1% Leasing vorzeitig abzugeben.

VW Phaeton 3D

Hallo liebe Phaetonisten,

das Leben meint es nicht immer gut mit einem- daher kommt es dass ich einen Phaeton aus dem 1% Leasing vorzeitig abgeben muss, der Weg über eine vorzeitige Rückgabe an den Händler ist uninteressant.
Wo kann ich denn am Besten so ein Fahrzeug anbieten? Bzw. ist vielleicht gerade jemand von euch auf der Suche nach einem Traumwagen?
Wenn es zulässig ist schreibe ich gerne Details und poste Bilder etc.

Danke schon mal vorab!

sonnige Grüße aus Würzburg

Stefan

Beste Antwort im Thema

Der Fahrzeughalter ist nicht zwangsläufig mit dem Eigentümer gleichzusetzen. Insofern können sogar Fahrzeugführer, Fahrzeugbesitzer, Fahrzeugeigentümer und Fahrzeughalter, hier wiederum könnte man sogar noch zwischen im "Fahrzeugbrief" eingetragenen und zivilrechtlichen Halter differenzieren, jeweils ganz unterschiedliche Personen sein.

Bei Leasingfahrzeugen wird wohl aber in aller Regel der Leasingnehmer als Fahrzeughalter eingetragen sein.

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Halter ist der der im Fahrzeugschein steht da der Wagen auf den Leasingnehmer zugelassen wird und nicht auf die VWFS erhöht sich nunmal die Anzahl der Vorbesitzer.

Würde mich aber jetzt auch interessieren. Spiele auch mit dem Gedanken das 1%-Leasing abzugeben. Wieviel muss ich ca. an die VW-Leasing zahlen, wegen dem zusätzlichen Haltereintrag? Hat jemand eine konkrete Zahl?

Was die Erfahrung zeigt, lohnt sich ein Anruf bei der VW Bank, die Werte scheinen nicht einheitlich zu sein. Es gibt durchaus Fälle da wurde die gleiche Rate angesetzt aber auch schon eine Erhöhung von 550 auf 580 EUR. Also, genaues nennt die Bank.

Zitat:

@spohl schrieb am 22. April 2015 um 10:33:23 Uhr:


Halter ist der der im Fahrzeugschein steht da der Wagen auf den Leasingnehmer zugelassen wird und nicht auf die VWFS erhöht sich nunmal die Anzahl der Vorbesitzer.

Ok, hatte ich so nicht auf dem Schirm. Wieder was gelernt.

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