160 bei 80 + Überholen im Überholverbot.

Eines vorweg... mir ist mein Fehler natürlich bewusst und ich bereue es auch.
Sprüche und Glückwünsche alá "Hoffentlich nehmen sie dir für immer den Schein" etc und Moralaposteln brauchen bitte nicht schreiben.... meine Strafe bekomme ich - da muss man hier nicht auch noch Sprüche bringen... auch wenn ich ganz genau weis das sie trotz dieses Hinweises erscheinen werden.

Nun zum eigentlichen Thema...

Ich habe mich heute dummerweise provozieren lassen... ich fuhr bereits vor Ortsausgang hinter einem Herren der mit nur 30km/h fuhr bei erlaubten 50.... auch nach dem Ortsschild blieb seine Geschwindigkeit unverändert...aus dem Grund scherte ich nach links auf die Gegenspur (trotz Überholverbot - es war aber übersichtlich und frei) und gab Gas... dann gab der im Passat leider auch Gas und dumm wie ich bin hab ich noch mehr Gas gegeben und mich dann vor ihn gesetzt mit 160km/h am Tacho als ich geblitzt wurde...

Ich hatte bereits vor ca 1 Jahr eine Nachschulung... jetzt ist die Frage was da auch mich zukommt...

Ich habe auf der Autobahn meinen Kollegen per App und GPS nachmessen lassen... ich nehme an da die Blitzer bereits schon vorher Messen bevor es blitzt das ich mit ca 150km/h Tacho gemessen werde.... das sind lt. App am Handy 140km/h gewesen und laut Boardcomputer waren es 143km/h... noch die Tolleranz vom Blitzer selbst abgezogen wäre ich bei ca. 139km/h im besten Fall...also 59 zuviel...

Wieviel Meter vorher misst so eine Anlage denn? (Bilder sind im Anhang) es sind die 3 Teile die auf dem Bild zu sehen sind und dann war da noch so eine Art Lichschranke mit vielen schwarzen Löchern auf dem Boden etwa 5-10 Meter vor dem Blitz selbst.

Außerdem herrschte Überholverbot... es Blitze aber als ich schon wieder auf meiner Spur war... aber in Tateinheit dürfte ja nur der schwerwiegendere Geschwindigkeitsverstoß geahndet werden, oder?

MPU nehme ich an ist nicht zu befürchten da keine Drogen oder Alkohol im Spiel waren.

Es waren in dem Moment als es blitze 160 am Tacho... ich habe vorher durchgehend Vollgas beschleunigt (Vectra C 1.9CDTI 190PS).
Was denkt ihr was da raus kommt?

20130617-200745
Beste Antwort im Thema

Schade das sowas von dir kommt Pepperduster... genau solche Beiträge wollte ich hier vermeiden.
Ich habe in absolut keinster Weise mein Verhalten versucht zu Rechtfertigen... warum sollte ich auch? Kann ich gar nicht... wie Felyxorez schon gesagt hat wollte ich nur meine Beweggründe dafür schreiben.

Wenn ich hier nur schreibe "Wurde mit 160 geblitzt bei 80 im Überholverbot" weis keiner wieso und weshalb und dann gibt es hiet bei MT doch eh nur wieder Anschuldigungen und Mutmaßungen die keinen weiter bringen...

Was das Video mit der Sache hier zu tun hat kann ich nicht ganz nachvollziehen... es entstand Nachts auf ziemlich leerer Autobahn und das Handy war per Halterung am Lenkrad montiert. Also in keinerlei Hinsicht illegal.
Wie du meinen Character aufgrund des Videos bewerten willst ist mir auch ein Rätsel... herzlichsten Dank für die Schubladendenkweise.

Wenn du wie von deinem Beispiel Videos von deinen Kindern zeigst könnte ich auch sagen "Du bist verrückt, was meinst du was passiert wenn das ein irrer sieht und dein Kind belästigt".
Soll ich dich dann auch in eine Schublade stecken?

Vielleicht macht man solche Videos auch um eine Referenz zu haben für andere weil man vielleicht die KFZ Technik als Hobby hat? Bin ich deshalb ein schlechter Mensch?
Vielleicht möchte jemand anderes auch eine Leistungssteigerung und will vorher Wissen inwiefern sich das in etwa auswirkt?

Wie gesagt... herzlichsten Dank für deine Schubladendenkweise... ich hätte mehr erwartet in deinem Alter.

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Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Allerdings sind 8 Punkte bei etwas mehr als 3 Jahren Führerschein nicht so toll - das ist mir selbst klar.

Toll ist nun nicht, aber die Grenze ist bei 17/18 Punkten und nicht 8. Auch aus der anderen Richtung mit Fahranfänger sind es drei Verstöße und das hier war "erst" der Zweite.

Damit bist du noch deutlich unterhalb der klassischen Grenzen und es müssen hier für eine MPU-Anordnung ganz erheblich schwere Verfehlungen vor liegen. Deine Dinge war, zumindest der Zweite, schon recht saftig, aber immer noch "nur" eine Ordnungswidrigkeit und keine besonders schwere Verfehlung, mit der man zu Eignungszweifeln kommen kann.

