15% Rabatt mit Schwerbehindertenausweis. Stimmt das so?
Hallo Zusammen.
Ich habe jetzt schon des Öfteren gelesen, dass Audi 15% Rabatt gewährt, wenn der Käufer auf den der Wagen zugelassen wird Schwerbehindert ist mit den Zusätzen "G" oder "h" und noch ein paar andere (ist mir gerade entfallen).
Ist das sicher? Also kann ich mich beim Händler drauf berufen oder ist das nur eine "kann" Leistung?
Außerdem habe ich noch gelesen, dass die Überführungskosten auch entfallen sollen als Schwerbehinderter. Zugelassen auf den Behinderten muss der Wagen 9 Monate sein. Wenn das alles so stimmt 🙂
MfG
Beste Antwort im Thema
Wenn Menschen mit Handicap dieses besagte Wort in Anführungszeichen in geselliger Runde oder Freundeskreis benutzen, dann weiß man ja auch wer's zu einem sagt, und wie er es meint. Aber wenn das ein x-beliebiger Fußgänger zu einem ihm fremden Rollifahrer oder anderstweitig gehandicapten Person sagt, ist das schon ziemlich im Ton vergriffen. Und wenn jemand mit Handicap noch innerlich nicht richtig gefestigt ist, und mit seinem Schicksal hadert, es braucht ja immer eine bestimmte Zeit, beim einen dauert das länger, bei andere kürzer, je nach dem, können solche Bezeichnungen wie das vielzitierte Wort extrem sich zum Nachteil auswirken, bzw. es wirft einen wieder ganz schön zurück.
75 Antworten
Ist doch egal, ob Die das AZ 13-14% Rabatt gewährt, oder Du die 15% mit Hilfe der Audi AG bekommst. Das Autohaus verdient so oder so noch genug an dem Verkauf eines Neuwagens. Bei mir (Kauf üebr den G70-Ausweis meiner Mutter) war sogar noch soviel Luft, dass ich noch zusätzliche 1,5% mehr bekommen habe.
@ Valuna
Zitat:
Habe mein Wagen am 15.5.06 bestellt. Mein Händler hat mir die 15% sofort gegeben, kannte die Behindertenregelung seitens Audi-VW schon. Der Wagen läuft nun 6 Monate auf meinen Großvater, dass war die einzigste Bedingung.
MfG Valuna
Also ein solches Verhalten an den Tag zu legen und das auch noch ohne jegliches Scharmgefühl in ein Forum in der Rubrik "Behindertengerechte Mobilität" zu Posten ist in mein Augen mit das letzte und absolut Respektlos allen behinderten Menschen gegenüber, die auf solche Regelungen angewiesen sind um deren Mobilität mit zuverlässigen Neuwagen aufrecht zu erhalten. Leute wie sie sind mit Schuld daran das solche Privilegien für behinderte Menschen immer weniger von den Herstellern gewährt werden.
Wahrscheinlich haben sie auch nicht halt gemacht und während sie schon dabei waren gleich noch die eventuelle Möglichkeit der Steuerbefreiung genutzt die dem Großvater aufgrund seiner Behinderung zustehen auch ausgeschöpft und weil es ja so bequem ist gleich seinen Parkausweis Kopiert und für alle Fälle ins Auto gelegt.
Alleine das erschleichen der 15% Rabatt ohne das dieser dem eigentlichen Zweck, um behinderten Menschen zu helfen, eigesetzt wird ist in meinen Augen auch nicht so ganz Gesetzeskonform und 100%ig nicht im Interesse der Audi AG.
Frohes Neues
Tobi
Zitat:
Original geschrieben von Tobi12345
@ Valuna
Zitat:
Original geschrieben von Tobi12345
Also ein solches Verhalten an den Tag zu legen und das auch noch ohne jegliches Scharmgefühl in ein Forum in der Rubrik "Behindertengerechte Mobilität" zu Posten ist in mein Augen mit das letzte und absolut Respektlos allen behinderten Menschen gegenüber, die auf solche Regelungen angewiesen sind um deren Mobilität mit zuverlässigen Neuwagen aufrecht zu erhalten. Leute wie sie sind mit Schuld daran das solche Privilegien für behinderte Menschen immer weniger von den Herstellern gewährt werden.Zitat:
Habe mein Wagen am 15.5.06 bestellt. Mein Händler hat mir die 15% sofort gegeben, kannte die Behindertenregelung seitens Audi-VW schon. Der Wagen läuft nun 6 Monate auf meinen Großvater, dass war die einzigste Bedingung.
