100 km/h Zulassung

Hallo zusammen,

vielleicht kann hier jemand Licht in mein Dunkel geben:

Also, wir haben uns einen gebrauchten WW zugelegt. Der hat zur Zeit keine 100 km/h-Zulassung, erfüllt aber die Voraussetzungen. Mein Auto ist allerdings zu leicht, um den Wagen mit 100 km/h ziehen zu dürfen.

Wenn ich jetzt den WW ummelde, kann ich dann eine 100 km/h-Zulassung samt Plakette bekommen? Wenn ja, wie? Muss ich zum TÜV? Es ist eine Homologationsbescheinigung dabei, die alle Voraussetzungen zum 100 km/h-Betrieb bestätigt. Ich muss die Plakette dann ja nicht drankleben, bis ich mir ein anderes Zugfahrzeug zugelegt habe oder halt so lange mit einem roten Diagonalstreifen ungültig machen.

Jedenfalls wäre das so einfacher für mich, da ich dann zu gegebener nicht noch mal zur Zulassungsstelle müsste und noch mal Geld los werden würde.

Schönen Dank vorab für die vielen hilfreichen Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86


Wieso Glückspils?
Auf meinem Wohnmobil sind die Reifen erst 14 Jahre alt, keine Ahnung was du meinst...

Hallo,

ja dann möchte ich dir auf der Autobahn mit deinem Wohnmobil aber nicht begegnen.
Sag bitte vorher Bescheid, wann und wo du lang fährst. 😁😁

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Zitat:

Original geschrieben von schreyhalz



Zitat:

gesigelte 100-Plakette wurde aufgrund dieses Eintrags bei der Zulassung problemlos erteilt

Ich schrieb schon ,dass die oft nicht wissen ,was sie tun.....

Das will ich durchaus gelten lassen ....

Zitat:

Original geschrieben von schreyhalz



Zitat:

zwischenzeitlich 2x HU durch unterschiedliche Prüforganisationen

Ich schrieb schon ,dass es genauso statthaft ist ,das Gutachten (beinhaltet Formblatt) von der Zul.stelle abstempeln zu lassen und mitzuführen. Von daher kann aufgrund eines nicht vorhandenen Eintrages im Schein nicht auf eine zu Unrecht erteilte Plakette geschlossen werden.

Mann, Mann, Mann ... Du solltest Dich echt mal bei der Qualitätssicherung vom TÜV bewerben. Die Jungs haben nämlich anscheinend auch noch nicht so ganz verstanden, wie man das richtig macht. Ich vermute ja schon fast eine Verschwörung zwischen TÜV, Zulassungsstelle und Teilen der Polizei. Oder die kennen das "Formblatt" alle nur deswegen noch nicht, weil es die NSA zwar irgendwann abgefangen, aber noch nicht weitergeleitet hat?? Evtl. kann Edward ja was dazu sagen? Ich bekam verdächtigerweise NUR ein Gutachten nach §21, in welchem neben den technischen Daten für die Zulassung auch die Tempo-100-Fähigkeit mit einem knappem formlosen Absatz bestätigt wurde. Von daher hätte ich dieses ominöse "Formblatt", das anscheinend niemand hier hat und auch niemand sonst kennt, wirklich gerne mal gesehen. Zu unserem Wohnwagen gab es jedenfalls KEINES. Ich wüsste somit leider nicht, was ich da mitführen sollte und hoffe nur, dass man mir jetzt nicht deswegen schon die Zelle neben Uli in Landsberg freihält.

Ich geh jetzt in den Keller ... Formblatt suchen. Over and out ...

Gruß
NoGolf

@schreyhalz:

Zitat:

Zitat:
gesigelte 100-Plakette wurde aufgrund dieses Eintrags bei der Zulassung problemlos erteilt

Ich schrieb schon ,dass die oft nicht wissen ,was sie tun.....

...das siehst du zwar wieder völlig anders, aber wir sind da m.E. definitiv einer Meinung.

Also bis heute war es mir egal warum der nette Herr vom TÜV, nach Entrichtung des Entgeldes, die Genehmigung für 100km/h erteilt hat. Sollte er dabei grob Fahrlässig weil fehlerhaft gehandelt haben ist das mit Sicherheit bereits verjährt.
Richtig ist allerdings, dass er damals seinen Ermessensspielraum wohl ausgeschöpft hat damit die damals noch gültige '0,8' Regel für exakt dieses Gespann zutrifft.
Nachdem sich die letzten knapp 13 Jahre niemand über meine Geschwindigkeit beschwert hat, werde ich auch weiter mit 95 - 100 über die Autobahn tuckern, sofern das möglich ist.
Sollte aber Schreyhalz an einer der amtlichen Stellen einsteigen, ist es möglicherweise besser, nur noch 79 zu fahren.

@NoGolf: Gib zu, so wichtige und falsche Unterlagen hast Du nicht Keller, Du wolltest nur mal Lachen...

