1% Leasing, unser Freundlicher wil oder kann anscheinend nicht.
Da zwei unserer Leasingverträge Anfang nächsten Jahres auslaufen und wir mit unserem letzten Dicken sehr zufrieden war, dacht ich bei einer Werbemail eines Autohauses: Warum denn eigentlich nicht? Preislich höchst interessant!
Allerdings kam auf meine mail keine Antwort, bei zwei Telefonaten wurde mir ein Rückruf versprochen, blieb bei dem Versprechen........Bis heute also nichts Greifbares.
Könnt Ihr Händler empfehlen, muß nicht unbedingt in Nürnberg oder Umgebung liegen, die fair und vor allem zuverlässig mit ihren Kunden umgehen?
Die Entscheidung vor zwei Jahren nicht wieder einen Phaeton zu leasen lag in erster Linie am Service aber auch am Verkäufer, der vor Arroganz strotze. Ich dachte, es hätte sich vielleicht etwas geändert. Bei unserem Ex-Händler wohl nicht. Momentan haben wir all unsere Fahrzeuge von BMW und werden dort wirklich gut betreut.
Habt Ihr Tipps? Gerne auch per PN.
Herzlichen Dank.
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ich kann hier einwandfrei Hahn & Meyer in Fellbach - hier den absoluten für Oberklasse Fahrzeuge zuständigen Fachmann, Herrn Deuble - empfehlen. Man wird von ihm ohne "Druck" beraten und alle Fragen werden kompetent beantwortet. Er sagt Ihnen auch klipp und klar, was geht und was nicht, ohne "auszuweichen". Ich hatte Interesse an einem Phaeton, wollte diesen in diesem Autohaus einfach mal anschauen, bekam ich von ihm sofort das neue Modell zum Probefahren. Dann war ich "verliebt" und bekomme nun Mitte Januar meinen "Dicken"...:-). Ob es hier noch 1%-Leasingfahrzeuge gibt - er kann hier eine fundierte Antwort geben - ganz realistisch.
Viele Grüße
Kevin...
32 Antworten
Das Beispiel mit dem Kino kam ursprünglich nicht von mir, von daher maße ich mir kein Urteil darüber an, wie passend oder unpassend es ist. Ich habe lediglich darauf geantwortet.
Natürlich ist es nicht I.O., wenn ein Händler sich solcher Maßnahmen bedient, gerade wenn "Gebrauchsspuren" zu "Schäden" werden.
Dennoch wird es gemacht, ständig.
Wobei die Abgrenzung zwischen "Schäden" und "Gebrauchsspuren" keinesfalls so eindeutig definiert ist. Wer hierzu eine eindeutige und universell anwendebare höchstrichterliche Entscheidung hat, möge das AZ bitte hier einstellen. Die Entscheidung des Amtsgerichtes Hintertupfingen zum Fall X mit dem Auto Y gegen Händler Z bringt hier niemanden weiter.
Somit ist die Aussage, mit dem "vertragskonformen Verhalten", nichts anderes, als praxisfern bzw. Elfenbeinturmdenken.
Oder anders ausgedrückt:
Wenn du ein gebrauchtes Auto mit, sagen wir: 90.000km kaufst, dann ist dir völlig klar, dass es Gebrauchsspuren haben wird, oder?
Welche Gebrausspuren bist du bereit zu akzeptieren, ohne einen Preisnachlass zu verlangen?
Steinschläge? Bis zu welcher Tiefe? Mit Rost?
Steinschläge auf der Scheibe? Im Fahrersichtfeld?
Wie war das nochmal mit den Fußmatten? Kosten auch!
Ganz so einfach ist es eben nicht mehr, wenn man sich mal überlegt, man selber könnte der Zweitkäufer sein.
Welche Farbe/Farbkombination ist Marktgängig?
Welcher Motor?
Unter anderem solche Faktoren bestimmen den Marktpreis und nur und außschließlich dieser bestimmt am Ende, ob das Geschäft ein Geschäft war (aus Händlersicht).
