125ccm Klasse mit Auto-Führerschein
Hallo Community,
habe mal beim ADAC bzgl. 125ccm-Klasse folgende Anfrage "vom Stapel gelassen".
Mal sehen, was sich tut - würde dann auch Verkehrsministerium anschreiben.
Wie denkt Ihr darüber?
Bin selber ein End-Dreißiger, der sich mit einem Fuffi-Roller sicherer im Straßenverkehr bewegen würde, aber nicht um den Preis eines Motorradführerscheins (ca. 1700-2000 EUR in der Großstadt).
---------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin begeisterter 50ccm Roller-Fahrer – möchte ihn in Bezug auf Beweglichkeit und Parkplatz-Suche innerhalb von Nürnberg nicht missen. Mit der etwas unglücklichen Beschränkung auf 45 km/h wird man jedoch auf normalen Straßen zum Verkehrshindernis – auch werden eng überholende Autos zum Sicherheitsrisiko für einen selber.
Auf innerstädtischen Ausfallstraßen (z.B. Münchner Str., Tempolimit 70 km/h) ist dieses Risiko immens höher.
Gerne würde ich einen 125ccm Roller fahren, jedoch erlaubt mein Führerschein Klasse 3 dies nicht, da er erst 1992 erworben wurde. Eine generelle Freigabe durch EU-Recht existiert bereits, wird jedoch auf Bundesebene aus mir unbekannten Gründen nicht forciert.
Die Vorteile, mit einem „Auto“-Führerschein 125ccm-Maschinen fahren zu dürfen, überwiegen meines Erachtens die Nachteile. Ich würde eine Regelung wie in Österreich (Ergebnis Internet-Recherche) begrüßen, die die Freigabe der 125ccm-Klasse nach einer gewissen Zahl von Fahrstunden (z.B. 2-5h) vorsieht – damit würde Unfällen aus mangelnder Fahrpraxis vorgebeugt werden.
Weitere Vorteile 125ccm ggü. 50ccm:
- Tuning-Maßnahmen betreffend Geschwindigkeit unnötig
- Verbesserung der Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge durch TÜV im 2-Jahres-Rhythmus
- Erhöhung der Steuereinnahmen durch Fahrstunden bei Fahrschulen und regelmäßigen TÜV (damit auch regelmäßigere Inspektionstermine)
- Erhöhte Steuereinnahmen auch durch höhere Basispreise der „größeren“ Roller
- Verminderter Schadstoff-Ausstoß, da in der 125ccm-Klasse fast ausschließlich 4-Takt-Motoren mit Katalysator verwendet werden.
Ich bin überzeugt, dass viele (wie auch ich) die hohen Kosten eines Motorrad-Führerscheins scheuen, nur um mit einem Roller schneller als 45 km/h fahren zu dürfen.
Als Jahrzehnte-langes ADAC-Mitglied bitte ich Sie daher, sich dafür auf Bundesebene für meinen Vorschlag einzusetzen. Als Beobachter in einschlägigen Foren (z.B. motor-talk.de) bin ich mir sicher, nicht nur für mich zu sprechen, sondern für eine Vielzahl vernünftiger Fuffi-Roller-Fahrer.
Vielen Dank.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Hallo Community,
habe mal beim ADAC bzgl. 125ccm-Klasse folgende Anfrage "vom Stapel gelassen".
Mal sehen, was sich tut - würde dann auch Verkehrsministerium anschreiben.
Wie denkt Ihr darüber?
Bin selber ein End-Dreißiger, der sich mit einem Fuffi-Roller sicherer im Straßenverkehr bewegen würde, aber nicht um den Preis eines Motorradführerscheins (ca. 1700-2000 EUR in der Großstadt).
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin begeisterter 50ccm Roller-Fahrer – möchte ihn in Bezug auf Beweglichkeit und Parkplatz-Suche innerhalb von Nürnberg nicht missen. Mit der etwas unglücklichen Beschränkung auf 45 km/h wird man jedoch auf normalen Straßen zum Verkehrshindernis – auch werden eng überholende Autos zum Sicherheitsrisiko für einen selber.
Auf innerstädtischen Ausfallstraßen (z.B. Münchner Str., Tempolimit 70 km/h) ist dieses Risiko immens höher.
Gerne würde ich einen 125ccm Roller fahren, jedoch erlaubt mein Führerschein Klasse 3 dies nicht, da er erst 1992 erworben wurde. Eine generelle Freigabe durch EU-Recht existiert bereits, wird jedoch auf Bundesebene aus mir unbekannten Gründen nicht forciert.
