2 Jahre Garantie

Audi A6 C9

Habt Ihr eigentlich alle zur Kenntnis genommen, daß es ab dem 1.1.05 2 Jahre Garantie gibt. Ist doch mal ein Lichtblick, auch für die Händler. Komisch, daß das gar nicht groß in der Presse war.

http://www.autobild.de/aktuell/neuheiten/artikel.php?artikel_id=7779

18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von AudiJunge


Hallo

Egal ob jetzt Gewährleistung oder Garantie der Kunde bezahlt in den ersten zwei Jahren nichts für Reparaturen die unter die Gewährleistung oder Garantie fallen.

MFG

Das sagst du,einige Sachen wurden in der Gewährleistungszeit NICHT behoben.

@AudiJunge: Hut ab vor soviel Naivität! Warum wohl sind die deutschen Autohersteller mit Vergnügen von der klassischen einjährigen Garantie auf die zweijährige Gewährleistung gegangen? Weil es für sie billiger ist!

Die zwei Jahre Gewährleistung klingen zwar nach einer Verdopplung der Zeit, in der der Fahrzeughersteller für Mängel haften muss, in Wahrheit aber reduziert sich die Zeit gewöhnlich auf das erste halbe Jahr, in dem per se bei Mängeln davon ausgegangen wird, dass dieser von Anfang an bestanden hat (die Beweispflicht, dass das nicht so ist, liegt beim Händler/Hersteller). Nach Ablauf des ersten halben Jahres kehrt sich die Beweispflicht um, d.h. der Fahrzeughalter muss dem Hersteller beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestanden hat. Das ist in den meisten Fällen nur mittels Gutachten (teuer!) oder überhaupt nicht möglich. Bei der zweijährigen Garantie haftet der Hersteller für alle Mängel während der gesamten Zeit ohne Wenn und Aber.

Sollte also im Falle der Gewährleistungshaftung beispielsweise nach 1 1/2 Jahren irgendein Mangel auftreten, der nicht als Verschleiss gelten kann (also nicht Bremsbeläge, Kupplung, etc.), wünsche ich viel Spass bei der Durchsetzung einer kostenlosen Reparatur. Schon hier dürfte nur mittels Kulanz von Audi etwas zu machen sein.

Mir wäre eine einjährige Garantie lieber gewesen als die zwei Jahre Gewährleistung (die ja mittlerweile lediglich das gesetzliche Haftungsminimum darstellen).

Grüsse,
Jetprovost

Ich bins nochmal

Ich Arbeite selbst bei einem Vertragshändler und wenn bei uns ein Kunde nach 1,5 Jahren einen Mangel im Sinne der Gewährleistung bemängelt muss er uns nicht beweisen das der Mangel bereits von Anfang an da war und die entstehen Kosten zahlt der Hersteller des Fahrzeugs .

MFG

Es giibt zwei Sichtweisen:

  • De facto wird schon die ganze Zeit praktisch drei Jahre Garantie bis 100.000 (manchmal 120.000 km) gegeben - zur Not bracht's aber "Nachhilfe"
  • De jure sind die Hersteller nicht dazu verpflichet. Nach einem halben Jahr ist der Kunde in der Beweispflicht und nach zwei Jahren ist's ganz vorbei

Wenn nun zwei Jahre Garantie angeboten wird (Jaguar hat übrigend drei Jahre

ohne

km-Begrenzung), dann ist das nur ein Festschreiben eines Teils der gängigen Praxis, und verursacht dadurch erst mal keine weiteren Kosten.

Bisher wollte man sich halt den Weg offen halten was abzulehnen. In der Praxis hat man das wohl nie getan, und verzichtet nun werbewirksam auf diese sowieso nie genutzte Option.

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