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19 Zoll Felgen auf CLK 320 W209

Mercedes CLK 209 Coupé

Hallo liebe Foren Gemeinde,
ich habe mir jetzt mal ein CLK 320 W209 BJ.2003 zugelegt und möchte gerne die 19 Zoll Felgen vom w164 mit der Reifenkombination 235 35 19 vorne und hinten fahren, mit 30 mm Spurplatten. Würde das funktionieren mit Eintragung, oder muß ich mir etwas anderes einfallen lassen um genau diese Felgen im Bildanhang fahren zu dürfen?
Diese Felgen gefallen mir persönlich ganz gut und vor allem habe ich sie hier mit 30 mm Spurplatten liegen.
Wäre nett, wenn mir jemand etwas dazu schreiben könnte.
LG
Robert

Rad Reifen Kombination
45 Antworten

Zitat:

@Wandersmann2016 schrieb am 6. März 2024 um 05:40:39 Uhr:


Hallo in die Runde,
hab mir jetzt schöne gebrauchte 18 Zoll Felgen von Tomason T5 zugelegt. Neue 4x Reifen in der Dimension 235 45 19 von Massimo T9000 aus Produktion 2019 für €220,- und die Felgen für €140,- Ich denke das sollte hübsch und dezent aussehen.

Wenn der Wagen soweit nach meinen Wünschen steht, dan stell ich ein paar Bilder von vorher und nachher rein.
LG
Robert

19 Zoll Reifen passen eh nicht auf 18 Zoll Felgen! Abgesehen davon ist ein 45er Querschnitt nur bei 17 Zoll zulässig.

Danke fürs aufpassen Dirk. Das hatte ich glatt überlesen. Vielleicht sollte unser Wandersmann besser wieder auf den ÖPNV umsteigen, da passieren solche Fehler nicht 😉

Verstehe ich das richtig?
Du hast Dir 5 Jahre alte „neue“ Billigreifen gekauft?!

Keine Kohle für vernünftige, aktuelle Gummis, aber 19“ auf der Karre haben wollen…
Genau mein Humor!

Also Jungens mal sachte in die Runde. Ich meinte natürlich 18 zoll T5 Felgen und 18 zoll( ja billig Reifen)!!! Kleine Tippfehler dürfen ja mal passieren!
Und an den netten "Manfred Bonn" woher willst Du kleiner "Stenkerknoten"wissen was und wieviel Kohle ich zu Verfügung habe?
Hier geht's übrigens darum, Leuten um technische Hilfe zu bitten und um Ratschläge zu holen, oder auch zu geben und nicht einfach zu urteilen, wer was wieviel ausgibt und sich Gedanken über andere Leute ihr Geld zu machen.
Also immer schön sachlich bleiben.
Trotzdem Gruß mit viel Liebe!
Robert

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"dirk-s"
Dir danke ich für Dein Ratschlag, da war ich wohl mal wieder etwas zu schnell mit dem Kauf der Reifen. Da werde ich mir dann was überlegen müssen bzw. Umreifen. Danke dafür!
LG
Robert

Zitat:

@Mainhattan Olli schrieb am 6. März 2024 um 12:30:13 Uhr:


Danke fürs aufpassen Dirk. Das hatte ich glatt überlesen. Vielleicht sollte unser Wandersmann besser wieder auf den ÖPNV umsteigen, da passieren solche Fehler nicht 😉

Da ist mir zu viel Strom drin. Ich bleib da lieber bei Benzin!

LG

Robert

Ganz einfach: nein und nein. Kleine Fehler bei der Felgen und Reifenbezeichnung können fatale Folgen haben. Hier muß man zwangsläufig 100% genau sein, ohne wenn und aber. Wenn jemand hinreichend flüssig ist, kauft er bestimmt keine billigen Blingbling Reifen.
Da dir der Strom beim ÖPNV zu groß ist, kann ich nur sagen: Schuster bleib bei deinen Leisten und zieh die Wanderschuhe an! Nach dem was du hier von dir gegeben hast überfordert dich dein Kraftfahrzeug einfach.

