100km/h Zulassung
Hi,
ich möchte meinen älteren Anhänger auf 100 km/h zulassen. Im alten Fahrzeugbrief steht auch etwas dazu (siehe Foto). Passendes Auto mit genug Leergewicht habe ich. Wie muss ich da vor gehen? Muss ich nochmal zum Tüv oder kann ich einfach zur Zulassungsstelle gehen und gleich auf 100km/h zulassen und anmelden? Der Anhänger ist im Moment nicht auf mich angemeldet. Würde das mit den 100km/h am liebsten gleich mitmachen.
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Genie21 schrieb am 1. Juli 2016 um 07:25:13 Uhr:
Jetzt habe ich such eine Frage. Unser Pferdeanhänger läuft mit grüner Nummer. Also Steuer -u. Versicherungsbefreit. Stimmt es, wenn ich die 100er Zulassung haben möchte, nicht mehr die grüne Nummer fahren darf/kann?
Merci im voraus
Nein, stimmt nicht. Einfach zum Sachverständigen und abnehmen lassen (wenn der Rest passt).
Zitat:
@Bitboy schrieb am 1. Juli 2016 um 07:49:38 Uhr:
Zulassung und Bauart sind das Eine, Steuer und Vers. was anderes. Läuft der als Sportgerät oder als Landwirtschaftlicher?
Eigentlich egal, wenn er nicht gerade unter LOF läuft. Was hier bestimmt nicht zutrifft.
Ich fahre auch eine grüne Nummer und amtlichen 100km/h.
50 Antworten
Wo geblitzt? In Deutschland oder Ausland.
In Deutschland kann von vorne blitzend keine Zulässigkeit überprüft werden. Das muss man dann nachreichen, im Falle eines Falles. Bei Erfüllung der Vorgaben ist es dann 10km/h zu viel und wird korrigiert.
Im Ausland gilt, was im Ausland gilt. Da kann die 100km/h Zulassung null Wert besitzen. Das ist eine nationale Geschichte.
Deutschland, providafahrzeug
Neee, das stimmt nicht! Busse dürfen auch 100km/h mit Sonderzulassung. Und da gilt auch nur alles über 100km/h. Man muss mit Anhänger nur aufpassen, weil die Punkte nicht bei 20km/h drüber anfangen sondern bei 15km/h!
Wie gesagt, ein bekannter sagte dies und machte mich unsicher..
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Es gab Fälle, wo meist so geurteilt wurde.
Zitat:
@Timo495 schrieb am 3. Oktober 2018 um 10:13:06 Uhr:
Deutschland, providafahrzeug
Dann haben die doch die Voraussetzungen geprüft, Leergewicht Zugfahrzeug etc?
Dann wäre die Überschreitung 10km/h ergo Verwarngeld.
Gruß m