125ccm auf 50ccm drosseln?
Hallo,
ich habe einen führerschein klasse B, mit dem man ja auch leichtkrafträder bis 50ccm fahren kann. jetzt wollte ich mir so eine 50ccm holen. das problem ist ja aber, dass man nur 45km/h fahren darf. gibt es eigentlich auch die möglichkeit sich eine 125ccm zu holen und die irgendwie auf "knopfdruck" in eine 50ccm mit max 45km/h zu drosseln, so dass man immer zwischen 125 und 50ccm umschalten kann?
vielen dank für eure antworten
Beste Antwort im Thema
A1 hat keine Vmax mehr einzuhalten. ABER, wenn du einem 125er Motor drehmoment angewöhnst, verliert er drehzahl. Und Leistung ist Kraft+Weg. Eins davon verlierst du immer. Und ein schmales Drehzahlband mit viel Drehmoment fährt sich schwerer als Drehzahl und kaum Power...
65 Antworten
kennt ihr vllt en paar kawasaki maschinen die ne strassenzulassung haben un 50ccm??? weil ich mir nämlich den 125ccm nich machen will, weil es mir zu teuer ist!
Gruss
kawasakifreak
Zitat:
Original geschrieben von V-Twin Racer
Grandios 😁 Danke, selten so gelacht.Zitat:
Original geschrieben von $killer111
kauf dir einfach eine 50er, fahr sie offen und bau eine Blackbox ein (Drehzahlbegrenzer.)
Dann fährt sie ca. 80-90 und wenn du die Polizei siehst -> schalter der BB umlegen und sie fährt 50.In der Beschleunigung ist sie dann schneller als eine gedrosselte 125er.
Die Polizei kennt ihre Papnasen ja auch nicht^^
ja beim roller ist das so, aber beim moped kann man sie gut verstecken.
Die dinger sind grade mal 2x2x1cm klein und um die zu sehen muss man die komplette verkleidung und den Tank abbauen 😉
Die Dinger gibts auch mit Fernbedienung, also ist dann nichtmal ein schalter zu finden...
Beim Schaltmoped packen die dich genauso du Nase...das die Kiddies wirklich glauben so ein Schwachsinn hilft.
Die müssen nur den geringsten Verdacht haben (und den gibt allein schon das strange Geräusch eines Mopeds, dass in den DZB läuft) und schon ist deine Mühle weg...
Zitat:
Original geschrieben von $killer111
...um die zu sehen muss man die komplette verkleidung und den Tank abbauen ...
Das stellt ja nun wirklich keinen Hinderungsgrund dar...🙄
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Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das stellt ja nun wirklich keinen Hinderungsgrund dar...🙄Zitat:
Original geschrieben von $killer111
...um die zu sehen muss man die komplette verkleidung und den Tank abbauen ...
klar sie dürfen gesetzlich nichts vor ort am moped ändern oder abbauen.
Sie können dich vor die Wahl stellen...entweder vor Ort basteln um nachzusehen oder (wenn du nein sagst) das Moped mitnehmen und dann nimmt ein TÜV-Gutachter das Ding auseinander. Dann wirds teuer...die "Tuningsuche" vom TÜV kostet ca 500€, wenn was gefunden wird (und das wird es ja dann).
Der Mopedfahrer sitzt eindeutig am kürzeren Hebel.
Hallo Freunde,das ist doch alles nur ein hoeles Gelaber.Wer seinen Führerschein bis zum 4 Monat 1980 gemacht hat darf jeder Zeit ein Fahrzeug mit 125 ccm ohne einschränkungen Fahren,Sollter der alt Lappen aber nicht mehr Leesbar sein so gibt es auch den neuen wo der Vermerk auf Fahrzeuge bis 125 ccm Hinweisen.Nur ein kleiner Tip vom Fahrlehrer.Ps: in Übrigen,jede Fahrschule git die gleich Info.Leb ihr auf dem Dorfe??? Guts Nächtle😕
Zitat:
Original geschrieben von Wollschaaf
Mit Klasse B darf man keine 125er-Fahren. 😉 Früher hat man den 3er gemacht, wenn man den Autolappen gemacht hat und nicht "B". 😉Zitat:
Original geschrieben von Maik380
darf auch 125er mit klasse B fahren.
Zitat:
Original geschrieben von Scorpiomausi
Hallo Freunde,das ist doch alles nur ein hoeles Gelaber.Wer seinen Führerschein bis zum 4 Monat 1980 gemacht hat darf jeder Zeit ein Fahrzeug mit 125 ccm ohne einschränkungen Fahren
Auch mit >15PS? Aha.
Wäre für mich neu, wenn 125er über 15 PS in die "1980er" Regelung fallen.
Grund:
Ein Leichtkraftrad ist nur ein Leichtkraftrad, wenn die Leistung (bei max. 125 ccm) max. 15 PS ist. Wenn die Leistung über 15 PS ist, dann ist es ein "richtiges" Motorrad.
Die einzige Einschränkung, wo nicht greift, ist die mit der Höchstgeschwindigkeit. Die Betroffenen dürfen fahren, was 15 PS hergeben.
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Vergiss aber die ältere generation nicht, wer seinen führerschein vor glaube ich 1964 gemacht hat darf auch 125er mit klasse B fahren.Zitat:
Original geschrieben von Survivor_rgbg
man darf mit dem B-führerschein max. 45km/h UND max. 50ccm auf einem 2-rad fahren.Gruss
Maik
Einspruch! man darf mit der Klasse 3 UND 4 vor dem 1.4.1980 gemacht, 125 ccm Motorräder fahren.
MfG
Günni.
Zitat:
Original geschrieben von hmk73
Wäre für mich neu, wenn 125er über 15 PS in die "1980er" Regelung fallen.
