100 km/h Zulassung
Hallo zusammen,
vielleicht kann hier jemand Licht in mein Dunkel geben:
Also, wir haben uns einen gebrauchten WW zugelegt. Der hat zur Zeit keine 100 km/h-Zulassung, erfüllt aber die Voraussetzungen. Mein Auto ist allerdings zu leicht, um den Wagen mit 100 km/h ziehen zu dürfen.
Wenn ich jetzt den WW ummelde, kann ich dann eine 100 km/h-Zulassung samt Plakette bekommen? Wenn ja, wie? Muss ich zum TÜV? Es ist eine Homologationsbescheinigung dabei, die alle Voraussetzungen zum 100 km/h-Betrieb bestätigt. Ich muss die Plakette dann ja nicht drankleben, bis ich mir ein anderes Zugfahrzeug zugelegt habe oder halt so lange mit einem roten Diagonalstreifen ungültig machen.
Jedenfalls wäre das so einfacher für mich, da ich dann zu gegebener nicht noch mal zur Zulassungsstelle müsste und noch mal Geld los werden würde.
Schönen Dank vorab für die vielen hilfreichen Antworten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Mark-86
Wieso Glückspils?
Auf meinem Wohnmobil sind die Reifen erst 14 Jahre alt, keine Ahnung was du meinst...
Hallo,
ja dann möchte ich dir auf der Autobahn mit deinem Wohnmobil aber nicht begegnen.
Sag bitte vorher Bescheid, wann und wo du lang fährst. 😁😁
185 Antworten
Zitat:
@rosi03677 schrieb am 26. September 2022 um 10:41:32 Uhr:
In jedem Fall ist aber ein Besuch einer Prüfstelle,
Dekra oder TÜV notwendig um die Eignung des Anhänger für die 100Km/h Regelung prüfen zu lassen.
Danach geht es zur Zulassungsstelle um
dieses Eintragen zu lassen und ein
100KM/Schild zu bekommen,.
mit Landessiegel!MfG
Soll das eine Antwort auf die Frage sein, die im ersten Beitrag von 2022 gestellt wurde und auf die ich vorhin geantwortet habe?
Fall es so ist:
Der WoWa hat bereits eine 100km/h-Zulassung und es ging um die Frage, ob zusätzliche Eintragungen in die Papiere des ZugFz notwendig sind......
Zitat:
@detten83 schrieb am 26. September 2022 um 10:57:39 Uhr:
Muss man das noch immer? Ich meine, diese Eintragung wäre nicht mehr notwendig. (Weiß es aber nicht genau)
Beim Anhänger/Wohnwagen ist immer eine Eintragung notwendig, dass dieser "gem. 9.Ausnahmeverordnung der STVO...." für 100km/h geeignet ist und ein 100er Schild ist auch zwingend notwendig.
Navec,
Ich habe mir die vielen Seiten gespart zu lesen.
Das war eher ne Ergänzung zu den zuletzt geschriebenen 2 Seiten.
Falls es vorher schon einmal geschrieben wurde
Bitte Ich um Entschuldigung,
Falls es jemanden stört!
MfG
Danke euch für die hilfreichen Infos.
Ja, hänger hat, wie navec sagte, die 100er zulassung. Es ging also rein um die Fähigkeit des zugfahrzeugs bzw ob da auch eine extra Eintragung notwendig ist, was also wohl nicht sein muss.
Zugfahrzeug hat übrigens ABS/ESP und mit Installation der AHK auch Anhänger ESP. Ist Baujahr 2022, also fast neu.
Gesamtgewicht der Kombi max ist 4100kg. Also B96
Unser Touran mit hänger wiegt zzG in Kombi 3590kg, selbst da brauche ich den B96...
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Zitat:
@navec schrieb am 26. September 2022 um 08:55:57 Uhr:
Um noch mal konkret auf die Ausgangsfrage ab 2022 zu kommen....Ob dein Führerschein für dieses Gespann reicht, musst du selbst heraus finden.
Klasse B allein reicht definitiv nicht.
Mit Zusatz B96 als Minimum sollte es aber klappen.
In Österreich darfst du mit dem Gespann keine 100km/h fahren, denn dort gilt, dass Gespanne mit 100km/h fahren dürfen, wenn sie allein mit FS B bewegt werden dürfen.....
Naja, wenn er fast nichts mehr einlädt, darf es das Gespann mit B fahren, solang er insgesamt nicht über 3,5 to kommt. Nur der Vollständigkeit halber 😉
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 26. Sept. 2022 um 12:16:24 Uhr:
Naja, wenn er fast nichts mehr einlädt, darf es das Gespann mit B fahren, solang er insgesamt nicht über 3,5 to kommt. Nur der Vollständigkeit halber ??
Nein, für den Führerschein ist die zulässige Gesamtmasse relevant, nicht die tatsächliche....
Mein Sohn macht jetzt den BE nach (kein B96),
10 Fahrstunden+DRK neu.
Vorher hatte Er den B und einen Vectra C Caravan,
Da ging es gerade so mit dem WOWA,
Da der WOWA sehr leicht war.
