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17 Zoll Ganzjahresreifen vs Sommerreifen: Lautstärke, Komfort,....

Themenstarteram 7. Februar 2010 um 12:05

Hallo liebe Motorsportfreunde,

stehe nun vor der Frage, ob ich mir für meine 17er Felgen Sommerreifen Dunlop SP Sportmaxx 235/45 R17 holen soll oder Ganzjahresreifen Goodyear Eage 235/45 R17.

Die Überlegungen:

-Fahre im Winter weder in den Alpen noch zum Wintersport, wohne im sonnigen Baden,

-Ganzjahresreifen bieten einen Mehrwert zum Sommerreifen, gibt es bei Audi auch als Erstaussttung

-Komfort sollte aber auch nicht leiden, geringe Abrollgeräusche sind mir wichtig

Könnt Ihr aus Erfahrungen berichten?

Herzlichen Dank!!!

Beste Antwort im Thema
am 7. Februar 2010 um 13:47

wie meinst du das, dass sie einen mehrwert bieten???

willst du deinen wagen für mehr geld verkaufen, nur weil er ganzjahresreifen hat??? dann musst du aber auch jemanden finden, der bereit ist dafür mehr zu zahlen, weil nicht jeder will GJR.

ich gebe mal zu bedenken, wieviel schnee es in diesem jahr im sonnigen baden "plötzlich" gegeben hat ;-)

leider hab ich mit keinem der angegebenen reifen irgendwelche erfahrungen, auch kenne ich niemanden den ich für dich fragen könnte...

allerdings denke ich, sobald du mit den 17zollfelgen nur im sommer unterwegs sein willst, dann wäre der sommerreifen die bessere wahl...

für den winter kannst du dir immer noch ne günstige (alu-)felge kaufen und einen, deinen bedürfnissen entsprechenden, winterreifen aufziehen...kostentechnisch kann sich das die waage halten...

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am 25. Februar 2015 um 19:14

Zitat:

@sternenhimmel5 schrieb am 25. Februar 2015 um 20:12:34 Uhr:

Wenn der Hersteller "W" fordert, darf auch nur "W" bei Sommerreifen drauf. Mag komisch klingen, wenn die Karre z.B. nur 220 km/h läuft, daß "V" nicht ausreichen solle, aber es gibt noch Sicherheitszuschlag und Traglastabschlag bei mehr als 210 km/h.

So ists noch genauer...

Welchen Vorteil soll es auch haben den Reifen nicht in W sondern in Index V zu erwerben?

Die höchstgeschwindigkeit laut Brief ist 222 Km/h dann sind doch Reifen mit V bis 240 Km/h ausreichend.

Zitat:

@bmwicki schrieb am 25. Februar 2015 um 20:15:55 Uhr:

Die höchstgeschwindigkeit laut Brief ist 222 Km/h dann sind doch Reifen mit V bis 240 Km/h ausreichend.

Genau wie Du es schreibst, ist es richtig und juristisch wasserdicht.

Zitat:

@Karliseppel666 schrieb am 25. Februar 2015 um 20:18:59 Uhr:

http://www.motor-talk.de/.../...dex-viel-hoeher-als-vmax-t2123286.html

Lies mal den ersten Beitrag...

Hallo,

die dort getroffene Aussage des " Menschen vom KBA "

ist aus 2008/2009 und nicht präzise. :(

Spätestens ab 1.5.2009 (bei EG-Typgenehmigungen schon immer)

gibt´s die dort beschriebene "Streuung"

bei einer Fahrzeugtypgenehmigung nicht mehr.

Der Fahrzeughersteller muß im Antragsbogen die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit

angeben.

Ein Hinzurechnen von Toleranzen ist nicht (mehr) statthaft.

Siehe auch hier auf Seite 3

http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_2012-02.pdf

Und S. 4 darin:

"SONDERFALL:

Tragfähigkeitsindex bei Fahrzeugen mit bbH über 210 km/h

Bei Höchstgeschwindigkeiten über 210 km/h müssen Tragfähigkeitsabschläge berücksichtigt werden. Der jeweilige Luftdruck der Reifen muss zwingend nach Angabe des Reifenherstellers eingestellt werden, da sich der erforderliche Luftdruck je nach Reifenmodell unterscheiden kann und einen erheblichen Einfluss auf die Tragfähigkeit der Reifen hat."

am 25. Februar 2015 um 20:33

Okay okay... Wieder was gelernt....

Zitat:

@bmwicki schrieb am 25. Februar 2015 um 20:15:55 Uhr:

Die höchstgeschwindigkeit laut Brief ist 222 Km/h dann sind doch Reifen mit V bis 240 Km/h ausreichend.

