1% Leasing, unser Freundlicher wil oder kann anscheinend nicht.
Da zwei unserer Leasingverträge Anfang nächsten Jahres auslaufen und wir mit unserem letzten Dicken sehr zufrieden war, dacht ich bei einer Werbemail eines Autohauses: Warum denn eigentlich nicht? Preislich höchst interessant!
Allerdings kam auf meine mail keine Antwort, bei zwei Telefonaten wurde mir ein Rückruf versprochen, blieb bei dem Versprechen........Bis heute also nichts Greifbares.
Könnt Ihr Händler empfehlen, muß nicht unbedingt in Nürnberg oder Umgebung liegen, die fair und vor allem zuverlässig mit ihren Kunden umgehen?
Die Entscheidung vor zwei Jahren nicht wieder einen Phaeton zu leasen lag in erster Linie am Service aber auch am Verkäufer, der vor Arroganz strotze. Ich dachte, es hätte sich vielleicht etwas geändert. Bei unserem Ex-Händler wohl nicht. Momentan haben wir all unsere Fahrzeuge von BMW und werden dort wirklich gut betreut.
Habt Ihr Tipps? Gerne auch per PN.
Herzlichen Dank.
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ich kann hier einwandfrei Hahn & Meyer in Fellbach - hier den absoluten für Oberklasse Fahrzeuge zuständigen Fachmann, Herrn Deuble - empfehlen. Man wird von ihm ohne "Druck" beraten und alle Fragen werden kompetent beantwortet. Er sagt Ihnen auch klipp und klar, was geht und was nicht, ohne "auszuweichen". Ich hatte Interesse an einem Phaeton, wollte diesen in diesem Autohaus einfach mal anschauen, bekam ich von ihm sofort das neue Modell zum Probefahren. Dann war ich "verliebt" und bekomme nun Mitte Januar meinen "Dicken"...:-). Ob es hier noch 1%-Leasingfahrzeuge gibt - er kann hier eine fundierte Antwort geben - ganz realistisch.
Viele Grüße
Kevin...
32 Antworten
Ein interessantes Auto ist der aktuelle 7er auf jeden Fall. Die L-Konditionen sprechen zudem ebenso für eine nähere Betrachtung.
...meine Hauptsorge beim Leasing eines 7er´s zielt allerdings eher auf die spätere Rückgabe zum Leasingende hin. Unter Bezugnahme auf die Vergangenheit (2-5 J.) kann ich aus meinem direkten Umfeld bei der L-Rückgabe von Fahrzeugen dieser Marke eigentlich nur negatives berichten. Egal ob, 3-5-7er. Liegt mit Sicherheit auch daran, dass die hier genannten L-Konditionen für den Händler ein sehr scharfes, zweiseitiges Schwert darstellen! Anders, als bei dem Phaeton, trägt der Händler das gesamte Risiko des kalkulierten Restwertes. Ich lasse die evtl. Stützzahlungen des Werkes bei einigen Modellen jetzt mal unberücksichtigt. Insofern hat der Händler in der Vergangenheit eben vielfach versucht, das Restwertrisiko über "einige kleinere zwingend notwendige Reparaturen" zu minimieren. Mag sein, dass dieses heute beim aktuellen Modell besser geworden ist...
LG Filou
Das habe ich dort auch so kennenlernen dürfen.
UG
Wer sollte es dem Händler auch verdenken?
Ein Verhalten von BMW, das sich, früher oder später, auch im Service wiederspiegeln wir...zwangsläufig.
ICH!Zitat:
Original geschrieben von saturn78
Wer sollte es dem Händler auch verdenken?
Oder zahlst Du nach der Kinovorstellung für das verlassen des Kino´s nochmals? 😕
Bei der mir bekannten Vorgehensweise des genannten Herstellers handelt es sich schlichtweg um Betrug! Wenn das Geschäft für den Händler unterm Strich negativ ausfällt, darf das doch aber keine Begründung dafür sein, dass die Kunden im Rahmen der Leasingrückgabe "über den Tisch gezogen werden"!
