18 punkte in der probezeit, klar führerschein weg!!, aber MPU?
Hey leutz,
mir ist da paar mal was dummes passiert, zuletz am 8 januar diesen jahres.
ich stand an der roten ampel und bin bei 27 sekunden rotlicht angefahren, habe mich verguckt oder weiß der geier was. auf jeden fall wenn die strafe kommt bin ich bei 18 punkten. mein führerschein wird entzogen das steht fest. aber muss ich auch zur mpu?
mfg
Beste Antwort im Thema
Ja, und zwar mit Recht.
97 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
interessant, wie kategorisch alle immer sind. wie viele kilometer während der zeit abgespult wurden will komischerweise keiner wissen...Zitat:
Original geschrieben von Geile-Natter
Ich will ja kein Spiesser sein.... aber mal ganz im Ernst. Wer es schafft innerhalb der Probezeit 18 Punkte einzufahren, der sollte vielleicht das Auto besser stehen lassen.
fahre täglich 100 kilometer hin und zurück zur arbeit und fahre den firmenwagen so gut wie täglich
Ich denke mal so wie er sich gibt, macht er echt den Eindruck als wäre er nicht fähig ein Fahrzeug zu lenken!
Das merkt ein Laie genauso!
mfg
Danny
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
interessant, wie kategorisch alle immer sind. wie viele kilometer während der zeit abgespult wurden will komischerweise keiner wissen...Zitat:
Original geschrieben von Geile-Natter
Ich will ja kein Spiesser sein.... aber mal ganz im Ernst. Wer es schafft innerhalb der Probezeit 18 Punkte einzufahren, der sollte vielleicht das Auto besser stehen lassen.
lieber turbocivic... die regeln gelten IMMER, egal wieviel man faehrt..., das hat mit kategorisch nx zu tun, eher mit notorisch, naemlich notorisch ignorant...im falle des TE...
Zitat:
Original geschrieben von Geile-Natter
@ PuddingAuch wenn es mir schwer fällt in diesem Zusammenhang sachlich zu bleiben und Dich bei Deinen Bemühungen positiv zu unterstützen gebe ich Dir nachfolgenden Rat....
Such Dir nen richtig guten Rechtsanwalt, der weiss was zu tun ist und ob man Dir da überhaupt noch helfen kann... den wirst Du ganz sicher auch zukünftig häufiger mal brauchen....mach ne Rechtschutz, damits nich so teuer wird und vielleicht zügelst DU ja dann doch mal etwas Dein Temperament .
Full ACK. Bei Familienfahrzeugen kann's auch passieren, dass die Rechtsschutz der Eltern (auf die die Fahrzeuge zugelassen sind) zahlt.
Zitat:
Alternative wäre... Du suchst Dir nen Kumpel , gibst dem ein paar Grüne Scheinchen und bittest ihn auf Knieen das er die Punkte für Dich übernimmt und sich selbst als Fahrer angibt.
Da kommste dann immernoch erheblich günstiger bei Weg, als mit Lappen neu und MPU.
Aber AFAIK illegal, da man jemanden anderen zu unrecht beschuldigt. IIRC gab's das schon vor Jahren im Internet.
notting
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Zitat:
Original geschrieben von Vectraopel
Ich denke mal so wie er sich gibt, macht er echt den Eindruck als wäre er nicht fähig ein Fahrzeug zu lenken!
Das merkt ein Laia genauso!
mfg
Danny
aha das kannst du also sagen? so so, ne mal spaß zur seite und ernst in die mitte was hat das den mit meinen eigenschaften ein kraftfahrzeug zu führen zu tun. also nur weil man gerne schnell fährt und die reufen rauchen lässt heist das nicht das man andere gefährtdet ich achte explizit darauf das ich keinen anderen gefärde.
also die mpu psychos - die brauchen mehrere stunden, um zu einem solchen ergebnis zu kommen. und dabei sind die speziell dafür ausgebildet.
