100km/h-Zulassung auf WoWa Bj. 2002?
Hallo zusammen,
ich bin hier im Forum nicht fündig geworden, deshalb die Frage.
Ich möchte meinen WoWa von 80 KmH auf 100KmH aufrüsten / zulassen.
Ich weiß das mit den Reifen, das diese nicht älter als 6 Jahre sein dürfen.
Das Zugfahrzeug sollte auch mit dem Gewicht über den des WoWa sein, auch kein Problem
Aber was ich gehört habe, wie es mit den Stoßdämpfern?
kann mich einer erleuchten?
Danke euch!
Beste Antwort im Thema
Nachdem ich hier selbst als schreibender User im Thread beteilgt war, möchte ich nur ungern als MOD eingreifen müssen. Ich bin aber ziemlich sicher, dass ich nicht der Einzige hier bin, den solche ausufernden Diskussionen nerven, zumal sich diese hier inzwischen auch nicht mehr wirklich auf die Frage des TE zur erstmaligen Erlangung der Tempo-100-Zulassung bezog:
Zitat:
@Kalkutti schrieb am 26. Januar 2017 um 17:31:06 Uhr:
Hallo zusammen,ich bin hier im Forum nicht fündig geworden, deshalb die Frage.
Ich möchte meinen WoWa von 80 KmH auf 100KmH aufrüsten / zulassen.
Ich weiß das mit den Reifen, das diese nicht älter als 6 Jahre sein dürfen.
Das Zugfahrzeug sollte auch mit dem Gewicht über den des WoWa sein, auch kein ProblemAber was ich gehört habe, wie es mit den Stoßdämpfern?
kann mich einer erleuchten?
Danke euch!
Nichts gegen eine Diskussion an sich (selbst, wenn´s mal etwas vom Ursprungsthema abrückt) ... solange sie sich nicht wie hier dauernd im Kreis dreht. Aber jetzt sollten wir im Sinne des TE bitte wieder zum Thema zurück ...
Gruß
NoGolf
64 Antworten
Also situ,
so ganz verstehe ich Dich nicht. Immer bestehst Du auf Gesetzestexten, nur in diesem Fall sind individuelle Interpretationen der Prüfer relevanter?
Ich werde meine Reifen auch erst nach dem Osterurlaub wechseln, dann bleibt es halt mal bei 80 + (mit Distronic hinter schnellem LKW). 🙂
was wollte schreyhalz jetzt eigentlich genau sagen?
Die Prüforganisationen beachten die § 3 und 6 der Ausnahmeverordnung wortwörtlich, wenn sie einem Halter eines WoWa die Plakette wegen zu alter Reifen verweigern?
Die Prüforganisationen machen bundeseinheitlich gleiche und nur sinnvolle Eintragungen bezüglich der Ausnahmeverordnung in die ZB1 des WoWa?
Es ist für einen Mitarbeiter der Zulassungstelle, der kein technisches Fachhochschulstudium genossen hat, nicht möglich fest zu stellen, ob ein WoWa gem der Ausnahmeverordnung geeignet ist, weil dazu komplizierte, technische Zusammenhänge geklärt werden müssen?
Moin Moin !
Zitat:
was wollte schreyhalz jetzt eigentlich genau sagen?
Womit es in diesem Beitrag jetzt schon mindestens 2 gibt , die einfache deutsche Texte nicht verstehen.
MfG Volker
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 2. Februar 2017 um 11:18:15 Uhr:
Moin Moin !
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 2. Februar 2017 um 11:18:15 Uhr:
Zitat:
was wollte schreyhalz jetzt eigentlich genau sagen?
Womit es in diesem Beitrag jetzt schon mindestens 2 gibt , die einfache deutsche Texte nicht verstehen.
MfG Volker
Dann musst du nicht in Rätseln schreiben....:
Einerseits stellst du m.E. fest, dass es wegen zu alter Reifen zu keiner Verweigerung der Plakette kommen dürfte (31.01.: 13:00), andererseits schreibst du dass die Prüforganisationen nicht falsch handeln (31.01.: 22:00).
Texte dieser Art verstehe ich halt nicht und zur weiteren Aufklärung hast, bis auf deine letzten "Dünnschiss"-Beiträge (Thema: kannst den Text nicht lesen...), trotz direkter und indirekter Fragen, nicht beigetragen.
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So Leute ... da Ihr Euch hier anscheinend nur noch mit Provokationen und gegenseitigen Anschuldigungen verständigen könnt, mache ich den Thread erst mal vorübergehend zu.
Neue Fakten bringt der Thread aller Voraussicht nach eh nicht mehr ans Tageslicht.
Ich behalte mir vor, den Thread nochmal durchzugehen und beleidigende Texte ggf. zu löschen.
Gruß
NoGolf
MT-Moderation
PS: sollte jemand doch noch belastbare Fakten mit Quellenangabe haben, kann er mir gerne eine PN senden.
***Closed***