Was ich schon an Karren durch hab, auch mit Sondereintagungen usw. das willst Du gar nicht erst wissen. Wenn ich so vorsichtig durch die Welt fahren,oder auch wandern würde, da kommst Du nie ans Ziel. Ich glaub Du ziehst Dir besser mal par Pantoletten an und bleibst zu-Hause damit dir auch ja nix passiert!
Übrigens, es ging hier um meine Rechtschreibfehler mit dem vertuhen. Und was meinst Du wohl, wo vieles Bling-bling her kommt was in unseren Autos und usw. kommt?!
Junge Junge, bist Du blond! Ah sorry....ich meine natürlich bling-bling (blind)😉)))

Jaaa… Du bist n gaaanz Toller!
Wander mal wieder in deine Hood mit der Billigblingkarre.
Apropos wandern: DU wanderst jetzt gradewegs in meinen Igno- Keller!
Solche Typen wie Dich muss und will ich mir gar nicht geben!
BLING!

Junge Junge, da ist aber einer ganz schön frustriert. Ich könnte mich ja jetzt wieder auf ne weitere Discussion einlassen, aber meine Fragen sind ja schon beantwortet. Somit hab noch ein schönes verzweifeltes Leben. Und mach das Licht aus. 😉))

So meine lieben 9x klugen Leute, glücklicherweise darf ich die 8,5x18 zoll Tomason Felgen in Verbindung mit gebördelten Kanten und H&R Spurplatten 4x 235 45 18 fahren! Glücklicherweise stand es noch als Nachtrag im alten Fahrzeugbrief drin. Vom Straßenverkehrsamt gesiegelt.
Den Fahrzeugbrief habe ich mir kopiert und habe die Kopie im Fahrzeug mit.
Also im Sommer stehen meine blingbling Reifen nichts im Weg!
Da stehen noch sehr viel andere Größen drin, die im Fahrzeugschein und auch im neuen Brief nicht eingetragen worden sind. Ich kann euch nur raten, solltet ihr mal ein Fahrzeug erwischen, dass noch den alten Fahrzeugbrief hat, dann schön aufbewahren, da dort meistens viele Einträge sind, die mittlerweile aus Faulheit, oder sonst was von den Straßenverkehrsbehörden nicht korrekt nachgetragen werden.
Das wollte ich nochmal für die Dummschwätzer und Besserwisser hier los werden!
Nette blingbling Grüße 😉

Du bist echt der Meinung, die Kopie eines ungültig gestempelten Fahrzeugbriefs ist ausreichend als Nachweiß für die Eintragung der Räder? Na gut, die passende Kontrolle wird dich eines besseren Belehren. Hier geht es vermutlich auch nicht um einen CLK, sondern um was auch immer einen Karren.
Beim eintragen der Gasanlage wird das evtl schon auffallen, aber vermutlich reicht auch hier die Kopie eines alten Briefs.

Grüße aus Besserwisserhausen 😁

Zitat:

@Mainhattan Olli schrieb am 20. April 2024 um 07:58:37 Uhr:


Du bist echt der Meinung, die Kopie eines ungültig gestempelten Fahrzeugbriefs ist ausreichend als Nachweiß für die Eintragung der Räder? Na gut, die passende Kontrolle wird dich eines besseren Belehren. Hier geht es vermutlich auch nicht um einen CLK, sondern um was auch immer einen Karren.
Beim eintragen der Gasanlage wird das evtl schon auffallen, aber vermutlich reicht auch hier die Kopie eines alten Briefs.

