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100 km/h Zulassung

Themenstarteram 20. März 2012 um 15:32

Hallo zusammen,

vielleicht kann hier jemand Licht in mein Dunkel geben:

Also, wir haben uns einen gebrauchten WW zugelegt. Der hat zur Zeit keine 100 km/h-Zulassung, erfüllt aber die Voraussetzungen. Mein Auto ist allerdings zu leicht, um den Wagen mit 100 km/h ziehen zu dürfen.

Wenn ich jetzt den WW ummelde, kann ich dann eine 100 km/h-Zulassung samt Plakette bekommen? Wenn ja, wie? Muss ich zum TÜV? Es ist eine Homologationsbescheinigung dabei, die alle Voraussetzungen zum 100 km/h-Betrieb bestätigt. Ich muss die Plakette dann ja nicht drankleben, bis ich mir ein anderes Zugfahrzeug zugelegt habe oder halt so lange mit einem roten Diagonalstreifen ungültig machen.

Jedenfalls wäre das so einfacher für mich, da ich dann zu gegebener nicht noch mal zur Zulassungsstelle müsste und noch mal Geld los werden würde.

Schönen Dank vorab für die vielen hilfreichen Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

Wieso Glückspils?

Auf meinem Wohnmobil sind die Reifen erst 14 Jahre alt, keine Ahnung was du meinst...

Hallo,

ja dann möchte ich dir auf der Autobahn mit deinem Wohnmobil aber nicht begegnen.

Sag bitte vorher Bescheid, wann und wo du lang fährst. :D:D

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Moin Moin !

Zitat:

Was im Fz-Schein genau zu stehen hat, steht dort auch nicht

Doch ,und zwar hier:

""mit einem Formblatt, das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Verkehrsblatt bekannt gegeben wird, einen Vorschlag für die Berichtigung nach § 13 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in den Fällen der Nummer 1,""

Das fettgedruckte wird im Volksmund auch "Eintragung " genannt.

MfG Volker

 

ja und?

Wo oder wie ist dadurch fest gelegt, was da genau drin zu stehen hat?

Wo steht, welche Detailtiefe dieser Vorschlag, den die Zulassungsstelle ja meist 1:1 umsetzt, haben muss, zumal ja die Pflicht besteht, ein Informationsblatt, dass alle Bedingungen enthält, ausgehändigt werden muss?

(Mein TÜV hat mir jetzt übrigens kein Informationsblatt ausgehändigt, obwohl es sich ja um eine erneute Feststellung der Eignung handelt und ich auch genau das bezahlt habe....)

Wie der Vorschlag aus zu sehen hat, ist offenbar nicht geregelt, denn sonst könnte Prüfstelle A bei gleichem Sachverhalt nicht prinzipiell andere Vorschläge machen, als Prüfstelle B.

Wieso stand bei mir, laut vorheriger Dekra-Begutachtung (Vorschlag), kein Mindestleergewicht drin?

Wieso steht es jetzt nach meiner TÜV-Begutachtung drin?

Wieso steht bei @Oscar78 aktuell kein Mindestleergewicht drin?

Wieso hat der TÜV bei mir jetzt eine absolut überflüssige Angabe zu den Reifen im Vorschlag?

Wieso steht bei @Oscar78 etwas von Stoßdämpfern drin?

usw usw.

Solche willkürlichen Einträge machen nicht gerade den Eindruck, dass es für den Vorschlag (also die amtliche Eintragung) genau Verfahrensvorschriften gibt.

Wenn doch, dann kannst du die ja mal nennen.

Vorab: ich habe nicht den geringsten Schimmer, was eingetragen werden muss, was eingetragen werden darf ... usw.

Es war und ist mir ehrlich gesagt auch bislang relativ egal, solange es nicht zu irgendwelchen Problemen mit einem Sachverständigen während der HU oder einem Polizisten bei einer eventuellen Kontrolle kommen sollte. Ich verstehe aber durchaus, das manche Eintragungen überfüssig erscheinen mögen (sind?) und spätestens dann ärgerlich sind, sobald man bestimmte Komponenten ersetzen möchte/muss.