95 V reichen -unter Berücksichtigung der Traglastabschläge (von 3,6%)-

bei der bbH (Vmax) von 222 km/h

für eine höchste Achslast von 1330 kg ,

wenn Dein -hier nicht bekannter Fahrzeugtyp- eine EG-Typgenehmigung hat. :confused:

... wobei mir kein Fahrzeug, mit dieser Reifengröße, in Verbindung mit einer derart hohen Achslast bekannt ist.

Bei Fahrzeugen mit ECE-Homologation (EG-Typgenehmigung) oder Einzelgenehmigung gem. § 13 EG-FGV (Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung) ab dem 1. Mai 2009 gilt:

Für die Ermittlung des Geschwindigkeitsindexes wird die bbH ohne Sicherheitsaufschlag zu Grunde gelegt. Ein Auto mit einer bbH von 205 km/h kann daher Reifen mit Geschwindigkeitsindex „H“ verwenden.[3]

Bei der Zulassung des Fahrzeugtyps durch das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bleibt es dem Fahrzeughersteller überlassen, ob ihm dieser Wert ausreicht oder ob er einen Reifen einer höheren Geschwindigkeitsklasse für erforderlich erklärt.[4] Diese Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht bindend und es kann an dem Fahrzeug ein Reifen mit kleinerem Geschwindigkeitsindex montiert werden, wenn obige Formel einen Reifen kleineren Indexes erlaubt.[2] Genauso kann ein höherer Index verwendet werden.[5]

Außerdem können Ganzjahres- und Winterreifen montiert werden, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben, wenn (a) im Sichtfeld des Fahrers ein Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angebracht ist und (b) nicht schneller gefahren wird als durch die Reifenkennzeichnung erlaubt (siehe § 35 StvZO). Ausnahme ist seit 15. Mai 2014 Italien: In der Zeit vom 16. Mai bis einschließlich 14. Oktober eines Jahres (Sommermonate) darf nach Verordnung des italienischen Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr mit Ganzjahres-, Sommer- und Winterreifen nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgesetzten Geschwindigkeitsindex der Reifen entspricht.[6]

Wenn der Autohersteller im Fahrzeugschein einen Reifen mit deutlich höherem Geschwindigkeitsindex fordert, als das Fahrzeug laut Papieren überhaupt schafft, darf ein Autoreifen mit kleinerem Geschwindigkeitsindex gefahren werden.* Welche Reifen in diesem Fall zulässig sind, wird mit folgender Formel berechnet: Mindestanforderung an den Reifen = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit

Beispiel-Berechnung: Das Auto hat laut Fahrzeugschein eine Höchsgeschwindigkeit von 188 km/h. Der Hersteller schreibt Reifen mit V-Index vor.

Mindestanforderung = (188 + 6,5) + (0,001 x 188) = 194,5 + 1,88 = 196,38.

Damit könnte also theoretisch auch ein U-Reifen gefahren werden; mit einem H-Reifen (210 km/h) ist man in jedem Fall auf der sicheren Seite und spart immer noch Geld (im Vergleich zum geforderten V-Reifen). ACHTUNG: Bei Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. einem Geschwindigkeitsindex größer als H sind Abschläge beim Lastindex notwendig. Fragen Sie dazu beim Reifenhändler nach.

Kurze Info von mir: Wir hatten diese Reifen 2015 neu gekauft und mit unserem E39 Touring ca. 12.000 km damit abgespult.

Ich muss sagen: bei jedem Wetter waren die Reifen top!

- Keine merkliche Aushärtung in den 2 Jahren

- Kein Sägezahn

- Nass- und Trockengrip

- Nicht extraschwammig

- Leises Abrollen

- Wenig Abrieb

Wir hatten überraschenderweise nie das Gefühl, einen schlechten Kompromiss zu fahren.

Ich habe das auch immer wieder bei Nässe, Frost etc. getestet.

Allerdings handelt es sich hier um lediglich 6000 km Laufleistung im Jahr und bei extremen Wetterverhältnissen kann aufs Auto verzichtet werden. Ich selbst fahre zwingend saisonale Reifen, da ich 19.000 km im Jahr fahre und einen harten Arbeitsweg durch die Landschaft habe.

Wieso der Reifen nicht richtig in Deutschland verkauft wird ist mir jedenfalls ein Rätsel.

Zum Thema GJR.

Hat jemand Erfahrungswerte bezüglich gutem Abrollkomfort (205/60 x 16) bei folgenden Fabrikaten:

Michelin Crossclimate

Goodyear Vector Gen2

Vredestein Quatrac 5

Alle 3 Fabrikate sind nicht schlecht getestet und in der Empfehlung.

Mir geht es speziell um guten Abrollkomfort u. leise Geräusche, Wintertauglichkeit eher zweitrangig.

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