Grüße aus Besserwisserhausen 😁

Mein guter lieber Olli,
Es gibt auch Einzelgutachten mit Einzel Abnahmen. Und wenn es im Brief eingetragen ist, dann ist es meines Erachtens auch erlaubt. Und wenn es dann noch der Original alte Fahrzeugbrief von meinem Fahrzeug ist, dann ist doch alles gut. Jetzt bleibt nur noch zu klären, ob die Tomason auf einem clk mit dieser Reifen Dimension gefahren werden dürfen. Und falls alle Stricke reißen, dann wird halt umgereift. Ich weiß, oder kann mir gut vorstellen das Du vielleicht ein bisschen angepisst bist, weil ich mich mit Deinem vieleicht Kumpel komischen "Bonn" angelegt habe. Aber bedenke, er hat mich angefahren und nicht ich ihn, vor allem warst Du auch nicht gerade nett mit Deinen Sprüchen. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber nicht auf so ein Niveau. Ich habe schon Sachen hinbekommen, wo andere ( höflich abgewunken haben) und mein Ml läuft immer noch und verrichtet brav seine Dienste. Schau mal in meinen Beiträgen, da kannst Du es nachlesen.
Wir sind doch hier im Forum Lösungen zu finden, um Leuten zu helfen, oder uns helfen zu lassen. Doch aber nicht um uns klug und zusch...... Zu lassen.
Ich bin dann mal nett und wünsche Dir ein schönes Restwochenende 😉

Alleine bei der Reifengröße 235/45 R18 fehlt mir einfach die technische Möglichkeit diese legal einzutragen unter der Beibehaltung der Standardreifengrößen. 235/45 R18 ist einfach so groß, dass der Tacho zu wenig anzeigt und in diese Richtung gibt es Null Toleranz. Das geht höchstens über eine Tachoangleichung und dann zeigt der Tacho bei den Serienrädern so viel an, das er ausserhalb der Toleranz ist. Die Physik lässt sich in dem Punkt nicht überlisten. Früher wurde sowas auch mal als Gefälligkeitseintragung in die Papiere geschrieben. Wenn du Pech hast und ein einen gut ausgebildeten Prüfer kommst, kann er dir wegen sowas den Wagen still legen.

Einzelabnahmen nach §19.2 mache ich bzw. lasse ich mittlerweile seit über 30 Jahren an meinen Fahrzeugen machen und habe entsprechend viel erlebt.

Zitat:

@Mainhattan Olli schrieb am 21. April 2024 um 16:52:36 Uhr:


Alleine bei der Reifengröße 235/45 R18 fehlt mir einfach die technische Möglichkeit diese legal einzutragen unter der Beibehaltung der Standardreifengrößen. 235/45 R18 ist einfach so groß, dass der Tacho zu wenig anzeigt und in diese Richtung gibt es Null Toleranz. Das geht höchstens über eine Tachoangleichung und dann zeigt der Tacho bei den Serienrädern so viel an, das er ausserhalb der Toleranz ist. Die Physik lässt sich in dem Punkt nicht überlisten. Früher wurde sowas auch mal als Gefälligkeitseintragung in die Papiere geschrieben. Wenn du Pech hast und ein einen gut ausgebildeten Prüfer kommst, kann er dir wegen sowas den Wagen still legen.

Einzelabnahmen nach §19.2 mache ich bzw. lasse ich mittlerweile seit über 30 Jahren an meinen Fahrzeugen machen und habe entsprechend viel erlebt.

Hi Olli,
Damit kann ich was anfangen gehen tut alles, aber ich möchte mein clk auch nicht verschandeln und mich möglicherweise auch nicht in einer so genannten Grauzone bewegen. Du scheinst ja technisch visiert zu sein und frage Dich, was für eine Rad Reifen Kombi legal Du mir empfiehlt.
Ich habe 4x Tomason Tn5 in 8,5x18 ET 40 und möchte ebenfalls Spurplatten verbauen und legal Tüv komform eintragen lassen.
Was kannst Du mir da empfehlen? Eventuell kommt da noch ein Gewinde Fahrer rein.
Aber erstmal sind die Felgen mit Reifen dran!
Vieleicht kannst Du mir da was zu schreiben.
Besten Dank im voraus und
Lg
Robert

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