2 Bußgeldbescheide zum selben Vergehen im Abstand von 4 Jahren
Ich habe 2018 im absoluten Haltverbot geparkt und habe den Aufbau eines Wochenmarktes behindert "Aufbau der Marktfläche wurde behindert"
Damals wurde mir eine Ordnungswidrigkeit von der Stadt Hamburg (Einwohnerzentralamt) in Höhe von 57Euro festgesetzt:
25€ Ordnungswidrigkeit
32€Verfahrensgebührt
Das Fahrzeug wurde damals von einem Abschleppunternehmen in eine nahegelegene Seitenstraße umgeparkt.
Ich erhalte dann Ende 2022 einen Gebührenbescheid zu demselben Sachverhalten vom Bezirksamt Hamburg mit einer Kostenforderung in Höhe von 232 €:
95€ Koten für Abschleppen
55€ Gemeinkostenzuschlag
82€ Verwaltungsgebühr
Auf der letzten Seite wird was von Verjährung der Verwaltungsgebühren gefachsimpelt, dass diese am 31.12.2022 eintreten würde, allerdings fände die Verfügungsverjährung hier keine Anwendung.
Ist das alles rechtens?
Mich wundert der zeitliche Abstand der Rechnungen.
Freue mich über eine Erklärung
Beste Grüße
E.A.
75 Antworten
Zitat:
@Erosch81 schrieb am 15. Dezember 2022 um 12:14:52 Uhr:
Ich hatte bereits unmittelbar nach Posteingang Mailkontakt mit der Behörde, um abzuklären was es mit der zeitl. Differenz und den hohen Kosten auf sich hat.
Tja, dann ist das durch. Zahlen...
Außerdem ist es einfach nicht fair, eine gerechtfertigte Zahlung mit fadenscheinigen Gründen (der Briefkasten ist ausgebrannt, als dieser Brief drinnen lag) zu umgehen.
Zitat:
@Goify schrieb am 15. Dezember 2022 um 11:56:33 Uhr:
Was ist, wenn der Postbote sich noch daran erinnern kann, es in seinen Briefkasten geworfen zu haben?
Ja Herr Richter, kann ich mich genau daran erinnern, hab zwei mal nachgelesen den Brief. 😁😁😁
Gruß Metalhead
Da das so Umweltpapier ist und ganz groß STADT HAMBURG drauf steht, ist die Wahrscheinlichkeit schon über Null.
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Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 14. Dezember 2022 um 22:08:56 Uhr:
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 14. Dez. 2022 um 18:6:26 Uhr:
Ja dann sach doch mal wie du das denn geklärt hättest.
Essentielle Dinge werden gerne verschwiegen, oder vergessen zu schreiben. Muss immer erst mühselig nachgefragt werden.
Wer weiß schon was in ersten OWI wirklich drin stand?
Wer weiß genau was jetzt drin steht.
Kam zwischenzeitlich eine Rechnung vom Abschleppen die vergessen wurde oder oderDa ist ein persönliches Gespräch immer besser, und zwar mit dem der das Geld haben will. Dann ist das eventuell einfach aus der Welt.
Zitat:
@Erosch81 schrieb am 15. Dezember 2022 um 12:14:52 Uhr:
Ich hatte bereits unmittelbar nach Posteingang Mailkontakt mit der Behörde, um abzuklären was es mit der zeitl. Differenz und den hohen Kosten auf sich hat.
Die Antwort:"...die Kosten und Gebühren, die unsere Abschleppmaßnahme auslöst, werden nicht über die Bußgeldstelle Hamburg abgewickelt, daher kann Ihnen dazu von uns noch keine Gebührenforderung vorliegen. Möglicherweise ist gegen Sie nach den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts ein Bußgeldbescheid für das unzulässige Abstellen des Fahrzeugs erlassen worden. Da unsere Maßnahme aber nichts mit dem Straßenverkehrsrecht zu tun hat, sondern – wie im Hinweisschreiben bereits erläutert – nach dem Gesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Märkten und Volksfesten erfolgte, entbindet Sie das Bezahlen an die Bußgeldstelle nicht von der Gebühren- und Kostenpflicht uns gegenüber.
Für den Fall, dass Sie Widerspruch einlegen möchten, beachten Sie bitte die Monatsfrist und die zulässige Form (Email ist nicht zulässig)."
Genau das meine ich mit fehlenden Angaben hier, damit sind wieder alle Mutmaßungen zur Verjährungsfrist für den Popo.
Hätte man ja gleich schreiben können.
Oder hat sich das jetzt zeitlich überschnitten?
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 15. Dezember 2022 um 13:11:01 Uhr:
und somit wird immer Seitenlang schwadroniert...
Das ist doch mal ein schönes Ende für den Thread. Das Problem ist gelöst und wir können "Die Schwadron" mit Horst Schminanski anschauen. (Findet man auf YouTube)
Ja, ist ein schönes Ende.
