshalb habe er den LKW an die Leitplanke gesetzt. Komisch aber sagen wir mal das deckt sich so.

Es gab keine Berührung der Fahrzeuge.

So nun machen wir es noch spannend... da es keine Berührung gab keinen Schaden an der E Klasse und dem Fahrer auch nichts aufgefallen ist fährt der weiter.

Später kommen dann die Freundlichen wegen Fahrerflucht.

Und nun?

Letztendlich müsste doch dann ein Gutachten über die tatsächliche Breite der Linken Spur erstellt werden und es müsste die E Klasse ohne linken Aussenspiegel berücksichtigt werden, oder?
Alles andere wäre etwas sehr komisch.
Es würde doch bei dem Fehlverhalten eines LKW Fahrers, z.B dem Verschätzen und eigenverantwortlichen Verschulden, Tür und Tor öffnen sich einen großen PKW zu suchen der um seinen Schaden abzumildern.

Vergiss es, keine Chance für den LKW-Fahrer. Auch mit Zeuge. Wenn der Zeuge/Beifahrer nicht gerade Polizist ist, steht Aussage gegen Aussage - und die hält nicht vor Gericht stand. Sonst wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet. 🙂

Noch was. Fährt der LKW erst gegen die rechte Seite und dann gegen den Mercedes, dann sieht das ein Gutachter. Fährt erst der Mercedes gegen den LKW und dieser danach dann gegen die Mauer, sieht er natürlich auch.

Das Problem wird hier ja sein, exakt nachzuweisen, dass einzig die Breite der E-Klasse Schuld an dem Unfall ist und nicht etwa ein Fahrfehler des Truckers.
Ohne Schaden am Auto und nur mit Aussage gegen Aussage wird das so wahrscheinlich kaum möglich sein, so dass die Anklage fallen gelassen wird (also im Zweifel für den Angeklagten).

Das erinnert mich an Wildschaden - um den anerkannt zu bekommen muss man ja auch Tierkontakt nachweisen. Weicht man aus und fährt in den Graben zahlt die Versicherung nix.😉

Hierzu ein Beisp. aus dem wirklichen Leben.
Vor einiger Zeit fuhr ich mit knapp 80 km/h auf der li. Seite der Baustellen-Durchfahrt (eben die 2m ) eine der aufgestellten Barken stand vermutl. paar Zentimeterchen weiter innen ... Ergebnis der li. Klappspiegel wurde halb angeklappt ...auf dem nächsten Parkplatz fiel aus dem Spiegel eine kleine Zahnstange unten raus = Werkstattbesuch = Eingeweide ausgetauscht (Gehäuse war unbeschädigt)
Fazit: die linkseitige Eile habe ich mit knapp 400 € und 2 Werkstattbesuchen ausgeglichen .... deshalb zukünftig keine solchen Experimente mehr.

p.s.: mein Std.-Lohn gibt diesen Zeitgewinn einfach nicht her.

nur deshalb hab ich das coup genommen..😎

ich bekenne: ich überhole auch immer links in baustellen, wenn die vorderleute nicht mein tempomat-tempo gehen. mit sicherer hand ohne jemals einen schaden gehabt zu haben. ich meine, wer nicht auto fahren kann, sollte die linke spur in baustellen meiden. da habe ich immer wieder so zeitgenossen. erst fahren sie ziemlich kernig, aber in der ersten baustelle "eiern" sie übervorsichtig mit zwei-drei bremsern und neuanläufen vor dem ersten überholversuch eines lkw herum. aber natürlich besetzen sie auch in der baustelle die linke spur.
übrigens gibt es in der praxis keine 2m breiten spuren in autobahnbaustellen. das weist zwar die beschilderung aus, aber es sind de facto geschätzte 2,20-2,30m. dazu kommt der trennstreifen von 10cm breite.
ich darf grad 15km lang in so einer baustelle zweimal wöchentlich fahren. zu vom anfänger geführten lkw, die also erst beide spuren besetzen und dann widerwillig an der mittellinie kleben, sind locker noch 40cm platz, wenn ich links ziemlich auf tuchfühlung gehe. übrigens ist links meist in solchen baustellen eine planke, die niedriger als der spiegel ist, so dass man dort zumindest einen spiegel bei der berechnung der fahrzeugbreite nicht mitrechnen muß.
rechtlich ist die frage in bezug auf eine urteilsprognose im verkehrsrecht meist, was im vorfeld und später ausgesagt worden ist und was durch zeugenaussagen oder indizien bewiesen werden kann. die objektive tatbestandsmäßigkeit, wenn man sie je kennen würde, ist nicht so relevant. und das weiß ich genau. 😉

Das Thema sieht mir schwer nach Sommerloch aus.

Wenn ihr alle schön rechts fahrt komme ich wenigstens in der Baustelle schneller vorwärts.😉

Genau ! Wenn's mir wo zu "eng" wird, speziell auf ein paar fiesen AB-Baustellen, dann rolle ich da eben "mit dem Strom" mit. SOOO "eilen" kann es gar nicht, dass ich irgendwelche Schäden riskiere.
Ganz davon abgesehen, dass auch ein "behaupteter", gar nicht vorhandener Schaden später -bei der Polizei/vor Gericht- soviel Zeit kostet, die kann ich auf der AB niemals "reinfahren".
Von "gröberen Schäden", von "meinen Nerven" mal ganz abgesehen.

In der Ruhe liegt die Kraft, spricht die "Altersweisheit" ! `loLLL*

Deine Antwort
Ähnliche Themen