LG Filou 😉
Ähnliche Themen
Genauso ist es @ filou.
Das Leasing Geschäft ist doch keine Spielbank " Die Bank gewinnt immer".
Wir Kunden sind mittlerweile so degeneriert in unseren Ansichten zu Verbraucherrechten etc... , das übelste mafiöse Geschäftspraktiken schon als "normal" angesehen werden.
Ich denke dabei unter Anderem an unseren VIP Dienst , der von VW "mirnixdirnix" mal eben einseitig gekündigt wurde.
Kein Wunder , das wirtschaftlich "Stärkere" sich jede Frechheit herrausnehmen können , wenn das Volk ( der Verbraucher ) noch dabei "Hurra!" ruft.
Zitat:
Original geschrieben von filou00
Ein interessantes Auto ist der aktuelle 7er auf jeden Fall. Die L-Konditionen sprechen zudem ebenso für eine nähere Betrachtung....meine Hauptsorge beim Leasing eines 7er´s zielt allerdings eher auf die spätere Rückgabe zum Leasingende hin. Unter Bezugnahme auf die Vergangenheit (2-5 J.) kann ich aus meinem direkten Umfeld bei der L-Rückgabe von Fahrzeugen dieser Marke eigentlich nur negatives berichten. Egal ob, 3-5-7er. Liegt mit Sicherheit auch daran, dass die hier genannten L-Konditionen für den Händler ein sehr scharfes, zweiseitiges Schwert darstellen! Anders, als bei dem Phaeton, trägt der Händler das gesamte Risiko des kalkulierten Restwertes. Ich lasse die evtl. Stützzahlungen des Werkes bei einigen Modellen jetzt mal unberücksichtigt. Insofern hat der Händler in der Vergangenheit eben vielfach versucht, das Restwertrisiko über "einige kleinere zwingend notwendige Reparaturen" zu minimieren. Mag sein, dass dieses heute beim aktuellen Modell besser geworden ist...
LG Filou
Wir geben regelmäßig Fahrzeuge bei Mercedes, BMW und Volkswagen zurück. Den größten Stress hatten wir bis dato bei 3 Passat, die nach 30 Monaten 150.000 km gelaufen waren. Ging bis zum Rechtsanwalt der Volkswagen Leasing GmbH.
"einige kleinere zwingend notwendige Reparaturen" können letztlich gar nicht abgerechnet werden. Es zählt einzig und allein der Wertverlust aus übermäßiger Nutzung. Reparaturkosten sind unerheblich. Es gibt auch genügend Urteile diesbezüglich.
BMW ist übrigens der einzige Hersteller, neben Volkswagen beim Phaeton, bei denen die Leasing für den Restwert haftet und nicht der Händler. Dieser muss lediglich den Händlereinkausfwert, der alle Wertminderungen berücksichtigt, an die Leasing zahlen.
Letztlich unterschreibt jeder Kunde beim km-Leasing den Passus, dass das Fahrzeug in einem dem Alter und der Laufleistung entsprechendem Zustand sein muss.
Daher braucht man am Ende halt zum Teil auch die Nerven, sich zur Not auch verklagen zu lassen. Das geht nämlich meistens zu Lasten der Leasing aus.
Der Hersteller und der Händler sind NICHT ein und dieselbe Person.
Selbst wenn der Händler eine 100%ige Tochtergesellschaft des Herstellers sein sollte (Retailbetrieb) ist er doch gezwungen am Ende des Jahres soetwas wie einen Ertrag zu erzielen.
Und da soll es ja sogar Händler geben, die den Anspruch haben, aus Geschäften Erträge zu generieren, weil sie z.B. noch nächstes Jahr existieren möchten. Manch ein Gesellschafter hat sogar noch die Idee, dass sich sein Kapital (positiv) verzinsen sollte, sonst könnte er es ja auch in den Sparstrumpf stecken.