Aus dem von Schreyhalz massiv verkürzten Auszug aus der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO kann ich persönlich, zumindest im Gesamtkontext, ebenso wenig entnehmen, dass da ganz bestimmte Prüfpunkte oder Fahrzeugausstattungsteile zur Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgelegt werden. Die Neunte ist eh relativ schwammig geschrieben und irgendwelche genaueren Ausführungsbestimmungen dazu kann ich zumindest nirgends finden.

Damit behaupte ich ganz bewusst NICHT, dass es keine Richtlinien darüber gibt, was ggf. eingetragen werden muß und was nicht. Behauptungen dazu stelle ich aber frühestens auf, wenn ich tatsächlich auch irgendwelche nachvollziehbaren offiziellen Quellen dafür nennen kann.

Zumindest bin ich aber wie navec ziemlich sicher, dass vieles alleine davon abhängig ist, an welchem Tag und bei welchem Wetter man bei welchem Prüfdienst vorfährt und welcher Prüfer die Abnahme durchführt. ;););)

Anbei mal der Auszug aus meiner Zulassungsbescheinigung Teil I vom Wohnanhänger. Da war dem damaligen Prüfer 2010 sozusagen freie Hand gelassen. Da Anhänger in GB keiner Zulassung unterliegen, also auch keinerlei Fahrzeugpapiere haben, gab es nur die technischen Datenblätter des Herstellers ACE/Swift. Ebenso wie die Datenblätter zum Fahrgestell und Anhängevorrichtung sowie das Bremsgutachten von ALK-KO.

Da das Fahrzeug im Rahmen des Eigenimports aus England eine Volluntersuchung §21 beim TÜV benötigte, erfolgte in deren Rahmen auch gleich die Tempo-100-Zulassung.

Gruß

NoGolf

Fzg-schein-ace

Moin Moin !

Zitat:

erfolgte in deren Rahmen auch gleich die Tempo-100-Zulassung

Davon ist im Schein nichts vermerkt ! Falls du den Eintrag "Der Anhänger ist für mind.100 km/h geeignet" meinst , dieser bedeutet keinesfalls eine Eignung im Sinne der 9.ÄVO ,somdern stellt nur fest ,dass bei diesem Anhänger z.B. keine 80 km/h Achsen verbaut wurden und er damit noch ohne Ausnahmegen. zulassungsfähig ist. Seit etlichen Jahren dürfen keine Achsen mehr verbaut werden ,deren Eignung für mindestens 100 km/h nicht nachgewiesen ist.

Ich hatte es schon einmal angesprochen (kann aber auch in einem anderen Beitrag gewesen sein) , dieser Eintrag ist einer der häufigsten Irrtümer ,auf den sogar viele Zul.stellen reinfallen und eine Plakette vergeben.

Zitat:

ebenso wenig entnehmen, dass da ganz bestimmte Prüfpunkte oder Fahrzeugausstattungsteile zur Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgelegt werden.

Richtig ,dafür ist ja auch das angesprochene Formblatt da, das geht aus der VO doch auch eindeutig hervor

 

Zitat:

Mein TÜV hat mir jetzt übrigens kein Informationsblatt ausgehändigt

Das solltest du auf der Zul.stelle bekommen (haben)

mfG Volker

@schreyhalz:

Zitat:

Zitat:

ebenso wenig entnehmen, dass da ganz bestimmte Prüfpunkte oder Fahrzeugausstattungsteile zur Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgelegt werden

Richtig ,dafür ist ja auch das angesprochene Formblatt da, das geht aus der VO doch auch eindeutig hervor

Dann bist du ja jetzt meiner Meinung.

 

Zitat:

Zitat:

Mein TÜV hat mir jetzt übrigens kein Informationsblatt ausgehändigt

Das solltest du auf der Zul.stelle bekommen (haben)

...laut deinen eigenen Ausführungen ist das Sache des Prüfbetriebes und bei meinem vorherigen WoWa habe ich dieses Informationsblatt auch vom TÜV bekommen.