Vectea C 2200kg+850kg
Jetzt hat Er einen Opel Vivaro VPC
(Einer von 100 gebauten) und einen etwas größeren WOWA,
Da bringt ihm der BE96 nichts mehr.
VIVARO 2750kg + 2000 zulässige Anhängelast
Sorry,+2800 kg zulässige Anhängelast-Auflastung
Jetziger WOWA 1200kg !
MfG
Aber da recht doch B96
Zitat:
@navec schrieb am 26. September 2022 um 11:28:18 Uhr:
Zitat:
@detten83 schrieb am 26. September 2022 um 10:57:39 Uhr:
Muss man das noch immer? Ich meine, diese Eintragung wäre nicht mehr notwendig. (Weiß es aber nicht genau)
Beim Anhänger/Wohnwagen ist immer eine Eintragung notwendig, dass dieser "gem. 9.Ausnahmeverordnung der STVO...." für 100km/h geeignet ist und ein 100er Schild ist auch zwingend notwendig.
Danke, die hat unserer schon durch den Vorbesitzer.
Detten,da reicht B96 nicht,
Da der Vivaro aufgelastet ist und
ab und zu (selten)auch einen Autotransportanhänger ziehen muß .
Ich hatte noch ergänzt beim Vivaro
2800 kg Anhängelast.
Sind 2750kg+2800 kg ergo 5550 kg im
Extremfall,
der aber von mir oder anderen mit
dem großen Füherschein gefahren werden kann.
B oder B96 geht max bis 4250kg,
Wenn die Bedingungen der Fahrzeuge stimmen!
Aber da hat man höchstens einen 750 kg Anhänger dran .
MfG
Die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zählen für den Führerschein, die zulässige Anhängelast spielt da nicht mit rein.
Für genannten Vivaro mit genanntem Wohnwagen würde also B96 schon reichen, da hat @detten83 schon recht. Vom Autotransporter war da ja noch keine Rede.
Zitat:
@detten83 schrieb am 26. September 2022 um 14:37:17 Uhr:
Zitat:
@navec schrieb am 26. September 2022 um 11:28:18 Uhr:
Beim Anhänger/Wohnwagen ist immer eine Eintragung notwendig, dass dieser "gem. 9.Ausnahmeverordnung der STVO...." für 100km/h geeignet ist und ein 100er Schild ist auch zwingend notwendig.Danke, die hat unserer schon durch den Vorbesitzer.
Anhänger, die ab Werk für 100km/h vorbereitet sind, haben den Eintrag auch oft schon ab Werk in den Papieren😉
Ja genau, zulGg Zugf. + zulGg Anhänger zählen. Unser A4 darf 1800 kg ziehen, dann dürfte ich nur mit dem B ja keinen 1300kg Wohnwagen ziehen.
VIVARO 2750kg + 2800 zulässige Anhängelast
Ist der Anhänger tatsächlich schwerer wie die
zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeug,
reicht B96 nicht mehr aus.
Der Vivaro ist ja kein Geländewagen,
Wo der Faktor 1,5 dazu kommt!
MfG
Zitat:
@rosi03677 schrieb am 26. September 2022 um 16:03:04 Uhr:
VIVARO 2750kg + 2800 zulässige AnhängelastIst der Anhänger tatsächlich schwerer wie die
zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeug,
reicht B96 nicht mehr aus.Der Vivaro ist ja kein Geländewagen,
Wo der Faktor 1,5 dazu kommt!MfG
Als du 1200kg für den jetzigen WoWa mit Vivaro genannt hattest, wurde dir gesagt, dass dafür der B96 reicht.
Wo ist dein Problem bei dieser korrekten Feststellung?
Der B96 reicht bei 2750kg zulGG Vivaro plus 2800kg zulGG Anhänger (nur ein Anhänger mit mindestens 2800kg zul GG kann/darf die volle Anhängelast ausnutzen) nicht aus, weil halt die 4250kg an Summe der zul GG überschritten werden. Mit Geländewagen oder nicht, hat das nichts zu tun.
Die 50Kg Differenz sind wohl mit ein Paar Tricks noch zulassungsfähig.
Das eine ist eine Führerscheinregelung, die den Fahrer betrifft.
Das andere ist eine Zulassungsregelung, die das Fz betrifft.
Meine Frau und ich haben im Mai den B96 gemacht. Da hieß es vom Fahrschullehrer : " Wenn ein Unternehmen 10 Sprinter hat und nur einen Anhänger, muss jeder Sprinter inkl. Anhänger beim TÜV vorfahren und sich separat die 100 h/Km Zulassug bescheinigen lassen. Da egal ob der Anhänger das kann, es jedes Mal Fahrzeug bezogen genehmigt werden muss!"
Somit ist es egal ob der Anhänger die 100 darf. Wird das Zugfahrzeug getauscht, muss es in dieser Kombination abgenommen sein und schriftlich festgehalten werden.
Das ist mei Stand.
Ich würde definitiv immer zum TÜV gehen und mir das schriftlich geben!
" Unwissenheit schützt vor Strafe nicht "