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Unterschied Garantie / Gewährleistung?

Themenstarteram 24. März 2005 um 7:08

Hallo Leute,

ich lese es immer wieder und habe gehofft, aus vielen Teilen ein Bild zusammensetzen zu können, aber dat klappt leider nicht. Wo liegt denn der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie? Mir ist aufgefallen, dass Gewährleistung immer wieder bei Gebrauchten auftaucht, und Garantie - na ja klar, bei Neuen. Für meinen Gebrauchten konnte ich aber auch eine Garantie abschließen?!

Vielleicht ist ja einer von Euch der Fachmann schlechthin auf diesem Gebiet (Erfahrungen haben ja (leider) einige) und hat ein kurzes Wort der Erklärung für mich... auch wenn´s nur aus Neugier ist.

 

Danke Euch,

Kaebi

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8 Antworten
am 24. März 2005 um 7:49

Man unterscheidet rein formal korrekt zwischen einer Garantie und einer Sachmängelhaftung, letzteres wird in der Regel auch als Gewährleistung bezeichnet.

Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung eines Verkäufers. Sie gilt auch für Mängel, die nach (!) dem Erwerb einer Sache erstmalig ein(!)treten.

Dahingegen bezieht sich eine (gesetzlich vorgeschriebene) Sachmängelhaftung immer nur auf Mängel, die bereits beim Kauf der Sache vorlagen. Zum Schutz des Käufers wird hier allerdings in den ersten 6 Monaten nach Kauf grundsätzlich angenommen, dass dies der Fall war. Im Zweifelsfall muss also der Verkäufer beweisen, dass dies nicht so war. Nach den 6 Monaten liegt die Beweislast dann beim Käufer.

Soviel auch dann zum Thema "alles möglichst billig einkaufen, ich kann ja 2 Jahre reklamieren". Ist ein Irrglaube (s.o.)

Zudem gelten für gewerbliche Käufer in einigen Bereichen grundsätzlich abweichende gesetzl. Vorschriften, z.B. gelten o.g. "2 Jahre" hier schon gar nicht.

 

Bezgl. Autos guck doch mal unter

http://www.adac.de/.../

Gewährleistung:

Der Kunde ist gegenüber dem Verkäufer beweispflichtig, gilt min 24 Monate in D.

Der Käufer muss beweisen das der Schaden/ Mangel bereits bei der Auslieferung vorhanden war oder das es auf eine Fehlerhafte Konstruktion/ materialschwäche (ohne Verschleiß) zurück zu führen ist.

Grantie

gilt in Deutschland min 6 Monate!!!

Hier ist ein Mangel ohne beweispflicht bei vorhanden sein zu beseitigen, ausgeschloßen sind Verschleiß/ Verbrauchsteile.

am 24. März 2005 um 8:33

@freakzone

Ist das bei Autos so?

Meinem Kenntnisstand nach gibt es keine verpflichtende "Garantie".

Die ersten 6 Monate sind der Zeitraum der Gewährleistung, in der der Verkäufer beweisen müsste, dass ein Mangel nicht bei Auslieferung bereits vorgelegen hat. Da er das in der Regel nicht kann, der Aufwand dafür sehr hoch wäre und er seinem Ruf wahrscheilich sehr schaden würde, wird er das nie tun. Man hat also rein praktisch ein garantie-ähnliches Verhältnis, bis nach 6 Monaten bei der Gewährleistung die sog. Beweislastumkehr eintritt.

Aber eine wirkliche "Garantie" gibt es wie gesagt meinem Kenntnisstand nach nicht.

Werksgarantie

 

Freakzone, das stimmt nicht ganz, was du schreibst. Tausd hat genau richtig definiert.

Garantie gibt es nicht zwangsläufig beim Kauf, schon gar nicht bei gebrauchten Sachen.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers, Gewährleistung mit der angespr. Umkehrbeweispflicht nach 6 Monaten ist gesetzl. geregelt.

Audi bietet Gewährleistungleistung für 2 Jahre, man kann aber eine Garantieverlängerung für weitere 1-2 Jahre dazukaufen. Das liegt doch schon der Widerspruch. Den meisten Autoverkäufern sind die Begriffe und unterschiede überhaupt nicht klar. Die Verkäuferin erzählte mir ständig was von Garantie 2 Jahre... So ein Schmarrn. Autokäufer werden immer noch bewusst oder unbewusst an der nase herumgeführt.

Opel hatte bis vor einem Jahr als einzige "deutsche" Firma noch Garantie gegeben. Die Asiaten sowieso.

Was glaubt ihr, was die Audiverkäuferin mir sagte.

Hier der kurze Dialog:

Sie:" Wir geben 2 Jahre Garantie."

Ich: "Sie meinen gewährleistung?"

Sie: "Ja , genau, meine ich. Sie können aber auch

weitere 1-2 Jahre Garantieverlängerung kaufen"

Ich:"Schön, aber es gibt doch keine Garantie seitens des Werks oder der Mahag. Wie kann ich dann etwas verlängern, das es nicht gibt?"

Sie:"hmmm?!"

Ich:"Kia und andere Asiaten bieten 2-3 Jahre Werksgarantie. Das ist kundenfreundlich, denn der Kunde muss nach 6 Monaten nix nachweisen."

Sie:"Ja, die haben wahrscheinlich eine Ausnahmeregelung"

Ich:"Und Opel bietet auch 2 Jahre Garantie"

Sie:"Tschuldigung, muss kurz unterbrechen. Ein Kollege möchte was von mir..."

