Mir ging es doch nur darum, ob der von mir erworbene Gebrauchtwagen mit eben jener „Problemkupplung“ die Freigabe des ASK-Herstellers Alko gemäß der bereits angehängten Gebrauchsanweisung erhält… hier wurde ja explizit die Kupplung 305417 als Ausnahme gelistet die von Alko benutzt werden darf. Mein Wohnwagen hat nämlich eine Alko-Antischlingerkupplung.