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100km/h Zulassung

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hi,

ich möchte meinen älteren Anhänger auf 100 km/h zulassen. Im alten Fahrzeugbrief steht auch etwas dazu (siehe Foto). Passendes Auto mit genug Leergewicht habe ich. Wie muss ich da vor gehen? Muss ich nochmal zum Tüv oder kann ich einfach zur Zulassungsstelle gehen und gleich auf 100km/h zulassen und anmelden? Der Anhänger ist im Moment nicht auf mich angemeldet. Würde das mit den 100km/h am liebsten gleich mitmachen.
Danke

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Genie21 schrieb am 1. Juli 2016 um 07:25:13 Uhr:


Jetzt habe ich such eine Frage. Unser Pferdeanhänger läuft mit grüner Nummer. Also Steuer -u. Versicherungsbefreit. Stimmt es, wenn ich die 100er Zulassung haben möchte, nicht mehr die grüne Nummer fahren darf/kann?
Merci im voraus

Nein, stimmt nicht. Einfach zum Sachverständigen und abnehmen lassen (wenn der Rest passt).

Zitat:

@Bitboy schrieb am 1. Juli 2016 um 07:49:38 Uhr:


Zulassung und Bauart sind das Eine, Steuer und Vers. was anderes. Läuft der als Sportgerät oder als Landwirtschaftlicher?

Eigentlich egal, wenn er nicht gerade unter LOF läuft. Was hier bestimmt nicht zutrifft.
Ich fahre auch eine grüne Nummer und amtlichen 100km/h.

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Hallo,

jetzt muss ich das Thema mal wieder rauskramen, weil auch ich eine Frage zur 100km/h Zulassung habe.

Ich habe heute einen neuen Anhänger 1200kg gebremst ohne Radstoßdämpfer zugelassen. Auf der Homepage des Herstellers Koch heisst es, dass werkseitig schon die 100km/h Genehmigung für alle gebremsten Anhänger vorhanden ist, AUSSER für meinen... (Koch Hobbyline)
Jetzt habe ich den neuen Fahrzeugschein bekommen und da stehen die 100km/h drin (siehe Bild).

Wenn ich mir jetzt Stoßdämpfer einbaue, kann ich dann ohne gesonderte Abnahme durch TÜV o.ä. 100km/h fahren!?
Oder muss ich mir noch das 100 Schild beim StVA holen? Die anderen Auflagen werden erfüllt.

Ich hätte nicht damit gerechnet dass im Fzg-Schein etwas zu den 100km/h steht, deshalb bin ich nun etwas verwundert.

Kann jemand helfen?

Fullsizerender

Hallo,

wenn Du Stoßdämpfer nachrüstest, die Reifen die Auflagen erfüllen und Du die amtlich gesiegelte Plakette besorgst, darfst Du bei Erfüllung der weiteren Bedingungen 100km/h fahren.
Ob dir die Zulassungsstelle ohne Abnahmeprotokoll der fachgerechten Nachrüstung die Plakette gibt, wage ich aber zu bezweifeln.

Grüße

Thorsten

Zitat:

thoritz schrieb:


Ob dir die Zulassungsstelle ohne Abnahmeprotokoll der fachgerechten Nachrüstung die Plakette gibt, wage ich aber zu bezweifeln.
Ich nicht

- denn die schauen nur auf den Fahrzeugschein - und da steht alles Relevante drin.

Ansonsten so wie du sagst.

Zitat:

@Pumpe-Düse schrieb am 4. Juli 2017 um 06:07:03 Uhr:


Ok, das hab ich mir schon gedacht! Ich fahre demnächst einfach mal bei der Zulassungsstelle vorbei und frag mal nach dem Aufkleber.

Das wäre auch mein erster Gang, und dann erstmal aufkleben das Ding.

Hallo,

@v8.lover
die Zulassungsstellen in Hannover, Kempten und Schorndorf machen das nicht (eigene Erfahrung) und auch anderswo wäre das nicht vorschriftsmäßig.
Dann könnte ja jeder einfach vor denen behaupten, er hätte Stoßdämpfer nachgerüstet.
Bei meinem Saris mussten dazu die Löcher für den oberen Anschlag gebohrt werden und bei manchen Achsen muss man Auglaschen an die Achsschenkel schweißen. Da gibt es gute Gründe das vorführen zu müssen.