MfG Valuna
Wahrscheinlich haben sie auch nicht halt gemacht und während sie schon dabei waren gleich noch die eventuelle Möglichkeit der Steuerbefreiung genutzt die dem Großvater aufgrund seiner Behinderung zustehen auch ausgeschöpft und weil es ja so bequem ist gleich seinen Parkausweis Kopiert und für alle Fälle ins Auto gelegt.
Alleine das erschleichen der 15% Rabatt ohne das dieser dem eigentlichen Zweck, um behinderten Menschen zu helfen, eigesetzt wird ist in meinen Augen auch nicht so ganz Gesetzeskonform und 100%ig nicht im Interesse der Audi AG.Frohes Neues
Tobi
100% Zustimmung !
Zitat:
Original geschrieben von Tobi12345
... Leute wie sie sind mit Schuld daran das solche Privilegien für behinderte Menschen immer weniger von den Herstellern gewährt werden....
Du hast bestimmt Beweise für die Behauptung, daß solche Privilegien behinderten Menschen immer weniger gewährt werden.
🙂
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@swallow
Zitat:
Du hast bestimmt Beweise für die Behauptung, daß solche Privilegien behinderten Menschen immer weniger gewährt werden.
Scheinst ja ein richtiger Fan von den Methoden zu sein die Valuna so anwendet um an einen Rabatt für ein Fahrzeug zu kommen oder wieso springst du hier so für ihn ein?
Ich finde es einfach arm wenn ein scheinbar gesunder Mensch zu solchen Methoden greift.
Zitat:
Original geschrieben von Tobi12345
@swallow
Zitat:
Original geschrieben von Tobi12345
Zitat:
Du hast bestimmt Beweise für die Behauptung, daß solche Privilegien behinderten Menschen immer weniger gewährt werden.
Scheinst ja ein richtiger Fan von den Methoden zu sein die Valuna so anwendet um an einen Rabatt für ein Fahrzeug zu kommen oder wieso springst du hier so für ihn ein?
Ich finde es einfach arm wenn ein scheinbar gesunder Mensch zu solchen Methoden greift.
Sagen wir,
ich bin kein Fan von solchen Behauptungen
wie Du sie hier aufstellst.
Jedenfalls, wenn Du sie nicht belegen kannst.
So hat es eher den Anschein, als läge Dein Problem mit dem Ausnutzen solcher Rabatte woanders.
Zitat:
Sagen wir, ich bin kein Fan von solchen Behauptungen wie Du sie hier aufstellst.
Jedenfalls, wenn Du sie nicht belegen kannst.
So hat es eher den Anschein, als läge Dein Problem mit dem Ausnutzen solcher Rabatte woanders.
Ja mein Problem liegt darin das ich einer derjenigen bin die ganz legal und zu recht auf diese Rabatte und " Privilegien " zurückgreifen dürfen und ich leider schon des öfteren einen solchen Missbraucht nicht nur beim Autokauf feststellen mußte. Und jeder der nur ein Hauch von gesunden Menschenverstand hat kann sich ja wohl vorstellen das die Konsequenz daraus die Abschaffung solcher Regelungen sein wird.
Aber ist auch nicht weiter schlimm, setzte du dich mal weiter für die ein die diese Sachen unrechtmäßig ausnutzen.
Wenn du so auf solche Methoden stehst dann frage ich mich was du überhaupt hier in dieser Rubrik treibst. Wenn du selber ein betroffener bist kann ich es noch weniger verstehen das du Partei für ihn ergreifst.
Zitat:
Original geschrieben von Tobi12345
... jeder der nur ein Hauch von gesunden Menschenverstand hat kann sich ja wohl vorstellen das die Konsequenz daraus die Abschaffung solcher Regelungen sein wird.
Kommt wohl darauf an, in welchem Umfang derartige Regellungen mißbraucht werden.
Der gesunde Menschenverstand sagt mir, daß wegen vielleicht 100 Leuten, die sich pro Jahr einen solchen Rabatt über Umwege verschaffen, kein Hersteller auf vielleicht 1000 berechtigte Kunden (die sonst die Konkurenz fahren) verzichten wird.
Vielleicht haben die Hersteller sogar weniger Probleme damit als Du.
Wenn Du aber, außer Mißgunst noch Fakten nennen kannst, nur raus damit.
Könnte sein, daß ich Dir am Ende sogar beipflichte.
🙂
Hallo,
ich glaube jeder behinderte Mensch würde auf irgendwelche "Vorteile" oder "Vergünstigungen" verzichten, wenn er die Behinderung nicht hätte.
Nun zur eigentlichen Frage nach dem Rabatt, die einzelne Werke geben.
Mir ist bekannt, dass alle Autohersteller Nachlass gewähren.
