100km/h-Zulassung auf WoWa Bj. 2002?

Bürstner

Hallo zusammen,

ich bin hier im Forum nicht fündig geworden, deshalb die Frage.
Ich möchte meinen WoWa von 80 KmH auf 100KmH aufrüsten / zulassen.
Ich weiß das mit den Reifen, das diese nicht älter als 6 Jahre sein dürfen.
Das Zugfahrzeug sollte auch mit dem Gewicht über den des WoWa sein, auch kein Problem

Aber was ich gehört habe, wie es mit den Stoßdämpfern?

kann mich einer erleuchten?

Danke euch!

Beste Antwort im Thema

Nachdem ich hier selbst als schreibender User im Thread beteilgt war, möchte ich nur ungern als MOD eingreifen müssen. Ich bin aber ziemlich sicher, dass ich nicht der Einzige hier bin, den solche ausufernden Diskussionen nerven, zumal sich diese hier inzwischen auch nicht mehr wirklich auf die Frage des TE zur erstmaligen Erlangung der Tempo-100-Zulassung bezog:

Zitat:

@Kalkutti schrieb am 26. Januar 2017 um 17:31:06 Uhr:


Hallo zusammen,

ich bin hier im Forum nicht fündig geworden, deshalb die Frage.
Ich möchte meinen WoWa von 80 KmH auf 100KmH aufrüsten / zulassen.
Ich weiß das mit den Reifen, das diese nicht älter als 6 Jahre sein dürfen.
Das Zugfahrzeug sollte auch mit dem Gewicht über den des WoWa sein, auch kein Problem

Aber was ich gehört habe, wie es mit den Stoßdämpfern?

kann mich einer erleuchten?

Danke euch!

Nichts gegen eine Diskussion an sich (selbst, wenn´s mal etwas vom Ursprungsthema abrückt) ... solange sie sich nicht wie hier dauernd im Kreis dreht. Aber jetzt sollten wir im Sinne des TE bitte wieder zum Thema zurück ...

Gruß
NoGolf

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Nachdem ich hier selbst als schreibender User im Thread beteilgt war, möchte ich nur ungern als MOD eingreifen müssen. Ich bin aber ziemlich sicher, dass ich nicht der Einzige hier bin, den solche ausufernden Diskussionen nerven, zumal sich diese hier inzwischen auch nicht mehr wirklich auf die Frage des TE zur erstmaligen Erlangung der Tempo-100-Zulassung bezog:

Zitat:

@Kalkutti schrieb am 26. Januar 2017 um 17:31:06 Uhr:


Hallo zusammen,

ich bin hier im Forum nicht fündig geworden, deshalb die Frage.
Ich möchte meinen WoWa von 80 KmH auf 100KmH aufrüsten / zulassen.
Ich weiß das mit den Reifen, das diese nicht älter als 6 Jahre sein dürfen.
Das Zugfahrzeug sollte auch mit dem Gewicht über den des WoWa sein, auch kein Problem

Aber was ich gehört habe, wie es mit den Stoßdämpfern?

kann mich einer erleuchten?

Danke euch!

Nichts gegen eine Diskussion an sich (selbst, wenn´s mal etwas vom Ursprungsthema abrückt) ... solange sie sich nicht wie hier dauernd im Kreis dreht. Aber jetzt sollten wir im Sinne des TE bitte wieder zum Thema zurück ...

Gruß
NoGolf

ich finde es dann etwas inkonsequent, einen solchen Thread erst auf 3 Seiten anwachsen zu lassen und zudem selbst, ausschließlich OT, plus der Aufforderung:

Zitat:

Wäre schön, wenn Ihr ebenfalls Quellen für Eure Annahmen liefern könnt

zu schreiben.

Das Thema Reifen kam ja schon ganz zu Anfang auf.

Da hättest du dann schon zu Anfang eingreifen müssen, da du ja selbst weißt, dass das Thema Reifenalter, nicht zuletzt aufgrund der offensichtlich nicht ganz eindeutigen Gesetzeslage, permanent ausufert.

Das Thema Stoßdämpfer (nur darum ging es dem TE eigentlich...) ist schon lange durch, da es zum Vorhandensein von Stoßdämpfern keine großartigen Interpretationsspielräume gibt.