Hallo @NoGolf,

die Eintragung ist ja wirklich heftig!

Besonders "gut" finde ich, dass der Anhänger (allgemein) für mindestens 100km/h (wie schnell denn nun genau...?) geeignet ist, aber kein einziger Hinweis auf die 9.Ausnahmeverordnung besteht.

Deshalb dürftest du in D auf AB's und Kraftfahrstraßen genau genommen keine 100km/h fahren.

Aber da die "Prüfer auf den Straßen" meist auch keine Ahnung haben bzw. sich nicht ganz sicher sind, hat das wahrscheinlich keine Folgen.

Dem Prüfer, der diesen Eintrag veranlasst hat, sollte man die Lizenz entziehen....

Moin Moin !

Zitat:

Dann bist du ja jetzt meiner Meinung.

Nein ,wie kommst du darauf????

Zitat:

Dem Prüfer, der diesen Eintrag veranlasst hat, sollte man die Lizenz entziehen....

Wenn du meinen Beitrag dazu gelesen und verstanden hättest ,wüsstest du ,dass dieser Eintrag sinnvoll und richtig ist , aber keine 100 km/h Zulassung im Sinne der 9.ÄVO ist.Insofern ist der einzig sinnvolle und (fast) richtige Satz in deinem letzten Beitrag dieser:

Zitat:

Deshalb dürftest du in D auf AB's und Kraftfahrstraßen genau genommen keine 100km/h fahren.

"fast " deswegen ,weil du "genau genommen" auch noch streichen musst.

MfG Volker

Zitat:

Zitat:

Dann bist du ja jetzt meiner Meinung.

Nein ,wie kommst du darauf????

Originaltext von @Nogolf:

Zitat:

Aus dem von Schreyhalz massiv verkürzten Auszug aus der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO kann ich persönlich, zumindest im Gesamtkontext, ebenso wenig entnehmen, dass da ganz bestimmte Prüfpunkte oder Fahrzeugausstattungsteile zur Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgelegt werden.

Antwort @schreyhalz:

Zitat:

Richtig ,dafür ist ja auch das angesprochene Formblatt da, das geht aus der VO doch auch eindeutig hervor

@schreyhalz, wenn auch du dem massiv von dir selbst verkürzten Auszug aus der 9. AVO nicht entnehmen kannst, dass dort ganz bestimmte Prüfpunkte oder Fahrzeugausstattungsteile zur Eintragung in die ZulBesch Teil 1 festgelegt werden und du daraufhin sogar antwortest, dass dafür das Formblatt da ist, bist du definitiv meiner Meinung:

Einzelheiten gehören nicht in die ZulBescheinigung. Die kann man dem Info-Blatt entnehmen.

Darum ging es die ganze Zeit.

@schreyhalz:

Zitat:

Wenn du meinen Beitrag dazu gelesen und verstanden hättest ,wüsstest du ,dass dieser Eintrag sinnvoll und richtig ist , aber keine 100 km/h Zulassung im Sinne der 9.ÄVO ist.Insofern ist der einzig sinnvolle und (fast) richtige Satz in deinem letzten Beitrag dieser:...

Wenn der Eintrag sinnvoll und richtig wäre, hätte der Prüfer in jedem Fall auf die 9-Ausnahmeverordnung verweisen müssen und die ganzen techn. Einzelheiten weglassen können (s.o., denn dafür gibt es ja auch laut deiner Aussage das Formblatt)

Auf die AVO hat er aber nicht verwiesen, daher darf mit dem Anhänger in D nirgendwo mit 100km/h gefahren werden und aufgrund dessen ist der Sinn der Eintragung (da ging es höchstwahrscheinlich um die Eignung für 100km/h, sonst wäre das in Feld 22 wohl besonders kaum erwähnt worden) nicht gegeben.

 

 

Moin Moin !

