135 km/h in 80er Zone geblitzt

Hallo Leute,

ich wurde letzte Woche mit 135 km/h auf einer Autobahn geblitzt, dort waren aber leider nur 80 km/h erlaubt. Nun gehe ich davon aus, dass ich einen Fahrverbot von 1 Monat erhalte. Da ich leider beruflich auf das Auto angewiesen bin, habe ich ein großes Problem. Wenn ich in 2-3 Wochen den Bescheid bekomme, wurde mir gesagt kann ich sagen "wann" ich den Verbot in Anspruch nehmen werde, kann ich auch 2 x 2 Wochen nehmen ? Und gibt es evtl. die Möglichkeit, dass ich vielleicht einfach das Doppelte der Strafe zahle und somit einen Verbot aus dem Weg gehe ?

MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kai70 schrieb am 22. März 2015 um 15:27:35 Uhr:


So einfach nicht, dazu benötigst Du den Nachweis das dies eine unzumutbare Härte für dich darstellt, z.B. Jobverlust, Existenzgefährdung.

Ein Fahrverbot würde mich auch mit großer Härte treffen.

Darum halte ich mich möglichst an die Geschwindikeitbegenzungen.

Natürlich ist niemand vor Irrtümern gefeit und es kann was übersehen werden.

In 40 Jahren FS 1x 30 € Expresszuschlag

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Also ich hatte mal vor zwei Jahren eine Änderung der Beschilderung ignoriert und war beim Telefonieren einfach wie gewohnt an der üblichen Stelle wieder auf den Pinsel getreten. Einen Kilometer weiter stand ein Videogerät auf einer Brücke: etwas unter 190 anstatt 120. Die Bußgeldstelle verhängte zwei Monate, vier Punkte und irgendwas um 300 Eier Bußgeld.
Mit Anwalt kam ich trotz nicht unerheblicher Vorbelastung bei einem dreifachen Bußgeld auf einen Monat herunter. Dies ging alles ohne Richter, nur die Sachbearbeiter eines Landkreises südlich von HH. Und es war teuer genug, dass ich mich daran erinnere.
Zum Lachen bringt mich die Idee, zwei Mal zwei Wochen den Lappen abzugeben…..ich hätte zweit Tage an 52 Wochen geboten + Karfreitag und Ostermontag.

Gratuliere, guter Anwalt. Mit einem Monat und 900 Euro kann man gut leben. 190 anstatt 120 ist schlußendlich ja auch kein Problem oder Risiko.

Zitat:

@strohei schrieb am 24. März 2015 um 22:22:22 Uhr:


..... 190 anstatt 120 ist schlußendlich ja auch kein Problem oder Risiko.

Mich regt nicht die Geschwindigkeitsübertretung auf , sondern solche sinnbefreiten, pauschalen Aussagen.

Sorry ist so !
Nimms nicht tragisch!

Ich nehme das nicht tragisch, verstehe nur Deine Aussage nicht. Kein Problem oder Risiko war ironisch gemeint.

Viele Grüße

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Mich regt vielmehr auf, dass das Recht mit Hilfe eines Rechtsverdrehers gebeugt werden kann.

Keiner ist ohne Fehler. Es ist jedoch in meinen Augen ohne Rückgrat für seine eigenen Fehler nicht gerade zu stehen.

Und mich regt auf, wenn sich irgendwelche Leute anmaßen vor Fehlern gefeit zu sein!
Und sich ist, dass ein Kleinwagenfahrer, der im Jahr seine 10.000 km fährt, niemals in eine solche Situation kommen wird. Das Recht wird auch nicht gebeugt, man sollte Begriffe nicht gebrauchen, die man nicht versteht. Ich gebe auch zu, dass mich 900 Euro nicht jucken, kommt aber noch der Anwalt mit ein paar hundert Euro hinzu - aber besser und günstiger als einen Monat Umsatzreduktion.
Zum Risiko: vier Wochen später war dort wie gewohnt das weiß/graue Schild wieder installiert, was Vollgas erlaubt. Natürlich ist Vollgas von Eierfeile zu Auto unterschiedlich in der Auswirkung.

Zitat:

@wolfgear schrieb am 25. März 2015 um 07:24:03 Uhr:


Und mich regt auf, wenn sich irgendwelche Leute anmaßen vor Fehlern gefeit zu sein!

Das schreibt keiner. Es geht den Postern hier nur darum, dass man für ein Vergehen die dafür vorgesehene Strafe annimmt. Und diese nicht mit Hilfe eines Anwaltes in eine für den Angenagten angenehmere umzuwandeln.

