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100km/h Zulassung

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hi,

ich möchte meinen älteren Anhänger auf 100 km/h zulassen. Im alten Fahrzeugbrief steht auch etwas dazu (siehe Foto). Passendes Auto mit genug Leergewicht habe ich. Wie muss ich da vor gehen? Muss ich nochmal zum Tüv oder kann ich einfach zur Zulassungsstelle gehen und gleich auf 100km/h zulassen und anmelden? Der Anhänger ist im Moment nicht auf mich angemeldet. Würde das mit den 100km/h am liebsten gleich mitmachen.
Danke

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Zitat:

@Genie21 schrieb am 1. Juli 2016 um 07:25:13 Uhr:


Jetzt habe ich such eine Frage. Unser Pferdeanhänger läuft mit grüner Nummer. Also Steuer -u. Versicherungsbefreit. Stimmt es, wenn ich die 100er Zulassung haben möchte, nicht mehr die grüne Nummer fahren darf/kann?
Merci im voraus

Nein, stimmt nicht. Einfach zum Sachverständigen und abnehmen lassen (wenn der Rest passt).

Zitat:

@Bitboy schrieb am 1. Juli 2016 um 07:49:38 Uhr:


Zulassung und Bauart sind das Eine, Steuer und Vers. was anderes. Läuft der als Sportgerät oder als Landwirtschaftlicher?

Eigentlich egal, wenn er nicht gerade unter LOF läuft. Was hier bestimmt nicht zutrifft.
Ich fahre auch eine grüne Nummer und amtlichen 100km/h.

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Kann ich nur bestätigen. War eben bei der GTÜ. Haben kurz die Reifen angeschaut und dann gleich nen Gutachten geschrieben. Preis glatt 30€. Danke für eure Hilfe. Habe aber noch ne Frage: Ich habe nen bisschen Rost an der Achse. Gibt es noch Achsen für Heinemannanhänger?

Wird ne Alko oder Knott Achse sein. Schau mal aufs Typenschild und frag mal bei einem Anhängerhändler / bauer.

Zitat:

@stand21 schrieb am 29. Juni 2016 um 18:50:07 Uhr:


.... Außerdem ist die Bereifung des Anhängers wichtig. Der Pkw, der mit diesem Anhänger eine Geschwindigkeit von 100 km/h erreichen will, muss Reifen am Hänger besitzen, die für eine Geschwindigkeit von 120 km/h vorgesehen sind.
Zusätzlich sollte die Bereifung mindestens dem Geschwindigkeitsindex L entsprechen, um die Tempo-100-Genehmigung zu erhalten.

Nicht zusätzlich! Geschwindigkeitsindex "L" bedeutet 120 km/h. Den Aufdruck "120 km/h" wirst Du auf Reifen normalerweise nicht finden.

Jetzt habe ich such eine Frage. Unser Pferdeanhänger läuft mit grüner Nummer. Also Steuer -u. Versicherungsbefreit. Stimmt es, wenn ich die 100er Zulassung haben möchte, nicht mehr die grüne Nummer fahren darf/kann?
Merci im voraus

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Zulassung und Bauart sind das Eine, Steuer und Vers. was anderes. Läuft der als Sportgerät oder als Landwirtschaftlicher?

Hallo,

auf der Strecke Hannover Kempten "verliert" man mit einem Sprinter und Vollgas wo es geht und der Fahrt mit meinem kleinen Einachser zwischen 30 - 40 Minuten und fährt statt dessen sehr entspannt mit Tempo 100 nach Tacho.
Wenn Du die Reifen erneuern musst, sind die 10 oder gar 12" Zoll für den Heinemann echt teuer. Die 8" bekommt man mit ein bisschen Glück für unter 70,-/Paar.
Abnahme ca. 60,- Umtragung ca. 40,- Schild 10,- ...
Nicht wenige für nen Expresszuschlag.

Aber ich baue gerade an meinem kleinen und kurzen Reiseanhänger und werde den auch auf 100 eintragen lassen.
Da darf ich ja nicht meckern. Ist eigentlich blanker Unsinn, macht aber Spaß...

Grüße

Thorsten

Zitat:

@btnl schrieb am 30. Juni 2016 um 22:48:54 Uhr:


... Habe aber noch ne Frage: Ich habe nen bisschen Rost an der Achse. Gibt es noch Achsen für Heinemannanhänger?

Wird wohl eher eine von Nieper oder Peitz sein.
Davon abgesehen hatte Heinemann immer Achsen bzw. die Aufnahmen speziell herstellen lassen. Von der Stange gibt es die nicht (mehr). Aber heutzutage ist alles machbar (für viel Geld).

