100 km/h Zulassung
Hallo zusammen,
vielleicht kann hier jemand Licht in mein Dunkel geben:
Also, wir haben uns einen gebrauchten WW zugelegt. Der hat zur Zeit keine 100 km/h-Zulassung, erfüllt aber die Voraussetzungen. Mein Auto ist allerdings zu leicht, um den Wagen mit 100 km/h ziehen zu dürfen.
Wenn ich jetzt den WW ummelde, kann ich dann eine 100 km/h-Zulassung samt Plakette bekommen? Wenn ja, wie? Muss ich zum TÜV? Es ist eine Homologationsbescheinigung dabei, die alle Voraussetzungen zum 100 km/h-Betrieb bestätigt. Ich muss die Plakette dann ja nicht drankleben, bis ich mir ein anderes Zugfahrzeug zugelegt habe oder halt so lange mit einem roten Diagonalstreifen ungültig machen.
Jedenfalls wäre das so einfacher für mich, da ich dann zu gegebener nicht noch mal zur Zulassungsstelle müsste und noch mal Geld los werden würde.
Schönen Dank vorab für die vielen hilfreichen Antworten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Mark-86
Wieso Glückspils?
Auf meinem Wohnmobil sind die Reifen erst 14 Jahre alt, keine Ahnung was du meinst...
Hallo,
ja dann möchte ich dir auf der Autobahn mit deinem Wohnmobil aber nicht begegnen.
Sag bitte vorher Bescheid, wann und wo du lang fährst. 😁😁
185 Antworten
Da ist auf jeden Fall die alte Führerschenklasse 3 oder neu C1E nötig.
Zitat:
@Semmelb schrieb am 24. September 2022 um 13:33:52 Uhr:
Da ist auf jeden Fall die alte Führerschenklasse 3 oder neu C1E nötig.
Ich denke mal, dass BE genügt....weder Zug-Fz, noch Anhänger haben vermutlich mehr als jeweils 3,5T zul GG.
Plus 9 Stunden DRK Lehrgang,Erste Hilfe !
MfG
Zitat:
@rosi03677 schrieb am 24. September 2022 um 15:02:00 Uhr:
Plus 9 Stunden DRK Lehrgang,Erste Hilfe !MfG
ne, wenn du BE hast, musst du keinen 9 Stunden Erste Hilfe Lehrgang mehr machen......den brauchst du höchstens, um den BE (oder jeden anderen Fz Führerschein) zu machen.
Ähnliche Themen
Dafür brauchst du Klasse 3 oder BE.
B96 reicht nicht, da die zulässige (Gespann-)Gesamtmasse >3.500kg.
Zitat:
@ulimie schrieb am 24. September 2022 um 15:43:40 Uhr:
Dafür brauchst du Klasse 3 oder BE.
B96 reicht nicht, da die zulässige (Gespann-)Gesamtmasse >3.500kg.
@Semmelb hatte geschrieben:
Zitat:
Da ist auf jeden Fall die alte Führerschenklasse 3 oder neu C1E nötig
Daraufhin habe ich geschrieben, dass BE genügt.
Sowohl der alte FS 3, als auch C1E beinhalten den BE und deshalb ist das gewissermaßen der "kleinste" Führerschein, mit dem Gespanne die in Summe >4250kg zul.GG aufweisen, zu fahren.
Jetzt fehlt nur noch jemand, der zusätzlich alle Klassen nennt, in die Führerschein 3 und BE eingeschlossen sind...
von B96 hat zumindest seit 2022 in diesem Thread keiner geschrieben und mit B96 fangen die Gespanne, die man damit nicht mehr fahren darf ab >4250kg an und nicht ab >3500kg.
Zitat:
@navec schrieb am 24. September 2022 um 16:51:29 Uhr:
Zitat:
@ulimie schrieb am 24. September 2022 um 15:43:40 Uhr:
Dafür brauchst du Klasse 3 oder BE.
