100 km/h Schild(er) anbringen

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Für mein Gespann Smart 453 forfour und den Anhänger Saris Speedy habe ich seit heute eine 100 km/h-Zulassung. Das freut mich sehr, denn es fährt sich ganz prima und mit nur 80 km/h ist es schon ein spürbar langsameres Gejuckel.

Damit nun alles seine Ordnung hat, muss ich den gesiegelten Aufkleber am Anhänger anbringen. Das ist nicht so einfach, weil er mit 20 cm Durchmesser sehr groß ist und keine so große Fläche am Heck des Anhängers vorhanden ist. Ich habe deshalb nachgelesen, was § 58 StVZO eigentlich genau verlangt, um eine Lösung zu finden.

Gefunden habe ich noch keine Lösung. Aber in Absatz 5 bin ich darüber gestolpert, dass auch an den Seiten ein Aufkleber angebracht werden soll. Was verstehe ich denn da falsch? So etwas habe ich ja noch nie gesehen: an beiden Längsseiten weitere Aufkleber?

Und außerdem: wie würdet ihr denn Pizza-großen Aufkleber am Heck des Anhängers unterbringen?

Zügiges Mini-Gespann
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Jetzt, nach einem Bier, ist mir doch noch ein Gedanke gekommen, wir ich die Plakette regelkonform ohne weiteres Material anbringen könnte: an der Innenseite der Rückseite des Anhängers. Dort ist genügend Platz. Auf Verlangen kann ich sie vorzeigen.

Zugegeben, das ist ein Haarspalterei. Aber der Wortlaut verlangt ja nur: "Rückseite". Dabei unterstelle ich sogar schon, dass die Rückseite in Fahrtrichtung gemeint ist und spalte nicht auch noch dieses Haar.

Möchte dazu noch jemand etwas anderes äußern, als mir den Vogel zu zeigen? ;-)

Mein Schild klebt auf dem Radkasten

@SPower470

Hast du dir mal den Radkasten des TE gesehen? Da passt höchstens 10 drauf! Oder 00 je nach klebeweise

Er kann ja links eine 10 drauf kleben und rechts noch eine Null.

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Also mein Radkasten ist wenn überhaupt nicht viel größer
Weiß ja nicht ob sich an der Größe der Schilder was geändert hat.

Der Radkasten überdeckt ja nur 145er Reifen. Der ist tatsächlich zu klein. Der Umfang der Plakette ist gesetzlich genau definiert mit 200 mm. Im Moment habe ich eine nicht-amtliche Plakette mit einem Umfang von 100 mm dort kleben. Die passt, ist aber eindeutig nicht gültig.

Es wird wohl auf die Dibond-Platte hinauslaufen, auch wenn mich meine "gewitzte" Auslegung noch etwas beschäftigt; Den Dialog mit der Polizei, dem Ordnungsamt oder später mit einer Richterin stelle ich mir schon lustig vor.

Ein denkbares Bußgeld (bspw. bei 97 km/h auf einer Autobahn, auf der generell 100 km/h erlaubt sein sollen) könnte in meinem Fall ja nur auf dem Argument beruhen, dass der Aufkleber nicht an der passenden Stelle angebracht sei. Alle übrigen Bedingungen für die ausnahmsweise Zulässigkeit sind in meinem Szenario erfüllt. Wenn ich in dieser Situation den "Kofferaum" öffne und sage: "Voillá, die Rückseite mit 100-Plakette, genau wie die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO, § 1 Nr. 4 verlangt." - was sollen sie entgegenhalten?
1. "Ja, aber man muss das Ding ja sehen können!" wäre kein passender Einwand, denn sie können die Plakette ja sehen.
2. "Das ist nicht die Rückseite des Anhängers" - auch nicht. Sie ist es ja, irgendwie... Nur innen.

In § 3 der 35. BImSchV ist es dem Gesetzgeber bspw. ja auch gelungen, die Sichtbarkeit der "Umweltplakette" in der Regelung hervorzuheben.

So, aber jetzt ist der Alkoholspiegel wieder etwas abgebaut und ich freue mich, dass tatsächlich noch niemand garstige Bemerkungen auf meine Haarspalterei hinterlassen hat.

