11cm Bodenfreiheit
Hallo zusammen, habe mal eine Frage. Bin noch ein wenig neu beim tunen und deshalb kann ich mir folgendes nicht erklären. Wie schafft ihr es bei einem normalen 86c Steilheck ein 60/40 oder sogar noch tieferes Fahrwerk einzubauen und die geforderten 11cm Bodenfreiheit einzuhalten ? Ich komme bei gerade mal auf 8. Damit komme ich nie und nimmer übern TÜV. Gruß Frank
35 Antworten
Na dann ist ja gut, mein Auto is ja älter als 88 🙂 !!!
Btw. @ Despi
Du machst ja viel mit LED und so (auch im PC Bereich) haste da n Tip oder sowas wo man sich die Geschichte mit Wiederständen und Schaltungen mal anlesen kann ?
*** OUT OF TOPIC ***
Zitat:
Original geschrieben von Edroxx
...
Btw. @ DespiDu machst ja viel mit LED und so (auch im PC Bereich) haste da n Tip oder sowas wo man sich die Geschichte mit Wiederständen und Schaltungen mal anlesen kann ?
Ja, kannst mal hier --->
KLICKmal gucken.
Da steht alles mögliche über LED`s, deren benötigter Vorwiderstände und Schaltplänen.
Ist aber eigentlich ganz einfach.
Einfach parallel zueinander verlöten.
Wobei vor jeder LED ein entsprechender Vorwiderstand gelötet wird.
Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Zitat:
Original geschrieben von Hofnarr
ja achtet auf die untere lichtaustrittskante des scheinwerfers
die muss ab 01.01.88 min. 50cm habenmfg stefan
Kann mann aber so pauschal nicht sagen, ein Kollege von mir hat Unterkannte Scheinwerfer auf 39cm vom Boden aus.
Hat der Prüfer trotzdem eingetragen.
Das einzige was er bei der Abnahme machen musste ist, (weil er es nicht vorher gemacht hat) nochmal zum tüv fahren nachdem er die Scheinwerfen auf die Tieferlegung einstellen lassen hat.
Nach der Vorführung (Hat bei ihm nix gekostet) hat der Prüfer es ohne Probs eingetragen.
Also, dass mit den 50cm stimmt nur bedingt.
Sonst brauchst du ja garnicht auf die Idee kommen überhaupt ein 80/80 Fahrwerk zu kaufen.
Geschweigedenn einzubauen.
Selbst mit nem 60/40 kommst du ja schon unter diese "Grenze".
Und 60/40 bekommt man ohne weiteres eingetragen.
(nach entsprechender Einstellungen natürlich)
Hallo,
will doch auch mal kurz mein Senf und meine Erfahrungen zu dieser Diskussion beitragen. Also die 11cm Bodenfreiheit ist erstens eine Richtlinie und kein Gesetz und bezieht sich auf "feste" Teile unterm Fahrzeug, also nicht Auspuff, der beim 86c am tiefsten hängt, außer maqn hat noch die Tunnelstrebe vorm Kat dran. 😁 Mit der Lichtaustrittskante ist von 50cm ab 88er Baujahr ist ebenfalls korrekt, liegt aber wie alles im ermessensspielraum des Prüfers.
Meine Erfahrung ist, dass wenn man mit einem sonst technisch einwndfreien Fahrzeug mit extremer Tieferlegung zum Prüfer kommt und freundlich und sachlich mit ihm diskutiert bekommt man eine Kombo 80/60 mit 13 Zoll und 175/50 (sogar auf 8`) eingetragen (siehe mein Polo in Signatur).
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Zitat:
Original geschrieben von DespiDevil
Kann mann aber so pauschal nicht sagen, ein Kollege von mir hat Unterkannte Scheinwerfer auf 39cm vom Boden aus.
Hat der Prüfer trotzdem eingetragen.Das einzige was er bei der Abnahme machen musste ist, (weil er es nicht vorher gemacht hat) nochmal zum tüv fahren nachdem er die Scheinwerfen auf die Tieferlegung einstellen lassen hat.
Nach der Vorführung (Hat bei ihm nix gekostet) hat der Prüfer es ohne Probs eingetragen.Also, dass mit den 50cm stimmt nur bedingt.
Sonst brauchst du ja garnicht auf die Idee kommen überhaupt ein 80/80 Fahrwerk zu kaufen.
Geschweigedenn einzubauen.
Selbst mit nem 60/40 kommst du ja schon unter diese "Grenze".
Und 60/40 bekommt man ohne weiteres eingetragen.
