160 bei 80 + Überholen im Überholverbot.
Eines vorweg... mir ist mein Fehler natürlich bewusst und ich bereue es auch.
Sprüche und Glückwünsche alá "Hoffentlich nehmen sie dir für immer den Schein" etc und Moralaposteln brauchen bitte nicht schreiben.... meine Strafe bekomme ich - da muss man hier nicht auch noch Sprüche bringen... auch wenn ich ganz genau weis das sie trotz dieses Hinweises erscheinen werden.
Nun zum eigentlichen Thema...
Ich habe mich heute dummerweise provozieren lassen... ich fuhr bereits vor Ortsausgang hinter einem Herren der mit nur 30km/h fuhr bei erlaubten 50.... auch nach dem Ortsschild blieb seine Geschwindigkeit unverändert...aus dem Grund scherte ich nach links auf die Gegenspur (trotz Überholverbot - es war aber übersichtlich und frei) und gab Gas... dann gab der im Passat leider auch Gas und dumm wie ich bin hab ich noch mehr Gas gegeben und mich dann vor ihn gesetzt mit 160km/h am Tacho als ich geblitzt wurde...
Ich hatte bereits vor ca 1 Jahr eine Nachschulung... jetzt ist die Frage was da auch mich zukommt...
Ich habe auf der Autobahn meinen Kollegen per App und GPS nachmessen lassen... ich nehme an da die Blitzer bereits schon vorher Messen bevor es blitzt das ich mit ca 150km/h Tacho gemessen werde.... das sind lt. App am Handy 140km/h gewesen und laut Boardcomputer waren es 143km/h... noch die Tolleranz vom Blitzer selbst abgezogen wäre ich bei ca. 139km/h im besten Fall...also 59 zuviel...
Wieviel Meter vorher misst so eine Anlage denn? (Bilder sind im Anhang) es sind die 3 Teile die auf dem Bild zu sehen sind und dann war da noch so eine Art Lichschranke mit vielen schwarzen Löchern auf dem Boden etwa 5-10 Meter vor dem Blitz selbst.
Außerdem herrschte Überholverbot... es Blitze aber als ich schon wieder auf meiner Spur war... aber in Tateinheit dürfte ja nur der schwerwiegendere Geschwindigkeitsverstoß geahndet werden, oder?
MPU nehme ich an ist nicht zu befürchten da keine Drogen oder Alkohol im Spiel waren.
Es waren in dem Moment als es blitze 160 am Tacho... ich habe vorher durchgehend Vollgas beschleunigt (Vectra C 1.9CDTI 190PS).
Was denkt ihr was da raus kommt?
Beste Antwort im Thema
Schade das sowas von dir kommt Pepperduster... genau solche Beiträge wollte ich hier vermeiden.
Ich habe in absolut keinster Weise mein Verhalten versucht zu Rechtfertigen... warum sollte ich auch? Kann ich gar nicht... wie Felyxorez schon gesagt hat wollte ich nur meine Beweggründe dafür schreiben.
Wenn ich hier nur schreibe "Wurde mit 160 geblitzt bei 80 im Überholverbot" weis keiner wieso und weshalb und dann gibt es hiet bei MT doch eh nur wieder Anschuldigungen und Mutmaßungen die keinen weiter bringen...
Was das Video mit der Sache hier zu tun hat kann ich nicht ganz nachvollziehen... es entstand Nachts auf ziemlich leerer Autobahn und das Handy war per Halterung am Lenkrad montiert. Also in keinerlei Hinsicht illegal.
Wie du meinen Character aufgrund des Videos bewerten willst ist mir auch ein Rätsel... herzlichsten Dank für die Schubladendenkweise.
Wenn du wie von deinem Beispiel Videos von deinen Kindern zeigst könnte ich auch sagen "Du bist verrückt, was meinst du was passiert wenn das ein irrer sieht und dein Kind belästigt".
Soll ich dich dann auch in eine Schublade stecken?
Vielleicht macht man solche Videos auch um eine Referenz zu haben für andere weil man vielleicht die KFZ Technik als Hobby hat? Bin ich deshalb ein schlechter Mensch?
Vielleicht möchte jemand anderes auch eine Leistungssteigerung und will vorher Wissen inwiefern sich das in etwa auswirkt?
Wie gesagt... herzlichsten Dank für deine Schubladendenkweise... ich hätte mehr erwartet in deinem Alter.
310 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Han_Omag F45
Der ADAC ist keine Versicherung. Welche Versicherung nimmt einen Schadenfall in Kauf um einen Vertrag abzuschliessen? Du schreibst viele. Ein paar genügen ...Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Und selbst wenn, deswegen berät er sich ja mit dem Berater?Viele Versicherungen nutzen das auch als Einstieg. Nehmen "kulant" den ersten Fall in kauf und setzen auf eine lange Kundenbindung nach dem ersten Vorfall.