Und wenn ein Hersteller seine Händler zwingt, kalkulierte Restwerte zu akzeptieren, die (im Interesse einer niedrigen L-Rate) marktfern sind, dann wird der Händler auf die Idee kommen, die Lücke zwischen dem Restwert und dem Marktwert , auf andere Art und Weise zu verkleinern.
Oder, um bei deinem Kino-Beispiel zu bleiben:
Wenn du Kinobesitzer bist und der Filmverleih "zwingt" dich, für eine Eintrittskarte nicht mehr 9€, sondern 4,5€ zu verlangen, weil er eben viele Zuschauer in diesen Film locken will, dann bleibt dir (Kinobesitzer) eben nichts anderes Übrig, als den fehlenden Erlös woanders her zu holen. Klo-Gebühren, Garderoben-Gebühren, was weis ich....
@dsu:
Niemand zwingt dich (den Verbraucher) das Spiel mitzumachen, absolut niemand. Es steht jedem völlig offen, vor Abschluss eines (wie auch immer gearteten) Geschäftes, zu überlegen, ob das Geschäft am Ende denn noch ein Geschäft sein wird.
Es muss doch jedem klar denkenden Menschen klar sein, dass es eigendlich nur zu Weihnachten Geschenke gibt und das alles irgendwie bezahlt werden muss. Das ist bei Handy-Verträgen, Versicherungen usw. nicht anders.
Wenn eine L-Rate ungewöhlich niedrig ist, muss die Differenz irgendwo her kommen, kommt sie vom Hersteller (Phaeton), kann das dem Händler herzlich egal sein, kommt sie ganz oder teilweise vom Händler, wird er versucht sein, sie zu mildern. Und das wird er tun, ob über schlechteren Service, teure Werkstatt, und/oder das "hochziehen" von Mängeln bei der Fahrzeugrückgabe.
So kann aus einem "Schnäppchen" in der Leasingrate, ganz schnell ein Nullsummenspiel werden.
Aber solche Zusammenhänge sollten dem "mündigen Bürger", dem "aufgeklärten Verbraucher" eigentlich klar sein.
Sind sie aber nicht, sonst würde niemand Handyverträge abschließen, bei denen es noch einen Motorroller "geschenkt" gibt, sich seinen Versicherungsvertrag mal wirklich durchlesen und mal fragen, was "Werkstattbindung" eigentlich bedeutet. Es würde sich vermutlich auch niemand Abends über Gammelfleichskandale aufregen und am nächsten morgen das Kilo "deutsches Qualitätsfleich" für 1.99€/Kilo kaufen.
Man bekommt, was man bezahlt. Und das vermeintlich günstigere Geschäft ist am Ende oft das teurere.
Zitat:
Original geschrieben von dickschiffuser
Genauso ist es @ filou.Das Leasing Geschäft ist doch keine Spielbank " Die Bank gewinnt immer".
Wir Kunden sind mittlerweile so degeneriert in unseren Ansichten zu Verbraucherrechten etc... , das übelste mafiöse Geschäftspraktiken schon als "normal" angesehen werden.
Ich denke dabei unter Anderem an unseren VIP Dienst , der von VW "mirnixdirnix" mal eben einseitig gekündigt wurde.
Kein Wunder , das wirtschaftlich "Stärkere" sich jede Frechheit herrausnehmen können , wenn das Volk ( der Verbraucher ) noch dabei "Hurra!" ruft.
Tja, wenn man das Eigentum eines Anderen über einen gewissen Zeitraum nutzt, dann kommt es meistens bei der Rückgabe zu Diskussionen. Naturgemäß hat jede Partei Ihre eigenen Vorstellungen, wie die Sache aussehen darf.