Der TE hat sich auch nicht weiter geäußert und weiß anscheinend bis jetzt nicht mal, ob sein WoWa Baujahr 2002 überhaupt Stoßdämpfer hat...die Frage, ob Stoßdämpfer vorhanden sein müssen, dürfte aber beantwortet sein. und von daher ist es m.E. nicht mehr so wichtig, dass der Thread wieder auf das eigentliche Thema "Stoßdämpfer" zurück kommt.
Ansonsten, falls das jemanden überfordern sollte, muss der Thread halt geschlossen werden, denn zum eigentlichen Thema kommt nicht mehr wirklich etwas.

Moin Moin !

Zitat:

möchte ich nur ungern als MOD eingreifen müssen. Ich bin aber ziemlich sicher, dass ich nicht der Einzige hier bin, den solche ausufernden Diskussionen nerven,

Zitat:

Nichts gegen eine Diskussion an sich (selbst, wenn´s mal etwas vom Ursprungsthema abrückt) ... solange sie sich nicht wie hier dauernd im Kreis dreh

Ja , das ist zwar richtig , aber man kann es deshalb verstehen , weil hier :

Zitat:

Es ist richtig, dass im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO die Nichteinhaltung des § 6 der genannten Ausnahme-VO wegen zu alter Reifen (älter als sechs Jahre) an Ihrem Wohnanhänger beanstandet und dem Fahrzeug keine Prüfplakette zugeteilt wurde.

Jemand vom Verkehrsministerium schlichtweg falsch geantwortet hat !
Anscheinend eine Antwort von jemanden ,der völlig planlos ist und die 9.AusnahmeVO gar nicht kennt.
Wie nämlich hier vor 2 Seiten schon völlig richtig angemerkt wurde , sieht die 9.AusnahmeVO den Fall der zu alten Reifen vor !

"§6 in der 9. StVOAusnV = LINK

Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen dieser Verordnung nicht mehr entsprochen wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrs-Ordnung.

""
Im Klartext : Sobald irgendeine Veränderung vorliegt , wodurch die Anforderungen der 9.AusnahmeVO nicht erfüllt sind , (und das können alle Anforderungen sein , egal , ob Reifen oder das Zugfzg ! ) , kann die erhöhte Höchstgeschwindigkeit nicht in Anspruch genommen werden. Weitere Folgen werden nicht genannt und sind somit auch nicht vorgesehen. Es wird ja z.B. auch nicht gefordert ,das 100 km/h Schild abzudecken , wenn man ein ungeeignetes Zugfzg. nimmt.

Insofern haben auch diejenigen Recht ,die schreiben ,dass der Wisch vom Verkehrsministerium schon in sich widersprüchlich ist. Es ist nicht möglich , zu fordern , mit einem 100 km/h Anhänger mit zu alten Reifen nur noch 80 zu fahren , gleichzeitig aber zu fordern , eine HU Plakette aus diesem Grund zu verweigern. Diese darf nur beim Vorliegen von (mindestens) einem erheblichen Mangel verweigert werden.
Ein mehr als 6 Jahre alter Reifen ist aber im amtlichen Mängelkatalog nicht als Mangel aufgeführt.
Andererseits darf lt. STVZO ein Fzg nicht in Betrieb gesetzt werden , wenn dem Halter / Fahrer bekannt ist oder sein müsste , dass ein erheblicher Mangel vorliegt.

Fazit : Ohne die völlig falsche Antwort aus dem Ministerium wäre es gar nicht zu dieser Diskussion gekommen.

MfG Volker

Du fährst mit alten Reifen zur HU - keine Plakette.

Die 6 Jahre laufen während vor fälliger HU ab: Nur noch 80 km/h.

Es geht hier nicht um irgendwelche Diskussionsmeinungen, sondern ausschließlich um die Realität der Handhabung (selbst dann, wenn sie ein bislang ungeahndeter, allerschwerster Rechtsverstoß wäre).

Das nächste Posting bitte also ein vom Verfassungsgericht bestätigter Einspruch gegen eine aus DOT Gründen verweigerte Plakette.

Zufrieden wäre ich auch mit einer Aussage einer anerkannten Prüforganisation (nicht eines Prüfers), dass die Plakette unabhängig vom DOT erteilt wird.

Alles andere - nicht hilfreich. Hatten wir nämlich schon mehrfach.