Typisch z.B. die Nachts um 3 Uhr auf der A5 ADAC-Mitgliedschaft. 😁
Und der ADAC macht das wohl auch nicht mehr mit kostenlos helfen, wenn sie sich während des Schadenfalls melden...
Ich zitiere jetzt auch mal Pepper...zum Thema MPU:
Zitat:
Hintergrund dieser verschärften Vorgehensweise ist eine Erweiterung in der Fahrerlaubnisverordnung, die es ermöglicht, die Fahrerlaubnis auch außerhalb des Punktesystems zu entziehen. Immerhin stellt die bisherige Rechtsprechung hierzu klar, dass eine einmalige schwere Übertretung einer Verkehrsvorschrift keinesfalls für eine MPU ausreicht. Es muss sich schon um mehrere gleichartige Verstöße innerhalb kurzer Zeit handeln, oder es müssen besondere Gründe vorliegen, aus denen auf eine besondere Rücksichtslosigkeit geschlossen werden kann.
Quelle:http://www.straffrei-mobil.de/.../...-in-flensburg-kann-die-mpu-drohen
Mein bis dato einziger und letzter Verstoß ist mehr als 2 Jahre her!
In der Zwischenzeit hatte ich keinerlei Vorkommnisse... ich bin kein notorischer Raser... es war eine blöde kurzschluss Reaktion... oder wie man auch so schön sagt... Augenblickversagen...
@ diabolomk:
Das kann ich nicht beurteilen. Bin seit 1972 drin. Was RSV angeht: da heute "jeder" eine hat, und natürlich schon deshalb auch jeder Recht, kannst du manchmal gar nicht so schnell gucken, wie die Rechthaber wieder rausgekegelt werden. Da wird keine nen neuen Vertrag mit Vorlasten aufnehmen.
Rechtsberatung möglicherweise ja, mehr aber nicht. Und auch da gibt es Unterschiede, wie oft beraten wird. Es gibt nicht viele ohne Limit und ohne Wartezeiten.
Das mit der Rechtschutzversicherung wird wohl nichts... meine Beraterin bei der Bank sieht was sie machen kann und fragt ob es kulanterweise möglich ist. Ich habe bereits eine private Haftpflicht bei dieser Versicherung... mal sehen was rauskommt.
Ich rechne hier mit "Nein".
Mit einer MPU rechne ich wie gesagt nicht... wäre nach 2 Verstößen schon etwas sehr vorschnell... die Behörde muss ja auch begründen warum sie eine MPU anordnet... ich denke man kann hier nicht von einem notorischen Raser ausgehen...was ich auch nicht bin...dann wäre ich deutlich öfter bei ~40Tkm pro Jahr in Erscheinung getreten....
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
... ich bin kein notorischer Raser...
Dieses ständige Verleugnen Deiner tatsächlichen Charaktereigenschaften baut nur unnötig Druck auf und nutzt Dir auch nichts, Du bist durchschaut.
Zitat:
es war eine blöde kurzschluss Reaktion... oder wie man auch so schön sagt... Augenblickversagen...
Das erste Rauchzeichen eines vor dem Ausbruch stehenden Mega-Vulkans.
Hier brauchen wir keine MPU mehr, da müssen wir gleich entziehen.
😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Das mit der Rechtschutzversicherung wird wohl nichts... meine Beraterin bei der Bank sieht was sie machen kann und fragt ob es kulanterweise möglich ist. Ich habe bereits eine private Haftpflicht bei dieser Versicherung... mal sehen was rauskommt.Ich rechne hier mit "Nein".
da bin ich persönlich kein Freund von. Selbst wenn die RSV häufig nen anderen Namen hat, als der Rest der Gesellschaft - warum wohl?
Ne RSV würde ich nur da machen, wo ich sonst nichts hab - dann gibts auch keinen Interessenskonflikt, was natürlich alle Gesellschaften von vornherein ausschliessen, das es so was gäbe.
Zitat:
Original geschrieben von Han_Omag F45
Das wird nichts. Bei keiner Vers.Ges.Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Ich werde mal bei meiner Bankberaterin vorstellig werden ob die was machen kann das der Rechtschutz ggf. den Fall übernimmt wenn ich ihn direkt abschließe...
Es gibt Gesellschaften die teilweise ohne Wartezeiten arbeiten, aber nicht, wenn das Kind bereits im Brunnen liegt.
Das ist richtig. Worum es mir weiter oben ging ist jedoch die Tatsache, dass man eine telefonische BERATUNG in Anspruch nehmen kann. Auch sofort, zumindest bei der Advocard. Ich hab mir die Mühe gemacht das herauszusuchen:
Zitat:
Wie funktioniert die telefonische Rechtsberatung?
