100km/h-Zulassung auf WoWa Bj. 2002?

Bürstner

Hallo zusammen,

ich bin hier im Forum nicht fündig geworden, deshalb die Frage.
Ich möchte meinen WoWa von 80 KmH auf 100KmH aufrüsten / zulassen.
Ich weiß das mit den Reifen, das diese nicht älter als 6 Jahre sein dürfen.
Das Zugfahrzeug sollte auch mit dem Gewicht über den des WoWa sein, auch kein Problem

Aber was ich gehört habe, wie es mit den Stoßdämpfern?

kann mich einer erleuchten?

Danke euch!

Beste Antwort im Thema

Nachdem ich hier selbst als schreibender User im Thread beteilgt war, möchte ich nur ungern als MOD eingreifen müssen. Ich bin aber ziemlich sicher, dass ich nicht der Einzige hier bin, den solche ausufernden Diskussionen nerven, zumal sich diese hier inzwischen auch nicht mehr wirklich auf die Frage des TE zur erstmaligen Erlangung der Tempo-100-Zulassung bezog:

Zitat:

@Kalkutti schrieb am 26. Januar 2017 um 17:31:06 Uhr:


Hallo zusammen,

ich bin hier im Forum nicht fündig geworden, deshalb die Frage.
Ich möchte meinen WoWa von 80 KmH auf 100KmH aufrüsten / zulassen.
Ich weiß das mit den Reifen, das diese nicht älter als 6 Jahre sein dürfen.
Das Zugfahrzeug sollte auch mit dem Gewicht über den des WoWa sein, auch kein Problem

Aber was ich gehört habe, wie es mit den Stoßdämpfern?

kann mich einer erleuchten?

Danke euch!

Nichts gegen eine Diskussion an sich (selbst, wenn´s mal etwas vom Ursprungsthema abrückt) ... solange sie sich nicht wie hier dauernd im Kreis dreht. Aber jetzt sollten wir im Sinne des TE bitte wieder zum Thema zurück ...

Gruß
NoGolf

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Zitat:

@situ schrieb am 29. Januar 2017 um 11:14:06 Uhr:


Du kannst natürlich davon ausgehen, solange du nicht behauptest, es wäre die Rechtslage.

Nein, du erhältst bei der HU keine Plakette.

Hallo,
Mit welcher Begründung / Rechtsgrundlage ?

NACHTRAG.
ich habe im Netz noch einen guten Hinweis dazu gefunden:

Die Verweigerung der Plakette wäre nicht zulässig. Bei der Hauptuntersuchung wird der Anhänger nach den Beschaffenheitsvorschriften der StVZO bzw. den geltenden EG-Richtlinien geprüft.

Die 9.AusnVO ist aber der StVO zugeordnet und das in der 9. AusnVO angegebene max. Reifenalter von 6 Jahren ist eine Verhaltensvorschrift. Der Fahrer darf mit Reifen, die älter als 6 Jahre alt sind max. 80km/h fahren (wie auch bereits von anderen Usern geäußert).

Es handelt sich nicht um einen Mangel, ein Hinweis auf dem Prüfbericht ist aber angebracht.

Ohne Quellenangabe völlig sinnlos. Noch ein User in irgendeinem Forum, der dort seine Meinung vertritt? Meinungen können ja gern gepostet werden, solange sie als solche gekennzeichnte sind (fehlt hier, wie meistens).

Es wäre übrigens auch meine Logik. Inzwischen weiß ich aber, dass man an den entscheidendenen Stellen (die ich leider nicht bin) anders denkt.

Und mich interessiert nur, ob die Plakette erteilt wird oder nicht (und keine Konjunktive "hättte, hätte Fahrradkette"😉.

@schreyhalz:

Zitat:

Letzendlich ist das Reifenalter ja auch nur ein Punkt von mehreren , Ist das Zugfzg z.B. zu leicht oder hat kein ABS ,darf der Wowa auch nur mit 80 km/h gezogen werden.

Es geht bei dieser Betrachtung ausschließlich um den Anhänger/Wohnwagen, was die Bedingungen für die 100km/h-Regelung betrifft. Das Auto selbst muss zusätzliche Bedingungen erfüllen, damit man mit dem Gespann dann real 100km/h fahren darf.

