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100 km/h Schild(er) anbringen

Themenstarteram 4. Januar 2021 um 21:08

Für mein Gespann Smart 453 forfour und den Anhänger Saris Speedy habe ich seit heute eine 100 km/h-Zulassung. Das freut mich sehr, denn es fährt sich ganz prima und mit nur 80 km/h ist es schon ein spürbar langsameres Gejuckel.

Damit nun alles seine Ordnung hat, muss ich den gesiegelten Aufkleber am Anhänger anbringen. Das ist nicht so einfach, weil er mit 20 cm Durchmesser sehr groß ist und keine so große Fläche am Heck des Anhängers vorhanden ist. Ich habe deshalb nachgelesen, was § 58 StVZO eigentlich genau verlangt, um eine Lösung zu finden.

Gefunden habe ich noch keine Lösung. Aber in Absatz 5 bin ich darüber gestolpert, dass auch an den Seiten ein Aufkleber angebracht werden soll. Was verstehe ich denn da falsch? So etwas habe ich ja noch nie gesehen: an beiden Längsseiten weitere Aufkleber?

Und außerdem: wie würdet ihr denn Pizza-großen Aufkleber am Heck des Anhängers unterbringen?

Zügiges Mini-Gespann
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73 Antworten

Hinten unters Kennzeichen!

 

Aber was anderes hast du den Anhänger abgelastet? Wenn nein darf der Smart den Anhänger eh nur mit 80km/h ziehen

Themenstarteram 4. Januar 2021 um 21:21

https://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_9/BJNR317100998.html

Da steht's: § 1 Nr. 4, die Rückseite des Anhängers ist der richtige Ort für den Aufkleber. § 58 Abs. 5 StVZO ist nicht einschlägig.

Dummerweise ist dort kein Platz für die Pizza. Unterhalb des Kennzeichens sind nur etwa 15 cm und das Kennzeichen geht über die ganze Breite zwischen den Rücklichtern.

Ja, der Anhänger ist abgelastet von 400 auf 295 kg zGg. Der Smart darf dann 100 km/h fahren. Für Camping-Zeug oder Fahrräder reicht mir die Zuladung. Notfalls kann ich mir ja einen größeren Anhänger mieten oder leihen, denn der Smart darf 750 kg ziehen!

Welche Leermasse hast du denn in den Papieren stehen laut meinen wissen wiegt der Smart Leer 885Kg und damit darfst du nur 265,5kg zulässiges Gesamtgewicht mit 100km/h ziehen

 

 

 

Ps wieso sollte das nicht passen musst halt nur ne Platte dahin Schrauben wo das Schild drauf passt!

Themenstarteram 4. Januar 2021 um 21:45

Nee, der forfour hat Leermasse von 995 kg. Der fortwo ist mit 885 kg dabei.

Ja, es wird wohl so eine komische Platte, die ich gerade bei eBay für satte 15 t€uro gefunden habe. Die kann ich unterhalb des Kennzeichens anbauen. Dann ragt sie etwas nach unten heraus, gibt aber einen geeigneten Untergrund fürs Bapperl.

Für meinen Bootsanhänger habe ich mir ein Blechschild besorgt. Denn die Lichtleiste hat nur eine Höhe von 10 cm.

Der Beamte in der Zulassung hat zwar etwas komisch geguckt und mußte erstmal seinen Chef fragen bevor er mir diesen abspiegelte. Hat es aber dann doch getan.

Auf Anraten des Anhänger-Verkäufers habe ich auch ein 100er-Blechschild gekauft; ich lasse heute den Hänger zu, mal gucken, was mir in der Zulassungsstelle erzählt wird...

Zitat:

@NOMON schrieb am 4. Januar 2021 um 22:08:26 Uhr:

 

Damit nun alles seine Ordnung hat, muss ich den gesiegelten Aufkleber am Anhänger anbringen. Das ist nicht so einfach, weil er mit 20 cm Durchmesser sehr groß ist und keine so große Fläche am Heck des Anhängers vorhanden ist. Ich habe deshalb nachgelesen, was § 58 StVZO eigentlich genau verlangt, um eine Lösung zu finden.

