ForumE36
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E36
  7. 1M3 EU Reimport wieder in Deutschland zulassen

1M3 EU Reimport wieder in Deutschland zulassen

BMW M3 E36
Themenstarteram 11. Juni 2019 um 17:50

Hallo liebe Wissende,

 

wie oben geschrieben: ich habe kürzlich einen karosserieseitig rostfreien M3 aus 07.1993 gekauft. Das Fahrzeug lief die ersten Jahre in Deutschland und wurde dann nach Teneriffa überführt, hat also Spanische Papiere.

Laut TÜV und Zulassungsstelle benötigt das Fahrzeug nun eine Vollabnahme, zumal der Deutsche Brief nicht mehr vorhanden ist.....

Gibt es ggfs. einen einfacheren / günstigeren Weg?

Hat hier zufällig jemand einen Brief aus diesem Baujahr?

 

Danke für zielführende Infos

 

Gruß

Dirk

Ähnliche Themen
20 Antworten

Moin!

Wie kann dir ein anderer Brief von dem Baujahr helfen?

G

am 11. Juni 2019 um 19:16

Nein, es gibt keinen einfacheren Weg. Außerdem hast du dir einen M3 gekauft und willst den auch unterhalten - da dürften die paar Euronen doch gar nicht weiter ins Gewicht fallen...

Sei froh, wenn du NUR die Vollabnahme brauchst. Ich hatte mal einen Wagen, da wurde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gefordert. Da stehst du erst mal da und schaust ins Ofenloch...

Zitat:

Nein, es gibt keinen einfacheren Weg. Außerdem hast du dir einen M3 gekauft und willst den auch unterhalten - da dürften die paar Euronen doch gar nicht weiter ins Gewicht fallen...

Sei froh, wenn du NUR die Vollabnahme brauchst. Ich hatte mal einen Wagen, da wurde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gefordert. Da stehst du erst mal da und schaust ins Ofenloch...

Ich möchte meinen, dass er das COC-Papier durchaus zum Zulassen benötigt. Gibt es bei BMW aber für teures Geld nachträglich zu erwerben. Da hilft dir jeder BMW-Händler mit Fahrzeugschein und Eigentümernachweis weiter.

Ein fremder Brief dürfte dem TE wenig nützen, es geht ja um keine Eintragung, welche über den Vergleichswege legitimiert werden solle. Der M3 lief ja bereits in DE und auch dessen Ausführung unterscheidet sich nicht, ob Frankreich, Spanien oder Deutschland...

Mit den COC ist nicht mehr so einfach. Soweit ich weiß machen die BMWler das nicht mehr so. Ob doch gegen Haufen Geld weiß ich allerdings nicht.

Hab nur öfter gelesen nach auf Nachfrage für die alten keine COC´s besorgt wurden.

Themenstarteram 12. Juni 2019 um 4:08

Zitat:

@MT-Nord schrieb am 11. Juni 2019 um 21:16:50 Uhr:

Nein, es gibt keinen einfacheren Weg. Außerdem hast du dir einen M3 gekauft und willst den auch unterhalten - da dürften die paar Euronen doch gar nicht weiter ins Gewicht fallen...

Komische Argumentation......

Deshalb muss ich mein Geld doch nicht sinnlos verpulvern, wenn es eine andere Möglichkeit geben sollte.

 

Für mich ist der Aufwand der Zulassung nicht nachvollziehbar. Laut Aussage eines Händlers gibt es sogar Bezirke in Deutschland, wo man mit Spanischen Brief und TÜV Papieren ein Fahrzeug direkt zulassen kann.

 

COC oder EWG Typgenehmigung existieren, aufgrund des Baujahrs leider nicht.

 

Wenn es hier keine Gegenstimmen gibt, muss ich wohl tatsächlich in den sauren Apfel beißen.

 

 

Gruß

Dirk

Zitat:

Zitat:

@MT-Nord schrieb am 11. Juni 2019 um 21:16:50 Uhr:

Nein, es gibt keinen einfacheren Weg. Außerdem hast du dir einen M3 gekauft und willst den auch unterhalten - da dürften die paar Euronen doch gar nicht weiter ins Gewicht fallen...

Komische Argumentation......

Deshalb muss ich mein Geld doch nicht sinnlos verpulvern, wenn es eine andere Möglichkeit geben sollte.

Für mich ist der Aufwand der Zulassung nicht nachvollziehbar. Laut Aussage eines Händlers gibt es sogar Bezirke in Deutschland, wo man mit Spanischen Brief und TÜV Papieren ein Fahrzeug direkt zulassen kann.

COC oder EWG Typgenehmigung existieren, aufgrund des Baujahrs leider nicht.

Wenn es hier keine Gegenstimmen gibt, muss ich wohl tatsächlich in den sauren Apfel beißen.

 

Gruß

Dirk

Woher nimmst du die Information? Die EWG-Übereinstimmungserklärung erschien das erste Mal 1993. Ferner enthält diese keine explizit Fahrzeug- bzw. FIN-gebundenen Daten, sondern hat allgemeinen Charakter, oder?

Ganz gleich, wenn das Fzg. das erste Mal in D zugelassen wurde, dann dürfte alleine dieser Umstand in der Fahrzeugakte des Zentralen Fahrzeugregisters des Kraftfahrt-Bundesamtes vermerkt sein und damit hast du deinen zum Fahrzeug-spezifischen "Beweis".