Grund:
Ein Leichtkraftrad ist nur ein Leichtkraftrad, wenn die Leistung (bei max. 125 ccm) max. 15 PS ist. Wenn die Leistung über 15 PS ist, dann ist es ein "richtiges" Motorrad.
Die einzige Einschränkung, wo nicht greift, ist die mit der Höchstgeschwindigkeit. Die Betroffenen dürfen fahren, was 15 PS hergeben.
Hallo, nee, mit dem 3er darf man bis 125 ccm fahren, ohne PS begrenzung, wenn der 3er vor dem 1.4.1980 gemacht wurde. 125 ccm sind 125 ccm, da spielt die Leistung keine rolle, wenn der 3er vor dem 1.4.1980 gemacht wurde.
MfG
Günni.
@Yamgüni:
Ich bleibe dabei:
Vor 01.04.1980 erteilte Führerscheine sind nur bis 15 PS gültig.
Es gilt immer das zur Zulassung gültige Recht.
Zweifelsfrei ist:
Du darfst mit dem alten PKW-Führerschein nur Leichtkrafträder fahren - Motorräder durftest du nicht fahren (wenn man die uralten Regelungen von 1954 etc. mal außen vor läßt)
Seit 1980 (Klasse 1b) ist ein Leichtkraftrad definiert über den Hubraum bis 80 ccm und der maximalen Leistung bei 6000 Umdrehungen.
Was die Leistung bei einer höheren Drehzahl hatte, war kein Leichtkraftrad mehr, sondern ein Motorrad (und wurde auch als solches zugelassen).
Heutzutage ist ein Leichtkraftrad definiert über den Hubraum bis 125ccm und maximal 11 KW Leistung.
Welche alte 80er hatte eine Leistung von über 11 KW bei maximal 6000 Umdrehungen? Eine 125er aus der Zeit war kein Leichtkraftrad, sondern ein Motorrad. Motorräder darfst du formal nicht fahren mit dem alten PKW-Führerschein. Also scheidet diese Variante schon mal aus.
Nun wurde der Hubraum für ein Leichtkraftrad auf 125 ccm erweitert, leider mit einer Leistungsbeschränkung auf 11 KW. Jetzt zugelassenen Leichtkrafträder durften zwar bei 11000 Umdrehungen oder auch mehr ihre 11 KW haben aber halt nur 11 KW.
Ergo:
Entweder nimmst du Dir ein 80er nach alter Zulassungsvorschrift (mit Beschränkung der Leistungsdrehzahl bei 6000 Umdrehungen) oder eine 125er nach aktueller Auslegung (mit Beschränkung auf 11 KW).
Als es die 125er als Leichtkraftrad nicht gab, war alles über 80 ccm ein Motorrad und wurde auch als solches zugelassen.
Du darfst aber nur Leichtkrafträder fahren.
Theoretisch möglich wäre es, die Zulassung vom 125er Motorrad (gemäß der alten Zulassung, als es noch kein 125er Leichtkraftrad gab)
auf 125er Leichtkraftrad (nach jetziger Zulassungsvorschrift) umschreiben zu lassen.
Ich glaube aber, dass du bundesweit keinen Prüfer finden wirst, der das macht!
Zur damaligen Zeit war diese Umschreibung nicht vorgesehen und damit gibt es auch kein gültiges Gutachten, worauf Du Dich beziehen könntest.
Es wurde für Klasse 3, vor 01.04.1980, die Klasse 1b freigegeben. Die Definition 1b (Leichtkraftrad) wechselt aber über die Jahrzehnte.
Es wurde damals keine Freigabe gemacht, im Sinne von alles bis xx ccm ist inclusive.
Ansonsten könnte man ja auch die (falsche) Behauptung aufstellen:
Alle die unter die alte Reglung fallen, dürfen nur 80er nach alter Definition fahren.
Ein anderes Beispiel:
Wenn ich mit einem 1b unter 18 Jahren rumfahre, darf ich nur bis 80 Km/h fahren. Ist so in der Führerscheinklasse vorgesehen. Ab 18 Jahren ist die Geschwindigkeit nicht mehr beschränkt.
Nun könnte man sich ja eine unbeschränkte 125er nehmen (mit 11 KW) und nur Tempo 80 fahren (einfach nicht weiter Beschleunigen). Bei einer Polizeikontrolle ist es dann aber trotzdem Fahren ohne Fahrerlaubnis, weil das gilt, was im Fahrzeugschein steht.
Auch hier gilt:
"1b - beschränkt" entspricht nicht "1b - unbeschränkt"
genauso wie ein
"Leichtkraftrad" kein "Motorrad" ist.
Zitat:
Original geschrieben von Yamgüni
Hallo, nee, mit dem 3er darf man bis 125 ccm fahren, ohne PS begrenzung, wenn der 3er vor dem 1.4.1980 gemacht wurde. 125 ccm sind 125 ccm, da spielt die Leistung keine rolle, wenn der 3er vor dem 1.4.1980 gemacht wurde.
Sorry aber was ist denn das für mist?
Wie schon gesagt wurde ist eine 125er ein leichtkraftrad und leichtkrafträder dürfen nur maximal 15PS haben, hat das ding mehr PS ist es ein MOTORAD und darf nur moch mit einem richtigen A schein bewegt werden.
Gruss
Maik
Das war die beste Drossel / Tuning Frage, die ich je gehört habe.😰😰😰😰😰
Vielleicht sollte einigen mal der Ausdruck "Hubraum" von Grund auf erklärt werden. Und das der Ausdruck "Hubraum" nix mit "PS / sprich KW" zu tun hat.
Sachen gibt´s. *Kopfschüttel"