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100 km/h Zulassung

Hallo zusammen,

vielleicht kann hier jemand Licht in mein Dunkel geben:

Also, wir haben uns einen gebrauchten WW zugelegt. Der hat zur Zeit keine 100 km/h-Zulassung, erfüllt aber die Voraussetzungen. Mein Auto ist allerdings zu leicht, um den Wagen mit 100 km/h ziehen zu dürfen.

Wenn ich jetzt den WW ummelde, kann ich dann eine 100 km/h-Zulassung samt Plakette bekommen? Wenn ja, wie? Muss ich zum TÜV? Es ist eine Homologationsbescheinigung dabei, die alle Voraussetzungen zum 100 km/h-Betrieb bestätigt. Ich muss die Plakette dann ja nicht drankleben, bis ich mir ein anderes Zugfahrzeug zugelegt habe oder halt so lange mit einem roten Diagonalstreifen ungültig machen.

Jedenfalls wäre das so einfacher für mich, da ich dann zu gegebener nicht noch mal zur Zulassungsstelle müsste und noch mal Geld los werden würde.

Schönen Dank vorab für die vielen hilfreichen Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86


Wieso Glückspils?
Auf meinem Wohnmobil sind die Reifen erst 14 Jahre alt, keine Ahnung was du meinst...

Hallo,

ja dann möchte ich dir auf der Autobahn mit deinem Wohnmobil aber nicht begegnen.
Sag bitte vorher Bescheid, wann und wo du lang fährst. 😁😁

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Moin

der Fahrlehrer hat unrecht.
da spielen andere Faktoren bei einem "Unternehmen" eine Rolle!

mfG

Da meine ich, dass diese Regelung mittlerweile veraltet ist. Oder wieder neu gilt? Musste ich 2015 definitiv nicht eintragen lassen.

Der Anhänger benötigt eine 100kmh Zulassung. Aber nicht das „Gespann“.

Neben den Reifen, dem 100kmh Schild etc ist in der Zulassungsbescheinigung I unter Punkt 22 (Bemerkungen) des Anhängers exakt geregelt, mit welchem Zugfahrzeug man im Gespann 100kmh fahren darf.

Hast du identische Sprinter und alle erfüllen diese Voraussetzung darfst du auch mit allen 100kmh fahren (sofern die Regelungen bzgl Reifen etc eingehalten werden), ohne zuvor 10 mal zum TÜV zu gehen.

Zum Thema Siegel auf dem 100kmh Schild. Zumindest hier im Süden Deutschlands scheint man diese nicht mehr zu benötigen. Mein Kastenanhänger hat noch ein Siegel (Zulassung 2014), der Wohnwagen (Zulassung 2019) hat kein Siegel mehr.

Somit dürfte das Thema beendet sein.

Zum Thema Siegel auf dem Tempo 100 Schild, steht auf der Seite der Zulassungsstelle des Kreises Recklinghausen (NRW):

"Falls Sie Ihren Anhänger mit 100 km/h ziehen wollen, muss die Zulassungsbescheinigung Teil I (der Fahrzeugschein) Ihres Anhängers einen Hinweis enthalten, dass der Anhänger für den Tempo-100-Betrieb in einer Kombination geeignet ist. Ist dieser Eintrag vorhanden, kommen Sie bitte mit Ihrem Fahrzeugdokument zu uns. Bei den ortsansässigen Schildermachern können Sie einen Tempo-100 Aufkleber erwerben, der dann von uns gesiegelt wird. Den Anhänger müssen Sie nicht mitbringen. Das Absiegeln des Aufklebers kostet 3,10 Euro.

Sollte in der Zulassungsbescheinigung Teil I (dem Fahrzeugschein) Ihres Anhängers noch kein Hinweis über die Eignung für Tempo 100 sein, müssen Sie den Anhänger zunächst einem amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfer einer technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorgansiation vorstellen. Dieser wird das Fahrzeug begutachten und einen Änderungsvorschlag für Ihren Fahrzeugschein bzw. Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I erstellen.

Mit dem Änderungsvorschlag, dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), dem Nachweis (Original-Prüfbericht) über eine gültige Hauptuntersuchung und dem Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) kommen Sie dann bitte zu uns, damit wir die Änderung in Ihre Fahrzeugpapiere übertragen können und die erforderliche Betriebserlaubnis für Ihren Anhänger erteilen.