Es ist doch dann ratsam, sich mit dem Händler seines Vertrauens in Verbindung zu setzen.
CITROEN bietet bis zu 33 % Nachlass für Menschen mit Handicap.
Außerdem bekommt man evtl. Zuschüsse vom Rentenversicherungsträger oder Sozialverbände.
Ein Autokauf für Menschen mit Handicap sollte längerfristig geplant werden. Sonst geht man unter Umständen leer aus. (schmunzel)
Wenn Jemand noch Fragen hat, kann er mich per Mail kontaktieren. Ich verdiene damit kein Geld - bin also Neutral. (info-1@wrc24.de)
Gruß
Reiner
Hallo,
ich sehe es so: Hat jemand einen Anspruchsberechtigten für die angebotene Leistung 'Behindertenrabatt beim Autokauf' in der Familie, der die Leistung nicht benötigt, weil er zum Beispiel gar kein Auto fährt, so ist die Versuchung sicher groß, mit dessen Einwilligung an seiner Stelle darauf zuzugreifen; denkt mal ehrlich darüber nach, ob das bei euch nicht so wäre - ich glaube, die Mehrheit würde es tun. Mal abgesehen davon, dass es einem behinderten Opa vielleicht Freude bereitet, einem Enkelkind zu einem Vorteil verhelfen zu können bzw. es ihm möglicherweise schwer fällt, diesen Gefallen abzuschlagen - das ist zwar nicht im Sinne des Erfinders, aber allzu menschlich.
Vielleicht profitiert die behinderte Person ja auch sowieso davon, weil die Angehörigen ihn mit dem Auto dann zum Arzt kutschieren, seine Einkäufe damit erledigen oder ihn einfach nur spazieren fahren.
Rein rechtlich ist das sowieso kein Problem, wenn die Bedingungen der Behinderteneinstufung, des Merkzeichens etc. erfüllt sind und die behinderte Person den Wagen auf seinen Namen kauft und für mindestens die vorgegebene Zeit auf sich zulässt. Moralisch sieht es ggf. anders aus - geht es nur allein um die Prozente, sollte man es wenigstens nicht an die große Glocke hängen; das finde ich auch nicht so prickelnd.
Gibt auch schon mal den Fall, dass, entgegen den Vorgaben, der Wagen nicht auf die behinderte Person zugelassen werden muss - nämlich dann, wenn das Auto dafür gedacht ist, ein schwer- oder schwerstbehindertes Kind damit zu transportieren; das ist aber ein anderer Fall, klar.
Viele Grüße,
Spy
Zitat:
Original geschrieben von SpyGe
Hallo,ich sehe es so: Hat jemand einen Anspruchsberechtigten für die angebotene Leistung 'Behindertenrabatt beim Autokauf' in der Familie, der die Leistung nicht benötigt, weil er zum Beispiel gar kein Auto fährt,...
Kommt hierbei nicht darauf an ob die betreffende Person bereits einen Wagen per Rabatt erworben hat.
Nur der Steuervorteil wird nur einmal gewährt, die entsprechenden Rabatte bei jedem Autokauf.
Bleibt noch zu erwähnen, daß die 15 % die bspw. Audi als Behindertehn-Rabatt nennt, von manchen Internetvermittlern (z.B. APL) überboten werden.
Und da kauft mann den Wagen auch bei einem regulären Händler, der ganz ohne Behinderten-Rabatt, diesen Nachlass gewärt.
Tjaaa... in Zeiten allgemein hoher Autorabatte für alle erscheinen die offiziellen Behindertenrabatte mancher (nicht aller!) Automarken mickrig und von einem echten Vorteil kann dann evtl. keine Rede mehr sein; allerdings sind diese Rabatte ja erst mal ohne Verhandlung zu erzielen, und weiteres Handeln ist ja nicht verboten und jedem selbst überlassen - und dem Händler ist es dann überlassen, darauf einzugehen oder nicht.
Was die Mehrfachinanspruchnahme angeht, da gibt es auch schon mal Bedingungen - von Ford weiß ich zum Beispiel, dass über den offiziellen Rabatt (immerhin 20 %) pro anspruchsberechtigter Person und Kalenderjahr ein Fahrzeug erworben werden kann.
