160 bei 80 + Überholen im Überholverbot.

Eines vorweg... mir ist mein Fehler natürlich bewusst und ich bereue es auch.
Sprüche und Glückwünsche alá "Hoffentlich nehmen sie dir für immer den Schein" etc und Moralaposteln brauchen bitte nicht schreiben.... meine Strafe bekomme ich - da muss man hier nicht auch noch Sprüche bringen... auch wenn ich ganz genau weis das sie trotz dieses Hinweises erscheinen werden.

Nun zum eigentlichen Thema...

Ich habe mich heute dummerweise provozieren lassen... ich fuhr bereits vor Ortsausgang hinter einem Herren der mit nur 30km/h fuhr bei erlaubten 50.... auch nach dem Ortsschild blieb seine Geschwindigkeit unverändert...aus dem Grund scherte ich nach links auf die Gegenspur (trotz Überholverbot - es war aber übersichtlich und frei) und gab Gas... dann gab der im Passat leider auch Gas und dumm wie ich bin hab ich noch mehr Gas gegeben und mich dann vor ihn gesetzt mit 160km/h am Tacho als ich geblitzt wurde...

Ich hatte bereits vor ca 1 Jahr eine Nachschulung... jetzt ist die Frage was da auch mich zukommt...

Ich habe auf der Autobahn meinen Kollegen per App und GPS nachmessen lassen... ich nehme an da die Blitzer bereits schon vorher Messen bevor es blitzt das ich mit ca 150km/h Tacho gemessen werde.... das sind lt. App am Handy 140km/h gewesen und laut Boardcomputer waren es 143km/h... noch die Tolleranz vom Blitzer selbst abgezogen wäre ich bei ca. 139km/h im besten Fall...also 59 zuviel...

Wieviel Meter vorher misst so eine Anlage denn? (Bilder sind im Anhang) es sind die 3 Teile die auf dem Bild zu sehen sind und dann war da noch so eine Art Lichschranke mit vielen schwarzen Löchern auf dem Boden etwa 5-10 Meter vor dem Blitz selbst.

Außerdem herrschte Überholverbot... es Blitze aber als ich schon wieder auf meiner Spur war... aber in Tateinheit dürfte ja nur der schwerwiegendere Geschwindigkeitsverstoß geahndet werden, oder?

MPU nehme ich an ist nicht zu befürchten da keine Drogen oder Alkohol im Spiel waren.

Es waren in dem Moment als es blitze 160 am Tacho... ich habe vorher durchgehend Vollgas beschleunigt (Vectra C 1.9CDTI 190PS).
Was denkt ihr was da raus kommt?

20130617-200745
Beste Antwort im Thema

Schade das sowas von dir kommt Pepperduster... genau solche Beiträge wollte ich hier vermeiden.
Ich habe in absolut keinster Weise mein Verhalten versucht zu Rechtfertigen... warum sollte ich auch? Kann ich gar nicht... wie Felyxorez schon gesagt hat wollte ich nur meine Beweggründe dafür schreiben.

Wenn ich hier nur schreibe "Wurde mit 160 geblitzt bei 80 im Überholverbot" weis keiner wieso und weshalb und dann gibt es hiet bei MT doch eh nur wieder Anschuldigungen und Mutmaßungen die keinen weiter bringen...

Was das Video mit der Sache hier zu tun hat kann ich nicht ganz nachvollziehen... es entstand Nachts auf ziemlich leerer Autobahn und das Handy war per Halterung am Lenkrad montiert. Also in keinerlei Hinsicht illegal.
Wie du meinen Character aufgrund des Videos bewerten willst ist mir auch ein Rätsel... herzlichsten Dank für die Schubladendenkweise.

Wenn du wie von deinem Beispiel Videos von deinen Kindern zeigst könnte ich auch sagen "Du bist verrückt, was meinst du was passiert wenn das ein irrer sieht und dein Kind belästigt".
Soll ich dich dann auch in eine Schublade stecken?