Weg war sie und nie wieder gesehen.

Beim Kauf immer auf WERKSGARANTIE achten. Die ist Geld wert.

HÄNDLERGARANTIE ist nur solange etwas wert, solange es den Händler gibt. Wenn man 2 Jahre Händlergarantie hat und der nach 2 Monaten bankrott geht, dann steht man ohne da.

Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Garantie ist freiwillig.

Ich hatte mal einen "Montagsaudi". So einen möchte ich nicht wieder haben.

 

Übrigens:

Steht im Kaufvertrag (bei Privat an privat) nicht explizit drin, dass man jegliche Gewährleistung ausschließt, dann gilt auch da die Gewährleistung.

Am besten gebrauchtes Auto als "Bastlerfahrzeug" im Kaufvertrag deklarieren, dann ist man als Verkäufer besser dran als der Käufer.

Werksgarantie Ergänzung

 

Opel gibt immer noch Garantie. Die anderen besinnen sich eines Besseren und ziehen langsam nach.

Ein Hersteller, der keine Garantie gibt auf sein Produkt, scheint nicht an sein Produkt und seine Haltbarkeit zu glauben.

Stellt euch nur mal vor, euer Mercedes oder BMW bleibt wegen Elektronik-Schaden liegen. Und ihr müsstet beweisen, dass der Fehler schon bei Auslieferung des Fahrzeugs bestand.

Ich fahre einen 93er 100 Avant TDI, hatte im ersten Jahr massive Probleme (Garantie!!!). Seit 220000 schnurrt er wie ein Kater ohne Probleme. Ich lasse nur das Notwendigste machen, Inspektionen in einer freien Werkstatt und auch nur wenn wirklich nötig.

Hat jetzt 305000 drauf, die halbe Mio schafft der locker.

am 24. März 2005 um 8:57

Bsp. für einen Gebrauchten...

HAbe eine Gebrauchtwagen-Garantie 24 Monate zu meinem 4 Jahre alten dazu bekommen. Der Unterschied zur normalen Garantie... dass ich vom MAterial gewissen Prozentsatz mittragen muss. Teilweise sind diese auch begenzt, wieviel im Jahr bezahlt wird.

Bei mir letztens die Viskokupplung defekt gewesen ... da hat die Garantie nicht gegriffen weil wohl Verschleißteil, aber die 6 Monate Gewährleistung welche der Händler geben muss (auch bei Gebrauchten) hat die Kosten übernommen.

Die 6 Monate Gewährleistung sind vom Gesetzgeber (auch für Gebrauchte) vorgeschrieben worden, um den Käufer vor Betrügerein zu schützen. So wie ... man fährt los und dann ist das dein Problem.

Deshalb sage ich auch für mich ... ab einem bestimmten Preis für ein Auto lieber über einen Händler kaufen, da genau dies Gewährleistung bei Privatkauf nicht geleistet werden muss vom Verkäufer.

Hallo,

erster zentraler Unterschied: Für die Gewährleistung muss der Verkäufer geradestehen (der Händler). Garantie kann Dir jeder geben, z.B. auch der Hersteller (Audi) oder eine Garantieversicherung oder Lieschen Müller (wenn sie das mitmacht).

zweiter zentraler Unterschied: Die Gewährleistung leistet Gewähr, daß eine Sache (Auto) keine Mängel aufweist. Die Garantie garantiert beliebige Dinge, z.B. dass in einer bestimmten Zeit auch keine Mängel auftreten werden.

dritter zentraler Unterschied: die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, Garantie ist einzelvertraglich festzulegen und daher auch vom Umfang her frei definierbar. Das ist dann in den Garantiebedingungen festgelegt.

Die gesetzliche Gewährleistung ist so definiert, daß im ersten halben Jahr der Verkäufer beweisen muss, daß ein bestimmter Mangel beim Kauf noch nicht vorhanden war. Danach dreht sich das um, d.h. der Käufer müsste beweisen, daß es einen Mangel schon beim Kauf gab. Privatleute können die Gewährleistung ausschliessen, gewerbliche Verkäufer nicht.

De facto kommt beim Kauf vom Händler eine Art "Garantie light" heraus, da der Beweis, das es einen bestimmten Mangel noch nicht gab, schwer zu führen ist. Aber: viele Autos werden mit Dekra oder ADAC-Gutachten verkauft, das schliesst viele Ursachen schon einmal aus. Natürlicher Verschleiss ist auch ausgeschlossen. Nicht in jedem Fall kommt man daher mit der Händlergewährleistung durch.

Eine komplette Sonderkonstruktion haben bis zum Ende letzten Jahres Audi und VW bei Neuwagen gewählt (inzwischen gibt es bei beiden wieder 2 Jahre Herstellergarantie). Einerseits übernahm man dort das Verkäuferrisiko beim Verkauf eines Neuwagens. Weiterhin erklärte man, auf das Prinzip der Beweislastumkehr in den ersten zwei Jahren verzichten zu wollen. Hier also: "Garantie light" für komplette zwei Jahre, abgesichert durch Audi. Das war allerdings eine freiwillige Erklärung, die nach Belieben Einzelfälle ausschliessen konnte. Ausserdem hat es auch kein Kunde verstanden, deswegen der Schwenk zurück zur vollen Garantie.

Hoffentlich helfen Dir diese Erklärungen.

Viele Grüße

Kai

Garantie wieder bei AUDI?

 

Audi und VW sind jetzt wieder bei der Garantie angelangt? Wusste ich nicht.

 

Wie sieht es bei SEAT und SKODA aus?

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