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100km/h Zulassung

Themenstarteram 28. Juni 2016 um 23:10

Hi,

ich möchte meinen älteren Anhänger auf 100 km/h zulassen. Im alten Fahrzeugbrief steht auch etwas dazu (siehe Foto). Passendes Auto mit genug Leergewicht habe ich. Wie muss ich da vor gehen? Muss ich nochmal zum Tüv oder kann ich einfach zur Zulassungsstelle gehen und gleich auf 100km/h zulassen und anmelden? Der Anhänger ist im Moment nicht auf mich angemeldet. Würde das mit den 100km/h am liebsten gleich mitmachen.

Danke

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Zitat:

@Genie21 schrieb am 1. Juli 2016 um 07:25:13 Uhr:

Jetzt habe ich such eine Frage. Unser Pferdeanhänger läuft mit grüner Nummer. Also Steuer -u. Versicherungsbefreit. Stimmt es, wenn ich die 100er Zulassung haben möchte, nicht mehr die grüne Nummer fahren darf/kann?

Merci im voraus

Nein, stimmt nicht. Einfach zum Sachverständigen und abnehmen lassen (wenn der Rest passt).

Zitat:

@Bitboy schrieb am 1. Juli 2016 um 07:49:38 Uhr:

Zulassung und Bauart sind das Eine, Steuer und Vers. was anderes. Läuft der als Sportgerät oder als Landwirtschaftlicher?

Eigentlich egal, wenn er nicht gerade unter LOF läuft. Was hier bestimmt nicht zutrifft.

Ich fahre auch eine grüne Nummer und amtlichen 100km/h.

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am 29. Juni 2016 um 4:36

Nützt dir das wirklich etwas? 100 km/h gilt nur auf Autobahnen. Landstraße gilt trotzdem weiterhin nur 80 km/h

Das Foto ist der Brief? Sieht nach alter ungültig gestempelter Zulassung Teil 1 aus. Also

So wie das da steht war der Hänger auf 100km/h zugelassen.

Tüv muss er aber noch haben für die Zulassung.

Hallo,

immer bei der Zulassungsstelle anrufen.

Da gibt es von Amt zu Amt unerwartet große Unterschiede.

Aus der Zeile im Schein würde ich nicht zwingend darauf schließen, das der Hänger selbst schon die 100er Zulassung hat.

Gerade in den Anfangsjahren der Regelung gab es oft ein ziemliches Durcheinander.

An die Reifen (DOT) denken. Max. Alter 6 Jahre. Ist aber nicht mehr HU-relevant. Das wissen manche Prüfer aber nicht...

Die 100er Regelung ist me nur für denjenigen Interessant, der sehr viel lange Strecken auf Autobahnen/Autostraßen (Keine Bundesstraßen, nur die mit dem Schild mit blauem Auto!!) fahren.

Die Regelung ist auch schwierig einzuhalten (Stützlast).

Ich habe es noch nie erlebt (und kenne auch niemanden) das die Rennleitung jemanden mit 100 auf dem Tacho raus gewunken hat. Die haben da genug "Angebote" zwischen 130 und 160 km/h.

Man spart nur wenig Zeit und bei den vielen LKW ist man mit den dann anliegenden echten 110 zu schnell zum ruhigen Mitschwimmen.

Grüße

Thorsten

Der Eintrag bezieht sich auf die Ziffern 21 u. 22 im Fahrzeugbrief. Stehen da bei den Ziffern im Brief noch irgendwelche Bemerkungen.

Ich habe damals einfach beim TÜV / DEKRA die 100 km/h Zulassung in die Papiere eintragen lassen und bin anschließend zur Zulassungsstelle um mir die 100 km/h-Plakette zu holen. Die Prüfstelle (TÜV / DEKRA) hatte noch eine separate Bescheinigung ausgestellt über die 100 km/h Zulassung zu Ziffer 22: "geeignet für Tempo 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen gem. 9. AusnahmeVO z. StVO".

Die 100KM/h eintragung in deinen Papieren bezieht sich auf die Reifen.Es gab oder gibt Reifen die einen 100KM/h Stempel haben.Das sind Serienreifen fürPKW die extra gestempelt sind und nur auf Anhängern gefahren werden dürfen.

Die 100 KM/h Zulassung musst du dir beim TÜV eintragen lassen dann zum Strassenverkehrsamt das Schild mit Stempel holen fertig.

Zur Aussage von Antarakutscher: 100 KM/H nutzt sehr wohl etwas ,man darf auf der BaB 100 KM/H fahren wenn du nämlich 100 fährst ohne die Zulassung gibts bis 20 KM/H überschreitung 70€&1 Punkt ab 21 KM/H 80€ &1 Punkt))

GESETZESTEXT!

Wie bereits erwähnt, ist es möglich, die Geschwindigkeit mit einem Anhänger auf 100 km/h zu erhöhen. Dafür benötigen Interessierte im Rahmen der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Tempo-100-Genehmigung, die Prüfinstitute in Deutschland wie beispielsweise die Dekra oder der Tüv ausstellen.

Zuerst müssen Sie Ihren Anhänger bei einer dieser Stellen begutachten lassen. Dabei gilt nicht nur die StVO, sondern es wird auf verschiedenste technische Voraussetzungen Wert gelegt. Es ist wichtig, dass Ihr Auto mit ABS (Anti-Blockier-System) ausgestattet ist. Zusätzlich darf die Gesamtmasse des Autos nicht mehr als 3,5 Tonnen betragen.

