11cm Bodenfreiheit

VW Derby 86

Hallo zusammen, habe mal eine Frage. Bin noch ein wenig neu beim tunen und deshalb kann ich mir folgendes nicht erklären. Wie schafft ihr es bei einem normalen 86c Steilheck ein 60/40 oder sogar noch tieferes Fahrwerk einzubauen und die geforderten 11cm Bodenfreiheit einzuhalten ? Ich komme bei gerade mal auf 8. Damit komme ich nie und nimmer übern TÜV. Gruß Frank

35 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von da_cruiser


ich habe jetzt auch mal eine frage. und zwar habe ich die mattig ssf in 7x13 mit 175/50 ringsrum. zusätzlich habe ich noch die golf 2 gti 16v lippe unter der stoßstange (sobald mein päckchen von ebay mal ankommt), was passiert denn bitte wenn ich mir dann noch im frühjahr mein 60/60 fahrwerk hole. ist meiner dann nicht viel zu tief?

vorrechnung:

mit meinen winterreifen(165/65/13) hat mein polo einen bodenabstand von ca. 21cm.

mit den mattig ssf in 7x13 und 170/50/13 nur noch 17cm (nachgemessen!!!!).

mit der golf 2 gti 16v lippe (die für die kleinen stoßstangen) würde er schätzungsweise nochmal um 8 bis 10cm runter gehen vorne.

ja und wenn dann mein fahrwerk im frühjahr kommt habe ich ja fast garnichts mehr.

21
- 4
-10
- 6
= 1

jetzt frag ich mich ob ich damit überhaupt zu tüv fahren kann oder ich mir den sprit sparen kann.

Hääää??? Wieso wird ein Auto durch eine angebaute Lippe tiefer? Sieht bloss von vorn tiefer aus, aber das wars auch schon. Sind imho auch bescheiden aus (meine Meinung) mit diesem Klotz vorne dran und Bodenfreiheit vorn ist fast 0 wie Du richtig sagtest. Bodenfreiheit wird an festen Teilen (Karosserie bzw. Ölwanne oder ähnliches) gemessen, nicht an beweglichen wie Auspuff oder Spoilerlippe.

Gruß
rogger2

Hi @rogger2, was ist aber dann, wenn wie beim Polo 86c der Krümmer und der Kat tiefer ist wie die Ölwanne?
Gruß, adi_68

Zitat:

Original geschrieben von adi_68


Hi @rogger2, was ist aber dann, wenn wie beim Polo 86c der Krümmer und der Kat tiefer ist wie die Ölwanne?
Gruß, adi_68

Nach meiner erinnerung ist der Kat die tiefste Stelle am Vorderbau des Polos bzw. diese Tunnelstrebe. Normal dürfte dies aber nicht zur Bemessung herangezogen werden, da es ja bewegliche Teile sind. Hier sind wir dann auch schon wieder bei dem, was "Ermessensspielraum" des Prüfers genannt wird... Wie ich schon oben gesagt habe, sind die 11c, kein Gesetz, sondern nur eine Richtlinie. Klar ist auf jeden Fall, das man mit der Kombo 60/40 und 175/50/13 einfach sehr wenig Platz unterm Fahrzeug hat. Definitiv weniger als 11cm!!!

Laß die Lippe einfach ab die muß sowieso nicht eingetragen werden da sie ein E-Zeichen besitzt und demnach zugelassen ist. Außerdem würde die bezüglich deiner Bodenfreiheit sowieso nicht mit zählen. Wie gesagt diese 11cm richten sich von der Ölwanne zum Boden. Da sollte man messen.

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also kann ich (im sommer) ohne bedenken die 16v lippe drunter setzen da sie ja kein festes teil wie z.b ölwanne ist.

das mit dem 60/60 fahrwerk in kombi mit den 7x13 (175/50) werde ich schon eingetragen bekommen das ist ja nichts neues bei den 86c´s.

soll ich mal ein foto reinsetzten sobald die 16v lippe unter der stoßstange sitzt???

Zitat:

Es gibt eine Richtlinie, es ist keine Vorschrift, dass du eine Bodenfreiheit von 11cm haben solltest von der Ölwanne aus gemessen. Und wenn es nicht so ist, kann dir die Polizei den Wagen NICHT stillegen. Das geht nicht, da es halt keine gesetzliche Vorschrift ist. Wenn mit dem Licht, Freigängigkeit alles klappt müßten sie es dir eigentlich eintragen. Wenn sie es dennoch nicht tun, ist das Ermessenssache. Fahr dann zu nem anderen TÜV die gibts ja alle 30Km. Und nicht vergessen Trinkgeld Gespräch verwickeln mit unter das Auto gucken und ein bißchen Schleim schadet nicht niemals patzig oder frech werden der Prüfer hat immer Recht

Wenn eine Richtlinie existiert, dann hat diese Gesetzescharakter und ist zu befolgen.

Demnach ist sie als Vorschrift zu betrachten.

Anders verhält sich das bei einer Norm. Diese ist als Empfehlung nach dem momentanen Stand der Technik zu sehen.

Zitat:

Original geschrieben von TWX1309


Laß die Lippe einfach ab die muß sowieso nicht eingetragen werden da sie ein E-Zeichen besitzt und demnach zugelassen ist. Außerdem würde die bezüglich deiner Bodenfreiheit sowieso nicht mit zählen. Wie gesagt diese 11cm richten sich von der Ölwanne zum Boden. Da sollte man messen.

Zum Thema E-Prüfzeichen gibt es schon genügen Threads.

Das E-Prüfzeichen sagt lediglich aus, dass dieses Bauteil nach einer bestimmten Richtlinie gefertigt und geprüft wurde.

Z.B. eine Spoilerlippe wurde auf Absplittern oder Verformung geprüft.

Somit darf sie im Straßenverkehr als Spoilerlippe eingesetzt werden.

Das Prüfzeichen sagt nicht aus, für welchen Fahrzeugtyp dieses Bauteil bestimmt ist.

Hierzu ist bei einem fahzeugfremden Teil entweder eine ABE, eine ABG oder ein Teilegutachten notwendig.

Jetzt werden sicher viele sagen: "Was ist denn mit den vielen serienmäßigen Teilen? Wo sind denn die vielen Genehmigungen?"
Das Fahrzeug ist werksseitig als Komplettfahrzeug geprüft worden und somit sind diese verbauten Teile Bestandteile der Fahrzeug-ABE.
Folglich kann man all das an sein Fahrzeug bauen, was werksseitig bestellbar ist/war.
Das gilt aber nur soweit, wie es nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen worden wäre (z.B. Rad-Reifen-Kombinationen oder Anhängezugvorrichtungen).

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