Aber die Bank gewinnt nicht immer. Glaub es mir. Da spreche ich aus Erfahrung und zwar aus Sicht der Bank. 🙁
(Vielleicht hat mir dieses Wissen bis dato bei unseren eigenen Rückgaben bei den Kfz-Herstellern geholfen. Hab jedenfalls nie größere Summen bezahlen müssen, trotz zum Teil erheblicher Schäden)
Ich habe übrigens gerade die Tage das Heft über den Phaeton VIP Service in den Händen gehalten, das mit unserem GP0 übergeben wurde. Da steht groß hinten drauf: "Änderungen vorbehalten" Tja, zumindest rechtlich ist Volkswagen auf der sicheren Seite 😉
Finde aber auch nicht, dass hier eine Machtposition ausgenutzt wurde. Denke,da gibt es bessere Beispiele. Ich persönlich vermisse aber auch recht wenig aus dem VIP Programm. Die für mich wichtigstens Punkte gibt es noch: Hol- und Bringservice, Flughafen-Service und Ersatzwagen. Zumindest bei meinem Händler und der gehört nicht zu den motiviertesten VW Händlern der Republik. Hat natürlich auch nicht unseren Phaeton geliefert.
Außerdem hat der Kunde ja die Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln.
Leasing auf keinen Fall mehr , sich diesen Stess antun nach 3 Jahren bei der Rückabe zum Herrsteller nie mehr, einmal durch mit Daimler . Heute sage ich mir bischen länger sparen und Kaufe mir den Wagen Bar habe kein Ärger mehr und kann damit tun und lassen was ich möchte . Werde mir in ca 3 Wochen ein Phaeton kaufen ca. 2 Jahre alt die kann man gut Kaufen und noch ganz beqwem 3 jahre fahren . und wenn ich in drei jahren vom heutigen Zeitraum ausgehen und noch mal 50 % vom heutigen Einkaufspreiss abziehe kann ich damit gut leben .
Mfg. Thomas
LG FilouZitat:
Original geschrieben von crazyblack
Wir geben regelmäßig Fahrzeuge bei Mercedes, BMW und Volkswagen zurück. Den größten Stress hatten wir bis dato bei 3 Passat, die nach 30 Monaten 150.000 km gelaufen waren. Ging bis zum Rechtsanwalt der Volkswagen Leasing GmbH.Zitat:
Original geschrieben von filou00
Ein interessantes Auto ist der aktuelle 7er auf jeden Fall. Die L-Konditionen sprechen zudem ebenso für eine nähere Betrachtung....meine Hauptsorge beim Leasing eines 7er´s zielt allerdings eher auf die spätere Rückgabe zum Leasingende hin. Unter Bezugnahme auf die Vergangenheit (2-5 J.) kann ich aus meinem direkten Umfeld bei der L-Rückgabe von Fahrzeugen dieser Marke eigentlich nur negatives berichten. Egal ob, 3-5-7er. Liegt mit Sicherheit auch daran, dass die hier genannten L-Konditionen für den Händler ein sehr scharfes, zweiseitiges Schwert darstellen! Anders, als bei dem Phaeton, trägt der Händler das gesamte Risiko des kalkulierten Restwertes. Ich lasse die evtl. Stützzahlungen des Werkes bei einigen Modellen jetzt mal unberücksichtigt. Insofern hat der Händler in der Vergangenheit eben vielfach versucht, das Restwertrisiko über "einige kleinere zwingend notwendige Reparaturen" zu minimieren. Mag sein, dass dieses heute beim aktuellen Modell besser geworden ist...
LG Filou
Das mag sein, vermag ich nicht zu beurteilen.
"einige kleinere zwingend notwendige Reparaturen" können letztlich gar nicht abgerechnet werden. Es zählt einzig und allein der Wertverlust aus übermäßiger Nutzung. Reparaturkosten sind unerheblich. Es gibt auch genügend Urteile diesbezüglich.
Graue Theorie! In der Praxis würdest Du also die Unterschrift auf dem mangelbehafteten Rückgabeprotokoll verweigern! Es kommt somit keine ordnungsgemäße Rückgabe zustande. Im Ergebnis wird eine rechtliche Weiterung zu erwarten sein. Diese Weiterung birgt neben der eigentlichen Streitsache diverse Nebenkosten, wie Sachverständigengutachten, 2 Rae´s sowie Gerichtskosten. Bei einem Streitwert; mithin also Nachzahlungsbetrag von rund 2 TEUR; liegst Du mit den vorgenannten Nebenkosten also knapp bei 100 % Risikoaufschlag! Wer relativ oft mit den AG´s und LG´s zu tun hat, weiß, wie "sicher" vielfach ein eigentlicher Prozessgewinn nach 8 Monaten noch ist! Und genau hier setzt das Kalkül des Händlers ein!