B96 reicht nicht, da die zulässige (Gespann-)Gesamtmasse >3.500kg.@Semmelb hatte geschrieben:
Zitat:
@navec schrieb am 24. September 2022 um 16:51:29 Uhr:
Zitat:
Da ist auf jeden Fall die alte Führerschenklasse 3 oder neu C1E nötig
Daraufhin habe ich geschrieben, dass BE genügt.
Sowohl der alte FS 3, als auch C1E beinhalten den BE und deshalb ist das gewissermaßen der "kleinste" Führerschein, mit dem Gespanne die in Summe >4250kg zul.GG aufweisen, zu fahren.
Jetzt fehlt nur noch jemand, der zusätzlich alle Klassen nennt, in die Führerschein 3 und BE eingeschlossen sind...
von B96 hat zumindest seit 2022 in diesem Thread keiner geschrieben und mit B96 fangen die Gespanne, die man damit nicht mehr fahren darf ab >4250kg an und nicht ab >3500kg.
@navec hat recht.
Bei BE dürfen Zugfahrzeug 3,5t und Anhänger 3,5t zulässiges Gesamtgewicht haben.
Allerdings gilt:
Das Gesamtgewicht des auflaufgebremsten Anhängers darf das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Nur bei Anhängern mit Druckluftbremsanlage darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um das 1.5 fache schwerer sein als das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs.
Zitat:
@Semmelb schrieb am 24. Sept. 2022 um 17:48:38 Uhr:
Nur bei Anhängern mit Druckluftbremsanlage darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um das 1.5 fache schwerer sein als das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs.
Bei Geländefahrzeugen auch ohne Druckluftbremse😉
Ich glaub jetzt ist alles gesagt zum Thema nur nicht von jedem, für wen trifft das Ganze im Detail überhaupt zu?
Zitat:
@navec schrieb am 24. September 2022 um 16:51:29 Uhr:
Jetzt fehlt nur noch jemand, der zusätzlich alle Klassen nennt, in die Führerschein 3 und BE eingeschlossen sind...
Über dieses mir hingehaltene OT-Stöckchen springe ich: Kennt hier jemand eine Fahrerlaubnisklasse, die das Fahren 18 m langer und bis zu 28 t schwerer Gelenkbusse (inklusive Lebendfracht) gestattet ... doch
keinWohnmobil jenseits der 3,5 t zGG - oder eben obiges Touareg-WoWa-Gespann?
Ich durchaus 😁
Zitat:
@Semmelb schrieb am 24. September 2022 um 17:48:38 Uhr:
Zitat:
@navec schrieb am 24. September 2022 um 16:51:29 Uhr:
@Semmelb hatte geschrieben:
Zitat:
@Semmelb schrieb am 24. September 2022 um 17:48:38 Uhr:
Zitat:
@navec schrieb am 24. September 2022 um 16:51:29 Uhr:
Daraufhin habe ich geschrieben, dass BE genügt.
Sowohl der alte FS 3, als auch C1E beinhalten den BE und deshalb ist das gewissermaßen der "kleinste" Führerschein, mit dem Gespanne die in Summe >4250kg zul.GG aufweisen, zu fahren.
Jetzt fehlt nur noch jemand, der zusätzlich alle Klassen nennt, in die Führerschein 3 und BE eingeschlossen sind...
von B96 hat zumindest seit 2022 in diesem Thread keiner geschrieben und mit B96 fangen die Gespanne, die man damit nicht mehr fahren darf ab >4250kg an und nicht ab >3500kg.
Das Gesamtgewicht des auflaufgebremsten Anhängers darf das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Nur bei Anhängern mit Druckluftbremsanlage darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um das 1.5 fache schwerer sein als das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs.
Das (reale) Gesamtgewicht des Anhängers darf das zul. Gesamtgewicht des normalen Pkw (Geländewagen 1,5-fach) nicht überschreiten.....
Das muss der Hersteller des ZugFz bereits bei der zul Anhängelast berücksichtigen.
