15% Rabatt mit Schwerbehindertenausweis. Stimmt das so?
Hallo Zusammen.
Ich habe jetzt schon des Öfteren gelesen, dass Audi 15% Rabatt gewährt, wenn der Käufer auf den der Wagen zugelassen wird Schwerbehindert ist mit den Zusätzen "G" oder "h" und noch ein paar andere (ist mir gerade entfallen).
Ist das sicher? Also kann ich mich beim Händler drauf berufen oder ist das nur eine "kann" Leistung?
Außerdem habe ich noch gelesen, dass die Überführungskosten auch entfallen sollen als Schwerbehinderter. Zugelassen auf den Behinderten muss der Wagen 9 Monate sein. Wenn das alles so stimmt 🙂
MfG
Beste Antwort im Thema
Wenn Menschen mit Handicap dieses besagte Wort in Anführungszeichen in geselliger Runde oder Freundeskreis benutzen, dann weiß man ja auch wer's zu einem sagt, und wie er es meint. Aber wenn das ein x-beliebiger Fußgänger zu einem ihm fremden Rollifahrer oder anderstweitig gehandicapten Person sagt, ist das schon ziemlich im Ton vergriffen. Und wenn jemand mit Handicap noch innerlich nicht richtig gefestigt ist, und mit seinem Schicksal hadert, es braucht ja immer eine bestimmte Zeit, beim einen dauert das länger, bei andere kürzer, je nach dem, können solche Bezeichnungen wie das vielzitierte Wort extrem sich zum Nachteil auswirken, bzw. es wirft einen wieder ganz schön zurück.
75 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Basti16
"Schwerbehindert ist mit den Zusätzen "G" oder "h" und noch ein paar andere"Hallo,
ich habe die 15%, auch ohne Beeinträchtigungen, übers WWW erhalten 😉.
MfG.
Hallo in die Diskussionsrunde,
ich habe schon ca. 05/2008 von meinem Cit-Händler erfahren, dass Schwerbehinderte unter besonderen Ümständen ein Neufahrzeug unter besonderen Umständen erwerben können. So u.a. ohne Märchensteuer, Transportkosten etc. Einiges ist dabei wie immer Verhandlungssache eines jeden...😎
Ich habe keine mir bisher bekannte aktenkundig belegbare Beeinträchtigung - habe aber in Konkurrenz Internet/Händler und meinem Verhandlungsgeschick vom NP 20 % eingespart...😁
ciu
sachsenloewe