@Pudding: wenn ich das richtig verstanden habe, bist du nur angefahren und wiedr angehalten, hast die kreuzung aber nicht überquert?
vllt. geht da ja noch was...
@ turbocivic
Du es ist für die Einschätzung einer Grundhaltung des Themenstarters nicht von Belang wieviel Kilometer er in dieser Zeit abgespult hat.
Wenn jemand in Beispielsweise 18 Jahren 400.000 Kilometer gefahren ist.,..davon viel in in engem STadtverkehr und in dieser Zeit nur einen Punkt kassiert und ein anderer in nicht mal 2 Jahren als Fahranfänger sein Punktekonto voll macht, muss man hier entweder Unfähigkeit annehmen, oder eben ein entsprechend rüpelhaftes Verhalten unterstellen.
Und beides kann und darf nicht tolleriert werden.
Diese Anmerkung war also deplaziert und sinnlos.
naja, nicht wirklich - wenn du in deiner probezeit 100tkm abspulst und ich 300tkm, war meine probezeit "3 mal so lang".
Zitat:
Original geschrieben von PUDDING1988
aha das kannst du also sagen? so so, ne mal spaß zur seite und ernst in die mitte was hat das den mit meinen eigenschaften ein kraftfahrzeug zu führen zu tun. also nur weil man gerne schnell fährt und die reufen rauchen lässt heist das nicht das man andere gefährtdet ich achte explizit darauf das ich keinen anderen gefärde.
Genau das solltest du auch so der MPU Tante erzählen.......
Wenn du gerne Schnell fahren tust, damit Gefährdest du andere Verkehrsteilnehmer, Fußgänger vor allem Kinder und hey Ich habe selbst 2 Kinder!
mfg
Danny
p.s ruf einfach mal bei der Führerscheinstelle an und frag mal nach, aber mpu wirste machen müssen!
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Genau das solltest du auch so der MPU Tante erzählen.......Zitat:
Original geschrieben von PUDDING1988
aha das kannst du also sagen? so so, ne mal spaß zur seite und ernst in die mitte was hat das den mit meinen eigenschaften ein kraftfahrzeug zu führen zu tun. also nur weil man gerne schnell fährt und die reufen rauchen lässt heist das nicht das man andere gefährtdet ich achte explizit darauf das ich keinen anderen gefärde.
wie genau soll ich das verstehen
Zitat:
Original geschrieben von PUDDING1988
aber keiner kann mir wirklich die frage beantworten die ich gestellt habe.mpu oder nicht ?
das geht schnell heutzutage - mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit - ja.
Also Wikipedia ist ziemlich Aussagekräftig beim Verkehrszentralregister:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrszentralregister#Wissenswertes
Die Tilgung von Punkten im Verkehrszentralregister durch die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (umgangssprachlich „Idiotentest“) ist nur bis zum Erreichen einer Gesamtpunktzahl von 18 Punkten zulässig. Ab diesem Zeitpunkt ist die Fahrerlaubnis dauerhaft zu entziehen, weil der Kraftfahrzeugführer zum Führen eines KFZ ungeeignet sei.
Für die mögliche Entziehung der Fahrerlaubnis gilt das sog. Tattag-Prinzip, was bedeutet, dass sämtliche bis dato aufgelaufenen Punkte - auch noch nicht rechtskräftige - von mehr als 18 Punkten zum Entzug und einer Sperre für den Neuerwerb führen
Beim Punktesystem noch genauer:
http://de.wikipedia.org/wiki/Punktesystem#Punkteaufbau
Bei 18 oder mehr Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Zur Wiedererlangung muss sich der Bürger einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen und diese mit einer günstigen Prognose beenden (= positives Fahreignungsgutachten).
Frage sollte damit wohl beantwortet sein.
(Nein, ich habe den Wikipedia Artikel nicht vorher geändert und dann zietiert ;-) )
www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/mpu_02.phpZitat:
Original geschrieben von PUDDING1988
aber keiner kann mir wirklich die frage beantworten die ich gestellt habe.mpu oder nicht ?
könntest du auch selbst googeln😁