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15% Rabatt mit Schwerbehindertenausweis. Stimmt das so?

Themenstarteram 7. Mai 2006 um 20:00

Hallo Zusammen.

Ich habe jetzt schon des Öfteren gelesen, dass Audi 15% Rabatt gewährt, wenn der Käufer auf den der Wagen zugelassen wird Schwerbehindert ist mit den Zusätzen "G" oder "h" und noch ein paar andere (ist mir gerade entfallen).

Ist das sicher? Also kann ich mich beim Händler drauf berufen oder ist das nur eine "kann" Leistung?

Außerdem habe ich noch gelesen, dass die Überführungskosten auch entfallen sollen als Schwerbehinderter. Zugelassen auf den Behinderten muss der Wagen 9 Monate sein. Wenn das alles so stimmt :)

MfG

Beste Antwort im Thema
am 19. Januar 2009 um 11:40

Wenn Menschen mit Handicap dieses besagte Wort in Anführungszeichen in geselliger Runde oder Freundeskreis benutzen, dann weiß man ja auch wer's zu einem sagt, und wie er es meint. Aber wenn das ein x-beliebiger Fußgänger zu einem ihm fremden Rollifahrer oder anderstweitig gehandicapten Person sagt, ist das schon ziemlich im Ton vergriffen. Und wenn jemand mit Handicap noch innerlich nicht richtig gefestigt ist, und mit seinem Schicksal hadert, es braucht ja immer eine bestimmte Zeit, beim einen dauert das länger, bei andere kürzer, je nach dem, können solche Bezeichnungen wie das vielzitierte Wort extrem sich zum Nachteil auswirken, bzw. es wirft einen wieder ganz schön zurück.

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Hallo Valuna,

in 06/2004 habe ich (50 % Gehbehindert - Merkzeichen G) die 15 % Schwerbehinderten-Rabatt bekommen. Der Rabatt wurde direkt vom Werk gewährt. Der Kaufvertrag/die Rechnung wurde vom Autohaus ausgestellt. Das Autohaus erhält in diesem Fall eine Provision. Die Überführungskosten musste ich selber zahlen. Die Fahrzeug-Haltedauer war 6 Monate.

Gruß

Tom

am 9. Mai 2006 um 14:09

jo der TOM hat da absolut recht - kann Dir aber nen Tip geben, wie Du Dir die Transportkosten dennoch sparen kannst...

Olaf

Themenstarteram 9. Mai 2006 um 19:14

@SanGerman

Na dann lass mal hören dein Tip :)

"Schwerbehindert ist mit den Zusätzen "G" oder "h" und noch ein paar andere"

 

Hallo,

ich habe die 15%, auch ohne Beeinträchtigungen, übers WWW erhalten ;).

MfG.

am 22. Mai 2006 um 21:27

Zitat:

Original geschrieben von Basti16

ich habe die 15%, auch ohne Beeinträchtigungen, übers WWW erhalten ;).

MfG.

Name, Adresse, Telefonnummer ?

Themenstarteram 25. Mai 2006 um 21:21

Habe mein Wagen am 15.5.06 bestellt. Mein Händler hat mir die 15% sofort gegeben, kannte die Behindertenregelung seitens Audi-VW schon. Der Wagen läuft nun 6 Monate auf meinen Großvater, dass war die einzigste Bedingung.

MfG Valu

Zitat:

Original geschrieben von maxbluebrosche

Name, Adresse, Telefonnummer ?

Einfach mal googeln ;) sollten genug Vermittler zu finden sein. Sind derzeit aber wieder auf 14% runter :(.

MfG.

Ohne alles (d.h. kein Gebrauchter) - Hauptsache bares - gibt der Markt etwa 15 %. --- das nennt man dann glaube ich behindert - oder ?

am 14. Juni 2006 um 15:18

Bekommt man die 15% jetzt nur, wenn man keinen Gebrauchten in Zahlung gibt? Bzw. nimmt einem das Autohaus dann überhaupt noch einen Gebrauchten ab?

Themenstarteram 14. Juni 2006 um 16:37

@r350 die 15 % bekommst du wegen der Schwerbehinderung. Ich hatte auch mein 1 Jahr alten Sportback in Zahlung gegeben, trotz dem Rabatt. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

 

MfG

Valu

Zitat:

Original geschrieben von SanGerman

jo der TOM hat da absolut recht - kann Dir aber nen Tip geben, wie Du Dir die Transportkosten dennoch sparen kannst...

Olaf

Und wie? Gerne via PN..... Thx

Zitat:

Original geschrieben von SanGerman

jo der TOM hat da absolut recht - kann Dir aber nen Tip geben, wie Du Dir die Transportkosten dennoch sparen kannst...

Olaf

Los, rück mal raus mit der Sprache. :)

war ne weile nicht im Forum unterwegs - sorry

es ist an sich so, dass der Verkauf nicht mehr über das Autohaus abgewickelt wird, sondern zwischen Audi/VW und dem Käufer, das AH bekommt dann eine Provision zwischen 5-6% - da ist also immer noch Luft!

Das AH bekommt eine Provision von 2,9%, nix 5-6.

Der Rabatt wird gewährt wenn der GdB Grad der Behinderung mind. 50% beträgt ein Merkzeichen im Ausweis steht ODER Auflagen im Führerschein da kein Merkzeichen im Ausweis vorliegt so wie in meinem Fall.

Das Auto muss mindestens 6 Monate auf den Käufer zugelassen sein und ich finde es nicht richtig das das dann über Opa oder sonst wen ausgetüftelt wir. Find ich ne Sauerei genau wie Leute die mit anderer Leuts Behindertenausweis parken. Meine Meinung

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