Gruß
Thomas

Zitat:

Original geschrieben von tf3000


@NoGolf: Gib zu, so wichtige und falsche Unterlagen hast Du nicht Keller, Du wolltest nur mal Lachen...

Gruß
Thomas

... Frau ist im Keller angekettet und wacht über alle Dokumente 😁😁😁

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@schreyhalz,

und du glaubst tatsächlich alles, was so in diversen Foren geschrieben wird. 😁😁😁

Also ich glaub NoGolf!
Ist doch nett, dass er sie mal besucht 😛😛😛

Moin Moin !

Zitat:

Von daher hätte ich dieses ominöse "Formblatt", das anscheinend niemand hier hat und auch niemand sonst kennt, wirklich gerne mal gesehen

Hilft das weiter ? (pers.Daten geschwärzt und anzukreuzende / auszufüllende Felder nicht bearbeitet)

http://s14.postimg.org/imlm4qmnx/DSCF0343.jpg

Zitat:

Ich bekam verdächtigerweise NUR ein Gutachten nach §21,

Nun ,eine Rechnung wirst du ja auch bekommen haben ! Auf dieser müsste ja auch die Abnahme nach der 9.ÄVO aufgeführt sein.

Zitat:

auch die Tempo-100-Fähigkeit mit einem knappem formlosen Absatz bestätigt wurde

Ich schrieb schon ,was es damit auf sich hat. Fundstelle hab ich jetzt auch , StVZO §30a:

""" .....................................

(2) Anhänger müssen für eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h gebaut und ausgerüstet sein. Sind sie für eine niedrigere Geschwindigkeit gebaut oder ausgerüstet, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein.
.............

"""

Wann dieser § eingefügt wurde und ab welcher EZ er gilt ,kann ich (noch) nicht sagen.

Zitat:

Original geschrieben von schreyhalz


Wann dieser § eingefügt wurde und ab welcher EZ er gilt ,kann ich (noch) nicht sagen.

Ab EZ 1.1.1990, parallel zur Einführung der "EG-Bremse"

Moin Moin !

Zitat:

Ab EZ 1.1.1990, parallel zur Einführung der "EG-Bremse"

Danke schön ! habs zwischenzeitlich auch gefunden ,gut ,wenn man im I-Netzeitalter die guten alten "Schwarten" doch nicht wegschmeisst !

MfG Volker

Zitat:

Original geschrieben von schreyhalz


Danke schön ! habs zwischenzeitlich auch gefunden ,gut ,wenn man im I-Netzeitalter die guten alten "Schwarten" doch nicht wegschmeisst !

Musst nur bei der richtigen Organisation suchen, hier steht es im Flyer 😁 😁 😁

http://www.gtue.de/.../gtue-informativ_tempo-100-anhaenger_2010-11.pdf

Ich grabe das alte Ding mal aus :-)

Wir holen bald unseren Wohnwagen. Dieser hat die 100er zulassung inkl ASK Alko 30ü4 und zzg 1500kg
Zugzugfahrzeug hat 1507kg und ABS und Anhänger ESP. Alles im KFZ schein eingetragen.
Das sollte ja passen für 100kmh

Zweites zugfahrzeug bekommt eine AHK nachträglich von Volvo.
Im KFZ Schein steht nichts, da nachträglich. Muss da etwas wegen 100er zulassung eingetragen werden oder wie wüsste man im Fall der Fälle das dieses Auto auch die Anforderungen erfüllt. Oder gibt volvo da ein Schreiben nach Einbau mit?

Also soweit ich weiß muss nach aktuellem Stand das PKW Leergewicht über dem zul.Gg des WoWa sein, eine Antischlingerkupplung und Auflaufbremse vorhanden sein. Die Reifen des Hänger jünger als 7 Jahre und der Zug in Summe beider zulGg weniger als 3.5t wiegen, dann bedarf es keiner Abnahme, um 100 km/h fahren zu dürfen. Außerdem muss er für 100 km/h zugelassen sein. Im Schein des PKW muss dann nichts eingetragen werden, Anhängelastbetc steht immer drin, auch wenn er keine Kupplung hat.

Leider nicht ganz richtig:
https://www.tuev-nord.de/.../

Zitat:

@Christian0815 schrieb am 22. September 2022 um 21:41:09 Uhr:



Wir holen bald unseren Wohnwagen. Dieser hat die 100er zulassung inkl ASK Alko 30ü4 und zzg 1500kg
Zugzugfahrzeug hat 1507kg …

1507 kg zGG, Leergewicht, oder was?

Stimmt, da gab es noch den Multiplikator und ab dem 7. Jahr des Reifenalters ist man raus. Gibts überhaupt Reifen, die weniger als den Geschwindigkeitsindex L haben? Aber es Bedarf keiner Gespanneintragung im Schein des PKW unter 3.5t

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