Der Anhänger ist mit zu alten Reifen, letztendlich genauso wie z.B. mit demontierten Stoßdämpfern (die wegen der 100km/h-Regelung extra montiert wurden), grundsätzlich (unabhängig vom Auto)nicht mehr für Tempo 100km/h geeignet.
Unter Bemerkungen in der ZB1 wird dem Anhänger die grundsätzliche Tempo 100km/h-Zulässigkeit gem der Ausnahmeverordnung aber bestätigt.

Von daher sollten zu alte Reifen bei Anhängern mit grundsätzlich bestätigter Eignung gem. der Ausnahmeverordnung eigtentlich grundsätzlich ein Mangel sein. Auch wenn man nur 80km/h fährt.

Andererseits handelt es sich um eine Ausnahmeverordnung der STVO und nicht der STVZO....

Ist halt schwierig....und in keinem Fall für einen Gespann-Fahrer, der das ja selbst beurteilen muss, eindeutig zu verstehen und das wiederum macht Diskussionen mit Ordnungshütern oder TÜV-Päpsten eventuell problematisch.

Wieder eine Geschichte, um die sich die Mannen von Herrn Dobrindt mal kümmern sollten...anstatt...

Zitat:

@navec schrieb am 29. Januar 2017 um 15:57:11 Uhr:


@schreyhalz:

Zitat:

@navec ,Wieder eine Geschichte, um die sich die Mannen von Herrn Dobrindt mal kümmern sollten...anstatt...

Anstatt was? Sie haben sich doch gekümmert (das Zitierte hier nicht gelesen?) und die Prüfer wissen, wie sie zu verfahren haben.

Die Tempo 100 Eignung nach StVZO und StVO sind zwei paar Schuhe. Und ein dritter Schuh sind die tatsächlichen, individuellen Zulassungen (z. B. nach Sonderbestimmungen der StVO wie die 9. Ausnahmeverodnung).

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Zitat:

Anstatt was? Sie haben sich doch gekümmert (das Zitierte hier nicht gelesen?) und die Prüfer wissen, wie sie zu verfahren haben.

anstatt lediglich publikumswirksamen Aktionismus (z.B. Maut) vor zu führen.

Bis jetzt schreiben TÜV-Prüfer immer noch z.Teil recht unterschiedliche und z.Teil unsinnige Dinge unter Bemerkungen in die ZB1, was die 100km/h Regleung betrifft.
Da ist in jedem Fall bundesweiter Regelungsbedarf vorhanden und genau so könnten die hier gestellten Fragen wegen der älteren Reifen mal bundesweit und einfach verständlich geklärt werden.

Wenn ich beim Reifenalter freie Wahl habe und lediglich darauf achten muss nur 80km/h zu fahren, wenn der Reifen älter ist, ist für den TÜV kein Grund vorhanden, mir die TÜV-Plakette wegen zu alter Reifen zu verweigern.

Wenn auch beim TÜV Reifen mit weniger als 6 Jahren notwendig sind, dann ist das Fahren mit Wohnwagen bei denen die 100km/h-Regelung eingetragen ist, grundsätzlich nicht erlaubt.

Ein Gemisch aus beiden Regelungen, so wie es anscheinend der Fall ist, sollte es nicht geben und da könnte sich eine Behörde tatsächlich mal drum kümmern.

Ich finde, die hier von NixGolf zitierte Stellungnahme des Ministeriums ist nachvollziehbar und auch einfach zu verstehen. Ob diverse Prüfer tatsächlich nach Lust und Laune prüfen, weiß ich nicht (ich kenne keine glaubhafte Dokumentation dazu; da ich selbst DOT lesen und interpretieren kann, auch keine eigenen Erfahrungen).

Ob der Verkehrsminister sich ausschließlich um die Maut kümmert, entzieht sich ebenfalls meiner Kenntnis; halte es aber für eher unwahrscheinlich. Ich wäre auch nicht grundsätzlich gegen eine Maut (habe gerade wieder knapp 100 EUR bezahlt), welche die auf Publikumswirksamkeit zielenden Politiker unserer westlichen Nachbarn seit Jahrzehnten eintreiben lassen.