Das dass beim P. ,zum Glück, anders ist, liegt daran, dass das Risiko beim Hersteller liegt bzw. der P. besonders gefördert wird.
Dies ist in anderen Segmenten und bei anderen Marken aber gänzlich anders, wie hier einige ja auch schon berichten konnten.
Mir liegt es auch fern, etwaiges Fehlverhalten von Händlern zu entschuldigen oder gut zu heißen. Ich versuche lediglich die dahinterstehenden Mechanismen zu erklären.
Und, um die Frage zu beantworten:
Ich bin in der glücklichen Lage, ein Dienstfahrzeug zu fahren bzw. Fahrzeuge im Eigentum zu haben.
Allgemein gesagt, bewerte ich stets die Gesamtheit eines Geschäftes, hierbei ist der Preis ein Faktor unter vielen. Auch Vertrauen, Qualität und Langfristigkeit spielen hier für mich eine Rolle.
Stimmen die anderen Faktoren, bin ich durchaus und gern bereit einen höheren Preis zu akzeptieren. Das ist bei meinen Versicherungen so, meinen Lebensmitteln und ganz besonders bei allem, was mit Dienstleistung oder Handwerk zu tun hat.
Das hat auch was mit dem guten alten Motto vom "Leben und lebenlassen" zu tun.
Und erst am Ende eines Geschäftes zeigt sich die Qualität dessen, in den vorgetragenen Beispielen, hat sie ganz offenbar nicht gestimmt.
Wer natürlich gern Gutachter bemüht, Prozesse führt, entsprechende Zeit und Mittel aufwendet, nur um (im unwarscheinlichen Falle des 100%-Sieges), seine um 30€ niedrigerere Leasingrate zu rechtfertigen, der sollte sich vielleicht ernsthaft fragen, ob er diese Zeit nicht lieber in seinen Geschäftszweck investiert hätte.
LG FilouZitat:
"einige kleinere zwingend notwendige Reparaturen" können letztlich gar nicht abgerechnet werden. Es zählt einzig und allein der Wertverlust aus übermäßiger Nutzung. Reparaturkosten sind unerheblich. Es gibt auch genügend Urteile diesbezüglich.
Graue Theorie! In der Praxis würdest Du also die Unterschrift auf dem mangelbehafteten Rückgabeprotokoll verweigern! Es kommt somit keine ordnungsgemäße Rückgabe zustande. Im Ergebnis wird eine rechtliche Weiterung zu erwarten sein. Diese Weiterung birgt neben der eigentlichen Streitsache diverse Nebenkosten, wie Sachverständigengutachten, 2 Rae´s sowie Gerichtskosten. Bei einem Streitwert; mithin also Nachzahlungsbetrag von rund 2 TEUR; liegst Du mit den vorgenannten Nebenkosten also knapp bei 100 % Risikoaufschlag! Wer relativ oft mit den AG´s und LG´s zu tun hat, weiß, wie "sicher" vielfach ein eigentlicher Prozessgewinn nach 8 Monaten noch ist! Und genau hier setzt das Kalkül des Händlers ein!
BMW ist übrigens der einzige Hersteller, neben Volkswagen beim Phaeton, bei denen die Leasing für den Restwert haftet und nicht der Händler. Dieser muss lediglich den Händlereinkausfwert, der alle Wertminderungen berücksichtigt, an die Leasing zahlen.
Das ist mir definitiv in dem von mir genannten Zeitrahmen beim 7er anders bekannt!
Letztlich unterschreibt jeder Kunde beim km-Leasing den Passus, dass das Fahrzeug in einem dem Alter und der Laufleistung entsprechendem Zustand sein muss.
Daher braucht man am Ende halt zum Teil auch die Nerven, sich zur Not auch verklagen zu lassen. Das geht nämlich meistens zu Lasten der Leasing aus.Siehe dazu meine vorgenannten Zeilen.