Zitat:

Ich kenne einen Fall aus dem Internet wo nach "nur" 2 Geschwindigkeitsverstößen in der Probezeit eine MPU angeordnet wurde.

Im Internet ist die Erde eine Scheibe, die gegen Weihnachten letzten Jahres vollständig zerstört wurde, war dann in der Realität allerdings auch deutlich anders, als beschrieben. Sehe ich hier mit MPU nach zwei OWIs ähnlich.

Entweder Stammtisch und die voll krasse Geschichte eines Kumpels vom Kumpel, oder noch deutlich mehr, wie ein Rennen oder Vorbelastungen oder beim zweiten Geschwindigkeitsverstoß der olle Kanabis als Begleiter, von dem die Eltern oder Arbeitgeber nichts erfahren dürfen.

Aber auch hier ganz sicher keine MPU; bzw. nicht allein nur wegen zwei, wenn auch richtig heftige Speedings.

Das kann natürlich auch sein, man weis nicht alles.

Naja gut in meinem Fall war es so gesehen der dritte Verstoß.
Den Unfall gab es ja leider auch noch - allerdings waren die ersten beide Verstoße VOR der Nachschulung.

Nächste Stufe wäre ja normalerweise jetzt die Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung.
(Welche manche Leute fälschlicherweise für eine MPU halten)

Hallo!

Viel Glück!

Was den hämischen Grinser betrifft: sollte das Überholen im Überholverbot wider erwarten geahndet werden, wäre wohl eine Anzeige gegen den "Gegner" empfehlenswert. Begründung: Beschleunigen beim Überholtwerden. Die genaue Bezeichnung findet man unter www.gesetze-im-internet-de/stvo.
Der Bursche geht dann mit etwas Glück auch erst mal zu Fuß.

Im Übrigen kann man solche Typen durchaus erkennen. Alter Sack, Passat / Vectra / W210, extrem provokanter Fahrstil. Die kennen die Blitzer und freuen sich mangels anderer positiver Aspekte in ihrem Leben, wenn sie andere "reinlassen" können.
Das findet man immer wieder mal und es gibt mannigfaltige Spielchen, die man mit diesen Typen spielen kann, ohne selbst geblitzt zu werden. Lange Fahrten werden dadurch aufgelockert und mit etwas Glück bringt man den Mann seinem Herzinfarkt und somit dem Aufgeben des Autofahrens etwas näher, wovon dann wiederum alle profitieren.

Also lerne daraus und sei in Zukunft etwas pfiffiger... ;-)

Gruß,
M. D.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts


Begründung: Beschleunigen beim Überholtwerden.

Kommt drauf an, nach einer TL- Aufhebung wird nunmal beschleunigt, wer da nicht warten kann, hat Pech gehabt.

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Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts



Im Übrigen kann man solche Typen durchaus erkennen. Alter Sack, Passat / Vectra / W210, extrem provokanter Fahrstil.

Also lerne daraus und sei in Zukunft etwas pfiffiger... ;-)

Gruß,
M. D.

Eieiei...

Ich denke man muss bemängeln, dass hier prinzipiell eine unzulässige Pauschalierung vorliegt. 😛

Ich denke aber auch, dass durchaus etwas dran ist.
Irgendwie neigt dieser Typ Wagenlenker auch zu bestimmten Fahrzeugen. 😁

Weiteres Indiz: Es wird oft die schmalste zulässige Serienbereifung gefahren.

Aber mal ehrlich:
Sowas sollte einem mit 400Nm Drehmoment und 190PS nicht passieren.
Ist mir selbst mit "nur" 150 PS und 225Nm nie passiert.

Wenn man es richtig macht, ist die Sache schon entschieden, bevor er auf's Gas steigen kann. In der Regel muss er (oder der Kickdown) eh erst noch zurückschalten, um richtig Drehmoment auf die Räder zu bringen.

Und wenn er doch Gas gibt, bleibt man eben selbst auch voll dem Gas stehen und zieht die Kiste bis in den Drehzahlbegrenzer durch. Das geht die Alte-Herren-Fraktion i.d.R. nicht mit. Hat mir bisher zusammen mit dem Überraschungsmoment immer locker gereicht.

Sollte es dennoch anders kommen, kann man das Rennen kurz nach Überschreiten des TL durch überraschendes Bremsen einfach abbrechen und sich wieder dahinter einordnen. Jetzt fährt er ja schließlich schnell genug.

🙂

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


naja wen man "beschleunigungs vids" in der sig hausieren gehen muss dann ist der lerneffekt höchste eisenbahn.

Nix gelesen, das Video tut auch nichts zur Sache, haben wir alles schon durch, der Drops ist gelutscht. Immer locker durch die Hose atmen.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von feineherrn



und wenn er doch Gas gibt, bleibt man eben selbst auch voll dem Gas stehen und zieht die Kiste bis in den Drehzahlbegrenzer durch. Das geht die Alte-Herren-Fraktion i.d.R. nicht mit. Hat mir bisher zusammen mit dem Überraschungsmoment immer locker gereich

Sollte es dennoch anders kommen, kann man das Rennen kurz nach Überschreiten des TL durch überraschendes Bremsen einfach abbrechen und sich wieder dahinter einordnen. Jetzt fährt er ja schließlich schnell genug.