Zitat:

das Formblatt da ist, bist du definitiv meiner Meinung:

 

Einzelheiten gehören nicht in die ZulBescheinigung. Die kann man dem Info-Blatt entnehmen.

Kann es sein ,dass du die Problematik nicht verstehst ,weil du das "Formblatt" mit dem "Info-Blatt" verwechselst ?

Zitat:

Wenn der Eintrag sinnvoll und richtig wäre, hätte der Prüfer in jedem Fall auf die 9-Ausnahmeverordnung verweisen müssen

Quatsch !

Zitat:

Auf die AVO hat er aber nicht verwiesen, daher darf mit dem Anhänger in D nirgendwo mit 100km/h gefahren werden

richtig !

Zitat:

aufgrund dessen ist der Sinn der Eintragung (da ging es höchstwahrscheinlich um die Eignung für 100km/h, sonst wäre das in Feld 22 wohl besonders kaum erwähnt worden) nicht gegeben.

Doch ! Du hast es bloss nicht gelesen oder nicht verstanden !

Nochmal : Der Anhänger kommt aus GB und hatte keine COC-Papiere ! damit war hier eine Einzelabnahme erforderlich. Keine Ahnung ,was in GB für Bauartbestimmungen für Anhänger gelten,aber die werden sicherlich von den unseren abweichen. Mit dem Gutachten zur Erlangen der EBE ( Vollabnahme nach §21 zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis) stellt der aaS fest ,dass das Fzg den Bestimmungen der StVZO genügt. Dabei können durchaus Abweichungen von den Bestimmungen für Neuzulassungen berücksichtigt sein , für welche entweder eine Ausnahmegen. erforderlich ist oder die aufgrund der EZ (in GB) eben in unserer StVZO im §72 genannt sind. Nun hat NoGolf nicht geschrieben ,welche EZ der Anhänger in GB hatte. Bei uns ist allerdings ein Anhänger ab EZ 1996 ( ??? genaues Datum mir nicht auf die Schnelle bekannt) nicht zulassungsfähig (bzw. höchstens mit einer gebührenpflichtigen Ausnahmegen.), wenn die Achsen ;Bremsen usw. nicht für mindestens 100 km/h ausgelegt sind ! Also hat er mit diesem Eintrag völlig richtig gehandelt und der Zul.stelle und dem Besitzer schon mal Ärger und Nachfragen oder sogar eine (unnötige) Ausnahmegen. erspart.

Bis mindestens weit in die 80er Jahre hinein waren durchaus unter vielen Anhängern noch Achsen zu finden ,die laut Typenschild nur für 80 km/h zugelasen waren ! Solche Anhänger sind nicht mehr zulassungsfähig ! Das ist einer der Punkte ,die es zu beachten gilt,wenn man so ein Teil kauft , kommt ab und zu speziell bei Wohnwagen vor ,die neu gekauft ,aber nie zugelassen ,sondern nur mit Überführungskz auf einen festen Stellplatz gebracht wurden. Daran sollte man auch denken ,wenn man vorhat ,sich einen Anhänger selber unter Verwendung gebrauchter Achsen selber zu bauen !

MfG Volker

Formblatt und Infoblatt habe ich tatsächlich verwechselt.

Wenn es dann ein einheitliches Formblatt gibt, wundert mich um so mehr, dass die Einträge von den einzelnen Prüforganisationen immer noch so unterschiedlich gehandhabt werden.

Was genau steht in dem Formblatt? Ich habe im IE keines gefunden.

@schreyhalz:

Zitat:

Zitat:

Wenn der Eintrag sinnvoll und richtig wäre, hätte der Prüfer in jedem Fall auf die 9-Ausnahmeverordnung verweisen müssen

Quatsch !

Zitat:

Auf die AVO hat er aber nicht verwiesen, daher darf mit dem Anhänger in D nirgendwo mit 100km/h gefahren werden

richtig !