Damit kommst du aber glaube ich nicht durch!

Sonst könnte ich bei meinem Anhänger sagen die Technischen Richtlinien erfüllt er hab es nur vergessen eintragen zu lassen!

Mein 2t hat die nötigen Stoßdämpfer verbaut, kam da umsonst dran und solange die nicht kaputt gehen lass ich sie auch montiert, obwohl im Fahrverhalten egal mit welchem Zugfahrzeug man keinen unterschied merkt/spürt!

Dann hab ich vlt auch ein kleineres Schild dran, denn bei mir sind auch nur 155er Reifen drauf, hat mich bisher aber nie gestört und es gibt keine andere Befestigungsmöglichkeit.

Nachtrag zum "Blechschild": Ich habe meinen UNSINN gestern erfolgreich angemeldet (mit Blechschild), ganz ohne Probleme!
Fun Fact: Als ich dann den Hänger abgeholt habe, war bereits die "100" montiert!
Der Händler macht sozusagen immer einen Tausch: Ich hab die 100 vom Vorgänger, meine 100 bekommt der nächste Kunde usw. So kann er ganz in Ruhe das Schild montieren und hat keinen ungeduldigen Kunden auf dem Hof rumtanzen! :-D

@Thilo1971 das ist wirklich ein Fun-Fact. Ob er einer gestrengen Prüfung standhält, dürfte indes genauso streitig sein wie das von mir gebildete Szenario. Denn das Siegel muss von der nach Landesrecht für die Zulassung dieses Anhängers zuständigen unteren Verwaltungsbehörde ausgegeben werden und nicht von irgendeiner. Würde ich mal sagen und mich dabei auf den Wortlaut der oben zitierten Regelung beziehen.

So wie in meinem Szenario wird sich aber wohl kaum jemand darum kümmern und die "Verstöße" verfolgen. @SPower470 bestätigt das. Und das ist auch gut so.

Gute Fahrt mit dem Neuen wünsche ich!

@NOMON
Guter Hinweis; werde ich nachher mal gucken, müsste ja auf der Plakette stehen, oder? Zumindest der Brandenburger Adler ist drauf, somit bekomme ich zumindest einen Länderpunkt! :-D
Ich habe aber vermutlich ganz gute Chancen, da es ein recht kleiner Händler bei mir aus dem Ort ist...

Dukannst ja auch Seitlich einen Halter Annieten und dein pizzablech daran befestigen das dieses nach hinten Zeigt der Luftwiederstand erhöht sich dadurch dann deutlich , unter dem kennzeichen würde ich es nicht anbringen einmal Aufsetzen und das teil ist krumm, da lieber Seitlich .

Könnte stimmen, aber dass Blech wird nur wenige cm überstehen. Wenn der Anhänger nach hinten umklappen sollte, liegt er zuerst an diesen Ecken auf, in denen die Rücklichter integriert sind. Ein wenig Platz bleibt für die Pizza, bevor sie darüber hinaus reicht.

Seitlich ist es blöd, weil der Deckel ja auch noch (nach links) aufklappen und der Anhänger im Normalfall von der rechten Seite beladen werden soll. Da wäre die Pizza noch mehr im Weg als nach unten heraus. Ganz trivial ist die Anbringung nicht, finde ich...

Oder oben am Deckel so das er nicht übersteht das müsste doch reichen vom Platz her.

Zitat:

@NOMON schrieb am 6. Januar 2021 um 12:38:23 Uhr:


@Thilo1971 das ist wirklich ein Fun-Fact. Ob er einer gestrengen Prüfung standhält, dürfte indes genauso streitig sein wie das von mir gebildete Szenario. Denn das Siegel muss von der nach Landesrecht für die Zulassung dieses Anhängers zuständigen unteren Verwaltungsbehörde ausgegeben werden und nicht von irgendeiner. Würde ich mal sagen und mich dabei auf den Wortlaut der oben zitierten Regelung beziehen.

Warum wusste das die Beamtin aus meiner Zulassungsbehörde nicht?
Ich habe Sie extra gefragt, ob ich das Siegel mit den weisen Hengst drauf lassen darf oder es gegen die Blauweisen Rauten austauschen muß.

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