Gefunden habe ich noch keine Lösung. Aber in Absatz 5 bin ich darüber gestolpert, dass auch an den Seiten ein Aufkleber angebracht werden soll. Was verstehe ich denn da falsch? So etwas habe ich ja noch nie gesehen: an beiden Längsseiten weitere Aufkleber?

In der StVOAusnV 9 §5 wird nur auf den Absatz 2 des §58 der StVZO verwiesen, die das Aussehen der Tempo 100 Plakette beschreibt. Der seitliche Montageort ist aber im Absatz 5 des §58 beschrieben und nicht relevant.

Zitat:

@Thilo1971 schrieb am 5. Januar 2021 um 08:19:30 Uhr:

Auf Anraten des Anhänger-Verkäufers habe ich auch ein 100er-Blechschild gekauft; ich lasse heute den Hänger zu, mal gucken, was mir in der Zulassungsstelle erzählt wird...

Falls der Beamte Probleme macht, verweise auf den §58 Absatz 2.

Es ist nur die Form: Rund, Die Größe:200mm und 120mm Schrift und die Farbe definiert. Schwarz auf weisen Hintergrund.

Das Material: Blech oder Plastik wird nicht erwähnt.

Also ist ein Blechschild zulässig.

Zitat:

@NOMON schrieb am 4. Januar 2021 um 22:21:38 Uhr:

 

Ja, der Anhänger ist abgelastet von 400 auf 295 kg zGg. Der Smart darf dann 100 km/h fahren. Für Camping-Zeug oder Fahrräder reicht mir die Zuladung. Notfalls kann ich mir ja einen größeren Anhänger mieten oder leihen, denn der Smart darf 750 kg ziehen!

750 kg aber nur mit Bremse.

Gibt es so gut wie nicht zu kaufen oder leihen, mußt einen 1200 Kg Anhänger nehmen, darfst halt nur bis 750 Kg beladen

Wenn Du den 1200 Kg Anhänger ablastest auf 750 Kg und Stoßdämpfer einbaust, darfst Du diesen auch mit Tempo 100 fahren.

Und das nur auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen mit baulich getrennten Fahrbahnen.

Mein Anhänger verkäufer hat mir gleich das Blechschild unterm 100er Schild gesponsert und angebracht. Beim Böckmann gibt`s auch keine ebenen Flächen dafür. 2 Bohrungen und 2 Blindnieten, dann war`s dran.

Themenstarteram 5. Januar 2021 um 10:08

Vielen Dank für eure Hinweise. Ich habe jetzt eine kreisrunde Blechfläche aus Dibond-Material gekauft, die mit zwei Borhungen versehen ist. Die kann ich unterhalb des Kennzeichens anbringen und den Aufkleber darauf. Etwa 4 € erscheinen mir ein angemessener Preis.

@R-Sch: ungebremste 750 kg-Anhänger darf ich nicht mit 100 km/h fahren, aber ich darf sie überhaupt mit dem Smart ziehen. Das finde ich schon praktisch! Meinen kleinen 295 kg-Anhänger kann ich mit Plakette dann sogar schneller über Autobahn und Kraftfahrstraßen zerren. Leider muss ich trotz der kleinen Abmessungen meines Gespanns allerdings die Überholverbote in Baustellenbereichen und manchmal auch an anderen Stellen beachten, wo sie für mich ziemlich unsinnig erscheinen. Man kann eben nicht alles haben...

Zitat:

@NOMON schrieb am 5. Januar 2021 um 11:08:18 Uhr:

 

@R-Sch: ungebremste 750 kg-Anhänger darf ich nicht mit 100 km/h fahren, aber ich darf sie überhaupt mit dem Smart ziehen.

@nomon: Habe ich auch nicht behauptet. Sondern ich sprach von einen auf 750 Kg abgelasteten 1200 Kg Anhänger. Dieser ist natürlich gebremst. Und mit Stoßdämpfern hast Du den Faktor 1,1 dann reichen dir 682 Kg Leergewicht vom Auto um die 100 mit Deinen Smart fahren zu dürfen.

Zitat:

@delvos schrieb am 5. Januar 2021 um 09:59:51 Uhr:

Und das nur auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen mit baulich getrennten Fahrbahnen.

Baulich getrennt? Das wäre mir neu. Die StVOAusnV 9 verlangt nur "Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1)"

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