Zitat:

Ich finde, die hier von NixGolf zitierte Stellungnahme des Ministeriums ist nachvollziehbar und auch einfach zu verstehen.

Für mich ist die Stellungnahme widersprüchlich.

Ich habe da eindeutig gelesen, dass der Prüfer auf DOT nicht älter als 6 Jahre bestehen muss.

"Es ist richtig, dass im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO die Nichteinhaltung des § 6 der genannten Ausnahme-VO wegen zu alter Reifen (älter als sechs Jahre) an Ihrem Wohnanhänger beanstandet und dem Fahrzeug keine Prüfplakette zugeteilt wurde."

So lange es von berufener (!!!!) Stelle nichts Gegenteiliges gibt, gibt es für mich keinen Zweifel, Frage beantwortet und Thema durch (natürlich nur für mich).

es stand da aber auch (und das steht ja auch real im §6):

Zitat:

Davon unbenommen sind die Vorschriften des § 6 der Ausnahme-VO,die sicherstellen sollen, dass in einem solchen Fall, wie von Ihnen geschildert, bei Nichtvorhandensein der für die Ausnahme relevanten Tatbestände nur die "normalen" Geschwindigkeiten mit dem Gespann gefahren werden dürfen.

und das bedeutet, dass jemand ganz offiziell mit über 6 Jahre alten Reifen knapp 2 Jahre fahren dürfte, wenn er sich an maximal 80km/h hält.

Der Anhänger kann daher eigentlich keine Mängel haben, die bewirken, dass die Prüfplakette nicht vergeben wird.

Für mich ist allein das schon widersprüchlich.

Im Gegensatz zum §6 der Ausnahmeverordnung kann man m.E. die Schlussfolgerung dieses Textteils:

Zitat:

Es ist richtig, dass im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO die Nichteinhaltung des § 6 der genannten Ausnahme-VO wegen zu alter Reifen (älter als sechs Jahre) an Ihrem Wohnanhänger beanstandet und dem Fahrzeug keine Prüfplakette zugeteilt wurde."

nirgendwo offiziell nachlesen und im §6 selbst steht kein Wort über TÜV-Prüfungen.

Wie kann man §6 nicht einhalten...doch nur dadurch, dass man eventuell zu schnell fährt.

Es gibt aber auch noch den §3 der Ausnahmeverordnung und der besagt:

Zitat:

Die Reifen des Anhängers müssen zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt, erkennbar am eingeprägten
Herstellungsdatum, jünger als sechs Jahre und mindestens mit der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h)
gekennzeichnet sein.

und das wiederum ist, jedenfalls für mich, der Rückschluss, dass der TÜV keine Plakette verweigern darf.

Zusammengefasst:
Es gibt in der gesamten Ausnahmeverordnung keinen Hinweis darauf, der den TÜV bei Vorhandensein von älteren Reifen berechtigt, die Plakette zu verweigern.
Genau genommen (§3) bräuchten jüngere Reifen nicht einmal bei der 100km/h-Zulassung durch den TÜV vorhanden sein.
Maximal 6 Jahre alte Reifen sind nur bei einer Fahrt über 80km/h nötig und das überprüft die Polizei und nicht der TÜV. Außerdem geht es hier ja ausschließlich um die STVO und damit hat der TÜV bei einer HU nichts zu tun.

Diese Diskussion gab es doch schon mehrfach. Denkst Du denn wirklich, dass sie diesmal mit einem für alle plausiblen Ergebnis endet?

Die gab und gibt es zigfach in allen relevanten Foren.