Vielleicht macht man solche Videos auch um eine Referenz zu haben für andere weil man vielleicht die KFZ Technik als Hobby hat? Bin ich deshalb ein schlechter Mensch?
Vielleicht möchte jemand anderes auch eine Leistungssteigerung und will vorher Wissen inwiefern sich das in etwa auswirkt?

Wie gesagt... herzlichsten Dank für deine Schubladendenkweise... ich hätte mehr erwartet in deinem Alter.

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Wie gesagt der Richter kann dies anschauen, aber ich dachte das es so ist das es nicht sofort als Beweismittel angegeben werden kann. z.B bei der Polizei. Und das es auch nicht öffentlich ohne Zustimmung des angeklagten (welcher dann ja auf dem Video mit drauf ist) zu sehen ist.

Kann natürlich auch sein das ich hier falsch liege.

Falls ja dann kommt bei mir demnächst eine Dashcam ins Auto...

richtigt ist, dass selbstgedrehte filme, auf denen auch andere verkehrsteilnehmer zu sehen sind, nicht ohne deren zustimmung veroeffentlicht werden duerfen. eine nutzung als beweismittel vor gericht ist aber keine veroeffentlichung.

Als mir vor einiger Zeit in kurzer Zeit gleich zwei mal die Vorfahrt genommen wurde und es fast zu einem Unfall gekommen wäre, habe ich jetzt auch so eine Cam im Auto (siehe hier ).
Wäre in beiden Fällen Aussage gegen Aussage! Aber wenn ich sage daß ich das ganze auf Video habe, überlegt sich der Andere vielleicht zwei mal ob er lügt oder seinen Fehler zu gibt.
Also wenn man schaut wie viele Idioten unterwegs sind, bin ich echt froh diese Cam zu haben!! Nie mehr ohne!
Und wenn es Aussage gegen Aussage steht - wieso sollte man dann einen Videobeweis ignorieren/verbieten?

Zitat:

Original geschrieben von keyser-soeze


richtigt ist, dass selbstgedrehte filme, auf denen auch andere verkehrsteilnehmer zu sehen sind, nicht ohne deren zustimmung veroeffentlicht werden duerfen. eine nutzung als beweismittel vor gericht ist aber keine veroeffentlichung.

Es sind dauernd irgendwelche Verkehrsteilnehmer im Fernsehen zu sehen! Die haben sicher nicht alle zugestimmt! Wenn man gezielt einen Verkehrsteilnehmer filmt, dann ist das was anderes - aber wenn man einfach den Verkehr filmt und dabei 50 Autos zu sehen sind, dann braucht man dafür keine Genehmigungen!

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Zitat:

Original geschrieben von keyser-soeze


wie kommt man eigentlich auf die idee, die aufzeichnung einer dash-cam waere vor gericht nicht zulaessig?

Dumme Einstellung von Richtern aufgrund irgendeines Persönlichkeitsrechts, allgemein geltende Forenmeinungen einfach zu ignorieren.

Die halten doch tatsächlich immer noch daran fest, dass es unzulässig wäre, zufällig gewonnene Aufnahmen gegen den Willen der abgebildeten Personen zu veröffentlichen.

Allerdings gibt es eine Ausnahme davon, dann wenn es zu einem Unfall gekommen ist:
http://www.n-tv.de/.../...-Video-als-Beweismittel-article10955761.html

Jetzt mal angenommen es wäre grundsätzlich verboten zu filmen...
Man stellt sich vor, mir nimmt jemand die Vorfahrt und fährt mir ins Auto. Der andere erzählt er hätte angehalten, ich hätte ihn aber durchgewunken und als er losgefahren ist, bin ich ihm ins Auto gefahren. Ich behaupte es eben anders und habe das auf Video! Wenn man also auf dem Video den tatsächlichen Unfall sieht und der andere was völlig anderes behauptet - wieso und wie soll in dem Fall seine Persönlichkeitsrechte geschützt werden? Und wenn es zu Toten und Verletzten kommt?
Werden dann Schuldige frei gesprochen, weil wegen den Persönlichkeitsrechten keine Videos erlaubt sein sollen?
Wenn man auf Video eindeutig eine Straftat hat, gibts da nichts dran zu drehen! Den kann man dann gar nicht mehr frei sprechen! Zeigt mir ein Beispiel wo es doch der Fall war!