Ob ein behinderter Großvater sein Enkelkind oder wen auch immer von seiner Anspruchsberechtigung profitieren lässt, weil er sie selbst nicht benötigt, oder ob er für das Enkelkind nochmal auf den Rabatt zugreift, obwohl er selbst auch schon davon profitiert, sind ja 2 paar Schuhe - man kann es nämlich auch übertreiben.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von SpyGe
Tjaaa... in Zeiten allgemein hoher Autorabatte für alle erscheinen die offiziellen Behindertenrabatte mancher (nicht aller!) Automarken mickrig und von einem echten Vorteil kann dann evtl. keine Rede mehr sein; allerdings sind diese Rabatte ja erst mal ohne Verhandlung zu erzielen, und weiteres Handeln ist ja nicht verboten und jedem selbst überlassen - und dem Händler ist es dann überlassen, darauf einzugehen oder nicht.Was die Mehrfachinanspruchnahme angeht, da gibt es auch schon mal Bedingungen - von Ford weiß ich zum Beispiel, dass über den offiziellen Rabatt (immerhin 20 %) pro anspruchsberechtigter Person und Kalenderjahr ein Fahrzeug erworben werden kann.
Ob ein behinderter Großvater sein Enkelkind oder wen auch immer von seiner Anspruchsberechtigung profitieren lässt, weil er sie selbst nicht benötigt, oder ob er für das Enkelkind nochmal auf den Rabatt zugreift, obwohl er selbst auch schon davon profitiert, sind ja 2 paar Schuhe - man kann es nämlich auch übertreiben.
Grüße
Ich weiss von einem Fall in unserer Familie, dass der Verkäufer von Mahag München unaufgefordert den Rabatt von 15% beim Kauf eines neuen VW angeboten hat, als besprochen wurde, dass das Fahrzeug auf ein behindertes Kind (7) zugelassen werden soll, natürlich steuerbefreit. Die Mutter ist die Chauffeuse, das Auto wird im Interesse des Kindes dringend täglich benötigt. Das (unerwartete) Rabattangebot wurde als sehr entgegenkommende Geste aufgefasst, und auf zusätzliches Feilschen wurde im Gegenzug verzichtet. Mutter/Kind nahmen in Anspruch, was Teil des VW-Angebots war und wozu sie berechtigt waren.
Selbst wenn jemand den an der Fahrzeugnutzung nicht beteiligten Opa etc. zum Anlass nimmt günstiger an ein Auto zu kommen, verstehe ich nicht, warum man sich darüber aufregt. Wird dadurch denn ein einziger Behinderter geschädigt? Bekommt deshalb ein für sich einkaufender Behinderter weniger Rabatt?
Ich denke, der einzige "Leidtragende" in der Transaktion ist der Hersteller, noch nicht einmal der Händler, und der a) kann es sich leisten und b) weiss was er tut.
Es wird niemals und nirgendwo ein Rabatt vergeben, der nicht in der Gesamtkalkulation nicht schon zuvor einkalkuliert worden wäre (Liquidationen vielleicht ausgenommen). Ich behaupte ausserdem, dass diese Rabattaktion für Behinderte nur auf der Oberfläche nach sozialer Tat aussieht, und den Hersteller nichts kostet. Ich denke, den fraglichen Betrag wird er schon zu seinem Vorteil steuerlich geltend machen. Und die fromme Geste kommt als Werbe- oder Imagepflege für eine Marke doch sehr gut zur Geltung, nach dem Motto: Tu Gutes und rede drüber.
Schwifter
Zitat:
Original geschrieben von schwifter
Ich weiss von einem Fall in unserer Familie, dass der Verkäufer von Mahag München unaufgefordert den Rabatt von 15% beim Kauf eines neuen VW angeboten hat, als besprochen wurde, dass das Fahrzeug auf ein behindertes Kind (7) zugelassen werden soll, natürlich steuerbefreit.
Feine Sache, wenn das von Haus aus unaufgefordert angeboten wird - da wird sich nämlich selbst auf Nachfrage auch schon mal taub gestellt... .
Was die offiziellen Rabatte angeht, sind Kriterien wie Prozentwerte/GdB, Merkzeichen, Halterzulassung, Mindesthaltedauer etc. der verschiedenen Marken beim ADAC kurz mal zusammengefasst - allerdings scheint die Seite nicht so ganz aktuell zu sein, denn für zum Beispiel Ford werden da noch für den Rabatt erforderliche Merkzeichen beschrieben, obwohl Ford schon seit längerer Zeit ganz auf Merkzeichen verzichtet; hier geht es zu der entsprechenden Seite beim ADAC --> klick!
Vielleicht liest das hier ja jemand vom ADAC - bitte mal die entsprechende Seite aktualisieren... 🙂.
Grüße,
Spy
Ich verzichte gerne auf die 15% und bin froh, gesund zu sein.
Aber wer wirklich bedürftig ist (diese Person ist sowieso nichts zu beneiden, - es kann jeden treffen), der soll auch Rabatte bekommen.