2 Bußgeldbescheide zum selben Vergehen im Abstand von 4 Jahren

Ich habe 2018 im absoluten Haltverbot geparkt und habe den Aufbau eines Wochenmarktes behindert "Aufbau der Marktfläche wurde behindert"
Damals wurde mir eine Ordnungswidrigkeit von der Stadt Hamburg (Einwohnerzentralamt) in Höhe von 57Euro festgesetzt:

25€ Ordnungswidrigkeit
32€Verfahrensgebührt

Das Fahrzeug wurde damals von einem Abschleppunternehmen in eine nahegelegene Seitenstraße umgeparkt.

Ich erhalte dann Ende 2022 einen Gebührenbescheid zu demselben Sachverhalten vom Bezirksamt Hamburg mit einer Kostenforderung in Höhe von 232 €:

95€ Koten für Abschleppen
55€ Gemeinkostenzuschlag
82€ Verwaltungsgebühr

Auf der letzten Seite wird was von Verjährung der Verwaltungsgebühren gefachsimpelt, dass diese am 31.12.2022 eintreten würde, allerdings fände die Verfügungsverjährung hier keine Anwendung.
Ist das alles rechtens?
Mich wundert der zeitliche Abstand der Rechnungen.
Freue mich über eine Erklärung

Beste Grüße
E.A.

75 Antworten

Zitat:

@Goify schrieb am 15. Dezember 2022 um 11:56:33 Uhr:



Zitat:

@Luke1637 schrieb am 15. Dezember 2022 um 11:48:14 Uhr:


Denn die Verjährung würde nur durch ein Schreiben an dich gehemmt. Aber ein solches Schreiben hat dich doch gar nicht erreicht, oder???

Gute Idee...
Der TE hat das Schreiben aber erhalten. Was ist, wenn der Postbote sich noch daran erinnern kann, es in seinen Briefkasten geworfen zu haben? Man sollte schon weitgehend bei der Wahrheit bleiben.

Und der Postbote kann natürlich den exakten Wortlaut des Schreibens wiedergeben. Der Zusteller wird sich nach einigen Tagen (hier eher Wochen oder Monate bis der evtl. befragt wird) wohl kaum daran erinnern, ob er am Tag X ein Schreiben in Briefkasten Y das von Behörde Z kam geworfen hat. Und nein, in einem solchen Fall soll die Behörde leer ausgehen und es, wie so oft hier gefordert, „Tragen wie ein Mann“

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