😉Ich verweigere nicht die Unterschrift auf dem Protokoll, wenn die tatsächlich festgestellten Schäden darauf enthalten sind. Diese dienen dann der Berechnung der Wertverluste. Die Wertverluste sind ja letztlich das Entscheidende. Sind diese nicht zur Zufriedenheit geklärt, aktzeptiere ich diese nicht. Ein Rechtsstreit liegt ja auch nicht im Interesse des Händlers/der Leasing, denn bis zum Abschluss des Rechtsstreits kann das Fahrzeug nicht verkauft werden. Alle Gutachten außerhalb des Prozesses sind nur Parteiengutachten, so dass vom Gericht idR ein eigener Gutachter bestellt wird. Allein dieser Punkt macht die Gegenseite schon Gesprächsbereit. Eventuell haben wir als Leasinggesellschaft da eben ein Vorteil bei der Rückgabe, weil keiner mit uns streiten will. Durchschnittlich liegt unsere Nachzahlung aufgrund von Wertverlusten bei 500,00 Eur brutto. Die Schäden, aus denen die Wertverluste resultieren, sind ja nachweislich da. Wohlgemerkt sprechen wir über Schäden, keine kleinen Dellen, Waschstrassenkratzer oder ähnliches. Sondern schäden,die normalerweise als kleinere Unfallschäden bezeichnet werden. (zBsp Tür eingedrückt, Stoßstangen gerissen etc.)
Ich kann dir gerne mal Fotos und die dann berechneten Wertverluste mailen. Dann wirst du sehen, dass das zum Teil lächerliche Beträge sind, wenn man den Schaden am Auto sieht.
Bei BMW war und ist es schon immer so, dass die Differenzen aus kalkuliertem Restwert und Händler EK von der Leasing getragen werden. Das der Händler das nicht zugeben will, ist aus seiner Sicht ja verständlich. Kassiert er doch zweimal. 🙂 erst bei dir und dann nochmals bei der Leasing um seinen Preis zu drücken. Ich sitze oft mit Leuten der BMW Leasing in Ausschüssen des BDL wo genau dieses thematisiert wird. Daher mein Wissen......
Grüße
Zitat:
Danke für die "Steilvorlage".
Die Änderungen , die sich der Hersteller vorbehält , sind eben Änderungen und keine Kündigungen. Himmelweiter Unterschied. Was der Unterschied dazwischen ist , ist mir müßig zu erklären.Laut allen gerichtlichen und oberinstanzlichen Rechtssprechungen sind Werbeaussagen zum Produkt ( sogar mündlicher Art wie z.B. Radiowerbung ) zwingend durch den Werbenden einzuhalten.
Nicht umsonst hält VW den VIP Service für alle "meuternden" Kunden in fast vollem Umfang ( rechtssprachlich im geänderten Umfang) weiterhin bereit .
Nur zu dumm , dass die Zeit für VW arbeitet und ständig hier falsche Rechtspositionen verbreitet werden.Wie die Werbeaussagen im Genauen ausgesehen haben , steht auf unserer EPOC Homepage ( Hilfreiches ) .
Des Weiteren gibt es hier im Phaeton MT ne Menge Threads zu diesem Thema.
Jetzt muss ich mal dumm nachfragen. Was ist denn jetzt gekündigt worden? Den Hol- und Bring-Service bekomme ich ohne jegliches Murren meines Händlers und er zählt wirklich absolut nicht zur Kategorie Service Betrieb. Dachte, das ist normaler Service. Den Flughafen Service habe ich dieses Jahr auch genutzt. Ohne Probleme. Gibt es den eigentlich nicht mehr?
Gut, beim Ersatzwagen bin ich jetzt nicht wählerisch. Das liegt aber an mir. Da habe ich auch schon Passat's bekommen. Das macht mir aber nichts. Denke mal, wenn ich was gesagt hätte, hätte ich auch was Anderes bekommen. Meißtens habe ich aber auf den Ersatzwagen verzichtet.
Mehr brauche ich nicht. Habe in dem pdf auch eigentlich nicht mehr gefunden.
Grüße