Zitat:

aufgrund dessen ist der Sinn der Eintragung (da ging es höchstwahrscheinlich um die Eignung für 100km/h, sonst wäre das in Feld 22 wohl besonders kaum erwähnt worden) nicht gegeben.

Doch ! Du hast es bloss nicht gelesen oder nicht verstanden !

Wer nun was nicht richtig verstanden hat, würde ich mal dahin gestellt lassen:

@NoGolf schrieb ja dazu:

Zitat:

Da das Fahrzeug im Rahmen des Eigenimports aus England eine Volluntersuchung §21 beim TÜV benötigte, erfolgte in deren Rahmen auch gleich die Tempo-100-Zulassung.

Von daher gehe ich ziemlich fest davon aus, dass ein Ziel dieser Eintragungen war, die 100km/h-Zulassung für diesen WoWa zu bekommen.

Für mich sieht so aus, dass @NoGolf die 100km/h-Zulassung gem. der 9. Ausnahmeverordnung haben wollte, denn er möchte vermutlich in D auch wirklich 100km/h fahren können und nicht nur in dem Wissen sein, dass sein WoWa allgemein für 100km/h geeignet ist.

Wenn meine Annahme richtig ist, ist die Eintragung im Sinne von @NoGolf nicht ausreichend, denn mit der Eintragung darf er, wie du ja selbst bestätigt hast, in D keine 100km/h fahren. Außerdem kann die Eintragung dann zwangsläufig kaum aufgrund des erwähnten Formblatts erfolgt sein.

(Kommt natürlich drauf an, was tatsächlich in dem Formblatt steht...)

Wenn @NoGolf keine 100km/h in D fahren möchte, ist die Eintragung in Ordnung.

 

 

Moin Moin !

Zitat:

Wenn es dann ein einheitliches Formblatt gibt, wundert mich um so mehr, dass die Einträge von den einzelnen Prüforganisationen immer noch so unterschiedlich gehandhabt werden.

 

Was genau steht in dem Formblatt? Ich habe im IE keines gefunden.

Zitat:

mit einem Formblatt, das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Verkehrsblatt bekannt gegeben wird

Das Verkehrsblatt habe ich leider nicht aboniert.Keine Ahnung ,ob man das im I-Net aufrufen kann , aber selbst wenn ,wird man Probleme haben , es darin zu finden.

Zitat:

Zitat:

Da das Fahrzeug im Rahmen des Eigenimports aus England eine Volluntersuchung §21 beim TÜV benötigte, erfolgte in deren Rahmen auch gleich die Tempo-100-Zulassung.

Von daher gehe ich ziemlich fest davon aus, dass ein Ziel dieser Eintragungen war, die 100km/h-Zulassung für diesen WoWa zu bekommen.

Beim ersten Lesen war ich auch deiner Meinung , aber nachdem ich die Eintragung auf dem Anhang gesehen hatte ,kam ich zu der Überzeugung, dass NoGolf hinterher einem Irrtum aufgesessen war.Denn ich konnte nirgendes in seinem Post lesen ,dass er die 100 km/h Überprüfung in Auftrag gegeben hatte. Aber das wird er nur selber klären können.

Zitat:

Außerdem kann die Eintragung dann zwangsläufig kaum aufgrund des erwähnten Formblatts erfolgt sein.

(Kommt natürlich drauf an, was tatsächlich in dem Formblatt steht...)

Tja ,ich schrieb glaube ich schon früher in diesem Post ,dass oft die Zul.stellen mit allen möglichen Formblättern überfordert sind und die Eintragungen dann völlig verwursten , auch für Nachrüstsysteme , die mit irgendwelchen Einbauten das Abgasverhalten verbessern und so zu einer anderen Schadstoffklasse und einem günstigeren Steuersatz führen , gibt es ein Formblatt, sehr häufig sind die Zul.stellen aber nicht in der Lage , daraus eine vollständige und vor allem richtige Eintragung zu machen.