Zitat:

Laut Aussage eines Händlers gibt es sogar Bezirke in Deutschland, wo man mit Spanischen Brief und TÜV Papieren ein Fahrzeug direkt zulassen kann.

Die Aussage des Händlers wage ich in Zweifel zu ziehen, es gibt jedoch immer "Ausnahmen".

EG_1
EG_2
am 12. Juni 2019 um 7:17

Das hat nichts mit snnlosem Verpulvern zu tun. Auch im E39-UF sind einige unterwegs, die den dicken 5er fahren, aber am Besten nicht bezahlen wollen. Der M3 ist ein Luxusartikel. Aber egal - ist jetzt hier nichtd as Thema.

Wenn du keinerlei Papiere hast, musst du alles beantragen. Ich hoffe, du hast einen EU- oder international gültigen Kaufvertrag, sonst gibt es überhaupt keine legale Möglichkeit, den Wagen zuzulassen - zumindest wäre mir keine bekannt. Da können die Fachspezis aber sicher weiterhelfen.

 

LG - Maik

Classic, das Doku ist von 2008, heute kriegst du das mal eben so nicht mehr. Versuch es mal.

Aber er war ja schon mal zugelassen und er hat spanische, also europäische Papiere, damit sollte doch so was machbar sein.

Das ne große Tüvaktion fällig wird könnte trotzdem anstehen wenn der, ich meine, länger als 7 Jahre hier nicht mehr beim Tüv war. Ich meine den spanischen Tüv interessiert in diesem Punkt keinen.

am 12. Juni 2019 um 10:27

Dazu muss man aber wissen, wo er versichert war. Das KBA gibt solche Infos raus? Weiß ich leider nicht...

Aber TÜV-Vollabnahme ist doch eigentlich nicht sooo das Problem, sofern der Bock technisch i.O. ist.

Im Prinzip nicht. wird halt nur noch mehr und genauer geprüft und kostet etwas mehr. Fragt mich jetzt aber nicht wo der Unterschied in der Untersuchung und im Preis ist.

Zitat:

Dazu muss man aber wissen, wo er versichert war. Das KBA gibt solche Infos raus? Weiß ich leider nicht...

Aber TÜV-Vollabnahme ist doch eigentlich nicht sooo das Problem, sofern der Bock technisch i.O. ist.

Nein, aber es ist erkennbar wann und unter welchem Kennzeichen der PKW angemeldet, zugelassen und versichert war. Bei einer deutschen Erstzulassung steht diese (mit altem Kennzeichen) dort vermerkt, ebenso die Abmeldung des PKW (und ggf. der Export dessen). Mit diesem offiziellen Dokument kann der TE nachweisen, dass der Wagen schon einmal bereits in D zugelassen und angemeldet war. Damit entfiele des notwendige EWG-Papier - zumindest in der Theorie.

Ich denke ebenso, dass die BMW Classic dort unter Umständen weiterhelfen könnte, was eine Typgenehmigung anbelangt, aber wissen tue ich es nicht. Mir war ebenso wenig bekannt, dass der Nachdruck des EWG-Papiers problembehaftet ist.

Tüv-Vollabnahme ist obligatorisch und sollte kein Problem darstellen, wenn der Wagen technisch einwandfrei dasteht.

Ergo hätte der TE bisher nur die Kosten der Abnahme und Zulassung des Fahrzeugs. Die Abfrage bei der KBA ist (mit entsprechendem Nachweis der Eigenschaft als Eigentümer und Fahrzeughalter) kostenfrei.

Das was Classic da zeigt ist das offizielle Dokument nämlich das COC Papier Certificate of Conformity. Damit kannst du ein PKW in der gesamten EU zulassen.

Aber wie gesagt, man kriegt es so gut wie nicht mehr. Aber versuche es bei BMW.

Aber da eine Zulassung EU Weit gilt solltest mit den spanischen Papieren eigentlich auch weiter kommen.

Auch das KBA kann u. U. helfen wenn sie wollen und die Daten noch gespeichert sind.

Tüv sehe ich im Moment als kleinstes Übel.

Themenstarteram 12. Juni 2019 um 22:01

Vielen Dank für die Unterstützung :)

Ich frage mal bei der KBA an.

Beim BMW Kundenservice wurde ich abgewiegelt und an meinen Händler verwiesen, der bisher leider nicht aktiv geworden ist.

BMW Classic wäre dann der nächste Schritt....

Ich sehe eine TÜV Vollabnahme, vor dem Hintergrund der EU- Papiere und der Deutschen EZ, irgendwo nicht ein. Zudem müsste ich 4 Wochen auf einen Termin warten.

Naja, die Chancen stehen wohl nicht allzu gut diese zu umgehen.

 

Gruß

Dirk

am 13. Juni 2019 um 3:46

Was findest du denn so schlimm an der Vollabnahme? Du musst da auch die Behörden verstehen:

Die Gesetze in anderen Ländern sind nicht die gleichen wie in Dtld., besonders was die Fahrzeugsicherheit und Abgaswerte angeht. Woher sollen die wissen, dass dein Auto noch den deutschen Bestimmungen entspricht? Das geht nun mal nur über die Vollabnahme - darüber erlangt es seine Betriebserlaubnis.

Das ist aber bei jedem Fahrzeug ohne Papiere so. Wenn die Zulassung sagt, dass du die und die Papiere brauchst, bist du daran auch gebunden - die sollen ja schließlich auch den Wagen für dich zulassen...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E36
  7. 1M3 EU Reimport wieder in Deutschland zulassen