Zitat:
@Rigero schrieb am 25. September 2022 um 07:47:21 Uhr:
Zitat:
@navec schrieb am 24. September 2022 um 16:51:29 Uhr:
Jetzt fehlt nur noch jemand, der zusätzlich alle Klassen nennt, in die Führerschein 3 und BE eingeschlossen sind...
Über dieses mir hingehaltene OT-Stöckchen springe ich: Kennt hier jemand eine Fahrerlaubnisklasse, die das Fahren 18 m langer und bis zu 28 t schwerer Gelenkbusse (inklusive Lebendfracht) gestattet ... doch kein Wohnmobil jenseits der 3,5 t zGG - oder eben obiges Touareg-WoWa-Gespann?
Ich durchaus 😁
Gespann mag sein, solange das E fehlt bleibt es bei der Regelung, allerdings schließt D die Klasse D1 mit ein und dort darf ich Fahrzeuge bis zu 16 Sitzen fahren.
Um noch mal konkret auf die Ausgangsfrage ab 2022 zu kommen....
Zitat:
@Christian0815 schrieb am 23. September 2022 um 08:27:31 Uhr:
Zitat:
@gseum schrieb am 23. September 2022 um 01:43:44 Uhr:
In deinem Fall muss nur das Auto schwer genug sein. Der Wohnwagen scheint ja neu zu sein. Wenn nicht, bleibt es noch, auf das Reifenalter zu achten.Der Volvo wiegt leer 1980kg, da komme ich über 3,5to Gespannmasse.
Gibt es für die 100kmh auch eine max Masse?
Dein WoWa hat 1500kg zGG und eine ASK.
Ob der Zugwagen Anhänger-ESP eingetragen hat oder nicht, spielt bei diesem WoWa bezüglich der deutschen 100km/h-Regelung daher keine Rolle.
Damit kann bei der deutschen 100km/h-Regelung der Gewichtsfaktor 1,0 angewendet werden.
Der neue Zugwagen hat ein Leergewicht, welches die 1500kg zGG des WoWa deutlich überschreitet (fast 2T) und daher wird auch der o.a. Gewichtsfaktor locker eingehalten.
(Selbst wenn der WoWa keine ASK hätte, dürfte er mit einem 1980kg leer wiegendem, Anhänger-ESP-losen ZugFz, in D mit 100km/h gezogen werden)
Eine weitere Voraussetzung für den Zugwagen bei der 100km/h-Regelung ist dessen zul Anhängelast, die mit diesem WoWa mindestens 1500kg betragen muss. ich nehme mal stark an, dass das gegeben ist.
Zusätzlich muss das Zug-Fz über ABS (Blockierverhinderer) verfügen. Das ist i.d.R. nie extra eingetragen, aber auch davon gehen wir bei einem aktuellen Fz (zumindest ab 2004) mal aus....
Fazit:
dein neues Auto braucht bezüglich der deutschen 100km/h-Regelung keine besonderen Eintragungen für den Gespannbetrieb mit diesem WoWa.
Ob dein Führerschein für dieses Gespann reicht, musst du selbst heraus finden.
Klasse B allein reicht definitiv nicht.
Mit Zusatz B96 als Minimum sollte es aber klappen.
In Österreich darfst du mit dem Gespann keine 100km/h fahren, denn dort gilt, dass Gespanne mit 100km/h fahren dürfen, wenn sie allein mit FS B bewegt werden dürfen.....
In jedem Fall ist aber ein Besuch einer Prüfstelle,
Dekra oder TÜV notwendig um die Eignung des Anhänger für die 100Km/h Regelung prüfen zu lassen.
Danach geht es zur Zulassungsstelle um
dieses Eintragen zu lassen und ein
100KM/Schild zu bekommen,.
mit Landessiegel!
MfG
Muss man das noch immer? Ich meine, diese Eintragung wäre nicht mehr notwendig. (Weiß es aber nicht genau)