2 Bußgeldbescheide zum selben Vergehen im Abstand von 4 Jahren
Ich habe 2018 im absoluten Haltverbot geparkt und habe den Aufbau eines Wochenmarktes behindert "Aufbau der Marktfläche wurde behindert"
Damals wurde mir eine Ordnungswidrigkeit von der Stadt Hamburg (Einwohnerzentralamt) in Höhe von 57Euro festgesetzt:
25€ Ordnungswidrigkeit
32€Verfahrensgebührt
Das Fahrzeug wurde damals von einem Abschleppunternehmen in eine nahegelegene Seitenstraße umgeparkt.
Ich erhalte dann Ende 2022 einen Gebührenbescheid zu demselben Sachverhalten vom Bezirksamt Hamburg mit einer Kostenforderung in Höhe von 232 €:
95€ Koten für Abschleppen
55€ Gemeinkostenzuschlag
82€ Verwaltungsgebühr
Auf der letzten Seite wird was von Verjährung der Verwaltungsgebühren gefachsimpelt, dass diese am 31.12.2022 eintreten würde, allerdings fände die Verfügungsverjährung hier keine Anwendung.
Ist das alles rechtens?
Mich wundert der zeitliche Abstand der Rechnungen.
Freue mich über eine Erklärung
Beste Grüße
E.A.
75 Antworten
Beim Lesen des Threads erkennt man aber auch, daß sich die Forderung offenbar aus zwei Teilen zusammensetzt, nämlich die Verwaltungskosten und die Abschleppkosten
Das Gebührengesetz der Stadt Hamburg äußerst sich so:
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-GebGHA1986pP22Zitat:
(1) Die Festsetzung von Gebühren, Zinsen und Auslagen, ihre Aufhebung oder ihre Änderung sind nicht mehr zulässig, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist (Festsetzungsverjährung). Die Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre; sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Wird vor Ablauf der Frist ein Antrag auf Aufhebung oder Änderung der Festsetzung gestellt, ist die Festsetzungsfrist solange gehemmt, bis über den Antrag unanfechtbar entschieden worden ist.
(3) Ein festgesetzter Anspruch erlischt durch Verjährung (Zahlungsverjährung). Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre; sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch erstmals fällig geworden ist.
Bei den Abschleppkosten dürfte es sich um Auslagen handeln.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 14. Dezember 2022 um 11:56:08 Uhr:
Bei den Abschleppkosten dürfte es sich um Auslagen handeln.
Diese Auslagen würden aber auch unter die verlängerte Festsetzungsfrist der Behörde fallen. Anders als wenn die Forderung vom Abschleppunternehmen direkt an den TE gestellt worden wäre.
Das unser Staat mal eben das BGB so umgehen kann ist ja auch eine Frechheit.
Aber irgendwie hab ich gar nicht mitbekommen das sich die regelmäßige Verjährungsfrist von 2 auf 3 Jahre verlängert hat. Seit wann ist das so?
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Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 14. Dezember 2022 um 14:18:09 Uhr:
Das unser Staat mal eben das BGB so umgehen kann ist ja auch eine Frechheit.
Das trägt halt der langsameren Arbeit von Beamten Rechnung 😁😁
In Wahrheit ist es viel banaler:
Es geht hier um öffentliches Recht, da sind die zivilrechtlichen Regelungen des BGB einfach nicht "zuständig".
Fehlt bloß noch, frag deinen Anwalt. 😮
Ich hätte die Sache längst geklärt, wofür ich was bezahlen soll, oder dann auch vielleicht nicht. Da müssen erst alle Hobby Juristen alles erklären...
Naja ist so
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 14. Dezember 2022 um 17:41:56 Uhr:
Dann sag ihm wie er den Einspruch begründen soll. Denn ohne wird das nix.
Keine Ahnung, ich bezahle ja meinen Scheiß den ich verzapft habe.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 14. Dez. 2022 um 18:6:26 Uhr:
Ja dann sach doch mal wie du das denn geklärt hättest.
Habe ich. Hättest du ja lesen können.
Ist eh abgehakt, da ich solche lapalien in der Regel so lösen kann oder versuche!. Ohne fremde Hilfe, die nicht wirklich viel machen kann. Da auch nicht alle Sachen hier immer gleich zugetragen werden.
Essentielle Dinge werden gerne verschwiegen, oder vergessen zu schreiben. Muss immer erst mühselig nachgefragt werden.
Wer weiß schon was in ersten OWI wirklich drin stand?
Wer weiß genau was jetzt drin steht.
Kam zwischenzeitlich eine Rechnung vom Abschleppen die vergessen wurde oder oder
Da ist ein persönliches Gespräch immer besser, und zwar mit dem der das Geld haben will. Dann ist das eventuell einfach aus der Welt.