Die Vorteile, mit einem „Auto“-Führerschein 125ccm-Maschinen fahren zu dürfen, überwiegen meines Erachtens die Nachteile. Ich würde eine Regelung wie in Österreich (Ergebnis Internet-Recherche) begrüßen, die die Freigabe der 125ccm-Klasse nach einer gewissen Zahl von Fahrstunden (z.B. 2-5h) vorsieht – damit würde Unfällen aus mangelnder Fahrpraxis vorgebeugt werden.
Weitere Vorteile 125ccm ggü. 50ccm:
- Tuning-Maßnahmen betreffend Geschwindigkeit unnötig
- Verbesserung der Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge durch TÜV im 2-Jahres-Rhythmus
- Erhöhung der Steuereinnahmen durch Fahrstunden bei Fahrschulen und regelmäßigen TÜV (damit auch regelmäßigere Inspektionstermine)
- Erhöhte Steuereinnahmen auch durch höhere Basispreise der „größeren“ Roller
- Verminderter Schadstoff-Ausstoß, da in der 125ccm-Klasse fast ausschließlich 4-Takt-Motoren mit Katalysator verwendet werden.
Ich bin überzeugt, dass viele (wie auch ich) die hohen Kosten eines Motorrad-Führerscheins scheuen, nur um mit einem Roller schneller als 45 km/h fahren zu dürfen.
Als Jahrzehnte-langes ADAC-Mitglied bitte ich Sie daher, sich dafür auf Bundesebene für meinen Vorschlag einzusetzen. Als Beobachter in einschlägigen Foren (z.B. motor-talk.de) bin ich mir sicher, nicht nur für mich zu sprechen, sondern für eine Vielzahl vernünftiger Fuffi-Roller-Fahrer.
Vielen Dank.
Viele Grüße
1576 Antworten
Zitat:
@Breisgau50er schrieb am 9. August 2019 um 17:46:40 Uhr:
Nur das Mofa ab 14 und 125er mit Kl.B bei vielen unserer Nachbarn normal ist.P.S. bis 2002 durften z.B. Italiener mit Kl.B sogar schwere Maschinen fahren.
Sicherlich - aber für Deutschland haben die Regelungen anderer Länder keinerlei Relevanz.
Zitat:
@Papstpower schrieb am 9. August 2019 um 19:51:57 Uhr:
Zitat:
@Breisgau50er schrieb am 9. August 2019 um 19:24:21 Uhr:
Mofa mit 14, wo???? Auf der Erde , Italien, Slowenien, Österreich........nur mal so spontan.
Statt eine lückenhafte Argumentation herablassend zu formulieren , event. erst mal lesen.
In vielen Ländern laufen die auch legal 30-35 , und vielerorts dürfen 15jährige 50er fahren,
da kommen ja die 45Km/h her.....z.B. Italien.Motor-Talk.DE
Falls du woanders wohnst, hier sind hauptsächlich Deutsche vertreten...
Wenn es woanders schöner ist, dann... Aber bitte nicht wiederkehrendes Gejammer, was andere dürfen und wir nicht...
Woran liegt es denn, dass kein Führerschein einer 2 Rad Klasse vorliegt?
Weil du jetzt wieder spamst. Denn wir mussten hier den ganzen EU Müll annehmen. Unsere Sonderregelungen wurden zurück genommen siehe A2 Regelung. Aber die Erleichterungen für den A1, auch um die Vekehrskrücken zu umgehen, reicht es dann nicht. In Spanien z.B. darf man. Was soll der ganze Sch..... . Mit einer Auflage von wenigen Fahrstunden wäre die ganze Sache doch in Ordnung. Und nur die Nase hoch zu halten weil man den großen Lappen hat halte ich auch für grenzwertig. Ich z.B. darf mit dem 3er. 125 ccm. Aber ich hatte auch von Anfang an den 1er. Also warum nicht, wie gesagt mit der Auflage einiger Übungsstunden. Ach ich vergaß, eine 125er ist ja ein Mördermoped. Ich kann hier nur noch mit dem Kopf schütteln !!!
Da wo es denen passt heißt es doch EU Recht steht über nationalen Recht, ich würde es sinnvoll finden und wenn schon kein 125er wenigstens das die 50er 60 fahren sollten.
Hole Dir ein DDR Moped oder Roller, das wäre wohl erst x das sinnvollste wenn nicht auf einen getunten 50er zurückgreifen willst
Zitat:
@Mikekoch schrieb am 9. August 2019 um 20:08:18 Uhr:
Da wo es denen passt heißt es doch EU Recht steht über nationalen Recht, ich würde es sinnvoll finden und wenn schon kein 125er wenigstens das die 50er 60 fahren sollten.