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Moin Moin !

Zitat:

Zufrieden wäre ich auch

Schön ,dass du mir vorschreibst , welche Argumente ich anzubringen habe ! 🙂

Zitat:

Du fährst mit alten Reifen zur HU - keine Plakette.

 

Die 6 Jahre laufen während vor fälliger HU ab: Nur noch 80 km/h.

Das ist deine Meinung !

Was ich schrieb , durch Verordnungen nachgewiesene Tatsachen !

Zitat:

Das nächste Posting bitte also ein vom Verfassungsgericht bestätigter Einspruch gegen eine aus DOT Gründen verweigerte Plakette

Leider wird dich da keiner in deinem Grössenwahnsinn bestätigen können.

Zitat:

Zufrieden wäre ich auch mit einer Aussage einer anerkannten Prüforganisation (nicht eines Prüfers), dass die Plakette unabhängig vom DOT erteilt wird

Habe ich auch geschrieben ,du musst nur lesen und verstehen !

Noch mal ganz laaaaaaaaaaaaaaaangsam :

""" fordern , eine HU Plakette aus diesem Grund zu verweigern. Diese darf nur beim Vorliegen von (mindestens) einem erheblichen Mangel verweigert werden.

Ein mehr als 6 Jahre alter Reifen ist aber im amtlichen Mängelkatalog nicht als Mangel aufgeführt.
""
Der amtliche Mängelkatalog ist für alle Prüforganisationen einheitlich und wortgenau vorgeschrieben.
Die ebenfalls für alle Prüforganisartionen vorgeschriebene Software darf eine Abwandlung des Mängelkataloges nicht zulassen. (Bzw. nur unter der Voraussetzung , dass jede Abweichung an eine zentrale Stelle geht und dort überprüft wird)

MfG Volker

Nochmal: Was machen die Prüforganisationen?

Verfahren sie nach deiner Meinung oder nach der des Ministeriums.

DAS IST DIE FRAGE!

Ich habe im letzten September die Plakette für meinen Wowa bekommen. Die Reifen sind noch drauf - fahre erst zu Ostern wieder - und haben eine DOT von 2410.

Ich denke, nach Recht und Gesetz! 😁 😁 😁

man kann doch, wie ich meine, offenbar zu Recht, feststellen, dass die Handhabung der Prüforganisationen diesbezüglich falsch ist.
Wissen hat zumindest bisher noch nicht geschadet und man ist dann vielleicht zukünftig auch bei anderen Dingen, die diese Organisationen so machen, etwas kritischer.

Dass es sich i.d.R. nicht lohnt, diesbezüglich gegen eine Organisation vor zu gehen, die quasi mit Heiligenschein versehen ist und offenbar volle Deckung durch das BVM genießt (ähnlich wie VW noch bis vor kurzem...), ist eine ganz andere Sache.

Ich habe mich auch nicht beim TÜV beschwert, dass mir der Voll-Honk dort, unter Bemerkungen bezüglich der 9.Ausnahmeverordnung die Reifengröße mit einem T-Index vorgeschrieben hat, nur weil ich bei der Änderung der Eintragungen zufällig T-Index-Reifen montiert hatte und er, obwohl es nur um eine Änderung der Kupplung ging, natürlich alles andere nochmals (der WoWa hatte bereits die 100km/h Freigabe...)überprüfen musste.

Der Hersteller selbst, hat nur einen Q-Index in die ZB1 geschrieben und, zur Erinnerung, die 9. Ausnahmeverordnung schreibt nur mindestens einen L-Index vor.

Weswegen die Fachleute dort ein Studium benötigen erschließt sich mir schon längere Zeit nicht mehr so wirklich....und wie schon geschrieben:
Das was dort bezüglich der 9.Ausnahmeverordnung gemacht wird, kann ein durchschnittlich begabter Mitarbeiter der Zulassungsstelle nach kurzer Einarbeitungszeit auch.
Durch den TÜV entstehen bezüglich der 9. Ausnahmeverordnung m.E. nur unnötige Kosten und unnötig verplemperte Zeit des Kunden.

Zitat:

@situ schrieb am 31. Januar 2017 um 13:26:25 Uhr:


Nochmal: Was machen die Prüforganisationen?
Verfahren sie nach deiner Meinung oder nach der des Ministeriums.
DAS IST DIE FRAGE!