Bei Ihrem Besuch können Sie dann auch den Tempo-100 Aufkleber bei einem Schildermacher kaufen und uns zur Siegelung vorlegen. Die Verwaltungsgebühr für die Neuausstellung Ihrer Papiere und die Absiegelung beträgt zwischen 15,00 Euro und 26,10 Euro."

Ähnliche Themen

Die Aufkleber gibts bei Amazon für 3.99 nach StVO Vorgabe.

Teurer sind die in der Amtsstube auch nicht.

Zitat:

@catweazle78 schrieb am 28. September 2022 um 09:23:56 Uhr:


... Zum Thema Siegel auf dem 100kmh Schild. Zumindest hier im Süden Deutschlands scheint man diese nicht mehr zu benötigen. ...

Die 9. Ausnahmeverordnung ist eine bundesweite Regelung in der StVO, welche somit in allen Bundesländern identisch geregelt ist.

Der gesiegelte 100-Aufkleber ist auch weiterhin an allen Arten von Anhängern erforderlich, wie über diverse zuverlässige Quellen leicht herauszufinden ist.

Die zuverlässigste ist und bleibt jedoch der aktuelle Gesetzestext in der Neunten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (9. Ausnahmeverordnung zur StVO)

Zu finden unter diesem LINK

StVOAusnV 9, §1, Abs.4

Zitat:

die von der nach Landesrecht zuständige untere Verwaltungsbehörde gemäß § 5 ausgegebene und gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette an der Rückseite des Anhängers angebracht ist.

Zitat:

@Slobby schrieb am 28. September 2022 um 06:26:47 Uhr:


Meine Frau und ich haben im Mai den B96 gemacht. Da hieß es vom Fahrschullehrer : " Wenn ein Unternehmen 10 Sprinter hat und nur einen Anhänger, muss jeder Sprinter inkl. Anhänger beim TÜV vorfahren und sich separat die 100 h/Km Zulassug bescheinigen lassen. Da egal ob der Anhänger das kann, es jedes Mal Fahrzeug bezogen genehmigt werden muss!"

Somit ist es egal ob der Anhänger die 100 darf. Wird das Zugfahrzeug getauscht, muss es in dieser Kombination abgenommen sein und schriftlich festgehalten werden.

Ist dein Fahrlehrer schon älter....?

meines Wissen war das bis 2003 so, wie es dein Fahrlehrer gesagt hat.......dann wurde die 9.Ausnahmeverordnung diesbezüglich geändert.....

Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich eine DIN-A4-Bescheinigung mit zu führen, wo ZugFz und WoWa aufgeführt waren, damit von der 100km/h-Regelung Gebrauch gemacht werden konnte.
Das ZugFz einer solchen Kombination musste zusätzlich ein kleines 100km/h-Schild (ungesiegelt...) in der Windschutzscheibe haben.

Als ich später (nach 2003) den Zugwagen wechselte, war die Bescheinigung für die alte Kombination zudem ausschließlich für den WoWa gültig und ich konnte mit dem neuen Wagen plus dem alten WoWa damit 100km/h fahren.

@navec

Zitat:

@navec schrieb am 28. September 2022 um 10:56:49 Uhr:


... meines Wissen war das bis 2003 so, wie es dein Fahrlehrer gesagt hat.......dann wurde die 9.Ausnahmeverordnung diesbezüglich geändert.....

Bis 2010 hatten wir noch unseren Hobby ohne 100er-Zulassung. Somit habe ich mich vorher auch nicht für das Thema interessiert. 2010 wurde dann unser Brite in D zugelassen und da war NUR der Anhänger selbst für die 100er-Zulassung relevant. Für die Einhaltung der zusätzlich nötigen Eigenschaften seitens des Zugfahrzeugs war schon damals der Fahrer verantwortlich.

will heißen: mit 2003 liegst Du für eine Schätzung schon recht gut ... Fundstück bei der Stadt Gera:

Zitat:

Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO, in Kraft ab 08.10.2005, ist der Verordnungsgeber den Forderungen von Nutzern und Interessenvertretern hinsichtlich des Wegfalles der Bindung von Zugfahrzeug und Anhänger, bei Beachtung der einzuhaltenden Masseverhältnisse, nachgekommen.

Zitat:

@PIPD black schrieb am 28. September 2022 um 10:25:42 Uhr:


Teurer sind die in der Amtsstube auch nicht.

