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100 km/h Schild(er) anbringen

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Für mein Gespann Smart 453 forfour und den Anhänger Saris Speedy habe ich seit heute eine 100 km/h-Zulassung. Das freut mich sehr, denn es fährt sich ganz prima und mit nur 80 km/h ist es schon ein spürbar langsameres Gejuckel.

Damit nun alles seine Ordnung hat, muss ich den gesiegelten Aufkleber am Anhänger anbringen. Das ist nicht so einfach, weil er mit 20 cm Durchmesser sehr groß ist und keine so große Fläche am Heck des Anhängers vorhanden ist. Ich habe deshalb nachgelesen, was § 58 StVZO eigentlich genau verlangt, um eine Lösung zu finden.

Gefunden habe ich noch keine Lösung. Aber in Absatz 5 bin ich darüber gestolpert, dass auch an den Seiten ein Aufkleber angebracht werden soll. Was verstehe ich denn da falsch? So etwas habe ich ja noch nie gesehen: an beiden Längsseiten weitere Aufkleber?

Und außerdem: wie würdet ihr denn Pizza-großen Aufkleber am Heck des Anhängers unterbringen?

Zügiges Mini-Gespann
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73 Antworten

Ich glaube das mit dem 100er Schild ist so beim ungebremsten Anhänger . Leergewicht vom Zugfahrzeug mal 0,3 ist gleich das was der beladene Hänger wiegen darf um 100 fahren zu dürfen.
Beispiel: Auto 1000 kg mal 0,3 =300kg . Reicht zB. um ein Motorrad zu transportieren .
Wenn das Zugfahrzeug mehr wiegt geht natürlich die Zuladung nach oben . Natürlich nicht mehr als 750kg.

@Michael T

Um deine Rechnung zu vervollständigen, müsste der 750kg Anhänger aber entsprechend auf 300kg abgelastet und eintragen werden! Weil es geht beim 100km/h Schild um die ZGM und nicht ums tatsächlich Gewicht!

Diese 100 km/h Regelung ist mit so das dümmste was man je zugelassen hat ,man hat erhöten Spritverbrauch, offizell darf man damit nicht mal LKW's überholen den man muss ja mindestens 20 km/h schneller sein als der zu Überholende .
Wenn also der LKW unerlaubt 85 fährt dürfte man nicht überholen.
Auch wird dann auf der Landstrasse mit 100 gefahren .
Ich finde zb die Regelung in Skandinavien viel entspannter da dürfen alle auf der Landstrasse 80 Fahren , also der 60 to wie der PKW .
Und viele gespannfahrer haben es mittlerweile begriffen sich bei den LKW's mit ein zu reihen und deren geschwindigkeit zu halten das ersparrt Stress und Sprit.

Zitat:

@Michael T schrieb am 14. März 2021 um 14:31:50 Uhr:


Ich glaube das mit dem 100er Schild ist so beim ungebremsten Anhänger . Leergewicht vom Zugfahrzeug mal 0,3 ist gleich das was der beladene Hänger wiegen darf um 100 fahren zu dürfen.
Beispiel: Auto 1000 kg mal 0,3 =300kg . Reicht zB. um ein Motorrad zu transportieren .
Wenn das Zugfahrzeug mehr wiegt geht natürlich die Zuladung nach oben . Natürlich nicht mehr als 750kg.

Auch ein leerer 750kg Anhänger mit ca. 120kg Eigengewicht wird mit 750kg angenommen zur Berechnung der 100er Regelung. Es zählt (fast) immer das zul. GG beim Anhänger.
Das bedeutet z.B. mein Mondeo mit 1830kg Leergewicht + 750kg Anhänger (egal ob leer oder beladen) darf nur mit 80km/h gefahren werden.

Ein Anhänger mit 500kg zul. GG dürfte dann die 100 Regelung nutzen, wenn alles andere passt (Reifen jünger als 6 Jahre - DOT !!, mind. 120km/h, Anhänger für 100 lt. Zulassung genehmigt, max. Stützlast)

Die einzige (mir bekannte) Ausnahme beim Gewicht ist bei der Anhängelast.
Da reicht es den Anhänger weniger zu beladen, da das tatsächliche Gewicht maßgebend ist.
Auch beim Führerschein ("B"😉 zählt immer das zul. GG von PKW und Anhänger.

Mein Anhänger ist ungebremst, abgelastet und ich darf ihn 100 km/h mit meinem smart fahren.
Überholen ist nicht verboten, wenn man weniger als 20 km/h Differenz hat.
Ich finde das schon sinnvoll, weil ich nun legal hinter den LKW auf der Autobahn mitziehen kann und im Bedarfsfall auch legal überholen kann. Anderenfalls ist man wegen der besonderen Regeln für Gespanne schnell in empfindlichen Bußgeldregionen.
Mir ersetzt der smart mit Anhänger allerdings auch den Familienkombi bzw. das SUV.

Natürlich überhole ich auf der BAB mit einem Tempo-100-Gespann, sobald sich eine "Lücke" hierfür bietet 🙂

Es gibt zwei Entscheidungen des OLG Zweibrücken (2007) sowie OLG Hamm (2009), die besagen, eine Differenzgeschwindigkeit von 10 km/h während eines Überholvorgangs könne als noch ausreichend angesehen werden; das OLG Zweibrücken fügt ergänzend hinzu, der gesamte Überholvorgang müsse binnen 45 Sekunden abgeschlossen sein.

Unserer 100 km/h Schild löst sich am Pferdeanhänger wieder.
Vermutlich hält der Kleber auf dem Untergrund ( leicht rau ) nicht.
Hat jemand eine Idee wie man den wieder fest bekommt ?

@caradocb7

Sorry aber eh du dich wegen Urkundenfälschung strafbar machst würde ich mit dem Straßenverkehrsamt reden für ein neues und dieses dann auf einer Aluplatte kleben.

Das Haltbarste bei schwierigen Untergründen ist, ein Aluschild an den Anhänger nieten/schrauben und darauf ne neue Plakette.

Nein, es ist natürlich keine Urkundenfälschung, eine sich lösende Plakette wieder zu befestigen. Es wird dadurch schließlich keine Veränderung an der Aussage des Schildes ("100"😉 oder des Ausstellers ("Landeshauptstadt XY" o.ä.) bewirkt. Nur das waren relevante Verfälschungen.

Falls die vorgeschlagene Lösung nicht funktioniert, kann man sich allerdings tatsächlich ein neues Schild ausstellen lassen.

Das wundermittel schlecht hin Sikaflex dünn auf streichen und an drücken geht nur noch Mechanisch ab.

Oder antackern, wenn der Untergrund das hergibt.

wo ist das Problem beim überholen ? rauf aufs Gas und mit genug Überschuss an den LKWs vorbei und wieder runter vom Gas ! der Hänger macht keinen Purzelbaum wenn man auch über die 100 kommt , man will eben nicht die Überholspur länger als nötig zu machen wie es manche Elefanten immer machen 1-2Kmh schneller als der andere und man hängt dann hinter dem fest , also drauf aufs Pedal und dann wieder runter , wo ist das Problem dabei, oder habt Ihr alle immer so Blau silberne Autos hinter euch ?

Das Überholen, innerhalb der gesetzlichen Vorgaben, sollte auch die Standfestigkeit deiner Zündschnur, hergeben. 🙂

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