🙂

... kann man das Rennen kurz nach Überschreiten des TL ... Ist das die Herstellung der in deinem Kopf vorhandenen Hackordnung🙄
Die scheinst auch einer von denen zu sein, die den öffentlichen Verkehrsraum mit dem Hockenheim-Ring verwechseln🙁

Zitat:

Original geschrieben von Juanemo



Kommt drauf an, nach einer TL- Aufhebung wird nunmal beschleunigt, wer da nicht warten kann, hat Pech gehabt.

Err, nein. Immer diese flexiblen Gesetzesanpasser. 🙄

Selbst die StVO ist da relativ unmissverständlich.
Wer überholt wird, darf nicht beschleunigen.
Ohne Ausnahme.
Egal warum überholt wird, egal ob das Überholen unbegründet ist.
Absatz 6

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez



Zitat:

Original geschrieben von Juanemo



Kommt drauf an, nach einer TL- Aufhebung wird nunmal beschleunigt, wer da nicht warten kann, hat Pech gehabt.
Err, nein. Immer diese flexiblen Gesetzesanpasser. 🙄

Selbst die StVO ist da relativ unmissverständlich.
Wer überholt wird, darf nicht beschleunigen.
Ohne Ausnahme.
Egal warum überholt wird, egal ob das überholen unbegründet ist.

Hättest du auf den Link geklickt, dann wüsstest du das.

Es darf auch nicht in einer unklaren Verkehrssituation überholt werden. Punkte an denen man verplichtet ist zu beschleunigen, ist so ein Punkt, immer !

Es gibt Verpflichtungen zu beschleunigen?
Gut zu wissen. Dann hätte ich den Mähdienst ja am Ortsausfahrtschild einfach wegschieben können, schliesslich hat er nicht beschleunigt... 🙄

Sorry, du kannst doch nicht bewusst andere Verkehrsteilnehmer durch die Verlängerung des Überholvorgangs gefährden, mit der Argumentation...
"Dort wo das Limit aufgehoben wird muss koste was es wolle beschleunigt werden!".

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez



Zitat:

Original geschrieben von Juanemo



Kommt drauf an, nach einer TL- Aufhebung wird nunmal beschleunigt, wer da nicht warten kann, hat Pech gehabt.
Err, nein. Immer diese flexiblen Gesetzesanpasser. 🙄

Selbst die StVO ist da relativ unmissverständlich.
Wer überholt wird, darf nicht beschleunigen.
Ohne Ausnahme.
Egal warum überholt wird, egal ob das Überholen unbegründet ist.
Absatz 6

Am Ortsausgangsschild beschleunige ich ganz normal. Meinem Hintermann bin ich nicht eilig genug - er überholt mit Schmackes. Muss ich in diesem Moment vom Gas🙄😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Es gibt Verpflichtungen zu beschleunigen?
Gut zu wissen. Dann hätte ich den Mähdienst ja am Ortsausfahrtschild einfach wegschieben können, schliesslich hat er nicht beschleunigt... 🙄

Sorry, du kannst doch nicht bewusst andere Verkehrsteilnehmer durch die Verlängerung des Überholvorgangs gefährden, mit der Argumentation...
"Dort wo das Limit aufgehoben wird muss koste was es wolle beschleunigt werden!".

Ja, wenn vor mir frei ist, die Straßen und Verkehrsbedingungen es erlauben, mein Fahrzeug dafür zugelassen ist... muss ich am Ortsausgang, wenn jemand hinter mir ist, beschleunigen.

Dein Mähdienst als Beispiel ist Quatsch.

Da gibt es einen Gesetzestext zu.

Mal sehen wer ihn hier zitieren kann.

Dazu gibt es auch einen Gesetzestext zum überholen.

Ist doch alles nicht so schwer.

Aber macht was ihr wollt, wenn ich aus dem Ort rausfahre beschleunige ich und warte nicht erst ob ein Spinner hinter mir ist der überholen will.

Sorry, mir fällt dazu nichts mehr ein.
Ich wusste gar nicht das du so ein Prinzipienreiter bist, fast so schlimm wie H4F.
Beschleunigen beim überholtwerden ist ausgeschlossen und gefährlich !!!
Das kann man nicht gutheissen, egal wie stupide die Überholabsicht war. Das relativiert die anschliessende Gefährdung nicht, egal ob man die Verantwortung abwälzt
.
Das jetzt zu relativieren "Ich muss ja/ich bin verpflichtet/ich will ja" finde ich absolut unmöglich und unverantwortlich.

Aber interessant bei welchen Usern hier doch eine gewisses selbstgerechtes Gefährdungspotenzial herauskommt. Gut zu wissen, hätte ich wirklich nicht erwartet. Und offenbart eine gewisse Bigotterie in anderen "Sicherheitsdiskussionen".

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