19 Jöhriger 7 autos
Hey Leute,
habe mal eine Frage die mich betrifft..
19 Jahre alt, nicht mehr in der Probezeit, verursacht mit einem Blutalkoholwert von 0,72 Promile einen Unfall mit insgesamt 7 geparkden Fahrzeugen ohne jegliche Personenschäden..
1. Frage) Der Lappen wurde mir erst letzte Woche (5 Monate nachdem unfall) eingezogen
Zöhlt bei einer Verurteilung der Zeitraum seit letzter Woche mit?
2. Frage) Mit was für einer Konsequenz.muss man rechnen?
Mein Anwalt meinte wahrscheinlich 9 Monate, da auserhalb Probezeit, unter 21 und unter 1.1 Promile**
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Beste Antwort im Thema
Lieber Gorki1337,
danke der Nachfrage. Des Lesens bin ich durchaus mächtig. Es bezog sich ja auch nur auf einen Teil Deiner Frage.
Was ich aber auch kann, ist ungefragt meinen Senf dazu zu geben. Das mache ich in diesem Fall mal ausnahmsweise sehr gerne. Wer sich im besoffenen Kopf, auch wenn in diesem Fall angeblich "nur" unter 1,1 Promille, hinters Steuer setzt, 7 Leuten Schaden und Ärger zufügt und sich dann nur darüber auskotzen will, ob denn die eigene Versicherung den Eigenschaden übernimmt, kotzt mich das tatsächlich an.
Beste Grüße,
NDL
132 Antworten
Seltsam, dass hier noch niemand geschrieben hat, dass Trunkenheitsfahrten auch bei Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit in den AKB ausgeschlossen sind. Jedenfalls bei den meisten VS.
Somit dürfte sich die Regulierung des Eigenschadens erledigt haben.
Mal ne Frage:
Aus Interesse und Hobby versuche ich gerne mal die Nicks zu entschlüsseln.
Kann es sein daß NDLimit bedeutet:
No Drinking Limit ?
Versuch es mal mit Dr. Google ...
Danke, ein Taucherfreund also ?!
Darum taucht er so oft in diesem Fred auf...🙂
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Zitat:
@remarque4711 schrieb am 30. Oktober 2018 um 07:51:50 Uhr:
Seltsam, dass hier noch niemand geschrieben hat, dass Trunkenheitsfahrten auch bei Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit in den AKB ausgeschlossen sind. Jedenfalls bei den meisten VS.Somit dürfte sich die Regulierung des Eigenschadens erledigt haben.
Dann würde die Versicherung doch nicht sagen, wir warten auf die Ermittlungsakte obwohl die wissen dass BAK vorhanden ist?
Das die Versicherung auf die polizeiliche Ermittlungsakte wartet ist m.E. Formalismus.
Ich hätte das schriftliche Ergebnis der Blutprobe von dem VN angefordert.
Kann und möchte mir keine Versicherung vorstellen die einen Kaskoschaden bezahlt der Infolge von Trunkenheit verursacht wurde. Auch wenn auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet wurde.
Ich möchte das mit meinen Beiträgen nicht mitfinanzieren.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 29. Oktober 2018 um 20:56:23 Uhr:
Laut Deutschem Verkehrsgerichtstag darf der Versicherer bei einem Wert zwischen 0,5 und 1,1 Promille die Hälfte seiner Leistung kürzen. Liegt der Wert darüber, muss der Versicherer gar nichts zahlen.
Was für ein Scheiß! Das ist eine Einladung zum Saufen und Fahren. Ich würde ab 0.5 Promille alle Leistungen abschneiden. Eigentlich würde ich 0.0 einführen, aber das ist ein anderes Thema.
Zitat:
@gorki1337 schrieb am 30. Oktober 2018 um 11:24:05 Uhr:
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 30. Oktober 2018 um 07:51:50 Uhr:
Seltsam, dass hier noch niemand geschrieben hat, dass Trunkenheitsfahrten auch bei Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit in den AKB ausgeschlossen sind. Jedenfalls bei den meisten VS.Somit dürfte sich die Regulierung des Eigenschadens erledigt haben.
Dann würde die Versicherung doch nicht sagen, wir warten auf die Ermittlungsakte obwohl die wissen dass BAK vorhanden ist?
Der Sachbearbeiter kann ja nicht auf Verdacht ablehnen, er muss schon etwas Schriftliches von der Ermittlung vorliegen haben.
Zitat:
@27239 schrieb am 30. Oktober 2018 um 13:06:40 Uhr:
Zitat:
@gorki1337 schrieb am 30. Oktober 2018 um 11:24:05 Uhr:
Dann würde die Versicherung doch nicht sagen, wir warten auf die Ermittlungsakte obwohl die wissen dass BAK vorhanden ist?
Der Sachbearbeiter kann ja nicht auf Verdacht ablehnen, er muss schon etwas Schriftliches von der Ermittlung vorliegen haben.
Der VN gibt den alkohl ja zu
Zitat:
@gorki1337 schrieb am 30. Oktober 2018 um 13:09:19 Uhr:
Zitat:
@27239 schrieb am 30. Oktober 2018 um 13:06:40 Uhr:
Der Sachbearbeiter kann ja nicht auf Verdacht ablehnen, er muss schon etwas Schriftliches von der Ermittlung vorliegen haben.
Der VN gibt den alkohl ja zu
ja, trotzdem muss was schriftliches offizielles vorliegen.
Wie hast du es geschafft nach einem Bier 7 Autos kaputt zu fahren? Das interessiert mich ehrlich gesagt.
Die DEVK hat die grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen, jedoch den Alkohol ausgeschlossen
Zitat:
https://www.devk.de/produkte/kfz/auto/index.jsp
Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, sind bei uns in allen Tarifen mitversichert. Einzige Ausnahme: Fahrten unter Einfluss von Alkohol oder Drogen sowie schuldhaft ermöglichte Entwendungsschäden.
Sieht wohl nicht gut aus für die Vollkasko
Zitat:
Wie hast du es geschafft nach einem Bier 7 Autos kaputt zu fahren? Das interessiert mich ehrlich gesagt.
Geht alles in der heutigen Zeit........🙂
Das ist aber ein kleine Bierchen🙂
Ja, demnach sieht das sehr übel aus. so würde ich auch sagen er bekommt null und gar nix.
Bin gespannt ob er sich nach Ergebnis dazu äußert und wie es ausgeht.
Zitat:
@gorki1337 schrieb am 29. Oktober 2018 um 22:44:47 Uhr:
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 29. Oktober 2018 um 22:28:39 Uhr:
Sag mal, sonst kannst du aber noch alles Essen?
Glaubst du wirklich an den Schwachsinn, was du hier losläßt.
Und sicher war keiner der Geschädigten froh, daß du ihre Auto´s zu klump gefahren hast und jetzt einen Unfallwagen haben.Man merkt dass du nicht aus Berlin oder NRW stammst, wo die Gutachter mal einen Schaden der vielleicht 3000€ beträgt und vom.Gutachter auf 8000€ hochgebreitet wird.
Na toll! Dann freu dich doch. Wenn es so sein sollte, machst du mit deinem VK-Schaden ja das Schnäppchen deines Lebens. Der Gutachter jubelt ja dann gewohnheitsmäßig auch die Repaturkosten im Gutachten hoch. Du kassierst diesen Phantasiebetrag und lässt die Karre für einen Bruchteil davon reparieren. 🙄
Grüße vom Ostelch