(nach entsprechender Einstellungen natürlich)
und wenn die grün weißen schlechte laune haben (und ahnung) legen sie dir das auto aufgrund der nicht eingehaltenden 50cm still. soviel dazu.
Bei mir hat der Prüfer auch erst mal geschaut. weil vorne unterkannte Nummerschild sind muss min 100 mm sein. Hinten weis ich jetzt nicht genau. Hinten weis ich nur das ich 5mm mehr habe als erlaubt 😁
also kein problem. ist ja eh nur wegen den Blitzern das die die nummernschilder noch erkennen. denke ich mal.
Zitat:
Original geschrieben von Ralf781
und wenn die grün weißen schlechte laune haben (und ahnung) legen sie dir das auto aufgrund der nicht eingehaltenden 50cm still. soviel dazu.
Dann lass sie es ruhig mal versuchen wenn alles eingetrage ist.
So dumm hast du noch nie nen Grünhelm aus der Wäsche gucken sehen...
Es gibt eine Richtlinie, es ist keine Vorschrift, dass du eine Bodenfreiheit von 11cm haben solltest von der Ölwanne aus gemessen. Und wenn es nicht so ist, kann dir die Polizei den Wagen NICHT stillegen. Das geht nicht, da es halt keine gesetzliche Vorschrift ist. Wenn mit dem Licht, Freigängigkeit alles klappt müßten sie es dir eigentlich eintragen. Wenn sie es dennoch nicht tun, ist das Ermessenssache. Fahr dann zu nem anderen TÜV die gibts ja alle 30Km. Und nicht vergessen Trinkgeld Gespräch verwickeln mit unter das Auto gucken und ein bißchen Schleim schadet nicht niemals patzig oder frech werden der Prüfer hat immer Recht
@dragony
Unterkante Nummernschild Vorne Min. 20 cm zur Straße !!!
Hinten Min. 30cm Zur Straße !!!
siehe: www.stvzo.de
Ja leider nischt 🙂 ... Eintragung hin oder her, wenn die Bullen meinen die Karre ist nicht Verkehrssicher dann legen die die still, egal was im Schein steht.
So, zum Stand der Dinge, ich war nun schon bei 3 Prüfstellen, davon 2 in Hessen und eine in Rheinland-Pfalz. Alle drei haben sofort den Kopf geschüttelt als meine Kleine nicht über die Umrandung der Grube gekommen ist :-(
Ich glaube da hilft nur noch Ausbau :-(
Zitat:
Original geschrieben von adi_68
So, zum Stand der Dinge, ich war nun schon bei 3 Prüfstellen, davon 2 in Hessen und eine in Rheinland-Pfalz. Alle drei haben sofort den Kopf geschüttelt als meine Kleine nicht über die Umrandung der Grube gekommen ist :-(
Ich glaube da hilft nur noch Ausbau :-(
Versuch es doch mal einzeln! Also fahr jetzt erstmal mit Winterrädern zum TÜV und lass das Fahrwerk eintragen. Das sollte überhaupt kein Problem darstellen. Dann fährst Du später wieder hin (oder auch zu einem anderen TÜV) und lässt Dir die Felgen eintagen. Kostet zwar doppelt funktioniert aber fast immer! 😁
...oder Du nimmst ein Fahrzeugschein bzw. Brief mit von einem Fahrzeug, bei dem die Kombo schon eingetragen ist. Könnte den Prüfer auch gnädig stimmen!
ich habe jetzt auch mal eine frage. und zwar habe ich die mattig ssf in 7x13 mit 175/50 ringsrum. zusätzlich habe ich noch die golf 2 gti 16v lippe unter der stoßstange (sobald mein päckchen von ebay mal ankommt), was passiert denn bitte wenn ich mir dann noch im frühjahr mein 60/60 fahrwerk hole. ist meiner dann nicht viel zu tief?
vorrechnung:
mit meinen winterreifen(165/65/13) hat mein polo einen bodenabstand von ca. 21cm.
mit den mattig ssf in 7x13 und 170/50/13 nur noch 17cm (nachgemessen!!!!).
mit der golf 2 gti 16v lippe (die für die kleinen stoßstangen) würde er schätzungsweise nochmal um 8 bis 10cm runter gehen vorne.
ja und wenn dann mein fahrwerk im frühjahr kommt habe ich ja fast garnichts mehr.
21
- 4
-10
- 6
= 1
jetzt frag ich mich ob ich damit überhaupt zu tüv fahren kann oder ich mir den sprit sparen kann.