Man sollte auseinander halten:

1. Wie ist die Handhabung? Die Frage ist für mich eindeutig beantwortet.
2. Filosofische Abhandlungen zur Forenbelebung.

Kann ja jeder seine Schlussfolgerungen daraus ziehen:

Für mich gibt die Ausnahmeverordnung keinerlei Anlass dafür, dass der TÜV sich mal wieder wichtig machen muss.
Der soll die Eigenschaften des WoWa in Bezug auf die Ausnahmeverordnung beurteilen, die sich nicht auf Verschleißteile beziehen und mehr nicht.
Im Grunde genommen sind das nur die Feststellungen:
Grundsätzliche 100km/h Eignung und das Vorhandensein von Stoßdämpfern.
(Ok, dafür braucht man keinen Ingenieur. Das könnte ein angelernter Verwaltungsmensch von der Zulassungsstelle auch)

Alles andere muss eigentlich nicht durch den TÜV begutachtet werden:
Die Gewichtsgrenzen muss der Fahrer ohnehin selbst beurteilen können und er muss auch feststellen (können), ob eine ASK oder ein Anhänger-ESP vorhanden ist

Das Einhalten der Geschwindigkeiten und der sonstigen flexiblen Bedingungen z.B. des Autos und auch der WoWa-Reifen, gehört zur Verantwortung des Fahrers.

Zitat:

@situ schrieb am 29. Januar 2017 um 20:02:34 Uhr:


Die gab und gibt es zigfach in allen relevanten Foren.

Man sollte auseinander halten:

1. Wie ist die Handhabung? Die Frage ist für mich eindeutig beantwortet.

Hier ging es um Widersprüche in einem Schreiben und die gesetzlichen Grundlagen und nicht um die Frage wie die Handhabung ist. Die kennen wir ja und da der TÜV natürlich jede Gelegenheit nutzt, Kohle zu machen, wird der garantiert kein Interesse an einer ernsthaften Klärung haben.

Aus der Ausnahmeverordnung, vor allem wegen §3 und 6, den Rückschluss ziehen zu wollen, dass der TÜV die Plakette verweigern darf, wenn jemand mit älteren Reifen, aber sonst völlig intaktem 100km/h-WoWa zur HU erscheint, ist in jedem Fall sehr weit her geholt.

Zitat:

@campingfriend schrieb am 28. Januar 2017 um 12:32:16 Uhr:


Reifen, die alter als 6 jahre sind können für die HU in D nicht beanstandet werden.
Es sei denn, diese zeigen Schäder oder das Fahrzeug wird aktuell für die 100'er Zulassungsprüfung vorgeführt.

Es ging (mir) um diese Falschmeldung (ich halte sie dafür). Sie war nicht als Meinung, sondern als Fakt verkündet.

Zitat:

@situ schrieb am 29. Januar 2017 um 20:02:34 Uhr:


Die gab und gibt es zigfach in allen relevanten Foren.

Man sollte auseinander halten:

1. Wie ist die Handhabung? Die Frage ist für mich eindeutig beantwortet.
2. Filosofische Abhandlungen zur Forenbelebung.

Zitat:

@situ schrieb am 29. Januar 2017 um 13:39:46 Uhr:


Ohne Quellenangabe völlig sinnlos. Noch ein User in irgendeinem Forum, der dort seine Meinung vertritt? Meinungen können ja gern gepostet werden, solange sie als solche gekennzeichnte sind (fehlt hier, wie meistens).

Es wäre übrigens auch meine Logik. Inzwischen weiß ich aber, dass man an den entscheidendenen Stellen (die ich leider nicht bin) anders denkt.

Und mich interessiert nur, ob die Plakette erteilt wird oder nicht (und keine Konjunktive "hättte, hätte Fahrradkette"😉.

Hallo,
leider keine nachvollziehbaren und beweisbaren Inhalte. 😕😕

Mir geht es nicht darum, das hier einer Recht hat oder ich ein bis zwei Jahre länger die Reifen abfahren möchte,
sondern, das jeder, der in diese Situation kommt, entsprechende Quellen gegenüber den Prüfern,
die nun mal öfters immer gegenteiliger Meinung / Entscheidungen( halt auch nur Menschen )
sind.

So lange mir der Prüfer nicht die entsprechenden Quellen vorhält, werde ich auf jeden Fall seine Entscheidung anzweifeln.

Wahrscheinlich werde ich einmal in den Genuss solcher Entscheidung kommen,
da meine Reifen vom Werk her mit 6 Monaten unterschiedlicher DOT montiert wurden.

BEMERKUNG
Ob nun die Reifen bei 7 oder 17 Jahren getauscht werden sollten nicht müssen,
bleibt doch von dieser Diskussion unbetroffen.

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