11cm Bodenfreiheit
Hallo zusammen, habe mal eine Frage. Bin noch ein wenig neu beim tunen und deshalb kann ich mir folgendes nicht erklären. Wie schafft ihr es bei einem normalen 86c Steilheck ein 60/40 oder sogar noch tieferes Fahrwerk einzubauen und die geforderten 11cm Bodenfreiheit einzuhalten ? Ich komme bei gerade mal auf 8. Damit komme ich nie und nimmer übern TÜV. Gruß Frank
35 Antworten
Wer fordert das denn? Also hier fordert das keiner.... 11cm hälst du vielleicht mit Serienfahrwerk ein.
Geh zu nem andern Tüv falls der Prüfer rumzickt.
hy
Woher nimmst du die 11cm ??
du kannst dein wagen so tief legen wie du möchtest oder so tief er geht, wenn dabei alle fahreigenschaften in ordnung sind, sprich: freigängigkeit der reifen, lenkverhalten, leuchtwirkung-nicht zu tief-nicht zu hoch , Nummernschildhöhe und andere.
ebenso muss der wagen den strasenverkehr tauglich sein, du musst mit 30km/h in einer 30er zone über ein poller kommen ohne aufzusetzen, dann sagt der prüfer auch nichts.
Wechsel einfach den prüfer, DU HAST EIN RECHT DARAUF
Viele prüfer sehen es nicht gerne das der wagen so tief ist,oder sagen es besteht eine mindestbodenfreiheit
Aber Laut STVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) ist nirgens vermekt über eine Mindest Bodenfreiheit.
Viele Prüfer wissen das auch nicht, oder sind nur zu FAUL die eintragung zu machen, da der Prüfer ja nicht nur das Fahrwerk prüfen muss, sondern ja auch andere dinge die damit zusammen hängen, wie oben erwähnt.
Ich gehe mal davon aus, das du auf die 11 cm gekommen bist, weil es vieleicht in deinen Teilegutachten drinne steht oder ??
Teilweise steht auch bei einigen Fahrwerken drinne es sollte eine Mindestbodenfreiheit von 8cm bei starren karooserieteilen und 7cm bei nachgebenden karosserieteilen eingehalten werden.
ABER WIE GESAGT IN DER STVZO IST ES NICHT BESTIMMT
ACH SO:
ich war gestern beim TÜV in Itzehoe mit mein POLO 86c
der hat eine bodenfreiheit von 3 cm (unterkannte KAT )
wir musste den wagen sogar an den vorderen Radkästen hochheben damit er auf den bremsprüfstand kommt, und über seine grube
Sein Kommentar war nur: Mann das wär mir zu tief.
habe 80/80 fahrwerk und 13zoll weller/mattig felgen
sogar eingetragen.
also möglich ist alles, darfst nur nicht patzig werden gegenüber den prüfer, und oder versuchen den prüfer in ein gespräch zu locken oder ein 5er in seine kaffekasse
und und und....
Dann klappt das schon.
also ich hab 60/40 drin und mein kat lag noch tiefer (selbst reingeschweißt *rofl*). der prüfer hat meine tieferlegung eingetragen als mein auto auf der bühne war, während ich die bremsschläuche erneuert hab. der hat nur geguckt ob die federn vorspannung haben und fertig aus. dafür stand im tüv-bericht "ohne erkennbare mängel" drin. und das beim bj. 09/1982...
gruß
OLLI
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Lasst den Mann lieber seine Arbeit richtig machen wenn was passiert dann ist das geheule wieder groß.
es gibt eine gesetzliche richtlinie die heist. ein fahrzeug muss mindestens 11 cm bodenfreiheit haben. was meiner sicherlich nicht mehr hat. wenn du zu einem tüv fährst der so genau ist kannste es vergessen. manche sind aber locker drauf. darf nur nicht bei den bremsentests aufsetzen oder sonst wo hängen bleiben. aber es heist hallt man sollte 11 cm bodenfreiheit haben. ist leider so. das wird dir jeder tüv sagen.
Vielen Dank für die Antworten, Wenn ich alles zusammenzähle ist es legal dann eigentlich nicht möglich ab einer Tieferlegung 60/40 und 175/50 R13 eine Eintragung zu bekommen, zumal der Prüfer mich ja schon auf die 10cm hingewiesen hat :-(
Klar ist das legal zu ergattern.
Sieh es mal so, wenn der Prüfer sagt, es ist okay und trägt es ein, dann ist es automatisch legal.
Wenn es wirklich mal ärger gibt, dann bekommt ihn der Prüfer.
Seine Unterschrift sitzt unter der Eintragung und er muss dafür haften.
Nicht du.
und aus diesem Grund wird dir kein Prüfer der was aufm Kasten hat irgendwas eintragen was gegen die StVo verstößt 🙂 ...
Klar !! Aber du weist ja, jeden Morgen steht ein Dummer auf ;D .. hoffe die sind auch so nett wenn ich meinen Polo fertig habe, obwohl gilt das für Autos von 78 überhaupt ? Ich meine das mit den Scheinwerfern z.B. gilt erst ab 85 oder so (Mindesthöhe).
ja achtet auf die untere lichtaustrittskante des scheinwerfers
die muss ab 01.01.88 min. 50cm haben
mfg stefan
Zitat:
Original geschrieben von Edroxx
Klar !! Aber du weist ja, jeden Morgen steht ein Dummer auf ;D .. hoffe die sind auch so nett wenn ich meinen Polo fertig habe, obwohl gilt das für Autos von 78 überhaupt ? Ich meine das mit den Scheinwerfern z.B. gilt erst ab 85 oder so (Mindesthöhe).