BMW ist übrigens der einzige Hersteller, neben Volkswagen beim Phaeton, bei denen die Leasing für den Restwert haftet und nicht der Händler. Dieser muss lediglich den Händlereinkausfwert, der alle Wertminderungen berücksichtigt, an die Leasing zahlen.
Das ist mir definitiv in dem von mir genannten Zeitrahmen beim 7er anders bekannt!
Letztlich unterschreibt jeder Kunde beim km-Leasing den Passus, dass das Fahrzeug in einem dem Alter und der Laufleistung entsprechendem Zustand sein muss.
Daher braucht man am Ende halt zum Teil auch die Nerven, sich zur Not auch verklagen zu lassen. Das geht nämlich meistens zu Lasten der Leasing aus.Siehe dazu meine vorgenannten Zeilen.
😉
Zitat:
Original geschrieben von crazyblack
Ich habe übrigens gerade die Tage das Heft über den Phaeton VIP Service in den Händen gehalten, das mit unserem GP0 übergeben wurde. Da steht groß hinten drauf: "Änderungen vorbehalten" Tja, zumindest rechtlich ist Volkswagen auf der sicheren Seite 😉
Danke für die "Steilvorlage".
Die
Änderungen, die sich der Hersteller vorbehält , sind eben
Änderungenund keine Kündigungen. Himmelweiter Unterschied. Was der Unterschied dazwischen ist , ist mir müßig zu erklären.
Laut allen gerichtlichen und oberinstanzlichen Rechtssprechungen sind Werbeaussagen zum Produkt ( sogar mündlicher Art wie z.B. Radiowerbung ) zwingend durch den Werbenden einzuhalten.
Nicht umsonst hält VW den VIP Service für alle "meuternden" Kunden in fast vollem Umfang ( rechtssprachlich im geänderten Umfang) weiterhin bereit .
Nur zu dumm , dass die Zeit für VW arbeitet und ständig hier falsche Rechtspositionen verbreitet werden.
Wie die Werbeaussagen im Genauen ausgesehen haben , steht auf unserer EPOC Homepage ( Hilfreiches ) .
Des Weiteren gibt es hier im Phaeton MT ne Menge Threads zu diesem Thema.
Leider gibts ne Menge Leutz hier , die die Suchmaschine nicht anwerfen können , sodass mit ner Menge Fehlaussagen das Thema immer wieder neu "hochpoppt".
http://www.motor-talk.de/.../...mal-liegen-geblieben-t2970312.html?...
Zum Leasing:
Natürlich sollte es klar sein , das man mit "fremderleutz" Eigentum höchst penibel und vorsichtig und nur im Sinne des Eigentümers umgeht.
Wenn der Herstelller und der Leasinggeber Leasingraten kalkulieren , die nicht auskömmlich sind , dann ist es ganz und gar deren Problem. Sich über "Kleingedrucktes und mafiöse Machenschaften" sich zu refinanzieren , ist hierbei nicht in Ordnung.
Schön das auch hier die Gerichte einer relativ einheitlichen Linie folgen , denn sogenannte Schäden , die nachträglich bei Abgabe eines Leasingfahrzeuges durch den Nutzer zu entrichten sind , sind ziemlich genau definiert. Meistens sind es Schäden , die über die normale Abnutzung herraus ragen.
Da bleibt für den Leasinggeber nur sehr wenig Luft sich die schlechte LR zu refinanzieren.
Klar muss ich total runtergefahrene Reifen vor Rückgabe ersetzen , auch sollte die Bremsbelagkontrollanzeige nicht auf tiefrot stehen - und TÜV sollte auch drauf sein.
