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100 km/h Zulassung

Themenstarteram 20. März 2012 um 15:32

Hallo zusammen,

vielleicht kann hier jemand Licht in mein Dunkel geben:

Also, wir haben uns einen gebrauchten WW zugelegt. Der hat zur Zeit keine 100 km/h-Zulassung, erfüllt aber die Voraussetzungen. Mein Auto ist allerdings zu leicht, um den Wagen mit 100 km/h ziehen zu dürfen.

Wenn ich jetzt den WW ummelde, kann ich dann eine 100 km/h-Zulassung samt Plakette bekommen? Wenn ja, wie? Muss ich zum TÜV? Es ist eine Homologationsbescheinigung dabei, die alle Voraussetzungen zum 100 km/h-Betrieb bestätigt. Ich muss die Plakette dann ja nicht drankleben, bis ich mir ein anderes Zugfahrzeug zugelegt habe oder halt so lange mit einem roten Diagonalstreifen ungültig machen.

Jedenfalls wäre das so einfacher für mich, da ich dann zu gegebener nicht noch mal zur Zulassungsstelle müsste und noch mal Geld los werden würde.

Schönen Dank vorab für die vielen hilfreichen Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

Wieso Glückspils?

Auf meinem Wohnmobil sind die Reifen erst 14 Jahre alt, keine Ahnung was du meinst...

Hallo,

ja dann möchte ich dir auf der Autobahn mit deinem Wohnmobil aber nicht begegnen.

Sag bitte vorher Bescheid, wann und wo du lang fährst. :D:D

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@ulimie

Das ist völlig richtig. Man muss allerdings aufpassen, den genormten Aufkleber zu erhalten. Speziell im Netz gibt es auch das eine oder andere Angebot, welches auf den ersten Blick passen mag, aber andere Abmessung, Farbgebung oder sonstige Unterschiede aufweist und somit von den Zulassungsstellen u.U. nicht akzeptiert wird.

Meine Zulassungsstelle (Bayern) hat bei der Zulassung meines gebrauchten Wohnwagens (aus Baden-Württemberg) gesagt, das Siegel und somit der ganze Aufkleber kann bleiben.

omibernd

Zitat:

@Nogolf schrieb am 29. September 2022 um 15:06:55 Uhr:

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 29. September 2022 um 14:57:30 Uhr:

Worin liegt denn der Unterschied zwischen „versiegelten” und unversiegelten Aufklebern?

Genz einfach

... die im Netz angebotenen sind ohne Siegel der jeweiligen Zulassungsstelle, also ungesiegelt und für die 100er-Zulassung nutzlos. Kann man gerne dem Opa zum 100. Geburtstag schenken ;)

... die Aufkleber, die in der Zulassungsstelle ausgegeben werden erhalten einen Siegelaufdruck oder -aufkleber.

Zitat:

@Nogolf schrieb am 29. September 2022 um 15:06:55 Uhr:

Zitat:

Außer dass auf meinem noch das Wappen von BW drauf ist, vom Vorgänger. Fahr ich jetzt „illegal” weil mein Hänger in Bayern zugelassen ist?

Das ist eine gute Frage ... keine Ahnung, ob der gesiegelte Aufkleber von Deiner aktuellen Zulassungsstelle stammen muss.

Wenn man den Gesetzestext wörtlich nimmt: möglicherweise ja

Zitat:

@Nogolf schrieb am 29. September 2022 um 15:06:55 Uhr:

Zitat:

die von der nach Landesrecht zuständige untere Verwaltungsbehörde gemäß § 5 ausgegebene und gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette an der Rückseite des Anhängers angebracht ist.

Also wieder einmal viel Bürokratie für Nix.

Zitat:

@Nogolf schrieb am 29. September 2022 um 15:06:55 Uhr:

 

Genz einfach

... die im Netz angebotenen sind ohne Siegel der jeweiligen Zulassungsstelle, also ungesiegelt und für die 100er-Zulassung nutzlos. Kann man gerne dem Opa zum 100. Geburtstag schenken ;)

... die Aufkleber, die in der Zulassungsstelle ausgegeben werden erhalten einen Siegelaufdruck oder -aufkleber.

Falsch, unsere Zulassungsstelle gibt keine gesiegelten 100er Plaketten mehr aus. Begründung: alles relevante steht in den Papieren. Ob das Gespann 100kmh fahren darf muss im Zweifel sowieso von den Kontrolleuren geprüft werden. Die Leermasse des Autos bzw. das zulässige Gesamtgewicht des WoWa ist von außen nicht ersichtlich.

 

Und ja, ich habe die Plakette direkt in der Zulassungsstelle bei der Zulassung erworben…

Zitat:

@catweazle78 schrieb am 30. September 2022 um 07:01:06 Uhr:

Zitat:

@Nogolf schrieb am 29. September 2022 um 15:06:55 Uhr:

 

Genz einfach

... die im Netz angebotenen sind ohne Siegel der jeweiligen Zulassungsstelle, also ungesiegelt und für die 100er-Zulassung nutzlos. Kann man gerne dem Opa zum 100. Geburtstag schenken ;)

... die Aufkleber, die in der Zulassungsstelle ausgegeben werden erhalten einen Siegelaufdruck oder -aufkleber.

Falsch, unsere Zulassungsstelle gibt keine gesiegelten 100er Plaketten mehr aus. Begründung: alles relevante steht in den Papieren. Ob das Gespann 100kmh fahren darf muss im Zweifel sowieso von den Kontrolleuren geprüft werden. Die Leermasse des Autos bzw. das zulässige Gesamtgewicht des WoWa ist von außen nicht ersichtlich.

Und ja, ich habe die Plakette direkt in der Zulassungsstelle bei der Zulassung erworben…

Dann muss es irgendwo eine Ausführungsverordnung geben/gegeben haben, die aussagt, dass eine Siegelung entgegen der STVO Ausnahmeverordnung nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist.

Ansonsten darf m.E. kein Landkreis eigenmächtig entgegen dem Bundesrecht handeln.

@navec in unserer Bürokratie, ist trotz aller Regeln so gut wie ALLES möglich.

Allein aus meiner Branche, (Taxibranche) weiß ich, dass es nicht nur in den Bundesländern stark unterschiedliche Verordnungen gibt, sondern sogar von Kommune zu Kommune unterschiedlich gehandelt wird, Bundesgesetze hin, oder her.

Sogar bei Umbaumaßnahmen an Fahrzeugen wird unterschiedlich verfahren. Was in einer Stadt geht, funktioniert in einer Anderen gar nicht.

Erst erlebt mit einem Motorrad das ich überführt habe. Es war eine Einzelabnahme, der Schein war bis an den Rand mit Abnahmen beschrieben, doch beim nächsten TÜV in einer anderen Stadt wurden die Blinker nicht abgenommen, da half gar nichts, musste geändert werden

Jetzt könnte man natürlich TÜV Stellen in mehreren Gemeinden anfahren, so lange bis man wieder TÜV bekommt, aber das geht halt auch ins Geld und kann beim nächsten Mal schon wieder anders sein.

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