Ich gebe auch zu, dass mich 900 Euro nicht jucken, kommt aber noch der Anwalt mit ein paar hundert Euro hinzu - aber besser und günstiger als einen Monat Umsatzreduktion.

Siehst du, die Strafe tut dir also nicht so weh. Wie hoch ist dann der Erziehungseffekt einzuschätzen ? Mit welchem Recht brauchst du kein Fahrverbot antreten, obwohl du doch genau gewusst hast, was du falsch gemacht hast ? Gerade, weil du auf deinen Führerschein angewiesen bist, wird ich wohl nie verstehen, warum dieser so leichtfertig riskiert wird. Zumal der Zeitgewinn bei allen Geschwindigkeitsüberschreitungen nur marginal ist.

Ich habe doch ein anstatt zwei Monaten kassiert. Ich habe mich als Bürger im Rahmen des Möglichen bewegt.
Und es wird mir nicht mehr passieren, keine Angst. Und nein, es war nicht leichtfertig, es war einfach ein Versehen, ein Fehler - viele ignorieren Limits, ich nicht. Die Behörde wertete meine Darstellung, dass ohne ersichtlichen Grund ein Schild demontiert wurde. Ist doch okay, ich lerne auch wenn mich 900 Euro nicht jucken. Keine Angst, mir fiel nichts ein wie ich es als Betriebsausgabe frisieren konnte, sowas wollen doch Leute wie Du hören, oder? Den Anwalt habe ich eigentlich immer beschäftigt.

Zitat:

@wolfgear schrieb am 25. März 2015 um 08:51:28 Uhr:


sowas wollen doch Leute wie Du hören, oder?

Was bin ich denn ,,für Leute ,,?

Das passt schon, da bin ich mir sicher. Herr Lehrer, der gerne maßregelt. Ich sehe sie jeden Tag, die Herrscher der linken Spur mit Biedermanns Liebling.
BTT: ja, es ist möglich ein FV zu mildern gegen Zahlung einer höheren Buße.

Ich hab auch schon Schilder uebersehen und wurde nicht erwischt. Das schlimmste ist das aendern von Verkehrszeichen die schon ueber Jahre standen. Da schlaegt die Gewohnheit zu. Wenn man die moeglichkeit ausnutzt, dann ist es ok. Wenn einer Fetischist ist und den Arsch gerne freiwillig nochmal hinhaelt, bitte. 😉 Aber zwingt nicht immer anderen was auf

Zitat:

@mattalf schrieb am 25. März 2015 um 09:25:27 Uhr:


Ich hab auch schon Schilder uebersehen und wurde nicht erwischt.

Wer hat das nicht? Und wer mehr Kilometer pro Jahr fährt, hat halt auch mehr "Gelegenheiten" mal ein Schild zu übersehen und dann unglücklicherweise auch noch geblitzt zu werden. Von daher finde ich an der Möglichkeit des "Tausches" Fahrverbot gegen erhöhte Geldbuße beim Ersttäter (oder Ersterwischten?) nicht verkehrt. Geht natürlich auch nur einmal. Wenn sich herausstellt, dass derjenige Dauerkunde ist, klappt das nicht mehr.

Konkret: Ich fahre im Jahr zwischen 70.000 und 80.000 km. Also habe ich auch 4,7 bis 5,3-faches Risiko gegenüber dem 15.000 km/a fahrenden Durchschnittsfahrer mal ein Schild zu übersehen. Auch wen ich noch nie im punkte-, geschweige denn fahrverbotrelevanten Bereich geblitzt worden bin, das Risiko ist da und ein mehrmonatiger Führerscheinverlust wäre schon eine harte Nummer...

Bei mir hat es trotz Eintragungen im VZR geklappt. Freut ja auch eine Kommunalbehörde, wenn da mal rasch 900 Euro + Gebühren in die Kasse gespült werden, oder?
Für die Unfehlbaren hier ist es jedoch eigentlich mit Haft zu sanktionieren, wenn man ein Schild sieht, was "nicht mehr da ist" oder gar das Schild schlechthin übersieht.
Und natürlich sind diese Unfehlbaren empört, wenn Fahrzeug, Sprit, Reifen und auch noch der Anwalt vom gemeinen Arbeiter über dessen Steuern bezahlt werden.

Zitat:

@strohei schrieb am 24. März 2015 um 22:57:15 Uhr:


Ich nehme das nicht tragisch, verstehe nur Deine Aussage nicht. Kein Problem oder Risiko war ironisch gemeint.

Viele Grüße

Sorry, ich habe die Ironie nicht verstanden. 😠

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