Jetzt mal angenommen, wir besinnen uns auf die Threadfragestellung und verkneifen uns die Foto-Diskussion - - - -  😉

Auch bei dem Grundthema des TE wäre ein Videobeweis nicht schlecht 😉

Habe ich mich sooooo undeutlich ausgedrückt 😠

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


Zeigt mir ein Beispiel ...

Schon aufgefallen, dass alle Deine Beispiele ganz zufällig alles Unfälle waren und damit, aber eben nur damit eine Vorführung eines Videos zulässig wird?

Zeigt Dir ein anderer Autofahrer den Vogel und Stinkefinger, bremst Dich aus, oder ganz konkret zu diesem Thema: beschleunigt als Überholter 😉 ... dann sind das zwar massive OWIs bis Straftaten, aber dennoch kannst Du Dein Beweisvideo erst mal stecken lassen. Kein Unfall, keine Schädigung und somit die Notwendigkeit einer Genehmigung des Gefilmten notwendig.

Zitat:

Werden dann Schuldige frei gesprochen, weil wegen den Persönlichkeitsrechten keine Videos erlaubt sein sollen?

Wenn dies der einzige Beweis sein sollte und der Schuldige der Veröffentlichung nicht zustimmt, dann endet es, wie es schon immer ohne ein Video geendet ist.

Zitat:

Wenn man auf Video eindeutig eine Straftat hat, gibts da nichts dran zu drehen! Den kann man dann gar nicht mehr frei sprechen!

Du verstehst das falsch:

Ohne Video gibt es kein Video und damit keinen Nachweis einer derartigen Straftat.

Es macht keinen Unterschied, ob der Richter kein Video sehen kann, weil keines aufgezeichnet wurde, oder weil es ihm nicht erlaubt ist, den Inhalt einer Datei anzusehen.

Er hat kein Video gesehen und somit hat er keinen Beweis für eine entsprechende Verfehlung gesehen. Was soll da bleiben, eine Verurteilung weil jemand eine Speicherkarte mit unbekanntem Inhalt mitgebracht hat?

Dass hier eine gewisse "juristische Schwäche" auf Seiten der Prozessordnung in Zusammenhang mit den Grundrechten vor liegt, kann man sicherlich diskutieren. Ändert aber nichts daran, dass es derzeitig nun mal so ist, wie es ist und so gehandhabt wird.

Der verlinkte Bericht, bzw. das dort genannte Urteil wird schon gut diskutiert und die Mehrheit der Verfassungsrechtler sind sogar der Meinung, dass sich hier ein Amtsrichter mit seiner Begründung das Video zuzulassen vielleicht etwas sehr weit aus dem Fenster gelehnt hat.

Zurück zum TE:

😉

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Dash-Cam wie in Russland? Ich glaub für den ein oder anderen Fall wäre das wirklich eine Lösung...

Verwertbar ist es zwar so gesehen nicht - aber ein Richter darf und wird es sich sicher dennoch angucken ...

Bis auf wenige Ausnahmen, die dann teilweise auch noch strittig sind - nein.

Das Schneiden beim Einordnen als aktuelles Erlebnis oder eben auch das Beschleunigen als Überholter aus der Threaderöffnung darf - ohne Genehmigung des "Täters" - nicht vom Richter angesehen werden.