Ein abnutzungsbedingter Steinschlag auf der Motorhaube oder Kratzer um Türschild sind ganz normal.
Runtergetretene Matten und Teppiche auch. Ein nikotingelber stinkiger Dachhimmel natürlich nicht.
Fazit:
Bei den meisten Leasingproblemen wird tatsächlich die größere wirtschafliche Macht ausgespielt , weil man mit nicht haltbaren LR den Kunden ködern wollte. Das was dann kommt , lässt sich meistens mit "Betrug am Kunden" bestens beschreiben.
Und da gehören immer zwei zu.😉
Einige hier von euch scheinen das ja sogar noch klasse zu finden...... 😁 , und versuchen sogar , diese Machenschaften rechtzufertigen. Da die Aussagen aber scheinbar von einem "Bankmenschen" kommen , kann ich es aus "moralischer Sicht" besser "einsortieren". Es gibt eben Menschen - und es gibt Bänker.... 😁 😁 😁
dsu
PS: Ich habe erst Erfahrungen mit der Rückgabe eines einzigen Fahrzeuges ( V10 ) und hatte nulllkommanull Probleme , da der Leasinggeber wusste , das ich vorab ein gerichtsverwertbares Gutachten ( 150 Euro ) eines freien Sachverständigen habe anfertigen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von saturn78
Der Hersteller und der Händler sind NICHT ein und dieselbe Person.Selbst wenn der Händler eine 100%ige Tochtergesellschaft des Herstellers sein sollte (Retailbetrieb) ist er doch gezwungen am Ende des Jahres soetwas wie einen Ertrag zu erzielen.
Und da soll es ja sogar Händler geben, die den Anspruch haben, aus Geschäften Erträge zu generieren, weil sie z.B. noch nächstes Jahr existieren möchten. Manch ein Gesellschafter hat sogar noch die Idee, dass sich sein Kapital (positiv) verzinsen sollte, sonst könnte er es ja auch in den Sparstrumpf stecken.
Und wenn ein Hersteller seine Händler zwingt, kalkulierte Restwerte zu akzeptieren, die (im Interesse einer niedrigen L-Rate) marktfern sind, dann wird der Händler auf die Idee kommen, die Lücke zwischen dem Restwert und dem Marktwert , auf andere Art und Weise zu verkleinern.
Oder, um bei deinem Kino-Beispiel zu bleiben:
Wenn du Kinobesitzer bist und der Filmverleih "zwingt" dich, für eine Eintrittskarte nicht mehr 9€, sondern 4,5€ zu verlangen, weil er eben viele Zuschauer in diesen Film locken will, dann bleibt dir (Kinobesitzer) eben nichts anderes Übrig, als den fehlenden Erlös woanders her zu holen. Klo-Gebühren, Garderoben-Gebühren, was weis ich....@dsu:
Niemand zwingt dich (den Verbraucher) das Spiel mitzumachen, absolut niemand. Es steht jedem völlig offen, vor Abschluss eines (wie auch immer gearteten) Geschäftes, zu überlegen, ob das Geschäft am Ende denn noch ein Geschäft sein wird.
Es muss doch jedem klar denkenden Menschen klar sein, dass es eigendlich nur zu Weihnachten Geschenke gibt und das alles irgendwie bezahlt werden muss. Das ist bei Handy-Verträgen, Versicherungen usw. nicht anders.Wenn eine L-Rate ungewöhlich niedrig ist, muss die Differenz irgendwo her kommen, kommt sie vom Hersteller (Phaeton), kann das dem Händler herzlich egal sein, kommt sie ganz oder teilweise vom Händler, wird er versucht sein, sie zu mildern. Und das wird er tun, ob über schlechteren Service, teure Werkstatt, und/oder das "hochziehen" von Mängeln bei der Fahrzeugrückgabe.
So kann aus einem "Schnäppchen" in der Leasingrate, ganz schnell ein Nullsummenspiel werden.Aber solche Zusammenhänge sollten dem "mündigen Bürger", dem "aufgeklärten Verbraucher" eigentlich klar sein.