Gerade heute hatte ich wieder einen solchen Fall , da wurde aus einem nachgerüsteten Kaltlaufregler ein Katalysator. (Überflüssig zu erwähnen,dass auf dem Formblatt des KBA angekreuzt wird ,was für ein Bauteil eingebaut wurde.) Ebenfalls sehr beliebt: "Mit Abgasreinigungssystem nachgerüstet laut Einbaubescheinigung der Firma ( dann folgt der gesamte Firmennahme mit Adresse usw,usw.--fehlen eigentlich nur die Öffnungszeiten-- ,aber nicht der geringste Hinweis darauf ,was denn nun eingebaut wurde).

 

MfG Volker

Hallo.

wird das Ganze jetzt zum hin- und her zwischen schreyhalz und navec?

Nach dem Motto: wer weiß es besser?

Ich bin der Meinung hier zu schließen, da das Ganze hier absolut nichts mehr bringt, außer gegenseitigte Anschuldigungen.

Danke!

Lasst es gut sein ...........................

@Lodo44: danke!!

@schreyhalz:

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf

... Da das Fahrzeug im Rahmen des Eigenimports aus England eine Volluntersuchung §21 beim TÜV benötigte, erfolgte in deren Rahmen auch gleich die Tempo-100-Zulassung...

Zitat:

Original geschrieben von schreyhalz

 

... Beim ersten Lesen war ich auch deiner Meinung , aber nachdem ich die Eintragung auf dem Anhang gesehen hatte ,kam ich zu der Überzeugung, dass NoGolf hinterher einem Irrtum aufgesessen war.Denn ich konnte nirgendes in seinem Post lesen ,dass er die 100 km/h Überprüfung in Auftrag gegeben hatte. Aber das wird er nur selber klären können.

Etwas Logik für Einsteiger: wenn ich schreibe "erfolgte in deren Rahmen auch gleich die Tempo-100-Zulassung...", dann unterstellt Deine obige Antwort eine gewisse Naivität meinerseits (Danke dafür!). Ich freue mich für Dich, dass Du so viel schlauer bist, als alle Anderen hier. Es sollte doch wohl für jeden mit Minimalgripps klar sein, dass eine Tempo-100-Zulassung nur mit entsprechender Beauftragung erfolgen kann/darf. Deswegen war das sogar mir bewußt. Und: ja ... die gesigelte 100-Plakette wurde aufgrund dieses Eintrags bei der Zulassung problemlos erteilt und bei zwischenzeitlich 2x HU durch unterschiedliche Prüforganisationen plus einer Verkehrskontrolle durch die Autobahnpolizei bei Stuttgart akzeptiert.

Gruß

NoGolf

@Lodo44, mal sehen, was @schreyhalz den Ausführungen von @NoGolf jetzt wieder zu entgegnen hat...denn der weiß auch das ja sicherlich wieder besser.

Wenn die Vorstellungen von "Logik" soweit auseinandergehen, ergibt sich manchmal zwangsläufig so ein hin und her.

Moin Moin !

Zitat:

denn der weiß auch das ja sicherlich wieder besser

Deine Einschätzung ist richtig !

Zitat:

gesigelte 100-Plakette wurde aufgrund dieses Eintrags bei der Zulassung problemlos erteilt

Ich schrieb schon ,dass die oft nicht wissen ,was sie tun.....

Zitat:

zwischenzeitlich 2x HU durch unterschiedliche Prüforganisationen

Ich schrieb schon ,dass es genauso statthaft ist ,das Gutachten (beinhaltet Formblatt) von der Zul.stelle abstempeln zu lassen und mitzuführen. Von daher kann aufgrund eines nicht vorhandenen Eintrages im Schein nicht auf eine zu Unrecht erteilte Plakette geschlossen werden.

Zitat:

Verkehrskontrolle durch die Autobahnpolizei

Tja ,da kennen sich auch nicht Alle in allen Dingen aus.

Siehe hier (da habe ich auch erklärend eingegriffen)

http://www.copzone.de/phpbbforum/viewtopic.php?f=7&t=67378

MfG Volker

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