@Pumpe-Düse
Ruf besser vorher an. Das spart Wartezeit...

Grüße

Thorsten

Das hieße ja dann, du musstest den auch vorführen?!

Dass man erst zum TÜV o.ä. muss UND dabei die Stoßdämpfer dann auch montiert sein müssen, ist mir auch bekannt - hatte ich auch schon - wenn der obige Eintrag garnicht vorhanden ist. Aber beim TE ist er das ja...
Bei mir (Friedberg (Hessen)) wurde nur auf den Fzg.schein geschaut - und dann die 100er-Plakette anstandslos zugeteilt. Keine Vorführung o.ä. notwendig.

Klingt gut. Da das ja automatisch bei der Erstzulassung eingetragen wurde gehe ich davon aus, dass die das anstandslos auch so machen werden.

Hallo,

@Pumpe-Düse
Bei der Ersteintragung wurde eben nicht eingetragen, das dieser Hänger 100 km/h fahren darf, sonder nur, das ein Hänger der Baureihe mit serienmäßig vorhandenen Stoßdämpfern das darf.
Mit der Herstellerbestätigung das die Dinger eingebaut sind, hätte es die Plakette damals gegeben.
Jetzt nur dann, wenn man der Zulassung durch Einzelabnahme nachweisen kann, das die Dämpfer fachgerecht eingebaut wurden.

Aber vielleicht kommst Du an einen Sachbearbeiter/in der/die das nicht kennt und dir die Plakette in Treu und Glauben kostenpflichtig über die Theke schiebt.

Grüße

Thorsten

"Bei Ausrüstung mit Stoßdämpfer und wenn": steht da , wenn alle die in diesem Absatz genannten Voraussetzungen erfüllt sind dann darf der 100 !!!!! --- Enfach mal richtig lesen was im Schein steht !!!

Zitat:

@Bitboy schrieb am 4. Juli 2017 um 11:59:47 Uhr:


"Bei Ausrüstung mit Stoßdämpfer und wenn": steht da , wenn alle die in diesem Absatz genannten Voraussetzungen erfüllt sind dann darf der 100 !!!!! --- Enfach mal richtig lesen was im Schein steht !!!

Richtig !!!

Ja genau...
Bitte prüft doch nochmal meine eigentliche Frage und überlegt ob eure Antworten noch immer hilfreich sind...

"Wenn ich mir jetzt Stoßdämpfer einbaue, kann ich dann ohne gesonderte Abnahme durch TÜV o.ä. 100km/h fahren!?
Oder muss ich mir noch das 100 Schild beim StVA holen? Die anderen Auflagen werden erfüllt."

Danke!

Ohne Abnahme vom TÜV /Dekra oder wie sie alle heißen= kein Schild

Kein Schild = 80km/h erlaubt!

Wie oft denn nun noch?
Mit der Zulassung zum KVA und die Plakette abgeholt. Mit so einem Eintrag gibt es die Plakette praktisch ab Werk. Nur wegen der Siegelung gibts die Plakette aber nur beim KVA.
Auch wenn irgendwann die Reifen älter als wie 6Jahre sind, bleibt die Plakette dran und darf erst wieder Anwendung finden, wenn alles lt. StVZO zutrifft.
Ist das so schwer zu kapieren?

Hallo, ich möchte keinen neuen Thread aufmachen, deshalb kurz hier die Frage;
Anhänger mit 100kmh Zulassung und alle Vorgaben sind erfüllt.
Man wird beispielsweise auf der AB mit 110kmh geblitzt, bei erlaubten 100.
Durch die Überschreitung erlischt die 100kmh Zulassung und die Überschreitung sind 30kmh?
Ist das so rechtens?
War grad im Urlaub mit Anhänger und dies hörte ich grad. Etwas zu schnell fährt man ja mal leicht, daher die Frage.

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