Ist wie mit den Umweltplaketten, die kosten auch überall 5 Euro - egal ob Online, Zulassungsstelle, TÜV oder Werkstatt.

Zitat:

@Nogolf schrieb am 28. September 2022 um 11:12:41 Uhr:


@navec

Zitat:

@Nogolf schrieb am 28. September 2022 um 11:12:41 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 28. September 2022 um 10:56:49 Uhr:


... meines Wissen war das bis 2003 so, wie es dein Fahrlehrer gesagt hat.......dann wurde die 9.Ausnahmeverordnung diesbezüglich geändert.....

Bis 2010 hatten wir noch unseren Hobby ohne 100er-Zulassung. Somit habe ich mich vorher auch nicht für das Thema interessiert. 2010 wurde dann unser Brite in D zugelassen und da war NUR der Anhänger selbst für die 100er-Zulassung relevant. Für die Einhaltung der zusätzlich nötigen Eigenschaften seitens des Zugfahrzeugs war schon damals der Fahrer verantwortlich.

will heißen: mit 2003 liegst Du für eine Schätzung schon recht gut ... Fundstück bei der Stadt Gera:

Zitat:

@Nogolf schrieb am 28. September 2022 um 11:12:41 Uhr:



Zitat:

Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO, in Kraft ab 08.10.2005, ist der Verordnungsgeber den Forderungen von Nutzern und Interessenvertretern hinsichtlich des Wegfalles der Bindung von Zugfahrzeug und Anhänger, bei Beachtung der einzuhaltenden Masseverhältnisse, nachgekommen.

Hast Recht. Ich hatte mich beim Datum vertan. War zu faul meine Unterlagen aus den Ordnern zu holen....
Ob nun 2003 oder 2005......
Auch 2005 ist so lange her, dass ein Fahrlehrer mittlerweile über das Thema informiert sein sollte....

Zitat:

@Nogolf schrieb am 28. September 2022 um 10:40:02 Uhr:


Der gesiegelte 100-Aufkleber ist auch weiterhin an allen Arten von Anhängern erforderlich, wie über diverse zuverlässige Quellen leicht herauszufinden ist

Die zuverlässigen Quellen sind manchen Straßenverkehrsämtern aber wohl nicht bekannt. Kenne auch Fälle wo die Ämter keine gesiegelte Plakette rausgegeben haben, warum auch immer.

Worin liegt denn der Unterschied zwischen „versiegelten” und unversiegelten Aufklebern?

Die Zulassung steht in den Papieren des Anhängers, der Aufkleber ist nur das äußere Zeichen dafür und ich kann da keinen Unterschied zu normalen Plaketten mit Aufdruck „100” erkennen.

Außer dass auf meinem noch das Wappen von BW drauf ist, vom Vorgänger. Fahr ich jetzt „illegal” weil mein Hänger in Bayern zugelassen ist?

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 29. September 2022 um 14:57:30 Uhr:


Worin liegt denn der Unterschied zwischen „versiegelten” und unversiegelten Aufklebern?

Genz einfach
... die im Netz angebotenen sind ohne Siegel der jeweiligen Zulassungsstelle, also ungesiegelt und für die 100er-Zulassung nutzlos. Kann man gerne dem Opa zum 100. Geburtstag schenken 😉
... die Aufkleber, die in der Zulassungsstelle ausgegeben werden erhalten einen Siegelaufdruck oder -aufkleber.

Zitat:

Außer dass auf meinem noch das Wappen von BW drauf ist, vom Vorgänger. Fahr ich jetzt „illegal” weil mein Hänger in Bayern zugelassen ist?

Das ist eine gute Frage ... keine Ahnung, ob der gesiegelte Aufkleber von Deiner

aktuellen

Zulassungsstelle stammen muss.

Wenn man den Gesetzestext wörtlich nimmt: möglicherweise ja

Zitat:

die von der nach Landesrecht zuständige untere Verwaltungsbehörde gemäß § 5 ausgegebene und gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette an der Rückseite des Anhängers angebracht ist.

Das wird wohl unterschiedlich gehandhabt, denn die Zulassungsstelle des Kreises Recklinghausen (NRW) schreibt dazu:

"Bei Ihrem Besuch können Sie dann auch den Tempo-100 Aufkleber bei einem Schildermacher kaufen und uns zur Siegelung vorlegen."

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