Bei der telefonischen Rechtsberatung im privaten, nicht selbständigen Bereich vermittelt ADVOCARD eine spezialisierte Anwaltskanzlei. Die Beratung erfolgt ausschließlich am Telefon. Eine Selbstbeteiligung wird nicht angerechnet. Diese Leistung kann jederzeit sofort in Anspruch genommen werden.
Quelle:
https://www.advocard.de/faq-ihre-fragen-an-uns.htmlWenn man dann halbwegs weis wo die Reise hingeht, kann man immer noch wie oben bereits erwähnt 100 Euro in die Hand nehmen und Akteneinsicht über einen Anwalt einfordern. In vielen Fällen wird das Verfahren dann sogar fallen gelassen. Im Falle des TE ging es mir nur um die Aussage seinerseits
Zitat:
Einen Anwalt hier einzuschalten ist denke ich sinnlos.
Das
kannsein, oder auch nicht. Je nach dem, was auf dem Bescheid steht. Er sagt 160, aber im Eifer des Gefechts..., mein weis ja nie. Vielleicht waren es ja nur 150 und es stehen nachher 180 drauf? Dann und für diesen Fall macht es Sinn sich beraten zu lassen wie und was.
Zusammenfassend heist das, dass eine RSV Ihn nicht rausboxen kann sondern ggf. beratend eingreifen könnte sollte er eine abschließen. Nicht mehr und nicht weniger 😉
Schlimmstenfalls hat meine Arbeitskollegin einen Anwalt als Mann... ich werde mit ihm mal sprechen...dann wird die Sache auch nicht so teuer wenn mir denn nun wirklich mehr vorgeworfen wird oder man auf die Idee kommt man müsse mich zur MPU schicken.
Trotzdem Danke dodo fürs recherchieren!
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Schlimmstenfalls hat meine Arbeitskollegin einen Anwalt als Mann... ich werde mit ihm mal sprechen...dann wird die Sache auch nicht so teuer wenn mir denn nun wirklich mehr vorgeworfen wird oder man auf die Idee kommt man müsse mich zur MPU schicken.
So haben wir das hier mit der Mietsache auch z.T. geregelt. Meines Nachbars Cousine ist Anwältin. Das ist für den Anfang schon Gold wert. Vor allem weil es auch in der Branche "üblich" ist, dass jeder die "Geschichte" ein wenig anders erzählt.
Zitat:
Trotzdem Danke dodo fürs recherchieren!
Keine Ursache. Dafür ist dieses Forum ja da 🙂
Da hast du wohl Recht.
Ich glaube zwar er ist kein Anwalt der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist...er hat aber seine Frau vor Gericht schon "frei" bekommen obwohl sie ziemlich eindeutig Schuld war... da war ich selbst erstaunt.
Aber mal abwarten... vielleicht kommt alles nicht so dick wie ich mir das gerade Vorstelle... 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Schlimmstenfalls hat meine Arbeitskollegin einen Anwalt als Mann... ich werde mit ihm mal sprechen...dann wird die Sache auch nicht so teuer wenn mir denn nun wirklich mehr vorgeworfen wird oder man auf die Idee kommt man müsse mich zur MPU schicken.Trotzdem Danke dodo fürs recherchieren!
also soooooooooooooooooooooo weit würde ich das thema mpu nicht wegschieben... du bist mit 21 jetzt das zweite mal auffällig geworden und das jetzt mit keiner kleinigkeit.
wenn das erst mal auch wegen raserei oder ähnlichem war.....ich will nicht schwarzmalen und kenne mich da auch nicht so aus (gott sei dank), aber in 3 jahren führerschein 2x auffällig... 🙂
Das erste mal waren 21km/h zu viel innerorts. Gab 1 Punkt und eine Nachschulung.
Was ich bisher so an Urteilen und Erfahrungsberichten hierzu gelesen habe muss eine MPU begründet werden und kann nicht so ohne weiteres Auferlegt werden.
Es wurde unter anderem davon gesprochen das es zwei schwerwiegende oder mehrere kleinere gleichartige Verstöße innerhalb eines Jahres sein müssen.
Das andere ist nun doch schon 2 Jahre her... seit dem etwa 80-90Tkm gefahren ohne auch nur irgendetwas angestellt zu haben.
Ich hoffe mal nicht das hier wirklich eine MPU ins Haus flattert...
Mal etwas Licht ins Dunkel bringe....
Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.
Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.
Eine MPU droht, aber diese ist spätestens dann fällig, wenn nach der Neuerteilung ein neuer A-Verstoß begangen wird.
http://www.pagenstecher.de/.../Zu-schnell-gefahren-was-dro.html