Hallo situ,
das unterschiedliche Prüfer in unterschiedlichen Prüfungsorganisationen
auch unterschiedliche Ergebnisse produzieren, erleben wir ja bei fast alle Besuchen der techn. Prüfstellen.

Hier ( zumindest mir ) geht es doch darum,
das wenn ein Prüfer ( ohne Ahnung ) ein von dir genanntes Ergebnis produziert,
entsprechende Unterlagen ( Ausszug aus der 9. StVOAusnV - z.B. den §6 oder Ähnliches )
vorlegen kann oder zumindest darauf hinweisen kann.
Was anschliessend in der Diskussion passiert ist doch erst einmal 2.rangig.
Wie oft konnte ich bei solchen Ergebnissen den entsprechenden "Fachmann" aufklären.
( einer kannte vor ein paar Jahren nicht mal die Vorschrift des zul Gesamt-Zuggewicht 😰🙁 )

Deshalb sind nachweisliche Informationen wichtig.

Mich interessiert in dieser Frage ausschließlich die offizielle Sicht der Prüforganisationen (nicht die eines individuellen Prüfers; schrieb ich aber schon). Die meine ich zu kennen.

Wenn ein Prüfer die auch kennt, hat er in diesem Punkt alle erforderliche Ahnung.

Entweder gibt es keine offizielle Sicht der Prüforganisationen oder es halten sich diverse Prüfer nicht daran.
(das mal wirklich generell und eindeutig zu regeln, könnte das BMV durchaus mal leisten...)
Anders kann ich mir die unterschiedliche Handhabung z.B. bei den Eintragungen in der ZB1 (und das sogar bei unterschiedlichen Prüfern im selben Haus...) nicht erklären.

Eines scheint aber durchgängig der Fall zu sein:
Es scheint einen inneren Zwang bei den Prüfern zu geben, den Punkt 22 (Bemerkungen) in der ZB1 mit möglichst vielen Daten voll"knallen" zu müssen.

Moin Moin !

Zitat:

Nochmal: Was machen die Prüforganisationen?

 

Verfahren sie nach deiner Meinung oder nach der des Ministeriums.

 

DAS IST DIE FRAGE!

Ich weiss nicht ,wie ich die Frage beantworten soll ,ohne beleidigend zu werden !

Ich versuche es noch einmal : Die Prüforganisationen verfahren weder nach meiner Meinung (die interessiert dort keinen) noch nach der des Ministeriums (da diese falsch ist)

Sie wenden schlicht und einfach die Vorschriften an , und die sind in diesem Punkt eindeutig. Und ich schreibe es noch einmal : Alle Mängel sind im einheitlichen Mängelkatalog erfasst und es ist ( nicht ohne weitere Folgen) nicht möglich , davon abzuweichen.

Zitat:

man kann doch, wie ich meine, offenbar zu Recht, feststellen, dass die Handhabung der Prüforganisationen diesbezüglich falsch ist.

Nein ,deine Meinung ist falsch.

Zitat:

Das was dort bezüglich der 9.Ausnahmeverordnung gemacht wird, kann ein durchschnittlich begabter Mitarbeiter der Zulassungsstelle nach kurzer Einarbeitungszeit auch.

Durch den TÜV entstehen bezüglich der 9. Ausnahmeverordnung m.E. nur unnötige Kosten und unnötig verplemperte Zeit des Kunden

Gott erhalte dir deine kindliche Naivität !

Zitat:

Entweder gibt es keine offizielle Sicht der Prüforganisationen oder es halten sich diverse Prüfer nicht daran

Bislang , so scheint es , gibt es genau einen einzigen Prüfer , der sich nicht daran gehalten haben soll....

MfG Volker

Ein Geisterfahrer? Tausende!

😁

Na endlich eine klare Aussage vom Schreihals: Hier wird eine Geisterdiskussion geführt. Es gibt gar keine Prüfer, welche die Plakette wegen DOT-Überschreitung verweigern. KEINEN! Das wusste ich in dieser Deutlichkeit nicht.

Wenn du nicht in der Lage bist , relativ einfache deutsche Texte zu lesen und zu verstehen , macht eine weitere Diskussion keinen Sinn .

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