Sind sie aber nicht, sonst würde niemand Handyverträge abschließen, bei denen es noch einen Motorroller "geschenkt" gibt, sich seinen Versicherungsvertrag mal wirklich durchlesen und mal fragen, was "Werkstattbindung" eigentlich bedeutet. Es würde sich vermutlich auch niemand Abends über Gammelfleichskandale aufregen und am nächsten morgen das Kilo "deutsches Qualitätsfleich" für 1.99€/Kilo kaufen.Man bekommt, was man bezahlt. Und das vermeintlich günstigere Geschäft ist am Ende oft das teurere.
Sorry, aber was Deine Antwort mit dem Thema zu tun? Der Unterschied zwischen Hersteller und Händler ist mir durchaus bekannt. Das von Dir erweiterte Kinobeispiel geht an der Thematik vollends vorbei. Du kannst bei meinem Beispiel den Begriff
Kinobeliebig gegen Tankstelle, Reinigung oder Edeka-Markt, etc. austauschen! Deiner abschließenden Logik folgend, liegt demnach die Ursache des Betruges beim Verbraucher. Der hat sich schließlich vor dem Betrug zu schützen, ansonsten trägt dieser auch die alleinige Verantwortung?! Wäre dem so, wärest Du beispielsweise als Vermieter nicht gesetzlich gehalten, eine eventuelle prozentuale Staffelmieterhöhung von 3 % p.a. zwingend auch in Euro Beträgen niederzuschreiben! Das Prozentrechnen sollte doch eigentlich jeder Verbraucher beherrschen, oder?!
Grunsätzlich ist es natürlich richtig, dass ein Verbraucher sich mit gesundem Menschenverstand seine Gedanken vor einem Vertragsabschluss macht. Bei diesem Gedankengang setzt der Verbraucher aber zumindest im Allgemeinen ein vertragskonformes handeln seines Vertragspartners voraus! Und genau das ist ja der Ansatz bei diesem Thema......
LG Filou
Zitat:
Original geschrieben von Thomas__51
Leasing auf keinen Fall mehr , sich diesen Stess antun nach 3 Jahren bei der Rückabe zum Herrsteller nie mehr, einmal durch mit Daimler . Heute sage ich mir bischen länger sparen und Kaufe mir den Wagen Bar habe kein Ärger mehr und kann damit tun und lassen was ich möchte . Werde mir in ca 3 Wochen ein Phaeton kaufen ca. 2 Jahre alt die kann man gut Kaufen und noch ganz beqwem 3 jahre fahren . und wenn ich in drei jahren vom heutigen Zeitraum ausgehen und noch mal 50 % vom heutigen Einkaufspreiss abziehe kann ich damit gut leben .Mfg. Thomas
Hallo Thomas,
ich vermute mal, Du hast den Hintergrund und die damit verbundenen Vor- und Nachteile eines Leasinggeschäftes für den gewerblichen Endverbraucher nicht verstanden. Gehe mal bitte davon aus, dass ein Großteil der mir hier bekannten Phaeton Leasingnehmer durchaus auch in der Lage wäre, ein Fahrzeug dieser Preisklasse zu kaufen.
LG Filou 😉
Zitat:
Original geschrieben von saturn78
Wenn eine L-Rate ungewöhlich niedrig ist, muss die Differenz irgendwo her kommen,
Dazu gehören immer "zwei".
und
...würde für dich bedeuten , das du bei deinem Händler freiwillig das Leasingangebot pro Monat um 100 Euro erhöhst , damit du nachher nicht abgerippt wirst ? ( Vertragskonforme Nutzung vorrausgesetzt ?)
absoluter nonsens.
dsu
Also, dieser Thread war ja eigentlich ne Händlerempfehlung, aber mittlerweile wird schon Mitm Rechtsanwalt und mit irgendwelchem LEasingzeugs rumgeworfen, aber es ist interessant...
VG
CHristoph