Hole Dir ein DDR Moped oder Roller, das wäre wohl erst x das sinnvollste wenn nicht auf einen getunten 50er zurückgreifen willst
Das verstehe ich bis heute noch nicht,der Führerschein wird gemacht für Fahrzeuge bis 45 Kmh und die sind schneller,also fahren diejenigen doch ohne.
Bestandschutz hin und her ,aber sie sind nun mal schneller als der Führerschein erlaubt.
Ähnliche Themen
Zitat:
@kranenburger schrieb am 9. August 2019 um 20:25:02 Uhr:
Zitat:
@Mikekoch schrieb am 9. August 2019 um 20:08:18 Uhr:
Da wo es denen passt heißt es doch EU Recht steht über nationalen Recht, ich würde es sinnvoll finden und wenn schon kein 125er wenigstens das die 50er 60 fahren sollten.
Hole Dir ein DDR Moped oder Roller, das wäre wohl erst x das sinnvollste wenn nicht auf einen getunten 50er zurückgreifen willstDas verstehe ich bis heute noch nicht,der Führerschein wird gemacht für Fahrzeuge bis 45 Kmh und die sind schneller,also fahren diejenigen doch ohne.
Bestandschutz hin und her ,aber sie sind nun mal schneller als der Führerschein erlaubt.
Es geht aber hier um die alte Führescheinklasse 4. Und da gab es viele viele verschiedene Berechtigungen (über die Jahre) . Und die war im alten 3er enthalten. Und jetzt ist es nur noch der AM, der der alten Klasse 5 entspricht. Also ich habe mit meinem alten 3er A1, und im neuen B ist nur noch AM (sprich altem 5er) enthalten. Also, wenn schon nach EU, dann für alle gleich. Nur meine Meinung.
Zitat:
@MiFiA4 schrieb am 9. August 2019 um 20:34:31 Uhr:
Zitat:
@kranenburger schrieb am 9. August 2019 um 20:25:02 Uhr:
Das verstehe ich bis heute noch nicht,der Führerschein wird gemacht für Fahrzeuge bis 45 Kmh und die sind schneller,also fahren diejenigen doch ohne.
Bestandschutz hin und her ,aber sie sind nun mal schneller als der Führerschein erlaubt.Es geht aber hier um die alte Führescheinklasse 4. Und da gab es viele viele verschiedene Berechtigungen (über die Jahre) . Und die war im alten 3er enthalten. Und jetzt ist es nur noch der AM, der der alten Klasse 5 entspricht. Also ich habe mit meinem alten 3er A1, und im neuen B ist nur noch AM (sprich altem 5er) enthalten. Also, wenn schon nach EU, dann für alle gleich. Nur meine Meinung.
Ja das ist mir klar,meine Zeit ist noch mit dem 4er bis 50 ccm und schneller als 40Kmh ,Jahre später kam dann bis 80 ccm und noch später sogar 125 ccm.
Aber der 5er oder heute AM hat doch deutlich die Kmh Begrenzung im Führerschein eingeschrieben,das verstehe ich da nicht warum die gefahren werden dürfen obwohl schneller.
@ Papstpower
Ich lebe in Deutschland , und stelle nur fest das man hier (sorry) Verarscht wird.
Und: nicht persönlich nehmen aber deine Post , durch alle Treads hinweg triefen nur so
von Arroganz und Besserwissertum. Darum verabschiede ich mich nun auch aus diesem
Tread , denn für eine Diskussion auf Radischenniveau ist mir die Zeit zu schade.
Zitat:
@kranenburger schrieb am 9. August 2019 um 20:46:34 Uhr:
Zitat:
@MiFiA4 schrieb am 9. August 2019 um 20:34:31 Uhr:
Es geht aber hier um die alte Führescheinklasse 4. Und da gab es viele viele verschiedene Berechtigungen (über die Jahre) . Und die war im alten 3er enthalten. Und jetzt ist es nur noch der AM, der der alten Klasse 5 entspricht. Also ich habe mit meinem alten 3er A1, und im neuen B ist nur noch AM (sprich altem 5er) enthalten. Also, wenn schon nach EU, dann für alle gleich. Nur meine Meinung.
Ja das ist mir klar,meine Zeit ist noch mit dem 4er bis 50 ccm und schneller als 40Kmh ,Jahre später kam dann bis 80 ccm und noch später sogar 125 ccm.
Aber der 5er oder heute AM hat doch deutlich die Kmh Begrenzung im Führerschein eingeschrieben,das verstehe ich da nicht warum die gefahren werden dürfen obwohl schneller.