Zudem ist eine der Voraussetzungen, dass der Anhänger für die Geschwindigkeit von 100 km/h geeignet ist. Außerdem ist die Bereifung des Anhängers wichtig. Der Pkw, der mit diesem Anhänger eine Geschwindigkeit von 100 km/h erreichen will, muss Reifen am Hänger besitzen, die für eine Geschwindigkeit von 120 km/h vorgesehen sind.

Zusätzlich sollte die Bereifung mindestens dem Geschwindigkeitsindex L entsprechen, um die Tempo-100-Genehmigung zu erhalten.

Man kann aber auch mit einem Trabbi oder Käfer zum Sachverständigen (TüV, DEKRA ...) fahren um einen Anhänger auf 100km/h abnehmen zu lassen. Wichtig ist nur das Zugfahrzeug (und die anderen Eckdaten), wenn man 100km/h gerade fahren möchte.

Und ja, auch ein Trabbi würde es techn. schaffen - also ich meiner unerlaubte 100km/h mit Anhänger. :D

Themenstarteram 29. Juni 2016 um 18:50

Das ist ja alles interessant. Was kostet die Tüv-Abnahme für die Eintragung der 100km/h. Denn ungefähr? Der Hänger wird ja sowieso neu zugelassen. HU hat er aber noch. Dann lasse ich das gleich mit eintragen. Danke für eure Tipps.

Für eine Neuzulassung benötigt man eine neue Begutachtung. Du meinst eine Wiederzulassung.

Die Preise sind unterschiedlich - einfach mal dort nachfragen (ca. 30-60€).

Nabend,

@btnl

sag doch bitte Mal genauer um was es sich hier dreht.

Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob man einen halbwegs aktuellen Hänger, der werkseitig für 100km/h eine Unbedenklichkeitsbescheinigung hat, Stoßdämpfer schon verbaut sind oder der wenigstens die Augen an den Achsschenkeln hat, oder es sich um einen uralten Selbstbau/Klitzekleinserienbau unbekannter Herkunft handelt.

Wenn Du uns noch verrätst, wie oft und wie weit Du auf Autobahnen unterwegs bist, kann man auch beurteilen, ob Du das nur aus Vervollkommnungsliebe oder ernstem Hintergrund machen möchtest.

 

@stand21

Nützlich ist vieles. Aber wenn Schweißarbeiten, Stoßdämpfer und sogar eine AKS nötig sind, dann kann man sich auf max. 16 über beschränken, verliert nur 20% Speed, kann sehr oft (me passiert das nie) bei der Rennleitung löhnen und liegt nach zig Jahren immer noch im Plus...

Grüße

Thorsten

Themenstarteram 29. Juni 2016 um 21:07

Also es ist ein Heinemann 600kg Anhänger. Ich hab das mal ausgerechnet mit den 0,3 für Anhänger ohne Bremsen. Das passt schon. Ich fahre recht viel Autobahn. Wohne direkt an der A7 und fahre mit dem Anhänger hauptsächlich einen Rasenmähertraktor zwischen Firma und Haus hin und her. Da passt das mit der Autobahn ganz gut. Benutze den hänger aber auch öfter mal um Motorräder mitzunehmen. Da wird dann richtig viel Autobahn gefahren. Also 100 lohnen sich bei mir bestimmt. Ist das nen Problem wenn der älter ist? Der Anhänger ist von 2000...

am 30. Juni 2016 um 4:23

@stand21: das ist mir schon klar wann der TE damit 100 fahren kann und wann nicht. Die Frage ist, fährt der TE regelmäßig auf der BAB oder nicht. Denn wenn er nur alle paar Jahre vielleicht mal BAB fährt, dann lohnt sich der ganze Aufwand und das Geschiss bis der der Anhänger die 100 km/h Zulassung hat nicht. Und auf normalen Land und Kreisstrassen ist dann trotzdem bei 80 km/h Schluss.

Moin Moin !

Zitat:

Ist das nen Problem wenn der älter ist? Der Anhänger ist von 2000...

In dem Fall nicht. Ab EZ 1990 ist für Anhänger vorgeschrieben ,dass sie für 100 km/h gefertigt sein müssen,andernfalls müssen sie mit einem 80km/h Schild gekennzeichnet sein.

Anhänger vor 1990 dagegen können durchaus Bauteile wie Achsen ,Bremsen,Auflaufeinrichtungen usw. besitzen, die nur für 80 km/h geeignet sind ,ohne dass das in den Papieren ausgewiesen sein muss.

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 30. Juni 2016 um 10:10:40 Uhr:

Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 30. Juni 2016 um 10:10:40 Uhr:

Zitat:

Ist das nen Problem wenn der älter ist? Der Anhänger ist von 2000...

In dem Fall nicht. Ab EZ 1990 ist für Anhänger vorgeschrieben ,dass sie für 100 km/h gefertigt sein müssen,andernfalls müssen sie mit einem 80km/h Schild gekennzeichnet sein.

Anhänger vor 1990 dagegen können durchaus Bauteile wie Achsen ,Bremsen,Auflaufeinrichtungen usw. besitzen, die nur für 80 km/h geeignet sind ,ohne dass das in den Papieren ausgewiesen sein muss.

MfG Volker

Ach, daher ging das bei meinem wohl so problemlos bei der Prüfstelle. Der ist von 1959 und hatte auch schon Stoßdämpfer ab Werk verbaut. Ich hatte das im Zusammenhang mit einer HU-Abnahme machen lassen, nachdem ich den Hänger im Jahr 2007 komplett neu aufgebaut hatte.

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