Was hier unterwegs aufgetaucht ist, dass man aus einer eventuellen Verdoppelung herauskommen würde, weil kein Vorsatz sondern nur ein Reflex wegen des unerlaubten Beschleunigen des Anderen zu einer derartig hohen Überschreitung geführt hat, bliebe das, was es auch jetzt schon ist - unglaubwürdig, da ohne jeden Beweis.

Auch nicht ganz aus den Augen verlieren: Wäre ein vorhandenes Video hier zugelassen oder man könnte dessen Zulassung "durchdrücken", dann würde darauf auch das Überholen im Überholverbot des TE gezeigt werden.

Zitat:

... und sicher das richtige machen.

aber ob dieses Richtige dann auch das Angenehme gewesen wäre 😉

Naja gut Vorsatz ist ja kein Thema mehr da ja wie gesagt kein Vorsatz unterstellt wurde in meinem Fall.
Was mich wirklich wundert... bei 141km/h auf der Landstraße.

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Was mich wirklich wundert... bei 141km/h auf der Landstraße.

Mich nicht.

Entweder kann der Vorwurf des Vorsatzes auf einem "Geständnis" des Fahrers aufgebaut werden. dieses: "Ich weiß, dass da 80 waren, aber Geschäftstermine drücken",

oder aber man kann das über ein "der Fahrer hätte erkennen können" ableiten.
Damit ist dann das ausgeschilderte Limit von 80 km/h vom Tisch, denn der Fahrer konnte mit ausreichender Sicherheit nur "Landstraße" erkennen und damit von zulässigen 100 km/h aus gehen.

Nimmt man jetzt noch das "ab 50% Überschreitung fällt es auf" dazu, kommen 150 km/h als Grenzwert heraus, ab denen ein Fahrer "es hätte selbst bemerken müssen". Mit den 141 ist zwar nicht so sonderlich weit weg von diesem Wert, aber man hat ihn noch nicht erreicht und damit wird der Vorwurf eines Vorsatz allein über das, was der Fahrer hätte merken müssen nicht mehr sonderlich greifbar.

So wie ich bereits eingangs zur Verdoppelung geschrieben habe: Möglich schon - weil es doch recht stramm war, aber wahrscheinlich eher nicht - weil es (damals noch vielleicht) doch nicht stramm genug war.

MPU kannst Du vergessen, die existiert zwar immer in der Theorie, aber hier, in dieser Gesamtsituation ist sie nicht begründbar und damit in der (dieser) Praxis ausgeschlossen.

Stimmt auch wieder - so habe ich das noch nie betrachtet.

Vielleicht wusste der Sachbearbeiter ja wie angenehm der Vectra zu fahren ist - da merkt man nicht gleich wenn man mal zu schnell ist. 😛

Spaß beiseite...

Ja der erste Verstoß war nicht soooo extrem. Im Grunde wären es nur 35€ gewesen wenn ich nur 1 km/h langsamer gewesen wäre.

Allerdings sind 8 Punkte bei etwas mehr als 3 Jahren Führerschein nicht so toll - das ist mir selbst klar.
Wenn ich allerdings von Fällen läse wo die Leute in der Probezeit auf 18 Punkte und somit Entzug kamen...

Mal sehen was die Führerscheinstelle über meinen characterliche Eignung denkt.

Ich kenne einen Fall aus dem Internet wo nach "nur" 2 Geschwindigkeitsverstößen in der Probezeit eine MPU angeordnet wurde.

Allerdings waren dieser beide innerorts und beide male ca 50km/h über dem Limit. Sprich mit 100km/h durch die City.
Vermutlich wir hier deutlich zwischen außerorts und innerorts Unterschieden.

Hier hab ich noch den Vorteil das mein erster Verstoß fälschlicherweise als "außerorts" bestraft wurde und auch so in meinem Register steht obwohl es eindeutig innerorts war.

Aber ich denke mal das wird mir eher einen "Vorteil" bringen als einen Nachteil.

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