Die haben aus dem 4er nicht A1 sondern AM gemacht (AM). Also 45 Km/h, also was für ein Schwachsinn !!!
Zitat:
@MiFiA4 schrieb am 9. August 2019 um 20:54:02 Uhr:
Zitat:
@kranenburger schrieb am 9. August 2019 um 20:46:34 Uhr:
Ja das ist mir klar,meine Zeit ist noch mit dem 4er bis 50 ccm und schneller als 40Kmh ,Jahre später kam dann bis 80 ccm und noch später sogar 125 ccm.
Aber der 5er oder heute AM hat doch deutlich die Kmh Begrenzung im Führerschein eingeschrieben,das verstehe ich da nicht warum die gefahren werden dürfen obwohl schneller.Die haben aus dem 4er nicht A1 sondern AM gemacht (AM). Also 45 Km/h, also was für ein Schwachsinn !!!
Nee,der 4er ist A1
Zitat:
@kranenburger schrieb am 9. August 2019 um 21:05:33 Uhr:
Zitat:
@MiFiA4 schrieb am 9. August 2019 um 20:54:02 Uhr:
Die haben aus dem 4er nicht A1 sondern AM gemacht (AM). Also 45 Km/h, also was für ein Schwachsinn !!!
Nee,der 4er ist A1
Richtig aber nicht beim neuen B, und ist daher darin nicht mehr enthalten. Und genau das ist das Problem. Nur noch AM.
Zitat:
@Breisgau50er schrieb am 9. August 2019 um 20:49:25 Uhr:
Ich lebe in Deutschland , und stelle nur fest das man hier (sorry) Verarscht wird.
Inwiefern? 😕
Hier bekommt jeder nach entsprechender Ausbildung und bestandener Prüfung die Fahrerlaubnisklasse, die er beantragt hat.
Zitat:
@MiFiA4 schrieb am 9. August 2019 um 21:09:27 Uhr:
Zitat:
@kranenburger schrieb am 9. August 2019 um 21:05:33 Uhr:
Nee,der 4er ist A1
Richtig aber nicht beim neuen B, und ist daher darin nicht mehr enthalten. Und genau das ist das Problem. Nur noch AM.
Das stimmt wenn du nach dem Autoführerschein gehst und das ist natürlich Banane.
Erklärt aber immer noch nicht warum ich zB eine Schwalbe mit 60 Kmh mit dem heutigen AM fahren dürfte obwohl darin steht bis 45 Kmh.
Zitat:
@kranenburger schrieb am 9. August 2019 um 21:17:40 Uhr:
Zitat:
@MiFiA4 schrieb am 9. August 2019 um 21:09:27 Uhr:
Richtig aber nicht beim neuen B, und ist daher darin nicht mehr enthalten. Und genau das ist das Problem. Nur noch AM.
Das stimmt wenn du nach dem Autoführerschein gehst und das ist natürlich Banane.
Erklärt aber immer noch nicht warum ich zB eine Schwalbe mit 60 Kmh mit dem heutigen AM fahren dürfte obwohl darin steht bis 45 Kmh.
Bestandsschutz, weil man es dort damals durfte. Ist aber auch das einzigste was aus der Zeit positiv war.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 9. August 2019 um 21:09:45 Uhr:
Zitat:
@Breisgau50er schrieb am 9. August 2019 um 20:49:25 Uhr:
Ich lebe in Deutschland , und stelle nur fest das man hier (sorry) Verarscht wird.
Inwiefern? 😕Hier bekommt jeder nach entsprechender Ausbildung und bestandener Prüfung die Fahrerlaubnisklasse, die er beantragt hat.
Das ist ja sein Problem. Hat nen Pkw FS gemacht und möchte eine 2 Rad Klasse Geschenkt haben...
Mault bitte nicht so sehr auf dem europäischen Zeug herum.
Ein gut Teil dessen, was heute ist, ist Folge des allgemeinen Bestandsschutzes; hier ist's Auflage seitens der EU, daß auch beim Systemumbau keiner schlechter gestellt wird als vorher.
Zitat:
Artikel 6
Staffelung und Äquivalenzen zwischen den Führerscheinklassen
[...]
3. Die Mitgliedstaaten können für das Führen von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet folgende Äquivalenzen festlegen:
[...]
b) Krafträder der Klasse A1 fallen unter den Führerschein der Klasse B.
[...]Da dieser Absatz nur im jeweiligen Hoheitsgebiet gilt, geben die Mitgliedstaaten auf dem Führerschein nicht an, dass der Inhaber zum Führen dieser Fahrzeuge berechtigt ist.
Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung)
https://eur-lex.europa.eu/.../?...