100 km/h Zulassung

Hallo zusammen,

vielleicht kann hier jemand Licht in mein Dunkel geben:

Also, wir haben uns einen gebrauchten WW zugelegt. Der hat zur Zeit keine 100 km/h-Zulassung, erfüllt aber die Voraussetzungen. Mein Auto ist allerdings zu leicht, um den Wagen mit 100 km/h ziehen zu dürfen.

Wenn ich jetzt den WW ummelde, kann ich dann eine 100 km/h-Zulassung samt Plakette bekommen? Wenn ja, wie? Muss ich zum TÜV? Es ist eine Homologationsbescheinigung dabei, die alle Voraussetzungen zum 100 km/h-Betrieb bestätigt. Ich muss die Plakette dann ja nicht drankleben, bis ich mir ein anderes Zugfahrzeug zugelegt habe oder halt so lange mit einem roten Diagonalstreifen ungültig machen.

Jedenfalls wäre das so einfacher für mich, da ich dann zu gegebener nicht noch mal zur Zulassungsstelle müsste und noch mal Geld los werden würde.

Schönen Dank vorab für die vielen hilfreichen Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86


Wieso Glückspils?
Auf meinem Wohnmobil sind die Reifen erst 14 Jahre alt, keine Ahnung was du meinst...

Hallo,

ja dann möchte ich dir auf der Autobahn mit deinem Wohnmobil aber nicht begegnen.
Sag bitte vorher Bescheid, wann und wo du lang fährst. 😁😁

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In deinem Fall muss nur das Auto schwer genug sein. Der Wohnwagen scheint ja neu zu sein. Wenn nicht, bleibt es noch, auf das Reifenalter zu achten.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 22. September 2022 um 23:43:50 Uhr:



Zitat:

@Christian0815 schrieb am 22. September 2022 um 21:41:09 Uhr:



Wir holen bald unseren Wohnwagen. Dieser hat die 100er zulassung inkl ASK Alko 30ü4 und zzg 1500kg
Zugzugfahrzeug hat 1507kg …

1507 kg zGG, Leergewicht, oder was?

Ja genau

Zitat:

@gseum schrieb am 23. September 2022 um 01:43:44 Uhr:


In deinem Fall muss nur das Auto schwer genug sein. Der Wohnwagen scheint ja neu zu sein. Wenn nicht, bleibt es noch, auf das Reifenalter zu achten.

Der Volvo wiegt leer 1980kg, da komme ich über 3,5to Gespannmasse.
Gibt es für die 100kmh auch eine max Masse?

Zitat:

@detten83 schrieb am 22. September 2022 um 23:33:54 Uhr:


Also soweit ich weiß muss nach aktuellem Stand das
der Zug in Summe beider zulGg weniger als 3.5t wiegen,

Das ist falsch. Das zGG des Zugfahrzeugs darf 3,5 to nicht überschreiten. Mein Zug hat 4,4 to zGG und darf 100. 🙂🙂

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Zitat:

@Franjo001 schrieb am 23. September 2022 um 10:37:31 Uhr:



Zitat:

@detten83 schrieb am 22. September 2022 um 23:33:54 Uhr:


Also soweit ich weiß muss nach aktuellem Stand das
der Zug in Summe beider zulGg weniger als 3.5t wiegen,

Das ist falsch. Das zGG des Zugfahrzeugs darf 3,5 to nicht überschreiten. Mein Zug hat 4,4 to zGG und darf 100. 🙂🙂

ICh hab aber auch weiter geschrieben, dass es über 3,5t einer Abnahme Bedarf, unter 3,5t nicht. Da muss man nur selbst drauf achten, dass man alle Vorgaben einhält.

Auch das ist aber falsch, auch über 3,5t bei der Summe der zGM braucht es keine Abnahme oO

Zitat:

@kaindl schrieb am 23. September 2022 um 11:22:36 Uhr:


Auch das ist aber falsch, auch über 3,5t bei der Summe der zGM braucht es keine Abnahme oO

Aber eine Eintragung durch den TÜV, oder?

Keine andere, als darunter: nur die beim Anhänger.

Aber unter 3,5t braucht der Hänger diese nicht, oder?

Zitat:

@detten83 schrieb am 23. September 2022 um 11:50:41 Uhr:


Aber unter 3,5t braucht der Hänger diese nicht, oder?

wenn du mit einem Anhänger in D von der 100km/h-Regelung Gebrauch machen willst, muss der Anhänger unter 3,5T zGG eine entsprechende Eintragung besitzen, jüngere Reifen besitzen und das deutsche 100km/h-Schild führen.
Ohne dem geht erst einmal gar nix.....

Dann musst du noch feststellen, ob du mit dem o.a. Anhänger und deinem ZugFz, als Gespann 100km/h fahren darfst.
Erst dann kommt das Fz-Leergewicht, die Gewichtsfaktoren, die Frage ob Wohnwagen oder nicht und der Einfluss von Antischlingertechnologie zum Tragen.

Zusätzlich muss dein Führerschein noch dazu passen.....und dann kann es z.B. halt wichtig sein, ob das zul GG des Gespanns über 3,5T liegt oder nicht.

Also ich kenn keinen Unterschied zwischen Gespannen über und unter 3,5t für die 100er Zulassung in D. Wer dazu was kennt, kann ja mal Quellen dafür bringen, anstatt hier immer mehr Durcheinander zu erzeugen 😉

Zitat:

@kaindl schrieb am 23. September 2022 um 15:24:15 Uhr:


Also ich kenn keinen Unterschied zwischen Gespannen über und unter 3,5t für die 100er Zulassung in D. Wer dazu was kennt, kann ja mal Quellen dafür bringen, anstatt hier immer mehr Durcheinander zu erzeugen 😉

Es ging um eine "Eintragung" plus Tempo 100 und detten83 hatte zuletzt gefragt, ob die für Anhänger unter 3,5T zul GG notwendig ist.

ich hatte geschrieben, dass (auch) der Anhänger mit weniger als 3,5T zGG einen Eintrag haben muss, wenn von der 100er-Regelung Gebrauch gemacht werden soll......

Was ist daren, wenn man den Kontext liest, so verwirrend?

@navec das war mehr auf die Beiträge vor dir bezogen 😉

Dies Gespann durfte 100 nur mit Anhängereintragung. 😉
Realgewicht 6 to.

Asset.JPG

Dieses Gespann darf nicht 100 km/h,
denn der Wohnwagen hat eine zGm von 2.500 kg, und der Touareg hat eine Leermasse von 2.070 kg.

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