Ein bisschen Rost wird geschmiergelt grundiert und Lackiert, beim Auto nimmt man ja auch nicht gleich ne Rohkarosse.

Zitat:

@Genie21 schrieb am 1. Juli 2016 um 07:25:13 Uhr:


Jetzt habe ich such eine Frage. Unser Pferdeanhänger läuft mit grüner Nummer. Also Steuer -u. Versicherungsbefreit. Stimmt es, wenn ich die 100er Zulassung haben möchte, nicht mehr die grüne Nummer fahren darf/kann?
Merci im voraus

Nein, stimmt nicht. Einfach zum Sachverständigen und abnehmen lassen (wenn der Rest passt).

Zitat:

@Bitboy schrieb am 1. Juli 2016 um 07:49:38 Uhr:


Zulassung und Bauart sind das Eine, Steuer und Vers. was anderes. Läuft der als Sportgerät oder als Landwirtschaftlicher?

Eigentlich egal, wenn er nicht gerade unter LOF läuft. Was hier bestimmt nicht zutrifft.
Ich fahre auch eine grüne Nummer und amtlichen 100km/h.

In meinem Brief und Schein steht nix von 100 km, aber auf der Heckklappe vom Hänger ist das 100er Schild und darauf befindet sich, halb auf dem Schild und halb auf der Klappe der Aufkleber vom STVAmt. Ein guter Bekannter ehem. TÜV dipl. Ing. meint das reicht.

Das reicht auch. Bei den älteren bzw umgerüsteten Anhänger wird das so gehandhabt. Bei neuen Anhängern, die Werksseitig schon für 100 km/h gebaut werden, steht das in den Zulassungsbescheinigungen und braucht nicht extra am Anhänger gekennzeichnet werden.

Zitat:

@Markus1181 schrieb am 6. Juli 2016 um 11:39:26 Uhr:


Das reicht auch. Bei den älteren bzw umgerüsteten Anhänger wird das so gehandhabt. Bei neuen Anhängern, die Werksseitig schon für 100 km/h gebaut werden, steht das in den Zulassungsbescheinigungen und braucht nicht extra am Anhänger gekennzeichnet werden.

... bis zur ersten Kontrolle. 🙄

Zitat:

@TURBO B5 schrieb am 6. Juli 2016 um 13:30:34 Uhr:



Zitat:

@Markus1181 schrieb am 6. Juli 2016 um 11:39:26 Uhr:


Das reicht auch. Bei den älteren bzw umgerüsteten Anhänger wird das so gehandhabt. Bei neuen Anhängern, die Werksseitig schon für 100 km/h gebaut werden, steht das in den Zulassungsbescheinigungen und braucht nicht extra am Anhänger gekennzeichnet werden.

... bis zur ersten Kontrolle. 🙄

Da kann man natürlich auch noch Überraschungen erleben, wenn dem Polizisten der Amtliche Stempel der Zulassungsbehörde nicht reicht. 😁

Moin Moin !

Zitat:

Ein guter Bekannter ehem. TÜV dipl. Ing. meint das reicht.

Naja ,der ist wohl schon ein bischen raus aus der Materie !

Zitat:

Bei den älteren bzw umgerüsteten Anhänger wird das so gehandhabt.

Blödsinn !

Früher gab es eine Bescheinigung von einer Prüforganisation , diese galt für ein Gespann und musste vom SVA abgestempelt werden ,dort gab es dann auch die beiden 100 km/h Schilder. Das kleine musste in das Zugfzg geklebt werden ,das grosse an den Anhänger. Die Bescheinigung war mitzuführen und wurde ungültig , sobald entweder das Fzg oder der Anhänger nicht miteinander unterwegs waren.

Heute gibt es diese Bescheinigung immer noch ,nur gilt sie nicht mehr für ein bestimmtes Zugfzg, sondern es werden nur die Grundanforderungen an dieses darin genannt. Demzufolge ist auch das 100 km/h Schild für das Zugfzg entfallen. Die Bescheinigung ist natürlich immer mitzuführen, alternativ kann auch ein Eintrag in den Anhängerpapieren erfolgen.

MfG Volker

Hallo,

das gesiegelte 100er Schild ist Pflicht und es muss in die Fahrzeugpapiere übernommen werden.
Das ist eine Sonderabnahme /Sondergenehmigung, die nicht nur mitgeführt werden muss wie z.B. eine ABE.

Grüße

Thorsten

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