Aber eins noch zum Erinnerungsvermögen eines Postboten. Die meisten sind froh wenn sie die Briefe halbwegs eingeworfen bekommen.
Jetzt mal im Ernst, hätte ich sowas meinen Stamm Postler mit dem ich per du bin und der täglich kommt und hier nur 5 Häuser stehen sowas gefragt da hätte der mich aber ziemlich fragend angeschaut ob ich noch alle Latten aufm Zaun hätte.
Da erinnert sich kein Schwein dran, für sowas haben die gar keine Zeit.
Und wenn, dann wäre das nicht mal gerichtsverwertbar. Denn er weiß ja nicht mal was drin steht, wüsste er es hätte er ein ganz anderes riesen Problem. Postgeheimnis, kennste oder??
Klar, kenne ich. Aber einfach mal zu behaupten, der Brief wäre nicht angekommen, obwohl man ihn in Händen hält, ist ein eindeutiges Zeichen von Schwäche. Macht man das dann immer so? Wobei das erklärt, wieso ich immer wieder mal Mahnungen verschicken muss. Die Leute glauben, dass man in der heutigen Zeit sich damit rausreden kann, eine Mail sei nicht angekommen oder der Brief nie zugestellt worden. Das ist mir herzlich egal, ich will das Geld sehen und zwar pronto.
Was ist denn schon dabei wenn unser Kanzler das bei jeder Anhörung macht.
Gleiches Recht für alle. Wie leben schließlich in einem demokratischem Staat.
Und hier geht´s doch schon lange nicht mehr um Ehre, Anstand, Moral or what ever!
Und wenn mir einer mit Pronto kommt dann dauert das eben halt bei mir 3 x mal so lange.
Und ich bin ansonsten ein überpünktlicher Zahler, meist nutze ich nicht mal die Fristen aus. Nicht da du auf die Idee kommst ich wäre ein Zechpreller, Zahlungsverhinderer or what ever.
Das was unser Staat, Land, Kommune sich da manchmal an Zusatzkosten auf den Zettel schreibt erinnert mich oft ans Raubrittertum. Wie hier beim TE z. B. die Forderung. Künstlich aufgebläht.
Ich weiß bestimmt welches Gegenargument kommt. 🙂
Zitat:
@Goify schrieb am 15. Dezember 2022 um 18:31:17 Uhr:
Klar, kenne ich. Aber einfach mal zu behaupten, der Brief wäre nicht angekommen, obwohl man ihn in Händen hält, ist ein eindeutiges Zeichen von Schwäche. Macht man das dann immer so? Wobei das erklärt, wieso ich immer wieder mal Mahnungen verschicken muss. Die Leute glauben, dass man in der heutigen Zeit sich damit rausreden kann, eine Mail sei nicht angekommen oder der Brief nie zugestellt worden. Das ist mir herzlich egal, ich will das Geld sehen und zwar pronto.
Ich da ganz bei dir. Wenn es um korrekte Rechnungen für eine bezogene Leistung geht. Da wird natürlich direkt gezahlt. Ich will mein Geld schliesslich auch pünktlich.
ABER:
1. hier wurde jahrelang nicht einmal bemerkt, dass noch Geld aussteht. Kann also jetzt nicht so wichtig sein, diesen Betrag auch noch zu erhalten.
2. Weißt du, wie oft beim Staat selber Briefe und Unterlagen nicht ankommen? Beim Amt wird ja sogar noch behauptet, dass Unterlagen nicht angekommen seien, die man persönlich vorbei gebracht hat.
Warum sollte ich da meinerseits Skrupel haben, meine Möglichkeiten auszunutzen?
Hier ist die gesetzliche Grundlage so, dass man sich 4 Jahre Zeit lassen kann, das Anliegen zu bearbeiten, ohne dass überhaupt irgend etwas beim Bürger ankommen muss. Die Zahlungsfälligkeit entsteht erst mit der Festsetzung, und dann sind es nochmal 5 Jahre.
Die Mühlen mahlen langsam, aber sie mahlen.
Den Briefträger fragen, ob er irgendwann vor Wochen einen Standardbrief bei dir eingeworfen hat? Vergiß es.
Dafür gibt es bei der Deutschen Post spezielle Dienste
* Einschreiben: Der Empfänger muss dem Boten den Empfang mit Unterschrift bestätigen.
* Einwurf Einschreiben: Hier bestätigt der Bote, dass der Brief beim Empfänger im Briefkasten angekommen ist, egal ob der Empfänger anwesend war oder nicht. Gilt auch schon als rechtsverbindlich!
Mehr Details unter https://shop.deutschepost.de/.../einschreiben-und-nachnahme
Amateurhaft. Wenn förmlich, dann richtig.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zustellungsurkunde